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Ziel
Unternehmen · Unternehmensziele · Arbeitssicherheit, Führungsziele, Gewinnmaximierung, Leistungsziele, Liquidität, Organisationsziele, Rentabilität …
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Begriff und Bedeutung von Zielen
Ein Ziel ist ein von einer Person oder Personenvereinigung selbst gesetzter oder vorgegebener Soll-Zustand, der durch Handeln oder Unterlassen angestrebt wird. Ziele lenken menschliches Handeln: Für Gesundheit kann man etwa einem Sportverein beitreten, für Sparen auf Konsum verzichten.
Ziele kommen in allen Lebensbereichen vor, zum Beispiel als Bildungs- und Lernziele, Leistungsziele im Sport, politische Ziele wie das Magische Viereck oder Ziele für nachhaltige Entwicklung. In Organisationen werden sie durch strategische Entscheidungen vorgegeben; Einzelpersonen können sie im Selbstmanagement für sich oder für Gruppen setzen.
Merkmale und Inhalte von Zielen
Ziele lassen sich durch Zielsetzungsinstanz, Zielinhalt, Zielausmaß, Zeitbezug beziehungsweise Zielhorizont, Zielbeziehungen und Zielträger beschreiben. Die Zielsetzungsinstanz richtet sich an den Interessen einer Person oder Institution aus.
Zum Zielinhalt gehören Formal- oder Wertziele wie Umsatzerlöse, Rentabilität, Jahresüberschuss oder Kosten. Sachziele sind Aktivitäten zur Erreichung solcher Formalziele, etwa Kostensenkung. Humanziele betreffen soziale Beziehungen, beispielsweise Mitarbeiterbindung sowie Lieferanten- und Kundenbindung. Das Zielausmaß legt fest, wann ein Ziel erreicht ist: Maximalziele sind etwa Weltmeister werden oder Gewinnmaximierung; Minimalziele etwa das Viertelfinale erreichen oder Herstellungskosten senken.
Zeitraumziele gelten für einen Zeitraum, etwa eine Gewinnvorgabe im Budget des folgenden Geschäftsjahres; Zeitpunktziele gelten zu einem bestimmten Termin, etwa ein Richtfest nach Ablauf der Bauzeit. Kurzfristige Ziele werden in weniger als 1 Jahr erreicht, mittelfristige in mehr als 1 bis weniger als 3 Jahren und langfristige in mehr als 3 Jahren. Die Formulierung „Wir wollen unseren Gewinn innerhalb eines Geschäftsjahres um 10 % steigern“ enthält Zielinhalt, Zeitbezug und Ausmaß. Zielträger können einzelne Arbeitskräfte mit Individualzielen oder Gruppen wie Abteilungen mit Kollektivzielen sein.
Zielarten und wichtige Zielträger
Je nach Wirtschaftssubjekt gibt es persönliche Ziele von Privathaushalten, Projektziele, Staatsziele, Unternehmensziele von Staatsunternehmen und Unternehmen sowie Umweltziele. Beispiele für persönliche Ziele sind Bildungs-, Erziehungs-, Gesundheits-, Karriere-, Lern-, Leistungs- und Vermögensbildungsziele. Projektziele umfassen Budgeteinhaltung, Auftragserfüllung und Implementierung. Umweltziele betreffen unter anderem Abfallentsorgung und -vermeidung, Verringerung der Luftverschmutzung und Recycling.
Subziele oder Teilziele sind einem Hauptziel untergeordnete, komplementäre Ziele, die dessen Erfüllung fördern. Zwischen Hauptziel und Subzielen besteht daher absolute Zielharmonie. Der Gesetzeszweck (ratio legis) beschreibt Ziel und Zweck einer Rechtsnorm; Normadressaten müssen ihre Rechtshandlungen an ihr ausrichten.
Unternehmensziele setzt die Unternehmensleitung für alle Mitarbeitenden, um den Erfolg im Markt zu sichern. Eigenkapitalgeber verfolgen ökonomische Ziele wie Gewinnmaximierung, Shareholder Value, Rentabilität, Wachstum und Existenzsicherung. Arbeitnehmer verfolgen soziale Ziele wie gerechte Entlohnung, gute Arbeitsbedingungen, Sozialleistungen, Arbeitsplatzsicherheit und Mitbestimmung. Die Öffentlichkeit verfolgt ökologische Ziele wie Ressourcenschonung, Begrenzung von Emissionen, Abfallvermeidung und Recycling.
Persönliche Ziele geben dem Alltag Struktur und Bedeutung. Sie hängen mit Motiven, Werten und dem jeweiligen sozialen sowie altersbezogenen Umfeld zusammen. Ihr Erreichen steht positiv mit Wohlbefinden und Glücklichsein in Zusammenhang; konflikt- oder ambivalenzhafte Ziele wirken sich negativ aus. Persönliche Ziele können zum Beispiel Konsum oder Sparen, Karriere, Eheschließung oder Ehescheidung sowie sportliche Leistung betreffen. Die häufigsten Neujahrsvorsätze gelten als Ziele: Nichtraucher werden, abnehmen, Freizeitsport betreiben und die eigenen Finanzen organisieren.
Staatsziele beziehungsweise Staatsaufgaben stehen meist in Verfassungen oder einfachen Gesetzen und sind als einzige Ziele durch für jedermann geltende Rechtsnormen verbindlich gesetzt. Der Gesetzgeber ist daran gebunden, hat bei der Umsetzung aber eine weite Einschätzungsprärogative. Zu den ökonomischen Staatszielen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts nach § 1 StabG gehören Preisniveaustabilität, hoher Beschäftigungsstand, außenwirtschaftliches Gleichgewicht und angemessenes Wirtschaftswachstum. Diese Ziele stehen zueinander in Zielkonkurrenz.
Ziele setzen und verwirklichen
Die Zielsetzungstheorie von Locke/Latham untersucht, wie Ziele gestaltet sein müssen, um Arbeitsleistung zu maximieren. Sie geht davon aus, dass bewusstes Verhalten zweckgerichtet ist. Je präziser ein Ziel formuliert und je schwieriger es zu erreichen ist, desto stärker sind die zielgerichteten Bemühungen.
Ziele sollen operational, konsistent, aktuell, vollständig, transparent und überprüfbar sein. Operationalität bedeutet eine präzise, im Alltag umsetzbare Formulierung. Konsistenz verlangt Widerspruchsfreiheit; Aktualität Präsenz mit Zukunftsbezug; Vollständigkeit nennt alle zielrelevanten Merkmale. Transparenz informiert alle Personen, die sich am Ziel orientieren müssen. Überprüfbarkeit verlangt einen Soll-Ist-Vergleich.
Möglichst werden Ziele quantifizierbar als Zielwerte formuliert, etwa „Umsatzsteigerung um 2 % in diesem Geschäftsjahr“ oder „Erhöhung des Absatzvolumens um 5000 Stück im ersten Halbjahr“. Sie müssen eindeutig, lösungsneutral sowie inhaltlich und zeitlich operabel sein; die Zielwerte dürfen nicht nur unter den günstigsten Rahmenbedingungen erreichbar sein. Auch nicht quantifizierbare Ziele wie Image, Reputation und Lieferzuverlässigkeit sind wichtig.
Die Zielfindung ermittelt sinnvolle und unter Berücksichtigung des Umweltzustands realisierbare Ziele. Sie umfasst langfristige Zielvorstellungen, die Prüfung der Realisierungsmöglichkeiten und die Bestätigung oder Änderung der Ziele. Im Unternehmen übernimmt der Vorstand die strategische, die mittlere Ebene die taktische und die untere Ebene die operative Zielfindung. Danach werden Ziele mit ihren Dimensionen formuliert. Durch Zielvereinbarungen beziehungsweise Management by Objectives richten Führungskräfte ihre Ziele an übergeordneten Zielen aus. Mitarbeiterbeteiligung erhöht die intrinsische Motivation gegenüber bloßer Vorgabe von Zielen.
Zielbeziehungen, Rangordnung und Kontrolle
Ein Zielsystem enthält mindestens zwei Ziele, die zueinander in Beziehungen stehen. Zielidentität bedeutet Z₁ = Z₂: Die Ziele sind deckungsgleich, eines kann aufgegeben werden. Bei Zielkomplementarität begünstigt die Verfolgung eines Ziels die Erreichung des anderen. Bei Zielneutralität können beide unabhängig voneinander erfüllt werden. Zielkonkurrenz liegt vor, wenn die Erfüllung eines Ziels ein anderes beeinträchtigt; Zielantinomie liegt vor, wenn zwei Ziele sich vollständig ausschließen. Bei Konkurrenz und Antinomie ist eine Priorisierung erforderlich.
Zielharmonie beziehungsweise Zielkomplementarität liegt vor, wenn mindestens zwei Ziele gleichzeitig und im selben Umfang erfüllt werden können. Für identische Ergebnisveränderungen gilt: ΔZ₁ = ΔZ₂. Ein Zielkonflikt liegt vor, wenn dies nicht möglich ist; dann gilt: ΔZ₁ ≠ ΔZ₂. Beispielsweise kann eine Preiserhöhung zur Gewinnmaximierung Nachfrage und Kundenzufriedenheit senken und damit dem Vertriebsziel einer Absatzsteigerung widersprechen.
Um Konflikte zu behandeln, werden Ziele in einer Zielhierarchie geordnet: Ein Hauptziel erhält Vorrang, untergeordnete Nebenziele wirken als Nebenbedingungen und begrenzen dessen Erfüllung. Beim Magischen Viereck geben Deutsche Bundesbank und Europäische Zentralbank der Preisniveaustabilität Vorrang (Art. 127 Abs. 1 AEUV). Eine Zielbeziehungsmatrix dient dazu, Ziele auf ihre Kompatibilität zu prüfen.
Der Zielerreichungsgrad oder Zielerfüllungsgrad zeigt das Verhältnis von Istwert Zᵢ zu Sollwert Zₛ: ZG = Zᵢ/Zₛ. Werden von geplanten 5000 Stück tatsächlich 4000 Stück verkauft, beträgt der Zielerreichungsgrad 80 %. Ziele ermöglichen damit auch Problemerkennung als negative Abweichung des Ist- vom Soll-Zustand, rationale Auswahl zielkonformer Handlungsalternativen und Kontrolle durch Soll-Ist-Abgleich sowie Abweichungsanalyse.
Psychologische und mögliche problematische Wirkungen
Psychologisch ist ein Ziel ein räumlicher oder gegenständlicher Bezugspunkt des Verhaltens; das Verhalten endet mit Zielerreichung. Es ist das erstrebenswerte, vorgestellte Resultat einer Tätigkeit und kann als Zweck- oder Finalursache (causa finalis) einer Handlung verstanden werden. Menschen in Organisationen reagieren nicht nur auf Anforderungen, sondern verfolgen auch eigene Ziele. Die Zielpsychologie untersucht die Wirkungen von Zielmerkmalen auf Leistung und subjektives Wohlbefinden.
Spezifische und herausfordernde Ziele können Leistung und Motivation steigern. Rigid gesetzte Ziele können aber Nebenwirkungen haben: Ein enger Zielfokus kann wichtige, nicht festgelegte Ziele sowie langfristige Folgen ausblenden. Bei zu vielen Zielen werden oft kurzfristige, leicht messbare Ziele gewählt; Qualität kann zugunsten der Quantität verloren gehen. Ungeeignete kurze Zeiträume, etwa Quartalsabrechnungen, können das Gesamtziel in den Hintergrund drängen.
Zu hohe Ziele können aus Versagensangst gar nicht angegangen werden. Tatsächliches Versagen kann Selbstwert und damit künftige Leistung, Commitment und Engagement schwächen. Finanzielle Ziele können riskantere Verhandlungen, ineffiziente Kompromisse, unethisches Verhalten oder falsche Leistungsangaben fördern, besonders bei lascher Aufsicht, finanziellem Anreiz und schwachem ethischem Commitment. Sie können außerdem Teamwork behindern und Lernen sowie Kreativität untergraben, weil bewährte, belohnte Methoden bevorzugt werden und intrinsische durch extrinsische Motivation verdrängt wird.
Bei gegensätzlichen Zielen, etwa von Verbrauchern mit Wunsch nach hoher Qualität und niedrigem Preis und Verkäufern mit gegenteiliger Interessenlage, beeinflusst die Verhandlungsmacht, wer sein Ziel eher erreicht. Zielerreichung wird als Erfolg bezeichnet; wichtige Erfolgsfaktoren sind Verhalten, Intelligenz, Wissen, Kultur und Motivation.
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