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Unternehmen Walküre
Dieser Artikel behandelt einen Mobilmachungsplan der Wehrmacht und den Zusammenhang mit dem Attentat auf Hitler vom 20. Juli 1944. ... Eine Militärgeschichte des …
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Zweck und ursprüngliche Funktionsweise
Das Unternehmen Walküre war ursprünglich der Deckname für einen Operationsplan der deutschen Wehrmacht. Er sollte mögliche Aufstände gegen das NS-Regime unterdrücken, besonders Erhebungen der Zivilbevölkerung sowie von Kriegsgefangenen und KZ-Häftlingen. Später nutzten Widerstandskämpfer um Claus Schenk Graf von Stauffenberg den Plan als Grundlage für einen Umsturzversuch.
Die Planungen begannen zu Beginn des Zweiten Weltkrieges. Der während der Winterkatastrophe an der Ostfront im Dezember 1941 entworfene Plan sah vor, Soldaten des Ersatzheeres einzusetzen. Das Ersatzheer umfasste die im Heimatgebiet stationierten Ersatz- und Ausbildungstruppen. Es sollte kriegswichtige Orte in Berlin und anderen größeren Städten besetzen und gegen Aufständische vorgehen.
Walküre diente außerdem dazu, Ersatz- und Ausbildungstruppen sowie die jederzeit etwa 300.000 auf Heimaturlaub befindlichen Soldaten rasch zu mobilisieren. Sie sollten entweder an die Front geschickt oder gegen feindliche Luft- und Küstenlandungen eingesetzt werden können. Nach einem Stichwort mussten sich alle verfügbaren Kräfte zu verstärkten Regimentern oder Kampfgruppen zusammenschließen, bewaffnen und innerhalb weniger Stunden marschbereit sein.
Die Auslösung durch das Codewort „Walküre“ war ausschließlich Adolf Hitler und dem Befehlshaber des Ersatzheeres vorbehalten. Die Durchführung hing damit von zwei Schlüsselpersonen ab.
Umgestaltung zum Umsturzplan
Henning von Tresckow und Claus Schenk Graf von Stauffenberg erkannten, dass der bestehende Plan für einen Umsturz benutzt werden konnte. Ab 1943 passten die Verschwörer ihn unauffällig an die Erfordernisse eines geplanten Attentats auf Hitler an. Die Wehrmacht sollte anschließend zentrale Personen der SS, des Sicherheitsdienstes (SD), der Gestapo und der NSDAP festnehmen und den Partei- und Polizeiapparat ausschalten.
Nach dem veränderten Walküre-Befehl sollte der bewaffnete Teil der SS aus der Parteihierarchie gelöst und der Wehrmacht unterstellt werden. Für den vorgesehenen Ausnahmezustand sollten außerdem sämtliche zivilen staatlichen Behörden dem jeweiligen Befehlshaber des Wehrkreises unterstehen. Dieser sollte die „Vollzugsgewalt“, also die ausführende staatliche und militärische Befehlsgewalt, erhalten.
Generalfeldmarschall Erwin von Witzleben, der bereits 1938 und 1939 an Plänen zur Absetzung Hitlers beteiligt gewesen war und sich 1943 Tresckow und Stauffenberg angeschlossen hatte, sollte nach dem Attentat neuer Oberbefehlshaber der Wehrmacht werden. Er unterzeichnete 1943 einen vorbereiteten Befehl, der mit der Erklärung „Der Führer Adolf Hitler ist tot!“ begann. Darin wurde behauptet, eine „Clique frontfremder Parteiführer“ habe versucht, die Macht an sich zu reißen. Diese Darstellung sollte die Maßnahmen gegen die NSDAP und die obersten Reichsbehörden gegenüber regimetreuen Deutschen rechtfertigen.
Der vorbereitete Befehl übertrug die Vollzugsgewalt im Heimatkriegsgebiet auf den Befehlshaber des Ersatzheeres. Entsprechende Befugnisse sollten in den besetzten Gebieten an die dortigen militärischen Oberbefehlshaber fallen. Unterstellt werden sollten ihnen alle Wehrmachtseinheiten einschließlich der Waffen-SS, außerdem der Reichsarbeitsdienst (RAD), die Organisation Todt (OT), staatliche und kommunale Behörden, Polizei, NSDAP-Gliederungen sowie Verkehrs- und Versorgungsbetriebe. Die gesamte Waffen-SS sollte sofort in das Heer eingegliedert werden. Besonders wichtig waren die Sicherung der Nachrichtenanlagen und die Ausschaltung des SD. Widerstand gegen die militärische Gewalt sollte gebrochen werden.
Ablauf am 20. Juli 1944
Am 20. Juli 1944 explodierte Stauffenbergs Bombe gegen 12:42 Uhr. Als sich zeigte, dass Hitler überlebt hatte, meldete General Erich Fellgiebel kurz nach 13 Uhr mehrdeutig nach Berlin: „Es ist etwas Furchtbares passiert, der Führer lebt.“ Dennoch erklärte Stauffenberg nach seiner Landung in Rangsdorf gegen 15:45 Uhr gegenüber General Friedrich Olbricht, Hitler sei tot, und drängte ihn zur Auslösung von Walküre.
Olbrichts Stabschef, Oberst Albrecht Mertz von Quirnheim, begann daraufhin, die Befehle per Fernschreiber und Telefon weiterzugeben. Dies geschah ohne Kenntnis des allein dazu berechtigten Befehlshabers des Ersatzheeres, Generaloberst Friedrich Fromm. Eines der ersten Fernschreiben war auf 16:45 Uhr datiert, an das Wehrkreiskommando XII gerichtet und trug statt „Der Führer Adolf Hitler ist tot!“ die Überschrift „Innere Unruhen“. Im Übrigen entsprach es weitgehend der Fassung von 1943 und war mit von Witzlebens Namen unterzeichnet.
Eine technische Fehlentscheidung verzögerte die Übermittlung entscheidend. Stauffenbergs Adjutant Hauptmann Friedrich Karl Klausing ließ die Nachrichten zwar mit der höchsten Dringlichkeitsstufe FFR markieren, zugleich aber als „Geheime Kommandosache“ klassifizieren. Daher konnten sie nicht gleichzeitig an jeweils 30 Empfänger gesendet werden, sondern mussten verschlüsselt sowie einzeln und seitenweise übertragen werden. Statt etwa zwanzig standen dafür nur vier Fernschreiber zur Verfügung. Bis das letzte Fernschreiben zur Auslösung von Walküre eintraf, vergingen ungefähr drei Stunden. Stauffenberg, Mertz von Quirnheim und der Innsbrucker Oberstleutnant i. G. Robert Bernardis gaben deshalb einige Befehle telefonisch weiter, obwohl sie dazu aufgrund ihrer Dienststellungen nicht befugt waren.
Zwischen 18:28 und 18:42 Uhr verbreitete der Deutschlandsender drei Sondermeldungen, denen zufolge Hitler nur leicht verletzt worden sei. Weitere Anweisungen aus dem Bendlerblock trafen teilweise erst nach 21 Uhr ein. Sie überschnitten sich mit einem Fernschreiben Generalfeldmarschall Wilhelm Keitels von 20:20 Uhr, das die Befehle aus dem Bendlerblock für ungültig erklärte und mitteilte: „Der Führer lebt! Völlig gesund!“ Einige Nachrichten der Verschwörer gingen zudem versehentlich an das Führerhauptquartier Wolfsschanze, weil es nicht aus dem üblichen Verteiler entfernt worden war. Die NS-Führung war dadurch über das geplante Vorgehen informiert und konnte sofort Gegenbefehle senden.
Weitere formale Widersprüche verstärkten die Zweifel der Empfänger. Erich Hoepner zeichnete Befehle als „Oberbefehlshaber im Heimatkriegsgebiet“ und als Generaloberst, obwohl Hitler ihn bereits 1942 aus der Wehrmacht entlassen hatte. Andere Schreiben wurden ohne Fromms Wissen unter dessen Namen verschickt.
Scheitern und Folgen
Olbricht versuchte, Fromm für die Durchführung von Walküre zu gewinnen. Fromm kannte die Attentatspläne seit längerer Zeit, zögerte jedoch. Ein Telefonat mit Wilhelm Keitel bestätigte ihm, dass Hitler nur leicht verletzt war. Daraufhin verweigerte Fromm weitere Befehle. Als Stauffenberg gegen 16:30 Uhr in Berlin eintraf, bezeichnete er Keitels Aussage als Lüge und behauptete, Hitler müsse zumindest schwer verletzt sein. Er erklärte außerdem, er habe gesehen, wie Hitler nach der von ihm ausgelösten Explosion tot aus dem Gebäude getragen worden sei.
Fromm ließ sich nicht überzeugen und erklärte Stauffenberg, Olbricht und Mertz von Quirnheim für verhaftet. Die Verschwörer setzten daraufhin Fromm selbst in einem Nebenraum fest. Trotzdem wurde ein auf 18:00 Uhr datiertes Fernschreiben an fast alle Wehrbereichskommandos in seinem Namen sowie im Namen Stauffenbergs versandt. Es berief sich auf eine angebliche Ermächtigung von Witzlebens und enthielt praktische Anweisungen für das weitere Vorgehen.
Wegen formaler, technischer und organisatorischer Fehler gelang die geplante Festnahme von SS- und SD-Einheiten nur in Paris und Wien. Die Befehle erreichten viele Wehrkreiskommandanten zu spät, während die Gegenmaßnahmen des NS-Regimes bereits wirkten. Zudem herrschten Unsicherheit und Verwirrung darüber, ob Hitler noch lebte und welchen Befehlen zu folgen war. Damit scheiterte die Nutzung von Walküre für den Umsturz.
Nach dem 20. Juli 1944 setzte Hitler Walküre in dieser Form außer Kraft und ernannte Reichsführer SS Heinrich Himmler zum neuen Befehlshaber des Ersatzheeres. Fromms Unentschlossenheit schützte ihn nicht: Bereits am folgenden Tag wurde bekannt, dass er von den Umsturzplänen gewusst hatte. Da ihm keine direkte Beteiligung nachgewiesen werden konnte, verurteilte ihn der Volksgerichtshof „wegen Feigheit vor dem Feind“ zum Tode. Am 12. März 1945 wurde er im Zuchthaus Brandenburg erschossen.