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Ziele für nachhaltige Entwicklung

Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (englisch Sustainable Development Goals, SDGs; französisch Objectifs de développement durable) sind politische …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung und Entstehung
  2. 2. Aufbau der Agenda 2030
  3. 3. Die 17 Ziele und Zielvorgaben
  4. 4. Messung, Finanzierung und Fortschritt
  5. 5. Umsetzung, Prioritäten und Kritik

Bedeutung und Entstehung

Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) sind weltweite politische Ziele der Vereinten Nationen. Sie sollen nachhaltige Entwicklung zugleich in wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Hinsicht sichern. Sie sind der Kern der Agenda 2030 und gelten seit dem 1. Januar 2016 für 15 Jahre, also bis 2030. Anders als die Millennium-Entwicklungsziele (MDGs), die vor allem Entwicklungsländer betrafen, richten sich die SDGs an alle Staaten.

Die acht MDGs waren im Jahr 2000 beschlossen worden und sollten bis 2015 gelten. Deshalb begann 2010 ein Post-2015-Prozess. Ein UN-Task-Team veröffentlichte 2012 den Bericht „Realizing the Future we want for all“; ein hochrangiges Gremium legte 2013 „A New Global Partnership“ vor. Parallel beschlossen die Mitgliedstaaten auf der Rio+20-Konferenz im Juni 2012, neue Nachhaltigkeitsziele zu entwickeln. Diese sollten neben sozialen Fragen ausdrücklich wirtschaftliche und besonders ökologische Aspekte umfassen.

Eine Offene Arbeitsgruppe (Open Working Group, OWG) wurde am 22. Januar 2013 gegründet. Sie sollte unterschiedliche Akteure, etwa Zivilgesellschaft und Wissenschaft, einbeziehen. Am 19. Juli 2014 schlug sie 17 Hauptziele mit 169 Zielvorgaben vor. Die Generalversammlung nahm dies als Grundlage für die Post-2015-Agenda an. Am 25. September 2015 verabschiedete die UN-Generalversammlung in New York die Agenda 2030 als Resolution A/RES/70/1.

Aufbau der Agenda 2030

Die etwa 30 Seiten lange Agenda heißt auf Englisch „Transforming our World: The 2030 Agenda for Sustainable Development“. Sie besteht aus Präambel, politischer Deklaration, den 17 Zielen, einem Abschnitt über Umsetzungsmittel und globale Partnerschaft sowie einem Abschnitt über Überprüfung.

Die Präambel nennt die „fünf P“: People, Planet, Prosperity, Peace und Partnership. Menschen, Planet und Wohlstand stehen für die soziale, ökologische und ökonomische Dimension nachhaltiger Entwicklung; ergänzt werden Frieden und internationale Zusammenarbeit. Die Deklaration betont den universellen Anspruch der Agenda, gemeinsame, aber unterschiedliche Verantwortung für die Ökosysteme der Erde sowie Kinderrechte.

Die Umsetzung betrifft vor allem Staaten, aber auch Regionen und Kommunen. Kommunen können lokale Nachhaltigkeitsstrategien entwickeln; indikatorengestütztes Monitoring überprüft die Zielerreichung mit Messzahlen. Die Überprüfung erfolgt auf drei Stufen: freiwillig auf subnationaler und nationaler Ebene, durch Erfahrungsaustausch regional und global im Hochrangigen Politischen Forum für Nachhaltige Entwicklung (HLPF).

Das HLPF prüft die Fortschritte. Es tagt jährlich im Juli mit Ministern der Mitgliedstaaten unter dem Wirtschafts- und Sozialrat der UN (ECOSOC). Alle vier Jahre kommen Staats- und Regierungschefs zum SDG-Gipfel zusammen; der erste war im September 2019, der zweite im September 2023, der dritte ist für September 2027 vorgesehen. Grundlage sind jährliche Fortschrittsberichte des UN-Generalsekretärs, öffentliche Sustainable Development Goals Reports, Globale Nachhaltigkeitsberichte und freiwillige nationale Berichte (Voluntary National Reviews, VNRs).

Die 17 Ziele und Zielvorgaben

Die Ziele lauten: 1 Keine Armut; 2 Kein Hunger; 3 Gesundheit und Wohlergehen; 4 Hochwertige Bildung; 5 Geschlechter-Gleichheit; 6 Sauberes Wasser und Sanitär-Einrichtungen; 7 Bezahlbare und saubere Energie; 8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum; 9 Industrie, Innovation und Infrastruktur; 10 Weniger Ungleichheiten; 11 Nachhaltige Städte und Gemeinden; 12 Nachhaltiger Konsum und Produktion; 13 Maßnahmen zum Klimaschutz; 14 Leben unter Wasser; 15 Leben an Land; 16 Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen; 17 Partnerschaften zur Erreichung der Ziele.

Sie reichen damit von der Beendigung von Armut und Hunger über Bildung, Gleichstellung, Wasser, Energie und Arbeit bis zum Schutz des Klimas, der Meere und Landökosysteme. Zudem verlangen sie inklusive, friedliche Gesellschaften, Zugang zum Recht, leistungsfähige und rechenschaftspflichtige Institutionen sowie internationale Zusammenarbeit.

Die 169 Zielvorgaben konkretisieren die 17 Ziele. Davon sind 107 inhaltliche Unterziele, die mit arabischen Ziffern gekennzeichnet werden. Weitere 62 Vorgaben betreffen Mittel zur Umsetzung (Means of Implementation, MoI), etwa finanzielle oder institutionelle Voraussetzungen, und tragen Kleinbuchstaben. SDG 17 besteht ausschließlich aus Umsetzungsmaßnahmen. Beispiele sind 12.c zum Auslaufen schädlicher Subventionen für fossile Energien und 2.b zum Ende von Agrar-Exportsubventionen und gleich wirkenden Exportmaßnahmen.

Messung, Finanzierung und Fortschritt

Zur Messung beschloss die UN-Statistikkommission im März 2016 einen Indikatorenkatalog. Stand 2024 gibt es 231 globale Indikatoren; Länder ergänzen sie durch eigene. Ebene 1 bedeutet: klare Definition, anerkannte Methode und regelmäßig verfügbare Länderdaten (2017: 82, 2024: 157 Indikatoren). Bei Ebene 2 fehlen regelmäßige Daten trotz klarer Methode (2017: 61, 2024: 66). Ebene 3 bezeichnete fehlende Methode und Daten (2017: 84, 2024: 0). Einzelne Indikatoren können mehreren Ebenen zugeordnet sein.

Kostenschätzungen sind schwer vergleichbar, weil Ziele zusammenhängen, Kosten doppelt gezählt werden können und Annahmen wie Zinsraten entscheidend sind. UNCTAD schätzte 2014 den jährlichen weltweiten Investitionsbedarf für die vollständige Umsetzung auf 5 bis 7 Billionen US-Dollar, davon 3,3 bis 4,5 Billionen in Entwicklungsländern. Dort sah sie eine Investitionslücke von 2,5 Billionen US-Dollar jährlich. Finanzierung kann private Investitionen, Entwicklungshilfe, nachhaltige Anleihen, Direktinvestitionen sowie CSR- und ESG-Kriterien umfassen. Auch das Umlenken von Finanzströmen, etwa das Vermeiden fossiler Subventionen, kann beitragen.

Der SDG-Fortschrittsbericht 2024 stellte fest, dass bei nur 17 % der Zielvorgaben ausreichend Fortschritt erreicht wurde; bei etwa der Hälfte war er minimal oder moderat, bei mehr als einem Drittel gab es Stillstand oder Rückschritt. Der Globale Nachhaltigkeitsbericht 2023 nannte Fortschritte bei emissionsfreien Technologien, aber erhebliche Störungen durch Covid-19-Pandemie, Inflation, Lebenshaltungskosten, ökologische und ökonomische Notlagen, Konflikte und Naturkatastrophen. Bis 2023 hatten fast alle Staaten VNRs vorgelegt; Haiti, Iran, Jemen, Myanmar, Südsudan und die USA nicht. VNRs gelten laut Global Policy Forum häufig als Selbstdarstellungen von Regierungen; Berichte der Zivilgesellschaft können ein Korrektiv sein.

Umsetzung, Prioritäten und Kritik

Die Ziele sollen „integriert und unteilbar“ sein und keiner Priorisierung unterliegen. In der Praxis werden sie unterschiedlich stark behandelt. Eine Analyse freiwilliger nationaler Berichte aus 19 Staaten für 2017 und 2018 zeigte, dass SDG 1 und SDG 8 besonders häufig priorisiert wurden. Der SDG-Index vergleicht seit 2016 jährlich den Umsetzungsstand von Staaten; laut einer Vergleichsstudie von 2015 schnitt kein Land bei allen Zielen sehr gut ab.

Deutschland beschloss die Agenda 2030 2015 mit und legte am 19. Juli 2016 früh einen VNR vor. Grundlage der Umsetzung ist die im Januar 2017 verabschiedete Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie. Bei der Überprüfung 2021 waren vier von zwölf deutschen Zielen für 2020 erreicht. Von 79 Schlüsselindikatoren waren 30 auf Kurs, 29 entwickelten sich zu langsam in die richtige Richtung und sieben in die falsche Richtung. Kritisiert wurde unter anderem, dass die deutsche Strategie externalisierte Kosten deutscher Politik nicht ausreichend messe. In der Schweiz beauftragte der Bundesrat für die Koordination der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 das Bundesamt für Raumentwicklung ARE.

Forschende weisen auf wirtschaftliche und logische Widersprüche zwischen einzelnen SDGs hin. Globalisierungs- und wachstumskritische Bewegungen kritisieren die Ziele ebenfalls. Genannt werden zögerliche Umsetzung, kontraproduktive Anreize und gewählte Methoden. Kohei Saito bezeichnete die SDGs als „Opium des Volkes“, weil sie Verantwortung von Konzernen und Politik verschleierten. Louis J. Kotzé erklärte, sie könnten „sicherlich keine Roadmap für das Erreichen einer gerechten Welt innerhalb planetarer Grenzen“ sein.

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