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Vertrag von Maastricht

Der Vertrag von Maastricht wurde am 7. Februar 1992 im niederländischen Maastricht vom Europäischen Rat unterzeichnet. Er stellt den bis dahin größten Schritt …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung und Entstehung
  2. 2. Wirtschafts- und Währungsunion
  3. 3. Politik, Rechte und Zusammenarbeit
  4. 4. Sozialpolitik und weitere Folgen
  5. 5. Kritik

Bedeutung und Entstehung

Der Vertrag von Maastricht ist ein Vertragswerk, das unter anderem die ursprüngliche Fassung des Vertrags über die Europäische Union (EUV) enthält. Er wurde am 7. Februar 1992 in Maastricht in den Niederlanden vom Europäischen Rat unterzeichnet und trat am 1. November 1993 in Kraft. Damit war er der bis dahin größte Schritt der europäischen Integration seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaften (EG).

Nach den Verhandlungen vom Dezember 1991 verzögerte sich das Inkrafttreten: In Dänemark stimmte die Bevölkerung erst in einem zweiten Referendum zu; in Deutschland gab es eine Verfassungsklage gegen die parlamentarische Zustimmung. Der Vertrag beschreibt sich als „eine neue Stufe bei der Verwirklichung einer immer engeren Union der Völker Europas“.

Er änderte den EG-Vertrag, den Euratom-Vertrag und den damals noch geltenden EGKS-Vertrag. Die EU ersetzte die Europäischen Gemeinschaften nicht, sondern stellte sie zusammen mit neuen Politikbereichen unter ein gemeinsames Dach. Dieses System bestand aus drei Säulen: den Europäischen Gemeinschaften, der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS). Der durch Maastricht geschaffene Rechtsstand wurde zum 1. Mai 1999 durch den Vertrag von Amsterdam erneut geändert.

Wirtschafts- und Währungsunion

Im Mittelpunkt standen Bestimmungen zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion in drei Stufen. Eine gemeinsame Währung sollte frühestens am 1. Januar 1997 und spätestens am 1. Januar 1999 eingeführt werden. Voraussetzung für die Teilnahme waren die EU-Konvergenzkriterien, auch Maastricht-Kriterien genannt. Sie sollen die Stabilität der gemeinsamen Währung sichern und betreffen Haushalt, Preisniveau, Zinssätze und Wechselkurse.

Besonders wichtig ist die Haushaltsstabilität: Die Defizitquote muss unter 3 % und die Schuldenstandsquote unter 60 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) liegen. Diese beiden Vorgaben wurden als dauerhafte Kriterien im Stabilitäts- und Wachstumspakt ausgelegt. Die übrigen Kriterien mussten Mitgliedstaaten nur vor der Einführung des Euro erfüllen.

Staaten, welche die Kriterien erfüllten, mussten nach Entscheidung des Ministerrats dem Euro beitreten. Nur Großbritannien und Dänemark behielten ein opting out, also das Recht, selbst über ihre Teilnahme zu entscheiden. Der Euro wurde am 1. Januar 1999 als Buchwährung und am 1. Januar 2002 als Bargeld eingeführt. Seit dem 1. Januar 1999 waren die Wechselkurse der beteiligten Währungen festgelegt.

Politik, Rechte und Zusammenarbeit

Die frühere Europäische Politische Zusammenarbeit wurde durch die GASP ersetzt. Obwohl sie eine Säule der EU war, lagen die Entscheidungen weiterhin überwiegend bei den Nationalstaaten; für die meisten Beschlüsse galt Einstimmigkeit. Eine weitergehende politische Union und eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik mit stärkeren gemeinsamen Entscheidungen kamen daher nicht zustande.

Der Vertrag führte die Unionsbürgerschaft ein. Sie ergänzt die Staatsbürgerschaft, ersetzt sie aber nicht. Unionsbürger ist, wer die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats besitzt. Dazu gehören unter anderem eine Aufenthaltserlaubnis in der gesamten Union, das aktive und passive Kommunalwahlrecht im Wohnstaat sowie das Recht, am Wohnort das Europäische Parlament zu wählen, unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Unionsbürger dürfen außerdem Petitionen an das Europäische Parlament richten; dafür wurde ein Petitionsausschuss gegründet. Für Beschwerden wurde das Amt des Europäischen Bürgerbeauftragten geschaffen.

Zur Demokratisierung wurde das Mitentscheidungsverfahren eingeführt. Dadurch erhielt das Europäische Parlament in bestimmten Bereichen die gleiche Stellung wie der Ministerrat. Europäische politische Parteien wurden erstmals vertraglich anerkannt und konnten dadurch EU-Mittel zur Finanzierung europaweiter Parteibündnisse erhalten. Zudem wurde der Ausschuss der Regionen beschlossen, der Regionen wie etwa die deutschen Bundesländer vertreten soll.

Auch die Zusammenarbeit in Justiz und Innerem sollte verbessert werden. Hier blieb das Einstimmigkeitsprinzip weitgehend bestehen. Für die Koordination der polizeilichen Zusammenarbeit wurde Europol gegründet.

Sozialpolitik und weitere Folgen

Dem Vertrag waren ein Sozialprotokoll und ein Sozialabkommen von elf damaligen Mitgliedstaaten beigefügt. Großbritannien nahm nicht teil. Das Abkommen erweiterte gemeinschaftliche Zuständigkeiten insbesondere für arbeitsrechtliche Mindestnormen und für die Förderung des Sozialen Dialogs auf Gemeinschaftsebene. Sozialer Dialog bezeichnet die Zusammenarbeit von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen.

Weil Großbritannien die Aufnahme dieser Regelungen in den Vertrag blockierte, gingen die übrigen Staaten diesen Schritt zunächst ohne das Land. Das gilt als Beispiel abgestufter Integration oder eines Europas der zwei Geschwindigkeiten: Nicht alle Mitgliedstaaten müssen jeden Integrationsschritt gleichzeitig vollziehen. Nach dem Regierungswechsel zu Tony Blair gab Großbritannien 1997 seinen Widerstand auf. Mit dem Vertrag von Amsterdam wurde der Text als Artikel 137 ff. in den EG-Vertrag aufgenommen. Das erste durch den Sozialdialog angenommene Gesetz war die Richtlinie 96/34/EG zum Elternurlaub.

Der Vertrag gab europäischen Institutionen erstmals Zuständigkeiten im Kulturbereich. Das Maastricht-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Oktober 1993 (BVerfGE 89, 155) erklärte das Vertragswerk für mit dem Grundgesetz vereinbar, verband dies aber mit Auflagen an den deutschen Gesetzgeber zur demokratischen Legitimation des Staatenverbundes.

Kritik

Unmittelbar nach der Unterzeichnung veröffentlichten 62 deutsche Wirtschaftswissenschaftler das eurokritische Manifest „Die währungspolitischen Beschlüsse von Maastricht: Eine Gefahr für Europa“. Es warnte vor einer überhasteten und fehlerhaften Umsetzung. Kritisiert wurde vor allem die Währungsunion: Große makroökonomische Strukturunterschiede und nationale Interessen könnten eine gemeinsame Preisstabilität erschweren. Das Manifest löste eine breite Diskussion aus, blieb politisch jedoch folgenlos.

Auch die Regeln zum Abbau von Staatsschulden wurden kritisiert. Nach dieser Kritik könnten sie eine keynesianische Wirtschaftspolitik unmöglich machen und die Voraussetzungen klassischer sozialdemokratischer Politik einschränken. In Arbeiterbewegung und Gewerkschaften stieß der Vertrag deshalb auf starke Ablehnung. Um die Kriterien zu erfüllen, nahmen viele EU-Staaten starke Ausgabenkürzungen vor, obwohl die Arbeitslosenquote in der EU bereits bei 10 % lag. Die Kriterien standen zudem im Verdacht, als Begründung für neoliberale Austeritätspolitik zu dienen. Ralph Rotte und Klaus F. Zimmermann stellten 1998 die Hypothese auf, Regierungen nutzten Maastricht tatsächlich als Instrument, um fiskalische Zurückhaltung zu erzwingen.

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