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Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei

Sie war als straffe Führerpartei organisiert. Ihr Parteivorsitzender war ab 1921 der spätere Reichskanzler Adolf Hitler, unter dem sie das sogenannte Dritte …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Überblick und Ideologie
  2. 2. Aufstieg in der Weimarer Republik
  3. 3. Einparteienstaat und Herrschaftspraxis
  4. 4. Organisation, Mitglieder und Kontrolle
  5. 5. Verbot und Entnazifizierung

Überblick und Ideologie

Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) war eine in der Weimarer Republik gegründete politische Partei. Ihre Ideologie, der Nationalsozialismus, war geprägt von radikalem Antisemitismus, Rassismus, völkischem Nationalismus, Antikommunismus, Militarismus sowie der Ablehnung von Demokratie und Marxismus. Sie war eine straff organisierte Führerpartei: Ab 1921 führte Adolf Hitler sie und herrschte mit ihr von 1933 bis 1945 im sogenannten Dritten Reich als einzige zugelassene Partei.

Die offizielle Umbenennung der Deutschen Arbeiterpartei (DAP) in NSDAP erfolgte am 20. Februar 1920; am 24. Februar wurde die neue Partei im Münchner Hofbräuhaus öffentlich bekannt gemacht. Ihr 25-Punkte-Programm verlangte unter anderem die Aufhebung des Versailler Friedensvertrags, den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft von Juden und die Stärkung der „Volksgemeinschaft“. Dieses nationalsozialistische Verständnis einer Volksgemeinschaft verband radikalen Nationalismus mit der Ausgrenzung und Verfolgung derjenigen, die nicht dazugehören sollten.

Aufstieg in der Weimarer Republik

Die Partei gewann zunächst vor allem in Bayern Anhänger. Nach dem gescheiterten Hitlerputsch vom 9. November 1923 wurde sie am 23. November 1923 reichsweit verboten; Parteivermögen wurde konfisziert, die Münchner Geschäftsstelle geschlossen und der Völkische Beobachter verboten. Hitler wurde am 1. April 1924 wegen Hochverrats zu fünf Jahren Festungshaft verurteilt, musste davon aber nur wenige Monate verbüßen. Während des Verbots zersplitterten sich nationalsozialistische Gruppen. Bei der Reichstagswahl vom 4. Mai 1924 erreichte die Nationalsozialistische Freiheitspartei 6,6 Prozent, am 7. Dezember 1924 nur noch drei Prozent.

Im Februar 1925 wurde die NSDAP neu gegründet. Hitler löste sie aus Bündnissen mit anderen Völkischen, setzte sich auf der Bamberger Führertagung am 14. Februar 1926 durch und formte sie durch die Satzung vom 22. Mai 1926 zu einer auf ihn ausgerichteten Führerpartei. In Mein Kampf, dessen Bände im Juli 1925 und Dezember 1926 erschienen, wurden unter anderem Forderungen nach „Lebensraum im Osten“, nach einer „Entfernung der Juden“ sowie Angriffe auf Marxismus und Demokratie für die Partei verbindlich.

Bis 1928 blieb die NSDAP zunächst eine kleine antisemitische und völkische Partei; bei der Reichstagswahl 1928 erhielt sie 2,6 Prozent. Ihre Bekanntheit stieg 1929 durch die Kampagne gegen den Young-Plan mit DNVP und Stahlhelm. Die Weltwirtschaftskrise, Massenverelendung, sinkende Agrarpreise und die politische Krise der Präsidialkabinette nutzte sie für eine Massenbasis. Propaganda richtete sich je nach Zielgruppe an Arbeiter, Bauern, Handwerker, Einzelhändler, Studierende, Beamte und Industrie. Der Antisemitismus wurde in der offiziellen Propaganda zeitweise zurückgestellt, während SA-Straßenterror und antisemitische Gewalt weiter vorkamen. Unterstützer gewann die Partei besonders im alten Mittelstand; katholische Milieus und organisierte Industriearbeiter waren weniger anfällig, aber nicht immun.

Bei der Reichstagswahl vom 14. September 1930 wurde die NSDAP mit 18,3 Prozent zweitstärkste Partei. Am 31. Juli 1932 wurde sie stärkste Partei; am 6. November 1932 verlor sie jedoch über vier Prozentpunkte und zwei Millionen Wähler, blieb aber stärkste Partei. In der Reichstagswahl vom 5. März 1933 erreichte sie reichsweit 43,9 Prozent. Die Ergebnisse unterschieden sich regional stark: In Ostpreußen lagen sie am 5. März 1933 bei 56,5 Prozent, in Berlin bei 31,3 Prozent. Am 30. Januar 1933 ernannte Reichspräsident Paul von Hindenburg Hitler zum Reichskanzler einer Koalition aus NSDAP und DNVP. Franz von Papen glaubte, Hitler „zähmen“ zu können; die formal legale Machtübergabe wurde später als „Machtergreifung“ bezeichnet.

Einparteienstaat und Herrschaftspraxis

Auch bei der letzten nach dem Recht der Weimarer Republik abgehaltenen Wahl am 5. März 1933 erhielt die NSDAP mit etwa 44 Prozent keine absolute Mehrheit. Der Wahlkampf war bereits durch Verbote anderer Parteien, Terror gegen politische Gegner und Propaganda geprägt. Mit den Stimmen aller anderen Parteien außer SPD und KPD kam am 24. März 1933 die Zweidrittelmehrheit für das Ermächtigungsgesetz zustande. Es übertrug die Macht unter Ausschaltung des Parlaments auf Hitler und wurde danach auch zum Verbot aller Parteien außer der NSDAP benutzt.

Das „Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat“ vom 1. Dezember 1933 verankerte den Einparteienstaat rechtlich. Die NSDAP wurde eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Gerichtsbarkeit über ihre Mitglieder. Das Hakenkreuz, seit 1920 Parteisymbol, wurde im Alltag allgegenwärtig und mit den Nürnberger Gesetzen von 1935 Hoheitszeichen des Deutschen Reiches. Die Partei besetzte Schlüsselpositionen in Staat, Organisationen, Fabriken und Behörden. Bis April 1933 zählte sie 2,5 Millionen Mitglieder, vor allem Beamte und Angestellte.

Ihre Stellung im Staat wird unterschiedlich erklärt: Sie war einerseits ein Mittel zur Durchsetzung und Stabilisierung des Führerstaats, andererseits durch Konkurrenz und Zuständigkeitsstreit zwischen Funktionären geschwächt. Nach der Ermordung der SA-Führung einschließlich Ernst Röhms vom 30. Juni bis 2. Juli 1934, die als Niederschlagung eines angeblichen „Röhm-Putschs“ dargestellt wurde, hatte Hitler innerparteilich keine ernsthaften Gegner mehr. Tatsächlich hatte es laut Artikel keine Putschvorbereitungen der SA gegeben.

Im Zweiten Weltkrieg entschied die NSDAP unter anderem, wer als „unabkömmlich“ vom Frontdienst befreit wurde; dies betraf meist Parteifunktionäre. Sie übernahm organisatorische und Verwaltungsaufgaben, etwa Luftschutz, Evakuierungen, Lager für Zwangsarbeiter, Sammelaktionen und Erntehilfen der Hitlerjugend; gegen Kriegsende sollte sie den Volkssturm aufstellen. Korruption, materielle Bevorzugung und häufige Unfähigkeit hauptamtlicher Funktionäre ließen ihr Ansehen schon zu Kriegsbeginn rasch sinken.

Organisation, Mitglieder und Kontrolle

Die NSDAP war pyramidenartig nach dem Führerprinzip aufgebaut. An der Spitze standen zunächst Karl Harrer, dann Anton Drexler und vom 29. Juli 1921 bis 30. April 1945 Hitler mit absoluter Befehlsgewalt. Unter ihm standen Reichsleiter; ihre Zahl stieg in der 1934 errichteten „Kanzlei des Führers“ auf 18. Der Stab des Stellvertreters des Führers unter Rudolf Heß war an wesentlichen Entscheidungen in Partei und Staat beteiligt. Nach dem 12. Mai 1941 wurde er als Parteikanzlei unter Martin Bormann weitergeführt.

Zu den Unterorganisationen gehörten unter anderem Hitlerjugend (HJ), Bund Deutscher Mädel (BDM), SA, Schutzstaffel (Allgemeine SS und Waffen-SS), NS-Frauenschaft, NS-Deutscher Studentenbund und die Auslandsorganisation. Mit verbundenen Organisationen wie Deutscher Arbeitsfront, Nationalsozialistischer Volkswohlfahrt und Reichsarbeitsdienst durchdrang die Partei die Gesellschaft im Beruf und in der Freizeit. Die Politische Organisation gliederte sich in Gaue, Kreise, Ortsgruppen, Zellen und Blocks; ein Block umfasste 40 bis 60 Haushalte. Block- und Zellenwarte sowie Ortsgruppen konnten durch Vetorechte etwa Beförderungen, Stellen im öffentlichen Dienst, soziale Unterstützung und Ausbildungshilfen beeinflussen.

Die Mitgliederzahl stieg von 64 Ende 1919 über 27.117 Ende 1925 und 389.000 Ende 1930 auf 849.009 zur „Machtergreifung“ nach parteieigener Statistik, 3.900.000 Ende 1933, 5.300.000 im Jahr 1939 und 8.500.000 im Jahr 1945. Nach 1933 sollte eine Aufnahmesperre opportunistische „Märzgefallene“ fernhalten, wurde aber wegen des großen Mitgliederbedarfs nicht dauerhaft durchgehalten. Mitgliedschaft verlangte grundsätzlich einen eigenhändig unterschriebenen Aufnahmeantrag; rechtskräftig wurde sie erst mit Mitgliedskarte oder Mitgliedsbuch. Ob einzelne Personen gegen Kriegsende unwissentlich aufgenommen wurden, ist umstritten: Der Artikel nennt dies prinzipiell möglich, verweist aber zugleich darauf, dass Aufnahmen ohne Unterschrift nicht belegt und strenge Richtlinien auch 1944 dokumentiert sind.

Verbot und Entnazifizierung

Mit dem Zusammenbruch des NS-Staates stellte die Partei ihre Tätigkeit ein. Die Kontrollratsproklamation Nr. 2 vom 20. September 1945 erklärte die NSDAP für völlig aufgelöst und illegal. Das Kontrollratsgesetz Nr. 2 vom 10. Oktober 1945 löste sie mit allen Gliederungen und angeschlossenen Verbänden auf, verbot sie und ordnete die Beschlagnahme ihres Vermögens an. Das Führerkorps wurde 1946 im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher zur „verbrecherischen Organisation“ erklärt. In der Bundesrepublik ist NS-Propaganda verboten, ihr privater Besitz jedoch nicht eingeschränkt; ähnliche Regelungen bestanden durch das Verbotsgesetz in Österreich und in der DDR.

Für die Entnazifizierung bestimmte Gesetz Nr. 104 vom 5. März 1946: Die bloße Mitgliedschaft war kein ausreichender Beweis für den Grad der Verantwortlichkeit, konnte aber als Beweis für die Gesamthaltung gelten. Als Hauptschuldige galten unter anderem Personen in führenden Stellungen. Nutznießer konnten Personen sein, die allein wegen ihrer NSDAP-Zugehörigkeit ein Amt oder eine bevorzugte Beförderung erhielten oder sich so dem Wehr- oder Frontdienst entzogen. Mitläufer waren etwa Mitglieder, die nur Beiträge zahlten, an verpflichtenden Versammlungen teilnahmen oder geringe Routineaufgaben erfüllten. Als entlastet konnte gelten, wer trotz formeller Mitgliedschaft aktiv Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft leistete und dadurch Nachteile erlitt; eine bloß antifaschistische Haltung genügte nicht.

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