Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Kosten
Kosten (englisch cost) sind in der Wirtschaft die monetären Belastungen, die einer Wirtschaftseinheit gemäß einer geeigneten Kalkulation durch die Nutzung …
Inhalt6 Abschnitte
Begriff und Abgrenzung
Kosten sind monetäre Belastungen einer Wirtschaftseinheit, die durch die Nutzung von Produktionsfaktoren nach einer geeigneten Kalkulation entstehen. Sie sind wichtig für Preisberechnungen, die Beurteilung der Ertragslage und Geschäftsentscheidungen. Der Kostenbegriff wird sowohl in Betriebswirtschaftslehre als auch Volkswirtschaftslehre verwendet, hat wegen des unterschiedlichen Aggregationsgrades aber unterschiedliche Inhalte.
Im internen Rechnungswesen, besonders in der Kosten- und Leistungsrechnung, bilden Kosten und Erlöse ein Begriffspaar. Beide sind kalkulatorische Größen: Sie erscheinen weder unmittelbar in den Zahlungen noch in Buchhaltung, Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung. Erlöse dürfen nicht mit Leistungen verwechselt werden.
Im externen Rechnungswesen gehören Aufwand und Ertrag zusammen. Sie werden für die periodisierte Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz verwendet. Abgrenzungen und Abschreibungen ordnen sie dem Geschäftsjahr zu, zu dem sie wirtschaftlich gehören, unabhängig vom tatsächlichen Zahlungszeitpunkt. Ausgaben und Einnahmen entstehen beim Kauf beziehungsweise Verkauf, auch wenn noch nicht bezahlt wurde; bei tatsächlicher Zahlung werden daraus Auszahlung beziehungsweise Einzahlung. Aus- und Einzahlungen sind grundlegende Größen der Investitionsrechnung und des Treasury und bestimmen die Liquiditätsreserven.
Kalkulatorische Besonderheiten
Kosten und Aufwand können voneinander abweichen, weil ein Vorgang unterschiedlich bewertet wird: Kalkulatorische Abschreibung ist eine Kostenart, bilanzielle Abschreibung dagegen Aufwand. Außerdem können Kosten angesetzt werden, die im externen Rechnungswesen keine Entsprechung haben, etwa kalkulatorische Zinsen oder Unternehmerlöhne.
Kosten sind nicht zwingend einer Periode oder einem Geschäftsjahr zugeordnet. Bei Kostenvergleichen werden häufig diskontierte Größen verglichen. Für Preiskalkulationen werden meist Erwartungswerte verwendet; die einkalkulierten Kosten entsprechen daher nicht notwendigerweise konkreten Zahlungen oder Aufwänden. Auch kalkulatorische Kostenelemente wie Wagniskosten können einfließen.
Fixe, variable und Grenzkosten
Die Gesamtkosten K einer Güterproduktion lassen sich als Funktion der Produktionsmenge M darstellen:
K = K_fix + K_var(M)
K_fix sind Fixkosten, also ein konstanter Anteil; K_var(M) sind variable Kosten, die von der Menge abhängen. Die Stückkosten beziehungsweise durchschnittlichen totalen Kosten k setzen sich aus durchschnittlichen Fixkosten k_fix und durchschnittlichen variablen Kosten k_var zusammen:
k = k_fix + k_var, mit k_fix = K_fix / M und k_var = K_var / M.
Mit wachsender Produktionsmenge sinkt der Fixkostenanteil je Einheit. Sind variable Kosten proportional zur Menge, bleibt k_var konstant; dann sinken die Vollkosten je Einheit bei zunehmender Menge. Hohe Fixkosten sowie konstante oder sinkende variable Stückkosten sind günstige Bedingungen für Massenproduktion.
Der Unterschied zwischen Erlösen und variablen Kosten heißt Deckungsbeitrag. Er steht zur Deckung der Fixkosten zur Verfügung. Die Einteilung ist vom Betrachtungszeitraum abhängig: Langfristig sind alle Kosten variabel. Nicht eindeutig zuordenbare Kosten heißen quasi-fixe Kosten, etwa Arbeitseinsatz mit variablen und fixen Anteilen wie Lohnkosten sowie Kosten für Kantinen und sanitäre Einrichtungen. Grenzkosten sind die Kosten einer zusätzlich produzierten Einheit. Bei proportionalen variablen Kosten entsprechen sie den variablen Kosten; allgemein sind sie die Ableitung der Kostenfunktion.
Kostenrechnung und Gewinnschwelle
Die Kosten- und Leistungsrechnung versorgt das Management mit Informationen zur Steuerung und zur Profitabilität einzelner Tätigkeiten. Sie überwacht das operative Geschäft anhand von Plan-, Soll- und Istdaten. Kostenträger sind Produkte, Dienstleistungen oder Handelsgeschäfte, mit denen Erlöse erzielt werden. Kostenstellen sind Bereiche oder Organisationseinheiten, die im Produktionsprozess Kosten verursachen; sie dienen der Kostenkontrolle, erhalten häufig einen Verantwortlichen und ein Budget, und alle anfallenden Kosten müssen einer Kostenstelle zugeordnet werden. Kostenarten gliedern Kosten beispielsweise in Personal-, Lager-, Materialkosten und Zinsaufwand.
Die Kostenträgerrechnung weist Kosten verursachungsgerecht einzelnen Kostenträgern zu. Einzelkosten sind direkt zurechenbar, Gemeinkosten nicht direkt zurechenbar und werden mit Umlageschlüsseln verteilt. In einer Vollkostenrechnung werden zunächst Erlöse und direkt zurechenbare variable Kosten zugeordnet; daraus ergibt sich Deckungsbeitrag 1. Danach werden zunehmend indirekt verbundene Kosten zugeschlüsselt, bis alle Kosten zugeteilt und die Beiträge der Kostenträger zum Unternehmensergebnis sichtbar sind.
Kostendeckung liegt vor, wenn Umsatzerlöse gerade die Gesamtkosten decken. Damit ist die Gewinnschwelle (Break-even-Point) erreicht; erst oberhalb davon entsteht Gewinn. Nach vorherrschender Kostenstruktur werden Unternehmen als personal-, lager-, material- oder kapitalintensiv klassifiziert.
Kostenkategorien und Kostenarten
Kostenkategorien fassen Kosten zusammen, die sich gegenüber bestimmten Kosteneinflussgrößen gleich verhalten. Wichtige Perspektiven sind: Beschäftigungsgrad (fixe, sprungfixe, variable und Mischkosten), Orientierung an der Beschäftigung (Soll- und Istkosten), Zurechnung zum Kostenträger (Einzel- und Gemeinkosten), Verrechnung auf Kostenträger (Voll- und Teilkosten), Produktionsfaktoren (Primär- und Sekundärkosten), Verhältnis zur Gewinn- und Verlustrechnung (Grund-, Anders- und Zusatzkosten), Liquiditätswirksamkeit (pagatorische und kalkulatorische Kosten), Entscheidungsrelevanz, Verrechnung auf die Produktionsmenge (Gesamt- und Stückkosten) sowie Zeitfaktor (Plan-, Normal- und Istkosten).
In der Neuen Institutionenökonomik gehören Transaktionskosten dazu: Bei täglichen Transaktionen entstehen sie bei deren Durchführung; bei einmaligen Transaktionen können sie ex ante als Kosten des Vorlaufs und ex post als Kosten der Nachsorge anfallen. Die Kategorien überschneiden sich meist. So können Einzelkosten zugleich variabel sowie Ist- oder Plankosten sein. Eine Kostenauflösung gliedert Gesamtkosten in Kostenarten. Entscheidungsorientierte Kosten dienen dazu, Handlungsalternativen zu bewerten, deren Umsetzung diese Kosten auslösen würde, besonders in der Investitionsrechnung.
Kostenarten sind konkrete Benennungen von Kosten, oft branchenspezifisch. Beispiele sind im Bankwesen Betriebs- und Wertkosten, daneben etwa Arbeits-, Material-, Energie-, Finanzierungs-, Forschungs- und Entwicklungskosten, Prozess-, Qualitäts-, Raum-, Transport-, Verwaltungs-, Umwelt- und Werbekosten sowie Opportunitäts-, Risiko-, Transaktions- und versunkene Kosten.
Volkswirtschaftliche und rechtliche Einordnung
In der Volkswirtschaftslehre sind Faktorkosten die Kosten, die Nachfrager auf Faktormärkten für Produktionsfaktoren tragen. Die knappen Produktionsfaktoren Arbeit, Boden, Kapital und Unternehmerleistung haben die Preise Arbeitslohn, Bodenrente (Miete oder Pacht), Zins und Unternehmerlohn. Für die Anbieter dieser Faktoren sind dieselben Beträge Faktoreinkommen. Dieses setzt sich aus Arbeitseinkommen, Miet-/Pachtzinseinkommen, Kapitalerträgen und Gewinnen zusammen. Kosten sind dort in der Regel der mit Marktpreisen bewertete Einsatz von Produktionsfaktoren zur Herstellung von Gütern und Dienstleistungen.
Soziale Kosten sind ein Sonderfall externer Effekte: Es sind unkompensierte Auswirkungen ökonomischer Entscheidungen auf Unbeteiligte, für die niemand bezahlt oder einen Ausgleich erhält. Als Beispiel wird die Minderung des Gewinns konkurrierender Unternehmen durch das Angebot eines Billiganbieters genannt. Externe Effekte können auch positiv sein, etwa wenn die Ansiedlung eines Unternehmens einer ganzen Stadt Aufschwung bringt. Versunkene Kosten müssen getragen werden und können durch künftige Entscheidungen nicht mehr beeinflusst werden, beispielsweise Kosten des Marktsein- oder -austritts sowie Fehlinvestitionen.
Rechtlich ergeben sich wichtige Kostenarten aus § 275 HGB. Beim Gesamtkostenverfahren sind nach § 275 Abs. 2 HGB Material-, Personalkosten, Abschreibungen und Zinsaufwand gesondert auszuweisen. Beim Umsatzkostenverfahren sind gemäß § 275 Abs. 3 HGB zusätzlich Vertriebskosten und allgemeine Verwaltungskosten aufzuführen. Anschaffungs- und Herstellungskosten sind in § 255 Abs. 2 HGB bilanzrechtlich legaldefiniert.
Lernvideos zu Kosten
8:06
Kosten- und Leistungsrechnung einfach erklärt
Wirtschaft - simpleclub · 2,1 Mio. Aufrufe
16:47
Kosten- und Leistungsrechnung - Erstellung der Ergebnistabelle bzw. Abgrenzungsrechnung
Wirtschaft gaaanz einfach! · 395.569 Aufrufe
5:17
Kosten- , Preis-, Erlös- , Gewinnfunktion, Übersicht, Ökonomie, Finanzmathe | Mathe by Daniel Jung
Mathe by Daniel Jung · 378.258 Aufrufe
4:27
Kosten und Leistungsrechnung - Übersicht, Beispiel und Erklärung
Studyflix · 165.155 Aufrufe