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Kaisertum Österreich

Es wurde am 11. August 1804 als Erbmonarchie von Erzherzog Franz von Österreich gegründet, der als Franz II. letzter Kaiser des Heiligen Römischen Reiches war.

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Überblick und Staatsordnung
  2. 2. Gründung und napoleonische Zeit
  3. 3. Neuordnung nach 1815 und Revolution
  4. 4. Krisen, Kriege und deutsche Vorherrschaft
  5. 5. Ausgleich und Ende des Kaisertums
  6. 6. Bevölkerung und Länder

Überblick und Staatsordnung

Das Kaisertum Österreich war vom 11. August 1804 bis zum 8. Juni 1867 eine Erbmonarchie des Hauses Habsburg-Lothringen und ein Abschnitt der Geschichte der Habsburgermonarchie. Erzherzog Franz von Österreich, als Franz II. letzter Kaiser des Heiligen Römischen Reiches, gründete es und regierte als Franz I. von Österreich. Hauptstadt war Wien, Staatsoberhaupt der Kaiser von Österreich. Das Reich bildete ein ungeteiltes Herrschaftsgebiet und einen monarchischen Einheitsstaat, bis 1848 auf differenziert föderalistischer Grundlage.

Bei seiner Gründung umfasste es 698.700 km² und etwa 21,2 Millionen Einwohner; die Bevölkerungsdichte betrug 30 Einwohner je km². Damit war es nach dem Russischen Kaiserreich das flächenmäßig zweitgrößte politische Gebilde Europas und stand nach Russland und Frankreich an dritter Stelle der europäischen Staaten nach Einwohnerzahl.

Die Staatsordnung wechselte mehrfach. Eine absolute Monarchie bestand 1804–1848, 1851–1860 und 1865–1867. Zu den Verfassungsregelungen gehörten die Pillersdorfsche Verfassung von 1848, die oktroyierte Märzverfassung von 1849 bis 1851, das Oktoberdiplom von 1860 und das Februarpatent von 1861. Von 1851 bis 1860 bestand im Neoabsolutismus keine Verfassung; 1865–1867 war die Verfassung sistiert, also außer Kraft gesetzt. Amtssprachen waren Deutsch und weitere „landesübliche“ Sprachen wie Ungarisch, Polnisch, Tschechisch, Kroatisch, Slowakisch, Serbisch, Slowenisch, Rumänisch, Ukrainisch und Italienisch.

Gründung und napoleonische Zeit

Franz nahm den österreichischen Kaisertitel am 11. August 1804 an, um die Ranggleichheit mit Napoleon I. zu wahren. Napoleon hatte sich am 18. Mai 1804 zum erblichen Kaiser von Frankreich erklärt und am 2. Dezember zum Kaiser der Franzosen gekrönt. Weil das Ende des lockeren und zerstrittenen Heiligen Römischen Reiches unter Napoleons Druck absehbar war, sicherte Franz mit dem neuen Titel seine kaiserliche Stellung als Herrscher des Habsburgerreiches. Zeitweise war er deshalb Doppelkaiser. Nach der Gründung des Rheinbundes erklärte er am 6. August 1806 das Heilige Römische Reich für erloschen und legte dessen Krone nieder.

Die Kriege gegen Napoleon brachten schwere Verluste. Im Pressburger Frieden von 1805 verlor Österreich unter anderem Tirol, Vorderösterreich und Venetien. Im Frieden von Schönbrunn 1809 musste es Salzburg sowie die Adriaküste abtreten und wurde zum Binnenstaat. Franz verheiratete seine Tochter Marie-Louise mit Napoleon; ihr Sohn Napoleon II. lebte später meist als Herzog von Reichstadt in Wien.

Die Kriege belasteten die Wirtschaft stark. Kaiser Franz I. erklärte am 20. Februar 1811 den Staatsbankrott. Der Banknotenumlauf war auf mehr als eine Milliarde Gulden und damit auf das Zehnfache der Geldmenge von 1800 gestiegen. Bancozettel wurden bis zum 31. Jänner 1812 gegen neue Einlösungsscheine im Wert von nur 20 Prozent ihres alten Nennwerts ausgetauscht und danach wertlos.

Neuordnung nach 1815 und Revolution

Der Wiener Kongress 1814/15 beendete die napoleonischen Kriege und stellte den territorialen Umfang des Reiches im Wesentlichen wieder her. Österreich verzichtete auf die entfernten österreichischen Niederlande und Vorderösterreich, erhielt aber Salzburg und das Innviertel dauerhaft. In Italien beherrschte es das Gebiet bis zum Po direkt; Mailand und Venedig wurden zum Königreich Lombardo-Venetien verbunden. Habsburgische Nebenlinien regierten Parma, Modena und die Toskana.

Österreich gehörte bis 1866 dem Deutschen Bund an, führte den Vorsitz im Frankfurter Bundestag und prägte dessen Politik. Mitglied waren nur jene Teile des Kaiserreiches, die zuvor zum Heiligen Römischen Reich gehört hatten. 1816 lebten dort 9,29 Millionen Einwohner des österreichischen Bundesgebiets, entsprechend 30,5 Prozent der Gesamtbevölkerung des Bundes.

Bis 1848 bestimmte Fürst Metternich die Politik. Er wollte die alte feudale Ordnung erhalten, während Forderungen nach bürgerlichen Freiheiten zunahmen. Im März 1848 erfasste eine Revolution Wien, Prag, Mailand und besonders Ungarn; politische, soziale und nationale Konflikte waren eng verbunden. Feldmarschall Radetzky schlug die italienischen Aufstände nieder. In Ungarn setzte der Reichstag die Habsburger ab, während Lajos Kossuth als De-facto-Präsident wirkte. Die Dynastie behauptete sich mit massiver russischer Militärhilfe sowie durch kroatische Truppen unter Banus Jellačić. Jellačić und Windischgrätz unterdrückten 1849 auch die Revolution in Wien.

Die von Franz von Pillersdorf ausgearbeitete Verfassung von 1848 trat nie in Kraft. Kaiser Franz Joseph I. erließ eine oktroyierte, also aufgezwungene Verfassung, hob sie aber 1851 wieder auf. Bis 1859 regierte er im Neoabsolutismus allein. Gleichzeitig entstanden eine wirksame Staatsbürokratie sowie Impulse für Industrialisierung und Eisenbahnbau.

Krisen, Kriege und deutsche Vorherrschaft

1859 verlor Österreich nach den Schlachten von Magenta und Solferino die Lombardei. Napoleon III. unterstützte die italienische Nationalbewegung, während Franz Joseph I. selbst das österreichische Kommando übernahm. Mailand und die von habsburgischen Nebenlinien beherrschten italienischen Staaten fielen an Sardinien-Piemont; Venetien blieb zunächst österreichisch. Die Schlachten gaben Henri Dunant den Anstoß zur Gründung des Roten Kreuzes und zu den Genfer Konventionen von 1864, denen Österreich 1866 beitrat.

Die Niederlage zerstörte das Ansehen des Neoabsolutismus. Das Oktoberdiplom von 1860 und das Februarpatent von 1861 schwankten zwischen Föderalismus, also einer stärkeren Selbstständigkeit der Länder, und Zentralismus, also einer einheitlichen Leitung des Reiches. Beide Modelle scheiterten, unter anderem am Widerstand des liberalen Bürgertums und am ungarischen Boykott.

Zugleich verschärfte sich die „Deutsche Frage“: Österreich und Preußen stritten um die Vorherrschaft im Deutschen Bund. Nach gemeinsamer Kriegführung gegen Dänemark 1864 verwalteten sie Schleswig-Holstein zunächst als Kondominium, also gemeinsam. Streit über diese Herzogtümer und die Bundesreform führte 1866 zum Deutschen Krieg. Österreich beantragte am 14. Juni die Mobilisierung des Bundesheeres gegen Preußen und wurde in der Schlacht von Königgrätz entscheidend geschlagen. Im Prager Frieden akzeptierte es die Auflösung des Deutschen Bundes und eine Neuordnung Deutschlands durch Preußen. Österreichs einziger eigener Gebietsverlust war Venetien, das trotz österreichischer Siege gegen Italien – darunter die Seeschlacht von Lissa unter Wilhelm von Tegetthoff – an Italien fiel.

Ausgleich und Ende des Kaisertums

Nach der Niederlage von 1866 musste auch die innere Ordnung erneuert werden. Franz Joseph I. einigte sich mit gemäßigten ungarischen Liberalen unter Graf Andrássy und Ferenc Deák. Der Österreichisch-Ungarische Ausgleich von 1867 gewährte dem Königreich Ungarn einen Sonderstatus und stellte den ungarischen Landesteil Transleithanien mit seinem König dem österreichischen Landesteil Cisleithanien mit seinem Kaiser gleich.

Am 8. Juni 1867 wurde das Kaisertum Österreich dadurch in die Realunion Österreich-Ungarn umgewandelt. Eine Realunion verbindet eigenständige Staaten durch ein gemeinsames Staatsoberhaupt und gemeinsame Angelegenheiten. Der weiterhin vom Kaiser beherrschte österreichische Teil erhielt mit den Staatsgrundgesetzen der Dezemberverfassung von 1867 eine bis 1918 gültige Verfassung. Teile davon gingen in die seit 1920 geltende Bundesverfassung der Republik Österreich ein.

Die Bezeichnung „Kaisertum Österreich“ wurde nicht mehr verwendet. Offiziell hieß Cisleithanien meist „die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder“. Der Name Österreich blieb jedoch etwa in „Oesterreichisch-ungarische Bank“ erhalten und wurde 1915 wieder zur amtlichen Bezeichnung Cisleithaniens.

Bevölkerung und Länder

Das Kaisertum war ein Vielvölkerreich. Zu seinen wichtigsten Nationalitäten gehörten Deutsche, Magyaren, Tschechen, Slowaken, Polen, Ruthenen, Rumänen, Serben, Kroaten, Slowenen und Italiener. Ihre gegenseitigen Einflüsse prägten Kultur, Küche, Sprache und Architektur. Ein sprachliches Beispiel sind zahlreiche tschechische, slowakische, ungarische, slowenische, italienische und jiddische Lehnwörter im österreichischen Deutsch.

Das Reich setzte sich aus zahlreichen Kronländern und besonderen Gebieten zusammen. Zu den österreichischen Ländern gehörten Österreich unter und ob der Enns, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Kärnten, Krain und das Küstenland mit Görz und Gradisca, Triest und Istrien. Die böhmischen und nördlichen Länder umfassten Böhmen, Mähren, Schlesien, Galizien und Lodomerien sowie die 1850 ausgegliederte Bukowina. Hinzu kamen Ungarn, Kroatien und Slawonien; Kroatien und Slawonien wurden 1849 vereinigt.

Weitere Bestandteile waren zeitweise Lombardo-Venetien, Dalmatien, Siebenbürgen sowie die 1849 aus ungarischen Gebieten und Teilen der serbischen Militärgrenze geschaffene Serbische Wojewodschaft und das Temescher Banat. Letztere wurden 1860 zwischen Ungarn und Kroatien-Slawonien aufgeteilt. Die Militärgrenze bestand aus kroatischen, slawonischen, banater und siebenbürgischen Abschnitten. Grenzen und Verwaltung änderten sich mehrfach: Die Lombardei ging 1859, Venetien 1866 verloren; Siebenbürgen wurde 1867 der Ungarischen Krone zugeordnet.

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