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Wiener Kongress

Der Wiener Kongress, der vom 18. September 1814 bis zum 9. Juni 1815 stattfand, ordnete nach der Niederlage Napoleon Bonapartes in den Koalitionskriegen Europa …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Gegenstand und Beginn
  2. 2. Verhandlungen und Interessenkonflikte
  3. 3. Territoriale Neuordnung Europas
  4. 4. Der Deutsche Bund
  5. 5. Abschluss, Heilige Allianz und Folgen

Gegenstand und Beginn

Der Wiener Kongress fand vom 18. September 1814 bis zum 9. Juni 1815 statt. Nach der Niederlage Napoleon Bonapartes in den Koalitionskriegen sollte er Europa politisch und territorial neu ordnen. Die Französische Revolution und die napoleonische Herrschaft hatten die politische Landkarte Europas stark verändert; deshalb mussten zahlreiche Grenzen neu festgelegt und neue Staaten geschaffen werden.

Grundlage war der Erste Pariser Frieden. Nach Artikel 32 sollte in Wien ein Kongress zusammentreten, um eine dauerhafte europäische Nachkriegsordnung zu beschließen. Eingeladen waren alle am Krieg beteiligten Staaten. Unter der Leitung des österreichischen Außenministers Fürst Klemens von Metternich kamen Vertreter aus rund 200 europäischen Staaten, Herrschaften, Körperschaften und Städten zusammen. Das Osmanische Reich war die einzige bedeutende europäische Macht, die nicht vertreten war.

Wien war von September 1814 bis Juni 1815 das politische Zentrum Europas. Gastgeber war Kaiser Franz I. von Österreich; wichtigster Tagungsort war das Außenministerium im Palais am Ballhausplatz, Metternichs Amtssitz. Der Kongress war von Bällen und gesellschaftlichen Veranstaltungen geprägt. Daraus entstand der Eindruck, der Kongress „tanze“, komme politisch aber nicht voran. Ob diese Kritik berechtigt war oder ob die gesellige Atmosphäre die Verhandlungen lediglich begleitete, wird bis heute kontrovers diskutiert.

Verhandlungen und Interessenkonflikte

Die Ergebnisse wurden in Kommissionen ausgearbeitet. Es gab unter anderem Ausschüsse für die deutschen Angelegenheiten, die europäischen Angelegenheiten, Gebietsfragen, die Flussschifffahrt und den Sklavenhandel. Eine formelle Vollversammlung fand nie statt. Viele Ergebnisse wurden in bilateralen Verträgen festgehalten.

Die führenden Mächte waren Österreich, Russland, das Vereinigte Königreich und Preußen. Auch das wiederhergestellte Frankreich und der Kirchenstaat spielten wichtige Rollen. Zu den bedeutenden Verhandlern gehörten neben Metternich Zar Alexander I., der britische Gesandte Castlereagh, der französische Vertreter Talleyrand sowie die preußischen Vertreter Karl August von Hardenberg und Wilhelm von Humboldt.

Der Kongress orientierte sich an mehreren Grundsätzen. Das Legitimitätsprinzip bedeutete vor allem die Beseitigung des napoleonischen Staatensystems und die Wiedereinsetzung alter Dynastien, etwa der Bourbonen und Welfen. Damit verbunden war die Restauration, also die teilweise Wiederherstellung vorrevolutionärer politischer und gesellschaftlicher Verhältnisse. Veränderungen seit 1789 wurden jedoch nicht vollständig rückgängig gemacht. Künftige revolutionäre, liberale und nationale Bewegungen sollten verhindert werden. Dazu setzte man auf starke monarchische Autorität im Inneren und Solidarität der Staaten nach außen. Einig war man sich außerdem über ein europäisches Gleichgewichtssystem zur Verhinderung neuer Kriege.

Bei den konkreten Zielen bestanden jedoch erhebliche Gegensätze. Metternich strebte ein von Österreich geführtes Mitteleuropa als Gegengewicht zu Frankreich und Russland an. Russland wollte den größten Teil Polens gewinnen. Großbritannien wollte ein konservatives Europa und zugleich eine weitere Ausdehnung Russlands verhindern. Frankreich wollte als gleichberechtigte Großmacht anerkannt werden und bekämpfte die deutsche Einigung. Preußen strebte den Erwerb ganz Sachsens und eine preußisch-österreichische Vorherrschaft in Deutschland an.

Der Konflikt um Polen und Sachsen drohte den Kongress zeitweise scheitern zu lassen. Am 3. Januar 1815 schlossen Großbritannien, Österreich und Frankreich ein Geheimabkommen gegen Preußen und Russland; die Niederlande, Bayern und Hannover traten ihm ebenfalls bei. Dadurch zerschlugen sich Preußens Hoffnungen auf den vollständigen Erwerb Sachsens. Die Verhandlungen gingen auch nach Napoleons Rückkehr aus dem Exil im März 1815 weiter. Die Kongressakte wurde neun Tage vor Napoleons endgültiger Niederlage bei Waterloo unterzeichnet.

Territoriale Neuordnung Europas

Die Gebietsentscheidungen beruhten auf Vorarbeiten einer „Statistischen Kommission“. Fachleute wie Geographen, Ökonomen und Bevölkerungsstatistiker schätzten den „Territorialwert“ eines Gebietes anhand von Größe, Einwohnerzahl und Ertragskraft. So konnten Abtretungen und Gewinne näherungsweise miteinander verrechnet werden. Frankreich war bereits durch den Ersten Pariser Frieden auf die Grenzen von 1792 zurückgeführt worden.

Österreich erhielt unter anderem den Tarnopoler Kreis von Russland, Illyrien, die ehemalige Republik Venedig und die Lombardei. Diese Gebiete wurden zum Königreich Lombardo-Venetien verbunden. Außerdem kamen Salzburg und das Innviertel dauerhaft zu Österreich. Die Toskana fiel an Erzherzog Ferdinand, Parma an Marie-Louise, die österreichische Ehefrau Napoleons. Die ehemaligen Österreichischen Niederlande gingen dagegen verloren. Österreich wurde geografisch aus Deutschland hinausgedrängt, war aber die Führungsmacht des neu geschaffenen Deutschen Bundes.

Preußen erhielt nicht ganz Sachsen, sondern den größten Teil davon, der überwiegend der neuen Provinz Sachsen zugeschlagen wurde. Im Westen gewann es die Gebiete Jülich-Kleve-Berg, das Großherzogtum Niederrhein und Westfalen. Im Osten erhielt es Posen und Danzig zurück, musste aber auf Erwerbungen aus der zweiten und dritten Teilung Polens verzichten. Ansbach und Bayreuth gingen endgültig an Bayern, Ostfriesland, Hildesheim, Goslar und der größere Teil des Untereichsfelds an Hannover. Durch seine neuen rheinischen Gebiete wurde Preußen zum Schutz gegen Frankreich und zugleich zu einem Motor der späteren wirtschaftlichen und politischen Einigung Deutschlands.

Bayern erhielt Würzburg, die restaurierte linksrheinische Pfalz mit Teilen der alten Kurpfalz und Aschaffenburg. Seine Grenzen wurden 1816 im Vertrag von München festgelegt. Württemberg, Baden, Hessen und Nassau konnten ihren Territorialbestand aus der Rheinbundzeit weitgehend behaupten. Wiederhergestellt beziehungsweise neu als souveräne Staaten eingerichtet wurden unter anderem Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Hessen-Kassel, Hessen-Homburg sowie die freien Städte Lübeck, Frankfurt, Bremen und Hamburg. Die Mediatisierung und die Säkularisation wurden jedoch nicht rückgängig gemacht.

Sachsen verlor als Folge seiner späten Abkehr von Napoleon etwa 60 % seiner Fläche und rund 40 % seiner Einwohner an Preußen. Ein Teil der thüringischen Gebiete wurde von Preußen an Sachsen-Weimar-Eisenach weitergegeben.

Die Schweiz gab unter anderem Veltlin, Chiavenna, Bormio und Mülhausen auf. Als Ausgleich erhielt sie das ehemalige Fürstbistum Basel, das Fricktal, Rhäzüns, Tarasp und Gebiete in der Umgebung Genfs. Wallis, Neuenburg und Genf wurden als neue Kantone anerkannt. Besonders wichtig war die Anerkennung ihrer immerwährenden bewaffneten Neutralität und ihrer Unabhängigkeit von fremdem Einfluss.

Frankreich musste die Annexionen von 1795 bis 1810 rückgängig machen, wurde aber wieder als gleichberechtigte Großmacht anerkannt. Russland erhielt den größten Teil Polens als konstitutionalisiertes Kongresspolen in Personalunion und behielt seine Gewinne in Finnland und Bessarabien. Dänemark verlor Norwegen an Schweden und erhielt Lauenburg. In Spanien, Portugal und Neapel wurden alte Dynastien restauriert; der Kirchenstaat wurde wiederhergestellt. Sardinien erhielt Savoyen, Piemont und Nizza zurück und zusätzlich Genua. Italien blieb trotz Metternichs gegenteiligem Plan eines italienischen Bundes zersplittert. Die nördlichen und südlichen Niederlande wurden zum Vereinigten Königreich der Niederlande vereinigt. Großbritannien behielt unter anderem Ceylon, die Kapkolonie, Malta und Helgoland; die Ionischen Inseln kamen unter britisches Protektorat.

Der Deutsche Bund

Für die Neuordnung der deutschen Länder war Artikel VI des Ersten Pariser Friedens vom 30. Mai 1814 maßgeblich. Er versprach den deutschen Staaten Unabhängigkeit und ihre Vereinigung durch ein föderatives Band. Eine Wiederherstellung des Heiligen Römischen Reiches wurde nicht ernsthaft erwogen. Gesucht wurde stattdessen ein Ersatz für die 41 deutschen Staaten und freien Städte.

Das „Deutsche Komitee“ tagte zunächst unter dem Vorsitz von Österreich, Preußen, Hannover, Bayern und Württemberg und öffnete sich anschließend allen deutschen Staaten und freien Städten. Frühere Entwürfe, darunter Hardenbergs „41 Artikel“ und der gemeinsam mit Metternich entwickelte „12-Punkte-Plan“, sahen eine stärker zentralisierte bundesstaatliche Ordnung mit starken Zentralorganen vor. Geplant waren ein „Rat der Kreisobersten“, in dem Österreich und Preußen die anderen Staaten hätten majorisieren können, sowie sieben Kreise für Bundesbeschlüsse, Kriegswesen und das letztinstanzliche Gerichtswesen. Der polnisch-sächsische Konflikt und Preußens Expansionsbestrebungen führten jedoch zum Scheitern dieses Plans.

Am Ende entstand der lose Deutsche Bund souveräner Staaten mit Österreich als Präsidialmacht. Die Deutsche Bundesakte wurde am 8. Juni 1815 verabschiedet. Ihre ersten elf Artikel wurden in die Wiener Kongressakte aufgenommen. Der Bund erhielt weder eine starke Exekutive noch ein oberstes Bundesgericht. Die Mitgliedstaaten sollten sich eine landständische Verfassung geben; Österreich und Preußen besaßen allerdings bis 1848 keine geschriebene Verfassung.

Der Deutsche Bund war ausdrücklich nicht Rechtsnachfolger des Heiligen Römischen Reiches. Er hatte einen rein defensiven Auftrag und sollte der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands dienen. Österreich und Preußen gehörten ihm nur mit ihren ehemaligen Reichsgebieten an. Auch ausländische Monarchen waren als Bundesfürsten vertreten: der König von Großbritannien als König von Hannover, der König der Niederlande als Großherzog von Luxemburg und der König von Dänemark als Herzog von Holstein und Lauenburg.

Abschluss, Heilige Allianz und Folgen

Die Kongressakte, auch Schlussakte oder Acte final genannt, enthielt 121 Artikel und sämtliche in Wien abgeschlossenen Verträge. Sie wurde am 9. Juni 1815 unterzeichnet. Die acht Signatarmächte waren Österreich, Spanien, Frankreich, Großbritannien, Portugal, Preußen, Russland und Schweden. Baden trat am 26. Juli 1815, Württemberg am 1. September 1815 bei. Frankreich bestätigte den Vertrag am 7. Dezember 1815, Spanien erst am 7. Mai 1817.

Auf britischen Druck ächtete Artikel 118 den Sklavenhandel. Die „Declaration der Mächte über die Abschaffung des Negerhandels“ datiert vom 8. Februar 1815, legte aber kein konkretes Umsetzungsdatum fest. Außerdem wurden die Freiheit der internationalen Flussschifffahrt, eine Zentralkommission für die Rheinschifffahrt und ein verbindliches Gesandtschaftsrecht vereinbart. Danach standen Botschafter an erster, Gesandte an zweiter und Geschäftsträger an dritter Stelle. Innerhalb dieser Gruppen galt die „lokale Anciennität“: Vorrang hatte, wer am Dienstort länger akkreditiert war. Diese Regelung gilt bis heute.

Die Heilige Allianz vom 26. September 1815 war kein offizielles Ergebnis des Kongresses, gehörte aber zum entstehenden Metternich’schen System. Zunächst schlossen sich Preußen, Österreich und Russland zusammen. Ihr Manifest rief zur christlichen Brüderlichkeit und zu einem „Bündnis der Herrscher“ auf. Es sollte die Balance zwischen den Fürsten sichern und bei Revolutionen Interventionen ermöglichen. Fast alle europäischen Staaten traten bei; Großbritannien und der Kirchenstaat lehnten den Beitritt ab.

Das Hauptziel, die napoleonischen und revolutionären Eroberungen rückgängig zu machen und Europa neu zu ordnen, wurde erreicht. Preußen, Österreich und Russland wurden gestärkt. Zusammen mit Großbritannien und dem wieder aufgenommenen Frankreich entstand ein auf Gleichgewicht beruhendes System der Pentarchie. Bis zum Krimkrieg in den frühen 1850er Jahren blieb Europa von Kriegen zwischen den Großmächten verschont.

Innenpolitisch war die Ordnung restaurativ und gegen liberale, nationale und demokratische Bewegungen gerichtet. Im Deutschen Bund wuchsen trotz Zensur und Repression nationale und liberale Bewegungen. Die Revolutionen von 1830, darunter die griechische Unabhängigkeit, die belgische Abspaltung, der polnische Novemberaufstand und die französische Julirevolution, zeigten die Grenzen der Kongressordnung. 1848/49 erschütterten Revolutionen das Metternich’sche System. Später führten die deutsche Einigung 1867/1871 und die italienische Einigung zwischen 1861 und 1870 zur Überwindung wesentlicher territorialer Folgen des Kongresses.

Vertreten waren neben den acht Signatarstaaten 33 deutsche Staaten und freie Städte, 12 nichtdeutsche souveräne oder früher souveräne Staaten, 67 Gruppen des mediatisierten Reichsadels sowie 28 Delegationen mit partikularen Interessen. Zu den bekannten Teilnehmern gehörten unter anderem Metternich, Talleyrand, Castlereagh, Alexander I., Hardenberg, Humboldt, Gentz und Stein.

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