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Zins
Zinseszins ist die Mitverzinsung desjenigen Zinses, der auf das Kapital aufgeschlagen wird; diese Addition des Zinses auf das Kapital nennt man …
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Grundbegriff und wirtschaftliche Bedeutung
Zins ist das Entgelt, das ein Schuldner einem Gläubiger als Gegenleistung für vorübergehend überlassenes Kapital zahlt. Ein Negativzins ist das Gegenteil: Der Gläubiger zahlt bei der Geldanlage einen Zinsaufwand. In der Volkswirtschaftslehre ist Zins der Preis für die befristete Überlassung des Produktionsfaktors Kapital.
Bei einem Kredit zahlt der Kreditnehmer den Kreditzins oder Sollzins an den Kreditgeber; für den Kreditnehmer ist dies Zinsaufwand, für den Kreditgeber Zinsertrag. Bei einer Geldanlage zahlt der Schuldner beziehungsweise Emittent den Habenzins an den Anleger. Im deutschen Zivilrecht sind Zinsen die Früchte einer Geldforderung (§ 99 BGB).
Zentralbanken legen Leitzinsen fest. Diese setzen obere und untere Grenzen für Geldmarktzinsen wie EURIBOR oder LIBOR, zu denen sich Geschäftsbanken untereinander Kredite geben. Leitzinsänderungen wirken über Transmissionsmechanismen auch auf Spar- und Kreditzinsen längerer Laufzeit sowie auf Lohnniveau, Inflation und Wirtschaftswachstum. Nach dem Artikel bestimmen die Leitzinsen bei der weltweit praktizierten Zinssteuerung das Geldangebot; Geldmengen sind damit endogene, also vom Zinsniveau abhängige, Größen. Die Weitergabe geänderter Leitzinsen an Haben- und Kreditzinsen heißt interest rate pass-through und erfolgt innerhalb der Europäischen Währungsunion je nach Land unterschiedlich schnell und vollständig.
Zinsarten und Berechnung
Zinsarten richten sich nach dem jeweiligen Markt. Auf dem Geldmarkt gilt der Geldmarktzins für kurzfristige Kreditaufnahme, besonders im Interbankenhandel oder zwischen Kreditinstituten und Zentralbank; bei der Zentralbank heißt er speziell Leitzins. Der Kapitalmarktzins ist der Zinssatz für langfristige Kapitalanlagen. Bankzinsen umfassen Kreditzins und Habenzins.
Auch für Sachkapital gibt es entsprechende Entgelte: Miete oder Mietzins wird für die zeitweise Überlassung von Immobilien und auch beweglichen Gegenständen gezahlt. Pachtzins ist das Entgelt für Grundstücke und Immobilien, die der Pächter nicht nur nutzen, sondern auch bewirtschaften und deren Früchte er ziehen kann. Der Erbbaurechtszins ist eine regelmäßige Abgabe für im Erbbaurecht überlassene Grundstücke; in der Schweiz heißt er Baurechtszins.
Das Wort Zinssatz meint den in Prozent pro Zeitintervall, meist pro Jahr, angegebenen Satz. Der Zinsbetrag ist dagegen der konkrete Geldbetrag aus verzinstem Kapital und vereinbartem Zinssatz. Bei einfacher oder linearer Verzinsung wird der Zins nicht mitverzinst. Beim Zinseszins wird der auf das Kapital aufgeschlagene Zins erneut verzinst; diese Addition heißt Zinskapitalisierung und führt zu exponentieller Verzinsung.
Nominalzins ist der vereinbarte Satz für Forderungen oder Verbindlichkeiten wie Anleihen und Kredite. Der Realzins ist der Zinssatz nach Abzug der Inflationsrate; er kann trotz positivem Nominalzins negativ sein, wenn die Inflationsrate höher ist. Der Effektivzins bezieht neben dem Nominalzins weitere preisbestimmende Faktoren wie Gebühren ein. Die Zinsstruktur beschreibt die Abhängigkeit des Zinssatzes von der Dauer einer Geldanlage. Referenzzinssätze dienen als Bezugs- und Orientierungsgrößen; Beispiele sind Euribor, EONIA und Libor.
Gesetzliche und wichtige Zinssätze
Wenn eine Schuld verzinslich ist, aber kein Satz vereinbart oder vorgeschrieben wurde, beträgt der gesetzliche Zinssatz nach § 246 BGB 4 % p. a. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften ohne Zinsvereinbarung gelten nach § 342 HGB 5 % pro Jahr.
Bei Zahlungsverzug liegt der Verzugszins nach § 288 BGB bei Verbraucherbeteiligung 5 Prozentpunkte p. a. über dem Basiszinssatz. Bei Immobiliendarlehen an Verbraucher sind es nach § 497 Abs. 1 BGB 2,5 Prozentpunkte p. a. über dem Basiszinssatz. Ist kein Verbraucher beteiligt, beträgt er Basiszinssatz plus 9 Prozentpunkte p. a. Prozesszinsen nach § 291 BGB haben denselben Satz wie Verzugszinsen. Steuerzinsen betragen nach § 238 AO 0,15 % pro Monat, also 1,8 % p. a. Der Basiszinssatz nach § 247 BGB ist ein Referenzwert; als Beispiel nennt der Artikel 1,27 % im Juli 2025.
Zu den Zentralbankzinssätzen zählen Hauptrefinanzierungssatz, Spitzenrefinanzierungssatz, Einlagesatz und Basiszinssatz. Der Lombardsatz wurde in der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion durch die genannten Instrumente abgelöst. Ebenso wurde dort der Diskontsatz abgelöst, während er in den USA und im Vereinigten Königreich noch gebräuchlich ist. Die Federal Funds Rate ist ein Zinssatz der US-Notenbank. Mit Leitzinsen steuern Zentralbanken ihre Geldpolitik; als Ziel nennt der Artikel etwa Preisniveaustabilität als Hauptziel der EZB sowie Wirtschaftswachstum.
Zins im deutschen Recht
Das BGB definiert „Zins“ nicht ausdrücklich. Nach der vom Bundesgerichtshof 1978 formulierten Definition ist Zins eine „für die Überlassung des Kapitals verlangte gewinnunabhängige und umsatzunabhängige, aber von der Laufzeit bestimmte geldliche Vergütung“. Allgemein sind Zinsen eine laufzeitabhängige, gewinn- und umsatzunabhängige Vergütung für den Gebrauch eines auf Zeit überlassenen Kapitals; sie wird in Geld oder anderen vertretbaren Sachen geleistet und als Bruchteil des Kapitals ausgedrückt.
Zinsen müssen nicht in aufeinanderfolgenden Teilbeträgen gezahlt werden. Sie können einmalig gezahlt oder von der auszuzahlenden Kreditsumme einbehalten werden. Bei ihrer Entstehung muss ihre Höhe lediglich bestimmbar sein; deshalb kann sie bei Gelddarlehen an einen Referenzzinssatz wie EURIBOR oder LIBOR gebunden sein. Die Zinshöhe darf auch vom Ausgang eines ungewissen Ereignisses abhängen. Vertraglich vereinbarte Zinsen sind grundsätzlich nicht begrenzt, weil Zinsvereinbarungen zur Vertragsfreiheit gehören. Grenzen sind Sittenwidrigkeit und Zinswucher.
Zinsen sind akzessorisch: Sie setzen eine Hauptforderung, meist eine Kapitalschuld, voraus und entstehen ohne sie nicht selbständig. Das Darlehen muss ausgezahlt worden sein. Zinsen sind regelmäßig eine Nebenschuld, die sich erneuert. Entstandene Zinsen können jedoch unabhängig vom Hauptanspruch eingeklagt, abgetreten, verpfändet oder gepfändet werden. Erlischt der Hauptanspruch, endet die Zinspflicht sofort.
Entscheidend ist der wirtschaftliche Zweck, nicht die Bezeichnung als „Gebühr“, „Provision“ oder „Spesen“. Vergütungen für besondere Leistungen bei Kapitalbeschaffung oder -auszahlung, etwa Bereitstellungszinsen sowie Bearbeitungs- und Verwaltungsentgelte, sind danach keine Zinsen. Gewinn- und Umsatzbeteiligungen gelten ebenfalls nicht als Zinsen. Überziehungszinsen, eine einmalige Gebühr beim Teilzahlungskredit und ein Disagio gehören dagegen zu den Zinsen. Bei Wucherfragen ist der Effektivzins maßgeblich, da er alle Kosten und Nebenleistungen einschließlich Kreditvermittlungskosten umfasst.
Erklärungen und Funktionen des Zinses
Zinstheorien sollen erklären, wie sich Zinssätze bilden und auf welcher Höhe sie sich einstellen. Zins erfüllt unter anderem folgende Funktionen: Entgelt für geliehenes oder gemietetes Geld und Sachgegenstände, Vergütung des Rückgabe- oder Rückzahlungsrisikos als Risikoprämie, pauschalierter Schadensersatz als Verzugszins, Ausgleich für Kaufkraftverluste bei Inflation und Entschädigung für Opportunitätskosten. Opportunitätskosten entstehen, weil der Gläubiger das verliehene Kapital sonst selbst einsetzen und Gewinne erzielen oder konsumieren könnte.
In der klassischen und neoklassischen Sicht ist Zins beziehungsweise Rendite ein Allokationsmechanismus: Renditen in verschiedenen Branchen zeigen Knappheit an und helfen bei Investitionsentscheidungen. Eugen von Böhm-Bawerk erklärte den Zins als Agio beim Tausch gegenwärtiger gegen künftige Güter. Gegenwartsgüter werden wegen positiver Zeitpräferenz höher bewertet; Menschen bevorzugen zudem häufig sofortigen Konsum. Ein weiterer Grund ist die „zusätzliche Ergiebigkeit“ von Arbeit, die über Maschinen in einen Produktionsumweg geleitet wird. Ludwig von Mises erklärte Zins ebenfalls aus subjektiver Zeitpräferenz: Eine bestimmte Menge heutiger Güter wird einer gleich großen Menge künftiger Güter vorgezogen; der Mengenunterschied bei wertmäßiger Gleichsetzung ist der Zins.
John Maynard Keynes erklärte den Zins mit der Liquiditätspräferenz. Zins ist die Belohnung für die Aufgabe von Liquidität oder für die Nichthortung von Geld. Geld hat eine Liquiditätsprämie, weil man damit überall und jederzeit zahlen und frei Waren und Dienstleistungen auswählen kann. Keynes unterscheidet Einkommensmotiv, Geschäftsmotiv, Vorsorge- oder Vorsichtsmotiv und Spekulationsmotiv beim Halten von Geld; Einkommens- und Geschäftsmotiv bilden zusammen das Transaktionsmotiv. Geldhortung kann nach ihm zur Liquiditätsfalle führen und einen Zinssatz nahe null verhindern.
Weitere Theorien erklären Zins etwa als Entschädigung für Konsumverzicht, als Grenzproduktivität des Kapitals, als Ergebnis von Kreditangebot und Kreditnachfrage oder als Ausgleich für den Verlust einer Eigentumsprämie.
Zinsänderungen und Kritik
Zinsänderungs- oder Zinsgleitklauseln sind Preisanpassungsklauseln in Kredit- und Anlageverträgen. Sie erlauben Kreditinstituten, einen vereinbarten Zinssatz nachträglich zu ändern, damit Veränderungen auf Kapital- und Geldmärkten ohne Vertragsänderung weitergegeben werden können. Eine im Kreditgeschäft ausreichende Klausel nach § 307 BGB und § 492 Abs. 1 Satz 5 Nr. 5 BGB muss die Berechnungsparameter angeben. Geeignete Referenzzinssätze sind Basiszinssatz, EURIBOR, LIBOR und EONIA.
Ein einseitiger Änderungsvorbehalt einer Bank in einem Formularvertrag darf grundsätzlich nur Anpassungen des Vertragszinses an kapitalmarktbedingte Änderungen ihrer Refinanzierungskonditionen gemäß § 315 BGB ermöglichen. Nach § 308 Nr. 4 BGB ist ein Zinsänderungsrecht unwirksam, wenn es für Kunden unzumutbar ist. Kundinnen und Kunden müssen mögliche Änderungen zumindest in gewissem Maß kalkulieren können; Banken müssen erkennbare und ausdrücklich genannte Bezugsgrößen des Kapitalmarktes wählen.
Refinanzierungsbedingte Klauseln knüpfen an die Kosten an, zu denen sich eine Bank selbst Geld beschaffen kann. Bonitätsorientierte Klauseln knüpfen dagegen an das Rating und damit an das Ausfallrisiko des Kreditnehmers an. Bei einer Ratingverschlechterung steigen Kreditmargen automatisch, bei einer Verbesserung sinken sie; solche Regelungen heißen auch margin grids oder margin ratchets. Eine Ratingmigration gilt als sachlicher Grund für eine Zinsänderung.
Zinskritik besteht seit den Anfängen des Münzwesens. Aristoteles hielt Zins für widernatürlich. Moderne Zinskritiker vertreten unter anderem die Ansicht, Zinsen vergrößerten die Schere zwischen Arm und Reich, verursachten Wirtschafts- und Schuldenkrisen, Wachstumszwang und versteckte Zinsen in Produkten. Der Artikel weist außerdem darauf hin, dass das antisemitische Klischee des raffgierigen jüdischen Geldverleihers Zinskritik mit Rassismus verbindet.
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