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Werkgerechtigkeit
Augustinus betont, dass der Mensch allein durch Gnade gerecht wird, nämlich durch die Gerechtigkeit Gottes. Der Mensch ist umfassend auf Gottes Gnade …
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Begriff und Grundgedanke
Werkgerechtigkeit ist ein zentraler Begriff der lutherischen Rechtfertigungslehre. Er bezeichnet die von den Reformatoren abgelehnte Auffassung, ein Mensch könne vor Gott gerechtfertigt sein, weil er gute Werke tut. Rechtfertigung meint dabei, dass ein Mensch vor Gott als gerecht gilt und Heil erlangt.
Nach reformatorischer Lehre beruht die Rechtfertigung nicht auf menschlicher Leistung, sondern auf Gottes Gnade. Gute Werke werden deshalb nicht als Mittel verstanden, mit denen Menschen ihre Rechtfertigung erwerben oder beweisen können.
Frühe Kirche und Augustinus
Die Kirchenväter vor Augustinus behandelten die Rechtfertigung nicht ausdrücklich als Gegenstand einer ausgearbeiteten dogmatischen Lehre. In Anlehnung an paulinische Begriffe sagten sie zwar, der Mensch werde aus Glauben, ohne Werke und aus Gnade gerechtfertigt. Zugleich hoben sie häufig aus seelsorgerlichen Gründen hervor, dass menschliches Handeln für die Erlangung des Heils wichtig sei. Wie beide Aussagen genau zusammenhängen, bestimmten sie kaum näher.
Bei Augustinus, besonders in seinem Spätwerk, wurde die Rechtfertigungslehre innerhalb der Gnadenlehre zu einem zentralen und später besonders wirksamen Thema. Augustinus betonte: Der Mensch wird allein durch Gnade gerecht, nämlich durch Gottes Gerechtigkeit. Er ist vollständig auf Gottes Gnade angewiesen, weil er nicht nur einzelne sündhafte Taten begeht, sondern als ganzer Mensch unter der Macht des peccatum originale steht. Peccatum originale bedeutet Erbsünde; sie wird nach Augustinus durch den biologischen Zeugungszusammenhang vererbt.
Reformatorische Rechtfertigungslehre
Martin Luther lehrte – ebenso wie Zwingli und Calvin –, dass gute Werke aus dem Glauben folgen. Sie sind dessen Früchte. Sie werden nicht getan, um Rechtfertigung zu erlangen oder zu bewähren. Luther formulierte: »Gute fromme Werke machen nimmermehr einen guten frommen Mann, sondern ein guter frommer Mann macht gute fromme Werke«. Zuerst müsse die Person durch den Glauben gut sein; erst dann könnten auch ihre Werke gut sein.
Auf Grundlage seiner Theologia crucis lehnte Luther Werkgerechtigkeit ab und betonte die Rechtfertigung aus Gottes Gnade durch den Glauben an den erlösenden Tod und die Auferstehung Jesu Christi. Juden und Papstgläubigen warf er Werkgerechtigkeit vor. In frühen exegetischen Schriften nannte er Papsttum, Judentum und Islam oft gemeinsam als Hauptvertreter; auch die „Schwärmer“ rechnete er dazu. Nach seiner Auffassung missbrauchten sie Gottes Gesetz zur Selbstrechtfertigung. Dies spiegelte für ihn jedoch eine Gefahr für alle Gläubigen: Seine Kritik richtete sich zunächst an Christen selbst und nicht erst an Andersgläubige. Selbstrechtfertigung bedrohe die endzeitliche Heilsgemeinschaft.
Lehren der Konfessionen
Die mitgliederstärksten Bekenntnisgruppen, die katholische Kirche und die protestantischen Kirchen, lehren unter anderem in der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre, dass Menschen nicht wegen ihrer guten Werke vor Gott gerechtfertigt werden, sondern durch Gottes Gnade. Die evangelische Theologie fasst dies in den Grundsätzen Sola gratia („allein aus Gnade“) und Sola fide („allein durch den Glauben“) zusammen.
Als weiterer Gegenentwurf zur Werkgerechtigkeit gilt die Prädestinationslehre des Calvinismus. Johannes Calvin und Ulrich Zwingli vertraten ursprünglich deren schärfste Form: die „doppelte Prädestination“. Danach ist jeder einzelne Mensch grundsätzlich entweder zur Seligkeit ohne eigenen Verdienst oder zur Verdammnis ohne eigene Schuld vorherbestimmt.
Von lutherischer oder reformierter Seite werden den Zeugen Jehovas häufig Vorwürfe der Werkgerechtigkeit gemacht. Die orthodoxen Kirchen beurteilen Luthers Lehre ambivalent. Sie stimmen der Reformation insofern zu, als die katholische Kirche reformbedürftig gewesen sei, lehnen aber den Protestantismus wegen eines aus ihrer Sicht entstehenden Individualismus ab. Dieser individualisiere und subjektiviere die Heilsfrage. Luther gilt ihnen daher weder als Ketzer noch als Heiliger.