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Staatsverschuldung Deutschlands
Entsprechend der Deutschen Bundesbank betrug die Staatsverschuldung Deutschlands im Jahr 2021 etwa 2500 Milliarden Euro und damit 70 % des Bruttoinlandsprodukts …
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Begriff, Erfassung und aktueller Umfang
Die Staatsverschuldung Deutschlands umfasst die zusammengefassten Schulden von Bund, Ländern, Gemeinden, Gemeindeverbänden, gesetzlicher Sozialversicherung und Sondervermögen des Bundes gegenüber in- und ausländischen Kreditgebern. Ihre Höhe hängt davon ab, welche öffentlichen Einheiten und Schuldenarten einbezogen werden.
Es gibt zwei wichtige Rechenwerke. Die Finanzstatistik erfasst Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich zum Zeitpunkt ihrer Kassenwirksamkeit, also bei der tatsächlichen Zahlung. Verkäufe staatlicher Beteiligungen werden dabei als Einnahmen berücksichtigt. Die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ordnen Vorgänge dagegen ihrem Entstehungszeitpunkt zu: So kann das Lohnsteueraufkommen vom Januar dem Dezember zugerechnet werden; Bauinvestitionen werden nach dem Baufortschritt verbucht. Einnahmen aus Beteiligungsverkäufen bleiben hier unberücksichtigt. Die volkswirtschaftliche Abgrenzung bildet weitgehend die methodische Grundlage für die Haushaltsdefizite und öffentlichen Schulden nach dem Vertrag von Maastricht und dem Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt. Die Finanzstatistik ist unter anderem für die Schuldenbegrenzung nach Artikel 115 Grundgesetz wichtig.
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht die Schulden beim nicht öffentlichen Bereich. Die Deutsche Bundesbank ermittelt den Maastricht-Schuldenstand nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen. Dabei werden zusätzlich beispielsweise Zuweisungs- oder Reroutinggeschäfte für die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität und die Kreditanstalt für Wiederaufbau als langfristige Kredite berücksichtigt. Deshalb können die Angaben voneinander abweichen: Für 2021 nannte die Bundesbank etwa 2500 Milliarden Euro beziehungsweise 70 % des Bruttoinlandsprodukts von ungefähr 3600 Milliarden Euro; das Statistische Bundesamt berichtete rund 2300 Milliarden Euro für Bund und Länder und leitete zugleich zu den Werten der Bundesbank über.
Schulden lassen sich nach Gläubigern, Schuldnern und Schuldenarten unterscheiden. Gläubiger können aus dem In- oder Ausland stammen. Schuldner können etwa Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherung oder Extrahaushalte sein. Zu den Schuldenarten gehören Kreditmarktschulden und Kassenkredite.
Schuldenstand, Gläubiger und Kennziffern
Ende 2022 betrug Deutschlands Gesamtverschuldung in Maastricht-Abgrenzung 2,56 Billionen Euro. Rund 59 % beziehungsweise 1,52 Billionen Euro entfielen auf inländische Gläubiger, rund 41 % beziehungsweise 1,04 Billionen Euro auf ausländische Gläubiger. Von den inländisch gehaltenen Schulden lagen circa 49 % bei der Deutschen Bundesbank, entsprechend 0,74 Billionen Euro. Circa 51 % entfielen auf inländische Kreditinstitute und Nichtbanken wie Versicherungen, Unternehmen und Privatpersonen.
Ende 2023 war der öffentliche Gesamthaushalt einschließlich aller Extrahaushalte mit 2.445,1 Milliarden Euro verschuldet. Das entsprach 28.943 Euro je Einwohner und damit 778 Euro mehr als im Vorjahr. Im Bundeshaushalt 2023 waren 37,6 Milliarden Euro für Zinszahlungen vorgesehen. Die Gemeinden und Gemeindeverbände ohne Stadtstaaten verzeichneten 2024 einen Fehlbetrag von 24,8 Milliarden Euro, das höchste kommunale Defizit seit der Wiedervereinigung. Als wichtige Ursachen werden höhere Sozialausgaben infolge angepasster Regelsätze bei Sozialhilfe und Bürgergeld sowie Personalausgaben genannt.
Zentrale Kennziffern beziehen die Verschuldung auf die Wirtschaftsleistung. Die Staatsschuldenquote ist das Verhältnis des Schuldenstands zum nominalen Bruttoinlandsprodukt (BIP). Die Defizitquote setzt das Finanzierungsdefizit beziehungsweise die Nettokreditaufnahme ins Verhältnis zum nominalen BIP. Beide dienen dazu, eine Haushaltskrise oder Notlage zu beurteilen. Weitere Kennziffern sind Kreditaufnahmequote, Primärsaldo, Zins-Steuer-Quote, Zins-Ausgaben-Quote und Zinsdeckungsgrad beziehungsweise Zinslastquote.
Entwicklung und Zinsbelastung
Die Schulden des öffentlichen Gesamthaushalts stiegen langfristig stark: von 9.574 Millionen Euro 1950 über 1.210.918 Millionen Euro 2000 auf 2.011.677 Millionen Euro 2010. Nach einem Rückgang zwischen 2013 und 2019 nahmen sie wieder zu: von 1.899.061 Millionen Euro 2019 auf 2.172.850 Millionen Euro 2020, 2.445.691 Millionen Euro 2023, 2.508.985 Millionen Euro 2024 und 2.661.549 Millionen Euro 2025. Seit 2010 umfasst diese Reihe alle Extrahaushalte und die Schulden der deutschen Sozialversicherung. Besonders stark wuchs die Verschuldung nach der deutschen Wiedervereinigung 1990, nach der Weltfinanzkrise 2007–2008, während der COVID-19-Pandemie ab 2020 und nach dem russischen Überfall auf die Ukraine 2022.
Die Schuldenquote entwickelte sich nicht gleichmäßig. Sie lag 2000 bei 59,2 % des BIP, stieg bis 2010 auf 81,0 % und sank anschließend überwiegend. 2013 ging erstmals auch der absolute Schuldenstand zurück; die im Text genannte Quote verringerte sich dabei von 81,0 % auf 78,4 %, während die beigefügte Jahresreihe für 2012 und 2013 Werte von 79,8 % und 77,4 % ausweist. Danach sank die Quote bis 2019 auf 58,7 %, stieg 2020 auf 68,0 % und lag 2024 bei 62,2 % sowie 2025 bei 63,5 %.
Mit dem Schuldenstand wuchsen über Jahrzehnte die Zinslasten. Die Zinslastquote bezeichnet hier den Anteil der Zinsausgaben an den gesamten Staatsausgaben. Für den Bund betrug sie 2001 16,2 %; in einigen Ländern lag sie deutlich höher. Gemessen am BIP lag die Zinslast etwa bei 3 %. Vor 2022 senkten ein Leitzins von 0,0 % in der Eurozone und die hohe Nachfrage nach als sicher geltenden Bundesanleihen die Finanzierungskosten; zeitweise konnte Deutschland für neue Staatsanleihen mit ein- oder zweijähriger Laufzeit negative Zinsen verlangen. Am 8. September 2022 erhöhte die Europäische Zentralbank den Zins um 0,75 Prozentpunkte, die stärkste Erhöhung seit Einführung des Euro-Bargelds 2002. Die Rendite zehnjähriger Bundesanleihen stieg danach auf 2,42 %, den höchsten Wert seit 2011. Daher wurden mittelfristig höhere Zinsbelastungen erwartet.
Wirtschaftliche Bedeutung, Vermögen und verdeckte Verpflichtungen
Nach Einschätzung des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sind hohe und steigende Schuldenstandsquoten langfristig mit Wachstumsverlusten verbunden, unabhängig von ihrer Entstehung. Der Schuldendienst kann außerdem zukünftige Generationen durch höhere Steuern belasten. Dauerhafte Verschuldung kann jedoch gerechtfertigt sein, wenn sie öffentliche Investitionen finanziert, die das Vermögen kommender Generationen erhöhen oder künftige Erträge schaffen. Dann sollen auch die späteren Nutznießer einen Teil der Finanzierung tragen.
Den Schulden steht Staatsvermögen gegenüber. Es besteht aus Sachvermögen wie Gebäuden, Bauland und Infrastruktur sowie aus Geldvermögen. Das Staatsvermögen ist insgesamt größer als die Staatsschulden; die Differenz heißt Reinvermögen, Nettovermögen oder Eigenkapital. Nach Berechnungen des DIW lag es gegen Ende der 2010er Jahre bei weniger als 10 % des BIP, gegenüber 52 % im Jahr 1991. Es stieg jedoch von 275 Milliarden Euro 2011 auf 895 Milliarden Euro 2018. Während sich das private Gesamtvermögen zwischen 1992 und 2012 von 4,6 auf 10 Billionen Euro mehr als verdoppelte, sank das Staatsvermögen um 800 Milliarden Euro.
Das private Nettovermögen ist wesentlich größer als die öffentlichen Schulden, aber stark ungleich verteilt. Für 2009 berechnete das DIW ein privates Nettovermögen im engeren Sinne von 7370 Milliarden Euro beziehungsweise 307 % des BIP; einschließlich des übrigen Nettovermögens waren es 9700 Milliarden Euro oder 405 % des BIP. Die Staatsschulden betrugen dagegen 1760 Milliarden Euro beziehungsweise 73 % des BIP. Die reichsten zehn Prozent besaßen 2007 über 60 % des Vermögens; ihr Vermögen war damit mehr als dreimal so groß wie die gesamte Staatsverschuldung. Die deutsche Volkswirtschaft verfügt per Saldo über positives Auslandsvermögen.
Von der veröffentlichten, expliziten Verschuldung ist die implizite Verschuldung zu unterscheiden. Sie umfasst künftige staatliche Verpflichtungen wie Renten- und Pensionszahlungen. Ihre Berechnung ist umstritten, weil sie von Annahmen über zukünftige Zahlungsströme, Zinsen, Sozialversicherungssysteme und Bevölkerungsentwicklung abhängt. Deshalb beziehen sich veröffentlichte Schuldenzahlen auf die explizite Verschuldung. Als verdeckte Staatsverschuldung gelten außerdem Schulden ausgelagerter Einheiten, etwa des Fonds Deutsche Einheit, die wirtschaftlich dem Staat zuzurechnen sind. Extrahaushalte mit ihren Forderungen und Schulden werden dem öffentlichen Gesamthaushalt zugerechnet.
Rechtliche Grenzen und Schuldenbremse
Die Weimarer Verfassung erlaubte Kredite nach Artikel 87 nur bei außerordentlichem Bedarf und in der Regel nur für Ausgaben zu werbenden Zwecken. Die Regel verhinderte die massive Kreditaufnahme und die Hyperinflation von 1914 bis 1923 nicht. Das Grundgesetz übernahm sie 1949 in Artikel 115. Seit der Neuregelung von 1969 durften neue Kredite grundsätzlich die Investitionsausgaben nicht übersteigen; zur Abwehr einer „Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“ war eine höhere Verschuldung zulässig. Zugleich wurden Sondervermögen als Schattenhaushalte eingeführt.
Bundestag und Bundesrat beschlossen 2009 die Schuldenbremse und fassten Artikel 115 erneut neu. Seit 2016 darf das strukturelle Defizit des Bundes höchstens 0,35 % des nominalen BIP betragen. Den Ländern ist seit 2020 die Aufnahme neuer Schulden grundsätzlich verboten; Ausnahmen gelten bei besonders schweren Rezessionen oder Katastrophen.
Daneben gelten die Maastricht-Kriterien der Europäischen Union: Das Haushaltsdefizit soll höchstens 3 % des BIP und die Gesamtverschuldung höchstens 60 % des BIP betragen. Für die Gesamtverschuldung werden Bund, Länder und Gebietskörperschaften zusammengerechnet; Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zählen beispielsweise nicht dazu. Die Grenzen wurden politisch festgelegt und seit 2002 von Deutschland und anderen Staaten mehrfach überschritten. Deutschland erfüllte 2006 nach fünf Jahren erstmals wieder die Defizitvorgabe: Das Haushaltsdefizit sank von 3,2 % des BIP im Jahr 2005 auf 1,7 %. Die 60-%-Grenze entsprach bei den Maastricht-Verhandlungen 1991 dem durchschnittlichen Verschuldungsgrad der damaligen Beitrittskandidaten. Zugrunde lag die Annahme eines nominalen Wachstums von 5 %, zusammengesetzt aus 3 % realem Wachstum und 2 % Inflation; bei einer Nettokreditaufnahme von 3 % sollte die Schuldenquote dann gleich bleiben.
Länderunterschiede und freiwillige Tilgung
Die Pro-Kopf-Verschuldung unterscheidet sich deutlich zwischen den Bundesländern. Besonders hoch ist sie in den drei Stadtstaaten und im Saarland. Unter den Flächenländern hat das Saarland die höchste Belastung je Einwohner; Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen weisen vergleichsweise geringe Werte auf. 2023 reichte die Pro-Kopf-Verschuldung beim nicht öffentlichen Bereich von 1.297 Euro in Bayern und 1.405 Euro in Sachsen bis zu 13.187 Euro im Saarland. Bei den Stadtstaaten betrug sie 16.602 Euro in Berlin, 17.095 Euro in Hamburg und 34.012 Euro in Bremen. Die zugrunde liegende Tabelle berücksichtigt keine Inflation. Bei jährlich ungefähr 2 % Inflation würden die Werte für 2022 im Vergleich zu 2010 real um mehr als 20 % günstiger ausfallen.
Für freiwillige Beiträge zur Schuldentilgung unterhält die Bundeskasse Halle (Saale) seit 2006 bei der Bundesbank Leipzig ein Sonderkonto. Bürger können unter dem Verwendungszweck „Schuldentilgung“ einzahlen; die Beiträge sind nicht steuerlich absetzbar. Von 2006 bis Ende November 2022 gingen 1,38 Millionen Euro ein. Allein im Mai 2018 kamen durch 16 Einzahlungen 600.218,39 Euro zusammen. Einzelne Politiker führten das geringe Gesamtaufkommen auf mangelnde öffentliche Aufmerksamkeit zurück. Das Finanzministerium erklärte dagegen, das Konto sei auf vielfachen Wunsch engagierter Bürger eingerichtet worden; aktives Werben könne wohltätigen Organisationen Konkurrenz machen, und Dankesschreiben würden zusätzliche Verwaltungskosten verursachen.