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Sklaverei im antiken Griechenland

Die Griechen versklavten Kriegsgefangene und kauften die Opfer von Piraten und fremden Sklavenhändlern; nicht nur Fremde, sondern auch frei geborene Griechen …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Definition und Quellenlage
  2. 2. Ursprünge, Verbreitung und wirtschaftliche Bedeutung
  3. 3. Zahl und Herkunft der Sklaven
  4. 4. Rechtsstellung in den Poleis
  5. 5. Lebensbedingungen und Freilassung
  6. 6. Antike Deutungen und Forschung

Definition und Quellenlage

Sklaverei war im antiken Griechenland ein wesentliches Element von Wirtschaft und Gesellschaft. Sie galt meist als selbstverständliche, notwendige und natürliche Einrichtung. Im engeren Sinn bezeichnet der Artikel Sklaverei als menschliche Existenzform, bei der der Versklavte Eigentum eines anderen war und wie eine Sache oder ein Tier behandelt werden konnte („chattel slavery“). Andere Formen der Unfreiheit, etwa die Penesten in Thessalien, die Heloten in Sparta oder die Klaroten auf Kreta, werden davon unterschieden.

Die Quellen sind unvollständig, widersprüchlich und fast ausschließlich auf Athen bezogen. Kein erhaltenes Werk behandelt die Sklaverei als eigenes Thema. Gerichtsreden betrachten Sklaven vor allem als Einnahmequelle, im Theater erscheinen sie meist als Typus, und auf Bildern sind Sklaven und freie Handwerker oft kaum zu unterscheiden. Auch die Begriffe sind nicht einheitlich. In der archaischen Zeit bezeichnete dmōs besonders Kriegsgefangene. Andrápodon („Menschenfüßiges“) unterschied Sklaven vom Vieh, während doūlos die rechtlose Stellung gegenüber dem Freien oder Bürger hervorhob. Oikétēs bedeutete „der im Haus Wohnende“, therápōn zunächst „Schildknappe“, später „Diener“, und pais („Kind“) wurde für junge, teilweise auch zur Herabwürdigung älterer Sklaven verwendet.

Ursprünge, Verbreitung und wirtschaftliche Bedeutung

Sklaven sind bereits in der mykenischen Kultur (ca. 1700–1050 v. Chr.) nachgewiesen. Linear-B-Tafeln aus Pylos nennen 140 Sklavinnen. Die „Sklavinnen des Gottes“ (te-o-jo do-e-ro) wurden namentlich genannt und besaßen womöglich Land; rechtlich standen sie teilweise den Freigelassenen nahe. Wahrscheinlich stammten viele Sklaven aus Kriegs- oder Raubzügen. In den Texten erscheinen Frauen aus Kythera, Chios, Knidos, Milet und Lemnos. Sklaven konnten Partnerschaften mit Freien eingehen, selbstständige Handwerker werden und Land besitzen.

In den homerischen Epen sind Sklaven vor allem gefangene Frauen, Dienerinnen und Konkubinen. In der Odyssee gehört etwa der Sauhirte Eumaios vollständig zur Hausgemeinschaft. Der Begriff dmōs ist dort nicht unbedingt abwertend, doch der Verlust der Freiheit gilt als Schande. In der archaischen Zeit sind Sklaven bei Hesiod, Archilochos und Theognis belegt. Drakons Gesetz gegen Mord (um 620 v. Chr.) erwähnte sie; Solon verbot ihnen um 594 v. Chr. unter anderem die Päderastie mit freien Knaben und den Besuch der Palästren. Sklaverei und die demokratischen Grundlagen Athens entwickelten sich somit gleichzeitig.

Sklaven verrichteten grundsätzlich jede Art von Arbeit, ohne dass bestimmte Tätigkeiten ausschließlich ihnen vorbehalten waren. Am wichtigsten waren Landwirtschaft, Bergbau, Steinbrüche, Handwerk, Hausarbeit und persönliche Dienste. Kleine Grundbesitzer besaßen oft einen, manchmal zwei Sklaven; auf großen Gütern konnten mehrere Dutzend eingesetzt werden. In den Minen und der Metallgewinnung von Laurion arbeiteten vermutlich 30.000 Sklaven. Nikias verlieh 1000 Sklaven an die Silberminen und erhielt laut Xenophon einen Obolus pro Sklave und Tag. In der Schildfabrik des Lysias arbeiteten 120 Sklaven; der Vater des Demosthenes besaß 32 Messerschmiede und 20 Bettmacher. Sklaven begleiteten Bürger außerdem im Krieg und auf Reisen. Nur die ärmsten Bürger besaßen keinen Dienstboten.

Zahl und Herkunft der Sklaven

Genaue Zahlen fehlen, und der Anteil der Sklaven veränderte sich im Lauf der Zeit. In Athen werden für das 5. und 4. Jahrhundert v. Chr. bis zu 80.000 Sklaven geschätzt, also durchschnittlich drei bis vier pro Haushalt. Die Flucht von 20.000 Sklaven während des Kriegs um Dekeleia ist überliefert. Eine niedrigere Schätzung für die Zeit des Demosthenes liegt bei rund 20.000 Sklaven, etwa einem pro Haushalt. Ein von Demetrios von Phaleron zwischen 317 und 307 v. Chr. angeordneter Zensus nennt 21.000 Bürger, 10.000 Metöken und 400.000 Sklaven. Diese Zahl gilt in der Forschung als deutlich übertrieben; Walter Scheidel schätzt für Athen höchstens 50.000 Sklaven. Die meisten Athener besaßen vermutlich mindestens einen, während Mnason mit 1000 Sklaven eine Ausnahme und Platons Besitz von mehr als fünf Sklaven ein Hinweis auf Wohlstand war.

Sklaven waren meist Kriegsgefangene, Opfer von Piraterie und Raubzügen oder Menschen, die durch Händler aus fremden Gebieten eingeführt wurden. Nach antikem Kriegsbrauch konnten Sieger Kämpfer und Zivilisten versklaven. 7000 Einwohner von Hykkara wurden von Nikias gefangen genommen und für 120 Talente verkauft. Ganze Städte wie Olynth (348 v. Chr.), Theben (335 v. Chr.) und Mantineia (223 v. Chr.) wurden versklavt. Diese Praxis blieb unter Griechen umstritten; Verträge konnten sie verbieten. Kassander befreite Theben 316 v. Chr. gegen ein Lösegeld.

Piraten und Wegelagerer verkauften Gefangene, wenn kein Lösegeld gezahlt wurde. Zentren des Sklavenhandels waren unter anderem Ephesos, Byzantion und Tanais. Häufig vertreten waren Thraker, Karer, Kappadokier, Skythen, Phryger, Lyder, Syrer, Illyrer, Makedonen und Bewohner der Peloponnes. Der Preis hing von Fähigkeiten und Angebot ab: Ein minderjähriger Laurier kostete laut Xenophon 180 Drachmen, die Messerschmiede des Demosthenes je 500 bis 600 Drachmen; ein Bauarbeiter verdiente etwa eine Drachme pro Tag. Im 4. Jahrhundert v. Chr. waren Sklaven besonders preisgünstig. Für verborgene Krankheiten bestand eine Kaufgarantie.

Eine gezielte Vermehrung durch Familiengründung wurde in der klassischen Zeit kaum betrieben. Xenophon empfahl, Männer und Frauen getrennt unterzubringen. In der hellenistischen Zeit gab es mehr Hausgeborene (oikogeneis), die oft privilegiert waren und als paidagogoi Kinder zur Schule führten. Ihre Rechtsstellung folgte in Athen meist derjenigen der Mutter.

Rechtsstellung in den Poleis

Die Rechte der Sklaven unterschieden sich je nach Polis. Im Grundsatz waren sie Eigentum ihres Herrn oder des Staates und nicht rechtsfähig. Eigentum, politische Rechte, selbstständige Klagen, rechtlich anerkannte Ehe und Erbrecht standen grundsätzlich dem freien männlichen Bürger zu. Sklaven konnten jedoch in einzelnen Bereichen geschützt oder mit bestimmten Befugnissen ausgestattet sein.

In Athen konnte der Herr über den Sklaven verfügen, erlaubte ihm aber oft, Geld für einen Freikauf anzusparen oder ein Geschäft gegen eine feste Abgabe (apophorá) zu führen. Sklaven nahmen an Kulten teil, durften in Tempeln oder an Altären Asyl suchen und ihre eigene Religion ausüben. Ihre Familien waren rechtlich nicht anerkannt und konnten jederzeit getrennt werden. Sie trugen meist dieselbe Kleidung wie Freie und kämpften bei Marathon an deren Seite.

Rechtlich wurde ein Sklave vor allem als Sache geschützt. Wer ihn verletzte, riskierte eine Schadenersatzklage des Eigentümers. Übermäßige Misshandlung konnte als hybris gegen den Eigentümer verfolgt werden, nicht als Schutz des Sklaven um seiner selbst willen. Ein Eigentümer durfte einen Sklaven jedoch nicht willkürlich töten; nach Isokrates war selbst die Hinrichtung eines wertlosen Sklaven nur nach einem Prozess möglich. Für Straftaten wurden Sklaven meist mit Peitschenhieben statt mit Geldstrafen bestraft. Ihr Zeugnis war gewöhnlich nur unter Folter zulässig.

Die athenische Schuldsklaverei wurde von Solon um 600 v. Chr. abgeschafft. Bauern, die als hektēmoroi („Sechsteiler“) Land gepachtet hatten, konnten bei Schulden ihrem Gläubiger verfallen. Solons Lastenabschüttelung (seisáchtheia) strich Schulden, verbot den Verkauf freier Athener und den Rückgriff des Gläubigers auf die Person des Schuldners. Ob Schuldsklaverei eine echte Sklaverei oder eine andere Unfreiheit war, ist umstritten. Eine Ausnahme erlaubte dem Vormund einer unverheirateten Frau, die ihre Jungfräulichkeit verloren hatte, sie als Sklavin zu verkaufen.

Das Stadtrecht von Gortyn aus dem 6. Jahrhundert v. Chr. erkannte Sklavenfamilien an. Sklaven konnten Häuser und Vieh besitzen und vererben, heiraten, sich scheiden lassen, ein Testament errichten und erben; ihre Kinder blieben Eigentum des Herrn. In Sparta lebten vor allem Heloten im Staatseigentum. Ob es daneben persönliche Sklaven gab, ist nicht vollständig geklärt; die Forschung nimmt solche Sklaven nach 404 v. Chr. an, jedoch nicht in großer Zahl und vor allem bei der Oberschicht.

Lebensbedingungen und Freilassung

Die Lebensbedingungen waren sehr unterschiedlich. Nach Pseudo-Aristoteles bestand der Alltag aus „Arbeit, Züchtigung und Ernährung“. Schläge, Nahrungs- und Kleidungsentzug sowie fehlende Ruhezeit dienten der Durchsetzung der Arbeit. Besonders hart war das Leben der Minensklaven von Laurion und der Bordellprostituierten (pornai). Staatssklaven, Handwerker, Gewerbetreibende und Geldverleiher konnten dagegen oft selbstständig leben und arbeiten, wenn sie eine Abgabe zahlten. Manche sparten genug für den Freikauf. Trotz der vergleichsweise günstigen Lage attischer Sklaven flohen am Ende des Peloponnesischen Kriegs 20.000, vor allem Handwerker. Ein großer, mit den römischen Sklavenaufständen vergleichbarer Aufstand ist nicht bekannt.

Freilassungen sind in Chios bereits im 6. Jahrhundert v. Chr. belegt. Zunächst konnte ein Herr einen Sklaven öffentlich, etwa im Theater oder vor Gericht, für frei erklären. Ab dem 4. Jahrhundert v. Chr. wurden Freilassungen häufiger und durch Inschriften, besonders in Delphi und Dodona, dokumentiert. Oft kaufte sich der Sklave durch Zahlung seines Marktwerts frei; dafür konnten Kredite von Herrn, Freunden oder Kunden aufgenommen werden. Die Freilassung erfolgte häufig religiös, indem der Sklave an einen Gott, besonders Apollon in Delphi, „verkauft“ oder ihm geweiht wurde.

Eine vollständige Freilassung schützte vor Wiederversklavung. Bei einer eingeschränkten Freilassung blieben Pflichten gegenüber dem früheren Herrn bestehen. Der strengste Vertrag, paramone, konnte dem Herrn bis zu dessen Tod fast vollständige Rechte lassen. Freigelassene waren rechtlich nicht den freigeborenen Bürgern gleichgestellt, sondern standen ungefähr auf der Stufe der Metöken.

Antike Deutungen und Forschung

Die meisten antiken Autoren stellten die Sklaverei nicht grundsätzlich infrage. Heraklit sah sie als Folge des Krieges. Aischylos stellte die freien Griechen den Persern gegenüber, die – außer ihrem König – „allesamt Sklaven“ seien. Hippokrates, Platon und Aristoteles erklärten die Unterwürfigkeit bestimmter Völker teilweise mit dem Klima. Aristoteles unterschied den Sklaven vom Tier dadurch, dass der Sklave Vernunft verstehen, aber nicht selbst entscheiden könne. Er bezeichnete den gebildeten Sklaven als „beseeltes Werkzeug“ und begründete die Herrschaft des Herren als natürlich. Sophisten wie Alkidamas vertraten dagegen, die Natur habe niemanden zum Sklaven gemacht. Stoiker und Epikureer betonten die Freiheit des Geistes, lehnten die gesellschaftliche Sklaverei aber nicht eindeutig ab. Eine Gesellschaft ohne Sklaven konnten sich die Griechen selbst in ihren Utopien kaum vorstellen.

Vom 16. Jahrhundert an wurde die antike Sklaverei im Zusammenhang mit der europäischen Kolonialsklaverei moralisch bewertet. Im 19. und 20. Jahrhundert prägte der Streit um den Marxismus die Forschung. Karl Marx bezeichnete die Antike als „Sklavenhaltergesellschaft“, in der Sklavenarbeit eine vorherrschende Produktionsweise gewesen sei. Eduard Meyer erklärte 1898 die Sklaverei als notwendige Nebenerscheinung des politischen und wirtschaftlichen Aufschwungs und machte die Demokratie für ihre Ausbreitung mitverantwortlich. Diese Sicht wurde besonders von Moses Finley kritisiert.

Gegenwärtig ist vor allem das Verhältnis von Demokratie und Sklaverei umstritten. Egon Flaig sieht die Sklaverei als notwendige Voraussetzung für die starke politische Beteiligung der attischen Bürger. Walter Ameling bezweifelt dies und betont, dass viele Bauernhöfe zu wenig Ertrag für Sklaven abwarfen und Bauern sich mit Familienangehörigen und Tagelöhnern behalfen. Nach Yvon Garlan stehen zwei Fragen im Mittelpunkt: Trifft der Begriff „Sklavenhaltergesellschaft“ das Kernmerkmal der Epoche, und bildeten die griechischen Sklaven eine eigenständige soziale Klasse?

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