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Bundesregierung (Deutschland)

Der Bundeskanzler hat innerhalb der Bundesregierung die Richtlinienkompetenz (Kanzlerprinzip): Er bestimmt die Grundzüge der Politik und ist dafür …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Grundlagen und Bedeutung
  2. 2. Rechtliche Regeln und Arbeitsweise
  3. 3. Mitglieder und aktuelle Zusammensetzung
  4. 4. Vertretung des Kanzlers
  5. 5. Regierungsbildung und weitere Einrichtungen

Grundlagen und Bedeutung

Die Bundesregierung (BReg), auch Bundeskabinett genannt, ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland. Sie übt die Exekutivgewalt auf Bundesebene aus, also die ausführende Staatsgewalt des Bundes. Ihre Gründung wird mit dem 15. September 1949 angegeben. Ihr Sitz ist Berlin.

Nach Art. 62 des Grundgesetzes besteht die Bundesregierung aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Deutschen Bundestag gewählt, anschließend vom Bundespräsidenten ernannt und vom Präsidenten des Bundestages vereidigt. Danach schlägt der Bundeskanzler dem Bundespräsidenten die Bundesminister vor; auch sie werden vom Bundespräsidenten ernannt und vom Bundestagspräsidenten vereidigt.

Die Bundesregierung ist nicht nur ausführendes Organ, sondern hat auch Einfluss auf die Gesetzgebung. Sie kann Gesetzesentwürfe in den Deutschen Bundestag einbringen und zu Gesetzesentwürfen des Bundesrates Stellung nehmen.

Rechtliche Regeln und Arbeitsweise

Die verfassungsrechtlichen Grundlagen stehen in Teil VI des Grundgesetzes, in Art. 62 bis 69 GG. Dadurch zählt die Bundesregierung zu den Verfassungsorganen. Art. 76 GG erlaubt ihr, Gesetzesvorlagen in den Bundestag einzubringen. Art. 64 Abs. 2 GG schreibt vor, dass die Mitglieder der Bundesregierung bei Amtsübernahme den Amtseid nach Art. 56 GG leisten. Die Arbeitsweise wird durch die Geschäftsordnung der Bundesregierung (GOBReg) und die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) geregelt.

Das Bundeskabinett entscheidet unter anderem über Gesetz- und Verordnungsentwürfe der Bundesregierung, über die Ernennung hoher Beamter und Soldaten sowie über Angelegenheiten von besonderer politischer oder erheblicher finanzieller Bedeutung. Vorher beraten sich die beteiligten Bundesministerien; im Kabinett werden meist nur noch strittige Punkte behandelt. Die Bundesregierung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit Mehrheit gefasst und danach nach außen geschlossen vertreten. Das nennt man Kollegialprinzip.

Bei finanziell wichtigen Entscheidungen kann der Bundesminister der Finanzen ausdrücklich Widerspruch erheben, wenn gegen oder ohne seine Stimme entschieden wird. Ähnliches gilt für den Bundesminister der Justiz oder den Bundesminister des Innern, wenn sie einen Gesetz- oder Verordnungsentwurf oder eine Maßnahme für unvereinbar mit geltendem Recht halten.

Der Bundeskanzler besitzt die Richtlinienkompetenz, auch Kanzlerprinzip genannt: Er bestimmt die Grundzüge der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Die Bundesminister leiten ihre Bereiche selbstständig im Rahmen dieser Richtlinien; das heißt Ressortprinzip. Bei Streit zwischen zwei Bundesministern entscheidet entweder der Bundeskanzler oder die Bundesregierung. In der politischen Praxis wird die Politik meist mit den Ministern abgestimmt, besonders in Koalitionen. Viele Grundlinien werden zu Beginn einer Legislaturperiode in einem Koalitionsvertrag festgehalten und bei Bedarf im Koalitionsausschuss besprochen; diese Vereinbarungen sind informell.

Das Bundeskabinett tagt in der Regel jeden Mittwoch um 9:30 Uhr im Bundeskanzleramt. Das amtliche Bekanntmachungsmedium ist das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl). Die administrativen Geschäfte leitet der Bundeskanzler, kann sie aber an den Chef des Bundeskanzleramtes delegieren.

Mitglieder und aktuelle Zusammensetzung

Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Zusätzlich gibt es unterstützende Personen und Funktionen, die an Kabinettssitzungen teilnehmen können, zum Beispiel beamtete Staatssekretäre, Parlamentarische Staatssekretäre, Staatsminister, Bundesbeauftragte, der Chef des Bundespräsidialamtes, der Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, der persönliche Referent des Bundeskanzlers und Schriftführer.

Das Bundeskabinett beschloss am 6. Mai 2025 die Reihenfolge der Regierungsmitglieder. Bundeskanzler ist Friedrich Merz (CDU). Stellvertreter des Bundeskanzlers und Bundesminister der Finanzen ist Lars Klingbeil (SPD). Weitere genannte Ressorts sind unter anderem Inneres, Auswärtiges Amt, Verteidigung, Wirtschaft und Energie, Forschung, Technologie und Raumfahrt, Justiz und Verbraucherschutz, Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Arbeit und Soziales, Digitales und Staatsmodernisierung, Verkehr, Umwelt, Gesundheit, Landwirtschaft, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Als Bundesministerin für besondere Aufgaben und Chefin des Bundeskanzleramtes wird Nina Warken (CDU) genannt. Die Tabelle enthält außerdem die Parteizugehörigkeit der Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber aus CDU, CSU und SPD.

Vertretung des Kanzlers

Die Vertretung bei Sitzungen der Bundesregierung ist in § 22 der Geschäftsordnung der Bundesregierung geregelt. Ist der Bundeskanzler abwesend, übernimmt zunächst der Stellvertreter des Bundeskanzlers den Vorsitz. Ist auch dieser verhindert, übernimmt der Bundesminister den Vorsitz, der am längsten ununterbrochen Mitglied der Bundesregierung ist. Wenn mehrere Minister zur gleichen Zeit Bundesminister geworden sind, entscheidet das höhere Lebensalter. Diese Regelung gilt nicht, wenn der Bundeskanzler eine eigene Reihenfolge bestimmt.

Für Juli 2026 nennt der Artikel als Reihenfolge zuerst Friedrich Merz als Bundeskanzler, danach Lars Klingbeil als Stellvertreter des Bundeskanzlers und Finanzminister sowie Alexander Dobrindt als Vertreter nach § 22 Abs. 1 Satz 2 Alternative 1 GOBReg und Innenminister. In der weiteren Reihenfolge erscheinen unter anderem Boris Pistorius, Johann Wadephul, Alois Rainer, Karin Prien, Bärbel Bas, Stefanie Hubig, Karsten Wildberger, Katherina Reiche, Carsten Schneider, Dorothee Bär, Nina Warken, Verena Hubertz, Reem Alabali Radovan, Carsten Linnemann und Steffen Bilger.

Regierungsbildung und weitere Einrichtungen

Die Dauer der Regierungsbildung wird im Artikel anhand der Zeit zwischen Bundestagswahl und Vereidigung des Kabinetts beschrieben. Zwischen 1949 und 1976 wurde der Kanzler im Durchschnitt nach 43 Tagen gewählt. Bei der Bundestagswahl 1976 war eine Regierungsbildung wegen der damals geltenden Regelung zur Dauer der Wahlperiode erst über zwei Monate nach der Wahl möglich. Seitdem ist sie laut Artikel immer spätestens 30 Tage nach der Wahl möglich. Seit 1980 wurde der Kanzler im Durchschnitt nach 54 Tagen gewählt. Wenn die Vereidigung des Bundeskabinetts nicht ausdrücklich genannt wird, fand sie am selben Tag wie die Wahl des Kanzlers statt; das war bei den Wahlen seit 1998 der Fall.

Seit 1999 findet jeden Sommer ein Tag der offenen Tür der Bundesregierung statt. Dabei können das Bundeskanzleramt, das Bundespresseamt und 14 Ministerien besichtigt werden. Ein Blick in Büros von Referenten und Ministern soll einen Eindruck vom Arbeitsalltag der Politik vermitteln.

Seit 2007 ist Schloss Meseberg das Gästehaus der Bundesregierung. Dort finden traditionell Kabinettsklausuren statt, also längere interne Arbeitstreffen des Kabinetts. Außerdem dient es oft als Rahmen für informelle Gespräche. Zuvor wurde ab 1990 das Gästehaus auf dem Petersberg in Königswinter bei Bonn ähnlich genutzt; nach dem Regierungsumzug von 1999 nur noch in reduziertem Umfang.

Der Artikel erwähnt außerdem den Anteil der Volljuristen, also Personen mit Befähigung zum Richteramt. Dieses sogenannte Juristenprivileg zeigt sich auch in der Bundesregierung. Der Anteil der Volljuristen betrug immer mindestens 25 Prozent, mit Ausnahme des Zeitraums 1998 bis 2002 im Kabinett Schröder I.

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