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Transaktion (Wirtschaft)
Transaktion ist in der Volkswirtschaftslehre die Übertragung von Wirtschaftsobjekten zwischen Wirtschaftssubjekten. Inhaltsverzeichnis.
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Begriff und wirtschaftliche Bedeutung
Eine Transaktion ist in der Volkswirtschaftslehre die Übertragung von Wirtschaftsobjekten zwischen Wirtschaftssubjekten. Wirtschaftsobjekte sind Güter und Forderungen, die aus rechtlicher Sicht als Vermögensgegenstände gelten. Wirtschaftssubjekte sind Privathaushalte, Unternehmen, der Staat und die öffentliche Verwaltung. Die Übertragung erfolgt durch Vertrag oder durch Gesetz.
In der Ökonomie wird angenommen, dass eine Transaktion nur zustande kommt, wenn sich beide Transaktionspartner einen Vorteil oder Nutzen davon versprechen. Transaktionen sind deshalb ein grundlegendes Konzept zur Beschreibung des Wirtschaftsprozesses. Sie zeigen, wie Wirtschaftsobjekte zwischen den beteiligten Wirtschaftssubjekten weitergegeben werden – mit oder ohne Gegenleistung.
Man unterscheidet vor allem Leistungs- und Finanztransaktionen. Leistungstransaktionen verändern die Höhe des Nettogeldvermögens. Das Nettogeldvermögen entspricht den Forderungen minus den Verbindlichkeiten. Beispiele sind der Kauf eines Konsum- oder Investitionsgutes, der Kauf einer Dienstleistung sowie Importe und Exporte von Konsum- oder Investitionsgütern oder Dienstleistungen. Bei einem Verkauf oder Export steigt das Nettogeldvermögen des Verkäufers beziehungsweise Exporteurs, während es beim Käufer beziehungsweise Importeur sinkt.
Finanztransaktionen verändern dagegen nicht die Höhe, sondern nur die Struktur des Nettogeldvermögens. Forderungen und Verbindlichkeiten verändern sich dabei in gleicher Höhe, sodass der Saldo beziehungsweise das Geldvermögen unverändert bleibt. Beispiele sind der Kauf eines Wertpapiers gegen Bargeld, die Aufnahme oder Vergabe eines Darlehens, die Zahlung einer Rechnung und die Tilgung von Schulden.
Daneben gibt es einseitige ökonomische Transaktionen, die Transferleistungen genannt werden. Ihnen steht keine unmittelbare ökonomische Gegenleistung gegenüber. Eine Leistung ohne Gegenleistung ist eine Schenkung oder unentgeltliche Übertragung.
Die fünf Transaktionsarten
Ökonomische Transaktionen lassen sich danach ordnen, welches Wirtschaftsobjekt übertragen wird und ob eine Gegenleistung erfolgt. Insgesamt gibt es fünf Arten:
- Gut gegen Gut: Tausch beziehungsweise Realtausch oder Naturaltausch.
- Gut gegen Forderung: Kauf und Verkauf von Gütern.
- Forderung gegen Forderung: Kauf und Verkauf von Forderungen, etwa Kredithandel, Kredittilgung, Umschuldung oder Forfaitierung.
- Gut gegen Transfer: Realtransfer oder Realschenkung.
- Forderung gegen Transfer: Forderungstransfer oder Forderungsschenkung. Dazu gehören auch Steuerzahlungen, Subventionen, Renten und Kindergeld als staatliche Transferleistungen.
Die Arten 1, 2 sowie 4 und 5 sind Leistungstransaktionen. Sie verändern die Höhe des Nettogeldvermögens der Beteiligten. Die dritte Art ist eine reine Finanztransaktion: Sie verändert nur die Struktur, nicht die Höhe des Nettogeldvermögens.
Geld gilt in der Volkswirtschaftslehre nicht als Gut, sondern immer als Forderung oder Verbindlichkeit. Eine Zahlung gehört deshalb zur Kategorie „Forderung gegen Forderung“. Der Zahlungsempfänger verliert eine Forderung gegenüber dem Zahlenden und erhält dafür eine Forderung gegenüber einer Bank. Beim Zahlenden verkürzt sich die Bilanz: Aktiv vermindern sich die Zahlungsmittel, passiv vermindert sich die Verbindlichkeit.
Die meisten heutigen Transaktionen betreffen den Handel mit Gütern, Dienstleistungen oder Forderungen und gehören zur zweiten Transaktionsart. Dazu zählen vor allem Geschäfte des täglichen Lebens. Der Forderungstransfer ist ebenfalls bedeutsam, beispielsweise bei Formen der Entwicklungshilfe. Der Naturaltransfer spielt heute dagegen nur eine geringe Rolle. Er kommt noch in der Landwirtschaft, der Nahrungs- und Genussmittelindustrie, im Kohlebergbau und im Verkehrswesen vor, wenn Arbeitnehmer einen Teil ihres Einkommens als Deputatlohn in Form von Nahrungsmitteln, Kohle oder Freifahrten erhalten. Auch internationaler Kompensations- und Barterhandel ist ein Naturaltransfer. Der Finanzsektor betreibt überwiegend reine Finanztransaktionen und erfüllt dabei die Funktionen der Fristen-, Risiko- und Losgrößentransformation.
Transaktionskosten und ihre Einflussgrößen
Transaktionen verursachen nur dann keine Transaktionskosten, wenn sie bei vollkommener Information der Transaktionspartner zustande kommen. Vollständiges Wissen entspricht einem Informationsgrad von 100 %. Da dieser Zustand selten erreicht wird und deshalb meist unvollkommene Märkte bestehen, fallen in der Regel Transaktionskosten an.
Transaktionskosten sind der Aufwand, den ein Transaktionspartner betreiben muss, um eine Transaktion durchführen zu können. Dazu gehören quantifizierbare Kosten, zum Beispiel:
- Informationskosten für die Beschaffung von Informationen, etwa Telefongebühren oder das Abonnement einer Fachzeitschrift;
- Abwicklungskosten, beispielsweise Anwaltsgebühren für die Vertragserstellung, Transportkosten oder Maklergebühren;
- Steuern wie Grunderwerbsteuer oder Umsatzsteuer.
Es gibt außerdem nicht quantifizierbaren Aufwand. Dazu zählen etwa die Zeit, die benötigt wird, um einen Kunden zu gewinnen, oder ein Nutzenentgang.
Die Dimension einer Transaktion kann die Höhe der Transaktionskosten beeinflussen. Drei Einflussgrößen sind besonders wichtig:
- Faktorspezifizität, englisch „asset specifity“: Sie bezeichnet den Spezialisierungsgrad betrieblicher Geschäftsverbindungen. Spezialisierungseffekte können die Transaktionskosten senken.
- Ungewissheit: Je größer die Unsicherheit ist, unter der eine Transaktion stattfindet, desto höher können die Transaktionskosten sein.
- Häufigkeit: Häufige Transaktionen mit demselben Geschäftspartner können Skaleneffekte erzeugen und dadurch die Transaktionskosten senken.
Sobald mindestens eine dieser Einflussgrößen vorliegt, kann sie sich auf die Transaktionskosten auswirken.
Transaktionen im Wirtschaftskreislauf
Das Transaktionskonzept ist für die ökonomische Analyse wichtig, weil es vom rein physischen Tauschvorgang abstrahiert. John Rogers Commons unterschied bereits 1931 zwischen einer physischen Tauschebene und einer Transaktionsebene.
Aus der Sicht der ökonomischen Transaktion ist der Wirtschaftskreislauf die Gesamtheit aller ökonomischen Transaktionen. Dabei gehen Wirtschaftsobjekte mit oder ohne Gegenleistung von einem Wirtschaftssubjekt auf ein anderes über. Der Wirtschaftskreislauf beschreibt somit nicht nur den Austausch von Gütern, sondern auch die Übertragung von Forderungen und Transfers.
Bei der Abgrenzung des Sektors „Ausland“ kommt es nicht auf die Staatsangehörigkeit eines Wirtschaftssubjekts an. Entscheidend ist vielmehr der Schwerpunkt seiner wirtschaftlichen Aktivitäten. Ein ausländischer Arbeitnehmer, der in Deutschland ansässig ist, gilt daher als Inländer. Ebenso gilt ein in Deutschland ansässiges Unternehmen als Inländer, auch wenn es Tochtergesellschaft einer ausländischen Muttergesellschaft ist. Die Transaktionen beider werden deshalb im inländischen Wirtschaftskreislauf berücksichtigt.