Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Sklaverei im Römischen Reich
Die Sklaverei im Römischen Reich bestand zunächst vor allem aus Schuldsklaverei, während die Versklavung von Kriegsgefangenen anfangs nur eine geringe Rolle …
Inhalt5 Abschnitte
Grundzüge und Umfang
Sklaverei war im Römischen Reich vor allem ein Rechtsstatus: Unfreie konnten sehr unterschiedliche Lebens- und Arbeitsbedingungen haben. Anfangs bestand sie vor allem als Schuldsklaverei. Diese wurde im 2. Jahrhundert v. Chr. offiziell auf Druck der Bevölkerung verboten; zugleich machten die römischen Eroberungskriege große Zahlen von Kriegsgefangenen zu Sklaven und ließen die Schuldsklaverei zunehmend entbehrlich werden.
Die Gesamtzahl ist aus den Quellen schwer zu bestimmen. Für die anderthalb Jahrhunderte vor der Schlacht von Pydna 168 v. Chr. berichten Quellen von etwa 700.000 versklavten Menschen. Für die Kaiserzeit wird der Anteil der Unfreien in Italien auf etwa ein Viertel geschätzt. Walter Scheidel schätzt für das römische Italien eine bis anderthalb Millionen Sklaven, also 15 bis 25 Prozent der Bevölkerung. Einzelne Haushalte hielten laut Plinius dem Älteren und Tacitus Sklaven in drei- oder sogar vierstelliger Zahl.
Versklavung, Verkauf und Ausbildung
Menschen wurden auf mehreren Wegen versklavt: Schuldner konnten bei Schuldsklaverei Körper, Arbeitskraft und Freiheit zur Begleichung ihrer Schulden verkaufen. Die meisten römischen Sklaven stammten jedoch aus Kriegsgefangenschaft. Außerdem entführten Räuber und Piraten Reisende oder Händler für den Verkauf auf Sklavenmärkten; auch bestimmte Verbrechen konnten zur Versklavung führen. Kinder von Sklaven erhielten automatisch deren Status. Diese geborenen Sklaven hießen vernae.
Auf Sklavenmärkten unterschieden sich die Preise stark. Gebildete Sklaven waren besonders teuer, oft weil sie vor ihrer Versklavung in ihrer eroberten Heimat einen hohen sozialen Status gehabt hatten. Für die germanischen Provinzen wird im 1. Jahrhundert n. Chr. ein Durchschnittspreis von 2000 Sesterzen genannt. Schöne Sklavinnen und Sklaven kosteten ebenfalls viel. Strabon berichtet von 10.000 täglich auf Delos verkauften Sklaven; dies kann aber eine Rundzahl im Sinn von „sehr viel“ sein.
Der pater familias, das Oberhaupt des Haushalts, sollte für die unfreien Angehörigen seiner familia sorgen. Vernae, gekaufte novicii und aufgenommene expositi konnten mit den freien Kindern eine Elementarschule besuchen und Lesen, Rechnen sowie Schreiben lernen. Größere Haushalte hatten teils eigene Pädagogen und Ammen. Danach lernten viele ein Handwerk oder wurden für Dienste beim Herrn ausgebildet. Ausbildung erhöhte ihren Wert, konnte eine bessere Behandlung und eine Erwerbsgrundlage nach der Freilassung ermöglichen. Herren konnten ausgebildete Sklaven gewinnbringend verkaufen oder etwa Köche und Ärzte für den eigenen Bedarf ausbilden. In der Hierarchie zählten ordo (Rang) und dignitas (Würde); ein Villicus konnte als Verwalter eines Gutes bei Abwesenheit seines Herrn Befehlsgewalt haben.
Rechtsstatus und Freilassung
Nach römischem Recht war ein Sklave, meist servus genannt, keine Person und daher nicht rechtsfähig. Er unterstand dem pater familias und wurde rechtlich durch ihn vertreten. Als Sache war er handelbar. Seit der Lex Aquilia von 286 v. Chr. galten Tötung oder Verletzung eines fremden Sklaven als Sachbeschädigung. Sklavenkinder gehörten dem Besitzer ihrer Mutter.
Der dominus hatte grundsätzlich ein Entscheidungsrecht über Leben und Tod des Sklaven. Vergewaltigungen eigener Sklaven und Sklavinnen blieben bis kurz vor Beginn der Kaiserzeit straffrei; Körperstrafen waren gewöhnlich. Die Kastration von Sklaven wurde im 1. Jahrhundert verboten. Bei übermäßiger Brutalität konnte ein Sklave staatliche Hilfe suchen, etwa durch Asyl am Fuß einer Kaiserstatue. Gerichte konnten Folter anordnen, die in den Digesten als „effektivstes Mittel der Wahrheitsfindung“ bezeichnet wird.
Nebenverdienst konnte als peculium angespart werden. Juristisch blieb dieses Vermögen Eigentum des pater familias, der es freiwillig beim Sklaven beließ. Es konnte jedoch den Freikauf ermöglichen. Freilassung, manumissio, war etwa durch Testament, Rechtsakt vor dem Magistrat, Eintragung durch den Zensor, Freibrief oder eine Willenserklärung des Herrn vor Dritten möglich. Freigelassene, liberti, konnten in Rom Bürgerrecht erhalten, blieben aber als Klienten von ihrem ehemaligen Herrn, dem Patron, abhängig; Verträge regelten häufig ihre Pflichten.
Arbeit, Haushalt und äußere Kennzeichen
Die Arbeitsbereiche reichten von extrem ausbeuterischer Arbeit bis zu einflussreichen Aufgaben. Feldsklaven arbeiteten in der Landwirtschaft, lebten gedrängt in kleinen Hütten und wurden durch Aufseher, oft mit Furca oder Patibulum, bestraft. Sie bauten und pflegten auch Straßen und Gebäude oder arbeiteten im Hafen. In Bergwerken und Münzprägereien waren die Bedingungen besonders unmenschlich; die meisten Bergwerksarbeiter überlebten keine zehn Monate.
Haussklaven erledigten im Haushalt Kochen, Putzen und Waschen sowie bei Festgelagen Bedienung, Musik und Tanz. Sie gehörten zur familia ihres dominus und standen zu diesem oft enger als Feldsklaven. Gut ausgebildete Sklaven dienten auch als Hauslehrer oder Ärzte; viele Hausherren ließen sie zwischen dem 30. und 40. Lebensjahr frei. Sklavinnen arbeiteten im Haushalt, wurden teils zum Konkubinat gezwungen und übernahmen in großen Haushalten spezialisierte Tätigkeiten, etwa als Friseurin, Musikerin oder Hebamme.
Kaisersklaven konnten im Hofstaat und in der Verwaltung wichtige Funktionen und erhebliche Macht erhalten. Viele Gladiatoren und Wagenlenker waren Sklaven, die zum Kampf oder Wettkampf gezwungen und dafür in besonderen Schulen ausgebildet wurden; sie konnten Prestige und Berühmtheit erlangen. Im Militär galten Sklaven als unwürdig, Waffen zu tragen, und wurden nur in Extremsituationen bewaffnet; erkannte entlaufene Sklaven wurden hingerichtet. Nicht-römische Hilfstruppen konnten ausnahmsweise Unfreie einsetzen.
Feldsklaven trugen meist nur einen Lendenschurz. Haussklaven erhielten oft ähnliche Kleidung wie ihre Besitzer. Die Toga war ihnen verboten, denn sie stand nur männlichen freien römischen Bürgern zu. Versuche von Senatoren, besondere Sklavenkleidung einzuführen, scheiterten vor allem aus Angst vor Sklavenaufständen.
Wandel und Aufstände
Grausamkeit gegen Feld-, Bergbau- und Steinbruchssklaven führte in der Römischen Republik wiederholt zu Aufständen. Der bedeutendste war der Spartacus-Aufstand von 73 bis 71 v. Chr. Spartakus, ein Gladiator, begann den Aufstand in der Gladiatorenschule in Capua und erhielt auch Zulauf von verarmten, landlosen Freien. Nach der Zweiten Schlacht am Silarus 71 v. Chr. fiel Spartakus; anschließend wurden etwa 6000 kriegsgefangene Sklaven entlang der Via Appia gekreuzigt.
Auch in der Kaiserzeit blieb die Angst vor Sklaven groß. Unter Nero (54–68) wurde ein altes Gesetz angewandt, nach dem beim Mord an einem Herrn alle Sklaven getötet werden sollten, die sich zur Tatzeit in der Nähe befanden. Dennoch gab es schon früh Milderungen, zunächst durch soziale Kontrolle anderer Sklavenhalter und später durch rechtliche Begrenzungen der Herrengewalt. Eine Abschaffung der Sklaverei wurde nie erwogen.
In der frühen Kaiserzeit nahmen Freilassungen stark zu. Augustus beschränkte sie deshalb gesetzlich; ein Sklave musste mindestens 30 Jahre alt sein, um freigelassen zu werden. Herren nutzten die Aussicht auf Freilassung auch zur Sicherung von Treue. Der freigeborene Sohn eines libertus besaß bereits das uneingeschränkte römische Bürgerrecht. Die große Zahl der Freilassungen erhöhte die Zahl der Bürger; 212 verlieh Kaiser Caracalla schließlich allen freien Einwohnern des Imperium Romanum das Bürgerrecht. Seit der ausgehenden Spätantike ging Sklaverei in Mitteleuropa langsam zurück und wurde teilweise durch Kolonat und später Leibeigenschaft ersetzt. Sie verschwand jedoch nicht schon am Ende der Antike weitgehend aus Europa, sondern erst im Verlauf des Hochmittelalters.