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Herrschaftsform

Herrschaftsform bezeichnet zentrale Begriffe der Politikwissenschaft, der Soziologie und der politischen Philosophie. Diese betreffen die spezifischen …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Bedeutung
  2. 2. Antike Einteilungen
  3. 3. Entwicklungen der Neuzeit
  4. 4. Kants Ordnungsmodell
  5. 5. Max Webers legitime Herrschaft
  6. 6. Heutige wissenschaftliche Verwendung

Begriff und Bedeutung

Eine Herrschaftsform beschreibt die konkrete Ausprägung politischer Herrschaft. Der Begriff wird vor allem in Politikwissenschaft, Soziologie und politischer Philosophie verwendet. Untersucht werden insbesondere der Umfang und die Struktur der Herrschaft, die Art ihrer Ausübung und der Zugang zu politischen Machtpositionen.

Je nach Fachgebiet und Fragestellung stehen unterschiedliche Aspekte im Mittelpunkt. Deshalb gibt es keine allgemein verbindliche Klassifikation. Herrschaftsform kann sich etwa auf die Zahl der Herrschenden, die tatsächliche Machtverteilung, die institutionelle Begrenzung von Herrschaft oder die Gründe beziehen, aus denen Menschen eine Herrschaft als legitim anerkennen.

Antike Einteilungen

Herodots überlieferte Verfassungsdebatte wurde zu einer prägenden Grundlage für die Einteilung politischer Gemeinwesen. Sie vergleicht drei Modelle:

  • die autokratische Alleinherrschaft durch Könige,
  • die gemeinsame Regierung durch wenige Auserwählte und Geeignete, also die Aristokratie,
  • die Gleichberechtigung aller Vollbürger in der Isonomie.

Damit sind die später gebräuchlichen Formen Monarchie, Aristokratie und Demokratie bereits vorweggenommen. Entscheidend waren für Herodot außerdem die praktische Regierung und die Qualität politischer Entscheidungen: Gesetzgebung und Entscheidungen sollten sich an Tradition und Gemeinwohl orientieren und uneigennützig sein. Seine „Verfassung“ umfasste daher mehr als die bloße Staatsform. Die Einteilung blieb mit Veränderungen bis in die frühe Neuzeit einflussreich, wird heute aber selten verwendet, weil sie Staatsform und Herrschaftsform nicht deutlich genug trennt. Überschneidungen bestehen dennoch: „Monarchie“ kann beispielsweise sowohl eine Staatsform als auch eine Herrschaftsform bezeichnen.

Aristoteles unterschied politische Systeme sowohl nach der Zahl der Herrschenden als auch nach der Qualität ihrer Herrschaft. Gemeinwohlorientierte Formen waren Monarchie, Aristokratie und Politie. Ihnen stellte er als „Entartungen“ Tyrannis, Oligarchie und Demokratie gegenüber, die nicht am Gemeinwohl ausgerichtet waren. Die aristotelische Politie ähnelt eher der modernen rechtsstaatlichen Demokratie, während seine Demokratie eher dem heutigen Begriff des Populismus entspricht. Die aristotelische Tradition trug dazu bei, die Staatsform von der umfassenderen Verfassung des Gemeinwesens und damit von der Herrschaftsform im neuzeitlichen Sinn abzugrenzen.

Entwicklungen der Neuzeit

Auf Grundlage der aristotelischen Einteilung entstanden Vorstellungen eines Verfassungskreislaufs. Danach wird eine gemeinwohlorientierte Form zunächst durch eine von Partikularinteressen bestimmte Form mit derselben Zahl von Herrschenden abgelöst. Eine Krise führt anschließend zum Übergang zur nächsten Stufe: von einem Herrschenden zu mehreren und schließlich zu allen. Weil solche Krisen als Gefahr für das Überleben des Gemeinwesens galten, wurde bis in die Neuzeit häufig eine Mischverfassung bevorzugt. In ihr sollten sich die Interessen des Alleinherrschers, der Vornehmen und Gebildeten sowie der Masse gegenseitig ausgleichen. Entsprechende Vorstellungen finden sich etwa bei Niccolò Machiavelli und Giambattista Vico.

Neue Ansätze entstanden durch den Versuch, Rechtsprechung, Gesetzgebung, Exekutivhandeln und politische Willkür klar voneinander zu trennen. Die neuzeitlichen Theorien der Gewaltenteilung enthalten ein Echo der Mischverfassungslehre. Zugleich führte die Frage, aus welcher Quelle das maßgebliche Recht stammt und wodurch politische Entscheidungen legitim werden, zu modernen Theorien der Souveränität.

Kants Ordnungsmodell

Immanuel Kant unterschied in der Aufklärung zwischen der „Form der Beherrschung“ (forma imperii) und der „Form der Regierung“ (forma regiminis). Die forma imperii folgt der traditionellen Einteilung nach der Zahl der Herrschenden. Davon trennte Kant die Art, wie regiert wird.

Bei der forma regiminis unterschied er zwischen der Willkür der Herrschenden und einer Herrschaft, die durch Institutionen und allgemeine Gesetze vermittelt wird. Letztere bezeichnete er als „republikanisch“. Durch die Verbindung beider Einteilungen entstanden sechs grundlegende Formen der bürgerlichen Verfassung oder des Staates.

Wesentlich war die Entmoralisierung der Herrschaftsform: Ob ein Monarch oder ein Parlament herrschte, entschied für Kant nicht von selbst über Richtigkeit oder Gerechtigkeit. Entscheidend war vielmehr, ob Herrschaft durch Repräsentation sowie nach allgemeinen Gesetzen ausgeübt wurde.

Max Webers legitime Herrschaft

Max Weber bestimmte Herrschaft für die Soziologie neu als „Autorität, für einen bestimmten Befehl bei einem bestimmten Personenkreis Gehorsam zu finden“. Herrschaft ist damit eine soziale Beziehung. Zu jedem „echten Herrschaftsverhältnis“ gehört nach Weber „ein bestimmtes Minimum an Gehorchenwollen, also Interesse (äußerem und innerem) am Gehorchen“.

Herrschaft beruht daher auf zwei miteinander verbundenen Seiten: dem Legitimitätsanspruch der Herrschenden und dem Legitimitätsglauben der Beherrschten. Weber unterschied drei reine Typen legitimer Herrschaft:

  • legal-rationale Herrschaft,
  • charismatische Herrschaft,
  • traditionale Herrschaft.

Diese Typen erklären, auf welcher Grundlage eine Herrschaft Legitimität beansprucht und dadurch eine institutionalisierte, relativ dauerhafte Über- und Unterordnung herstellen kann.

Heutige wissenschaftliche Verwendung

In den modernen Sozial-, Politik- und Rechtswissenschaften wird „Herrschaftsform“ nicht einheitlich von „Staatsform“ und „Regierungssystem“ abgegrenzt. Häufig bezeichnet die Staatsform die formale Organisation politischer Herrschaft, während die Herrschaftsform deren tatsächliche Machtausgestaltung beschreibt. Dabei ist besonders wichtig, wer Träger der Staatsgewalt und damit Souverän ist. Staatsformen werden heute oft lediglich in Republik und Monarchie unterteilt, wobei die staatliche Organisation und die Stellung des Staatsoberhaupts maßgeblich sind.

Ein politisches Gebilde kann zugleich Elemente verschiedener Herrschaftsformen enthalten. Als Beispiel nennt der Artikel den Iran, dessen Regime theokratische und demokratische Elemente verbindet.

Einige Autoren verwenden „Herrschaftsform“ gleichbedeutend mit „Regierungssystem“. Andere verstehen die Herrschaftsform ähnlich wie ein Regime als Struktur der Machtbeziehungen, während das Regierungssystem die konkreten institutionellen Muster innerhalb eines Regimetyps bezeichnet. In Anlehnung an Kant wird außerdem zwischen legitimer, rechtsstaatlicher und illegitimer, willkürlicher Herrschaft unterschieden.

Das Regierungssystem wird insbesondere nach der Funktionsweise der Regierung und den Kompetenzen von Staatsoberhaupt, Regierungschef und Parlament bestimmt. Republiken können präsidentiell, semipräsidentiell oder parlamentarisch organisiert sein. Monarchien können auf der Ebene des Regierungssystems parlamentarische, konstitutionelle oder absolute Monarchien sein. Diese Einteilung betrifft vor allem die Legalität politischer Entscheidungen. Die Herrschaftsform muss dagegen zusätzlich danach fragen, wodurch politisches Handeln legitim ist.

In der Soziologie wird häufig Webers Typologie verwendet. Dabei untersucht man, wie sich seine reinen Typen in realen politischen Gebilden miteinander verbinden. Die normative Frage, ob eine Herrschaft gerechtfertigt sein sollte, tritt zurück; Herrschaft ist in diesem Verständnis zunächst das, was tatsächlich Gehorsam findet. Welche Bedeutung „Herrschaftsform“ besitzt, hängt somit vom Fachgebiet und vom jeweiligen Untersuchungsgegenstand ab.

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