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Wert (Wirtschaft)
Der Wert (auch: ökonomischer Wert, englisch value) ist in der Wirtschaftswissenschaft die sich aus Preisen ergebende, quantitativ messbare Bedeutung von …
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Grundidee und Abgrenzung zum Preis
Der Wert, auch ökonomischer Wert, bezeichnet in der Wirtschaftswissenschaft die quantitativ messbare Bedeutung von Wirtschaftsobjekten wie Gütern, Forderungen und Dienstleistungen. Er ergibt sich aus Preisen und entspricht entweder dem Tauschverhältnis eines Wirtschaftsobjekts zu einem anderen oder einem maximal akzeptablen Grenzpreis, dem sogenannten Entscheidungswert.
Ein ökonomischer Wert entsteht nicht allein durch das Objekt selbst, sondern durch die Beziehung zwischen einem Wirtschaftsobjekt und einem Wirtschaftssubjekt, also zum Beispiel zwischen einem Gut und seinem Eigentümer oder einem möglichen Käufer. Ein Gut hat Wert erst für jemanden, der es besitzt oder besitzen möchte. Bewertung wird nötig, wenn Güter erworben oder veräußert werden, weil dann Art und Höhe der Gegenleistung bestimmt werden müssen.
Wert und Preis werden im Alltag oft gleichgesetzt, in der Wirtschaftswissenschaft aber unterschieden. Der Preis ist der in Geldeinheiten gemessene Tauschwert einer konkreten Tauschaktion zwischen Marktteilnehmern. Der Wert kann dagegen die aggregierte Preisvorstellung einer Gruppe von Marktteilnehmern sein oder eine modellbasiert berechnete Kennzahl. Diese Kennzahl hängt von erwarteter Höhe, Risiko und Zeitpunkt der Zahlungen eines Bewertungsobjekts ab. In der neoklassischen Bewertungstheorie gilt der Wert als intersubjektiv und damit als objektivierter Preis oder Marktwert. Investitionstheoretische Bewertungsansätze gehen dagegen von einem subjektiven Wert aus, dem subjektiven Entscheidungswert, der vom einzelnen Bewertungssubjekt abhängt.
Wertbegriffe kommen in vielen Zusammensetzungen vor, etwa Anschaffungswert, Barwert, Buchwert, Ertragswert, Marktwert, Sachwert, Unternehmenswert, Verkehrswert, Versicherungswert oder Zeitwert. Solche Begriffe ordnen einem Vorgang oder Wirtschaftsobjekt einen bestimmten Wert zu. Ein substanzieller Wert liegt vor, wenn ein Wirtschaftsobjekt der Bedürfnisbefriedigung dient.
Wichtige Wertarten
Nach dem Verwendungszweck unterscheidet man vor allem Tauschwert, Gebrauchswert und Entscheidungswert. Der Tauschwert ist wichtig beim Austausch von Waren und Leistungen, etwa beim Kaufvertrag, Mietvertrag, bei sonstigen Geschäften oder auch bei einer einseitigen Schenkung. Er beschreibt, welchen Wert ein Gut im Austausch mit anderen Gütern oder Geld hat.
Der Gebrauchswert setzt keine Transaktion voraus. Er besteht im individuellen Nutzen eines Gutes bei seiner Verwendung durch ein Wirtschaftssubjekt. Während der Tauschwert eher als objektiver Wert verstanden wird, gilt der Gebrauchswert eher als subjektiver Wert, weil er von den Bedürfnissen und Vorstellungen der einzelnen Person abhängt.
Der Entscheidungswert wird modellbasiert berechnet und dient als Grundlage für Entscheidungen, zum Beispiel über Kauf oder Verkauf eines Bewertungsobjekts. Er kann als maximal akzeptierbarer Kaufpreis verstanden werden, also als Grenzpreis. Er hängt davon ab, welche Zahlungen ein Bewertungsobjekt für das Bewertungssubjekt erzeugt, wann diese Zahlungen anfallen und welches Risiko damit verbunden ist. Genannt werden erwartete Höhe, Risiko beziehungsweise Ertragsrisiko oder Ertragsvolatilität und Zeitpunkt der Zahlungen, zum Beispiel Erträge oder Cashflows.
Weitere wichtige Wertbegriffe sind unter anderem der Beleihungswert als Wert einer Kreditsicherheit, der Bodenwert als Wert eines Grundstücks, der Buchwert als Wert eines Wirtschaftsguts in der Bilanz zum Bilanzstichtag, der Ertragswert als Gegenwartswert erwirtschafteter oder zukünftiger Erträge, der gemeine Wert als unter marktüblichen Umständen erzielbarer Marktpreis, der Liquidationswert als Erlös bei Auflösung eines Unternehmens, der Marktwert als durch Marktpreis zugemessener Wert, der Neuwert als Wiederbeschaffungsbetrag für eine neue Sache gleicher Art, Güte und Funktion, der Nominalwert als auf Geld und Finanzinstrumenten aufgedruckter Wert, der Realwert als preisbereinigter Nominalwert, der Restwert nach Ablauf der Nutzungsdauer, der Versicherungswert bei Wiederbeschaffung oder Reparatur im Versicherungsfall und der Zeitwert als Wert eines Wirtschaftsobjekts zu einem festgelegten Zeitpunkt.
Manfred Jürgen Matschke versteht beim Unternehmenswert den Entscheidungswert als Grenzpreis. Er beschreibt ihn als einen Komplex von Bedingungen, die bei einer Einigung eingehalten sein müssen, damit der nach der Handlung erreichbare Grad an Zielerfüllung nicht geringer ist als die Zielerfüllung ohne diese Handlung.
Historische Entwicklung der Wertvorstellungen
Schon Aristoteles unterschied in seiner „Politik“ zwischen Gebrauchswert und Tauschwert. Ein Schuh kann zum Tragen gebraucht oder zum Tauschen verwendet werden. Güter können nach dieser Unterscheidung Gebrauchswert haben, ohne einen Tauschwert zu besitzen, etwa freie Güter wie Luft oder selbst hergestellte Güter für den Eigenverbrauch. Für Aristoteles war das Bedürfnis der Maßstab des Tauschwerts. Im Mittelalter entwickelten Thomas von Aquin und Albertus Magnus diese Überlegungen weiter und sahen Arbeitsaufwand und Herstellungskosten, lateinisch labor et expensae, als objektiven Wertmaßstab.
In der klassischen Nationalökonomie wurden unterschiedliche Bestimmungsgrößen des Werts hervorgehoben: subjektiver Nutzen bei John Law und John Locke, Herstellkosten bei Adam Smith, Arbeitszeit bei David Ricardo und Karl Marx sowie Angebot und Nachfrage bei Jean Baptiste Say. John Law unterschied 1705 zwischen subjektivem Gebrauchswert und Tauschwert. Am Beispiel Silber erklärte er, dass Silber als Ware einen Nutzen haben könne, etwa für Schmuck oder Geschirr, und zusätzlich durch seine Zahlungsmittelfunktion einen Tauschwert erhalte.
Adam Smith unterschied 1776 in „Der Wohlstand der Nationen“ zwischen Gebrauchswert und Tauschwert. Er formulierte die Wertantinomie: Wasser hat hohen Gebrauchswert, aber keinen Tauschwert; beim Diamanten ist es umgekehrt. Smith leitete den Tauschwert eines Gutes aus der für seine Herstellung verwendeten Arbeitszeit ab. David Ricardo entwickelte 1817 die Arbeitswerttheorie weiter. Für ihn hing der Wert von Arbeitsvolumen und Knappheit ab; seltene Dinge können nicht einfach durch mehr Arbeit vermehrt werden. Der Arbeitslohn verändert nach Ricardo nicht den relativen Wert von Gütern, sondern das erforderliche Arbeitsvolumen.
Jean Baptiste Say schrieb 1826 auch immateriellen Gütern einen Wert zu und wollte den Wertbegriff von reiner Materialität lösen. Er erklärte den Tauschwert aus Nützlichkeit, Produktionskosten, Angebot und Nachfrage. John Stuart Mill vermied 1858 eine genaue Wertdefinition und bezeichnete Wert als „relativen Ausdruck“.
Karl Marx befasste sich mit einer objektivistischen Werttheorie und folgte Ricardo darin, dass Arbeit Werte erzeugt. Er grenzte sich jedoch von Ricardo ab, weil Preise und Wertgrößen von Waren für ihn nicht direkt zusammenfallen. Für Marx ist Wert vor allem eine gesellschaftliche Kategorie der bürgerlichen, kapitalistischen Produktionsweise. Arbeit schafft Wert, wenn sie für den Tausch und nicht für den Eigenverbrauch geleistet wird. Er unterscheidet gesellschaftlich notwendige Arbeitszeit und zusätzliche Arbeitszeit, wobei letztere Mehrwert schafft. Der Mehrwert mit den Unterarten absoluter Mehrwert und relativer Mehrwert ist ein zentraler Untersuchungsgegenstand seiner Arbeitswerttheorie.
In Deutschland wurde der Wertbegriff im Mai 1897 erstmals als Rechtsbegriff im Handelsgesetzbuch verwendet. Spätere betriebswirtschaftliche und soziologische Ansätze trennten Preis und Wert stärker. Werner Ruf plädierte 1955 für eine strikte Trennung; Wolfram Engels sah 1962 den Wert als Rangordnung von Gütern und den Preis als Austauschverhältnis am Markt. Preise sind beobachtbar, Werte dagegen berechnete Kennzahlen. Daraus entwickelte sich das Konzept der subjektiven Entscheidungswerte.
Werttheorien
Werttheorien versuchen zu erklären, warum und wodurch ein Wirtschaftsobjekt Wert hat. Unterschieden werden objektive, subjektive und funktionale Werttheorie, auch in der Unternehmensbewertung.
Objektive Werttheorien sind die ältesten. Sie fassen den Wert eines Gutes als Eigenschaft des Gutes auf und setzen ihn oft mit dem Marktpreis gleich. Der Wert gilt dann für jedermann. Diese Theorien lassen den Gebrauchswert außer Acht und erklären den Tauschwert vor allem aus Herstellungskosten. Die Arbeitswerttheorie gehört zu den objektiven Wertlehren, weil sie den Güterwert durch die zu seiner Herstellung aufgewendete Arbeitszeit erklärt. Kritisch wird daran gesehen, dass objektive Werttheorien die besondere Situation und Interessen von Käufern und Verkäufern nicht berücksichtigen. Außerdem ist ein objektiver Wert grundsätzlich schwer zu ermitteln, weil Wert aus einer Beziehung zwischen Objekt und Subjekt entsteht.
Subjektive Werttheorien entstanden Ende des 19. Jahrhunderts und unterscheiden zwischen Wert und Preis. Sie verstehen Wert als Ergebnis persönlicher Präferenzen für bestimmte Güter. Dasselbe Gut kann deshalb je nach Person unterschiedlichen Nutzen und unterschiedliche Werte haben. In der neoklassischen Theorie wird der Wert aus individueller Wertschätzung abgeleitet. Dafür sind individueller Nutzen und Knappheit eines Gutes wesentlich.
Die funktionale Werttheorie übernimmt von der subjektiven Werttheorie die Bedeutung des Gebrauchswerts und die zukunftsorientierte Bewertung, ergänzt sie aber um Zweckabhängigkeit und Zielsetzung des Bewertenden. Wichtige Grundlagen sind die Kölner Funktionenlehre mit Walther Busse von Colbe, Hans Münstermann, Günter Sieben und Manfred Jürgen Matschke sowie die Methoden des IDW. Das IDW führte die Funktion des neutralen Gutachters in die funktionale Werttheorie ein. Je nach theoretischer Grundlage werden nutzentheoretische, finanzierungstheoretische beziehungsweise kapitalmarktorientierte, investitionstheoretische und hybride Verfahren unterschieden, zum Beispiel semi-investitionstheoretische Verfahren mittels „unvollkommener Replikation“.
Wert in der Bilanzierung
In der Bilanzierung beschäftigen sich vor allem Handelsrecht, Steuerrecht und Bilanzrecht mit dem Wertbegriff. Für Bilanzzwecke müssen einzelne Bilanzpositionen bewertet werden. Dabei gibt es Rechtsbegriffe wie Wert, gemeiner Wert, Börsen- oder Marktpreis und Marktwert.
Die zentrale Vorschrift im Handelsrecht ist § 253 HGB. Sie regelt den Wertansatz für Vermögensgegenstände und Schulden in der Bilanz. Vermögensgegenstände dürfen höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt werden, vermindert um Abschreibungen. Das ist das Niederstwertprinzip. Verbindlichkeiten müssen mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt werden, Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Das wird als Höchstwertprinzip bezeichnet; genannt wird § 253 Abs. 1 HGB.
Im Steuerrecht ist der gemeine Wert der zentrale Wertbegriff, spielt in der Bilanzierung wegen des Vorrangs anderer Wertbegriffe aber eine untergeordnete Rolle. Der Teilwert ist nach der Legaldefinition des § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG der Betrag, den ein Erwerber des gesamten Betriebes im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut nach dem Fortführungsprinzip ansetzen würde.
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