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Legitimation (Politikwissenschaft)

Legitimation bezeichnet in der Politikwissenschaft im engeren Sinne die Rechtfertigung eines Staates für sein hoheitliches oder nichthoheitliches Handeln …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Grundidee der Legitimation
  2. 2. Normative Rechtfertigung von Staat und Demokratie
  3. 3. Empirische Sicht auf legitime Herrschaft
  4. 4. Input, Output und Throughput
  5. 5. Kritik am Legitimitätsprinzip

Grundidee der Legitimation

Legitimation bezeichnet in der Politikwissenschaft im engeren Sinne die Rechtfertigung eines Staates für sein hoheitliches oder nichthoheitliches Handeln oder für dessen Ergebnis. Sie stellt die Legitimität dieses Handelns, seiner Ergebnisse oder der Herrschaft her; Legitimität erfordert also Legitimation. Der Begriff wird nicht nur auf Staaten angewandt, sondern auch auf supranationale Organisationen und transnationale Akteure.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen normativem und soziologischem Verständnis: Das normative Verständnis fragt, wann Herrschaft gerechtfertigt ist. Das soziologische Verständnis fragt empirisch, wann Herrschaft tatsächlich als legitim angesehen wird.

Normative Rechtfertigung von Staat und Demokratie

Die Existenz von Staaten wird üblicherweise durch Staatszwecke legitimiert. Ein Staat schränkt seine Staatsangehörigen ein, diese Einschränkungen gelten aber als gerechtfertigt, wenn der Staat eine Friedensordnung gewährleistet. Dadurch schützt er die Menschen vor Selbstsucht und Aggressivität anderer innerhalb und außerhalb des Staates. Außerdem soll er eine gerechte Gemeinschaftsordnung sichern, in der Menschen ihre Persönlichkeit frei entfalten können.

Seit der Frühen Neuzeit wird in der politischen Philosophie daraus gefolgert: Wenn Herrschende diese Zwecke nicht erreichen und ungerecht regieren, erlischt ihre Legitimation. Die Beherrschten haben dann ein Widerstandsrecht.

Die demokratische Rechtfertigung des Staates fügt keine weiteren Staatszwecke hinzu. Im pluralistisch verstandenen demokratischen Rechtsstaat dürfen Bürger eigene Ziele verfolgen und sollen zugleich an der Staatsgewalt mitwirken. Ein demokratischer Staat ist demnach legitimiert, wenn er seine Ordnungs- und Ausgleichsfunktion mit größtmöglicher Zustimmung und Mitbestimmung aller zu erfüllen versucht. In westlichen Demokratien gilt Legitimation häufig als Verbindung aus Wertüberzeugungen wie den Menschenrechten, Verfahren der Partizipation, Entscheidungsbildung und Kontrolle von Herrschaft sowie dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit.

In der neomarxistischen Theorie vom Spätkapitalismus wird diese Legitimation kritisch als nur scheinbare „Massenlegitimation“ bezeichnet. Danach würden „falsche Bedürfnisse“ erzeugt und durch den Wohlfahrtsstaat befriedigt, wodurch vom fortbestehenden Hauptwiderspruch des Kapitalismus abgelenkt werde.

Empirische Sicht auf legitime Herrschaft

Die Soziologie verwendet einen empirischen Legitimationsbegriff. Sie legt nicht fest, wann Herrschaft legitim sein soll, sondern untersucht, wann Herrschaft nachweislich für legitim gehalten wird.

Max Weber (1864–1920) unterschied idealtypisch drei Formen legitimer Herrschaft: traditionale, charismatische und legale Herrschaft. Traditionale Herrschaft beruht auf dem Glauben an die Heiligkeit seit jeher geltender Traditionen; dazu gehört etwa das Gottesgnadentum, bei dem ein Monarch durch Geburt legitimiert ist. Charismatische Herrschaft gilt als legitim, weil dem Herrscher außeralltägliche Fähigkeiten und Heldenkraft zugeschrieben werden; sie beruht auf affektiver Hingabe an einen Propheten oder „Führer“. Legale oder rationale Herrschaft gilt als legitim, weil sie auf „formal korrekt gesatzten Ordnungen“ beruht. Entscheidend ist hier nicht Dynastie oder Person, sondern das Verfahren, durch das der Herrscher ausgewählt wurde.

Niklas Luhmann (1927–1998) entwickelte 1969 in Legitimation durch Verfahren eine systemtheoretische Vorstellung: Institutionen erhalten ihre Legitimität nicht vor allem durch absichtsvolles Handeln einzelner Menschen, sondern produzieren sie autopoietisch selbst durch den sozialen Mechanismus des Verfahrens. Die Absichten der beteiligten Parteien spielen dabei kaum eine Rolle. Diese These wurde intensiv diskutiert. Empirische Untersuchungen zeigten, dass nicht allein das Verfahren Legitimität erzeugt, sondern die Überzeugung, es sei fair.

Input, Output und Throughput

Fritz W. Scharpf entwickelte 1999 am Beispiel der Europäischen Union eine Unterscheidung nach politischem Input und politischem Output. Ausgangspunkt war die Gettysburg Address, in der Abraham Lincoln 1863 Demokratie als „government by the people, of the people, for the people“ definierte.

Input-Legitimation beruht auf dem normativen Prinzip der Zustimmung der Beherrschten, also „government by the people“. Sie ist in der Rechtswissenschaft die vorherrschende Kategorie von Legitimation. Ein Beispiel ist eine Entscheidung eines demokratisch gewählten Parlaments, Fahrzeugführern künftig alle zwei Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs vorzuschreiben. Diese Entscheidung ist dadurch vom Volk legitimiert, dass es zuvor die Parlamentarier gewählt hat.

Output-Legitimation beruht auf dem funktionalen Prinzip der Nützlichkeit, also „government for the people“. Die Akteure, die nützliche Leistungen erbringen, müssen nicht demokratisch gewählt sein oder zu einer anerkannten Regierung gehören. Als Beispiel nennt der Artikel eine von den Vereinten Nationen als Rebellengruppe bezeichnete Organisation, die in einer kontrollierten Region Straßen, Krankenhäuser und Schulen baut, während die offizielle Regierung dies nicht leistet. Die Ortsansässigen können die Herrschaft der Rebellen deshalb als legitim empfinden.

Vivien Schmidt ergänzte 2010 die Throughput-Legitimation. Sie beruht auf „efficacy, accountability, transparency, and inclusiveness“, also auf Wirksamkeit, Verantwortlichkeit, Transparenz und Einbeziehung. Gemeint ist die Beteiligung der Beherrschten am politischen Prozess. Beispiele sind direkte Demokratie, Volksinitiativen oder Volksabstimmungen. Dafür braucht es Zugang zu Informationen, also Verwaltungstransparenz oder Informationsfreiheit. Als Beispiel nennt der Artikel einen Volksentscheid zur Revidierung der Rechtschreibreform; ein solches System gebe es derzeit nur in der Schweiz.

Kritik am Legitimitätsprinzip

Der Kritische Rationalismus lehnt die politische Legitimationstheorie mit ähnlichen Argumenten ab wie bei ihrer erkenntnistheoretischen Verallgemeinerung. Er kritisiert die Vorstellung, eine Regierung habe ein Recht zu herrschen, wenn sie „legitim“ sei, also gemäß den Regeln gewählt wurde.

Als Gegenargument wird angeführt, dass auch das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 in diesem Sinne legitim zustande gekommen sei. Daher reiche das Legitimitätsprinzip nicht aus. Es beantworte nur die Frage „Wer soll herrschen?“. Diese Frage sei falsch gestellt. Stattdessen solle gefragt werden, wie eine Verfassung gestaltet werden kann, damit man eine Regierung ohne Blutvergießen loswerden kann. Entscheidend sei demnach nicht die Art der Einsetzung einer Regierung, sondern die Möglichkeit ihrer Absetzung.

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