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Römischer Senat
... Prinzipat und in der Römischen Kaiserzeit, die römische Politik. Der Senat bestand bis in die ausgehende Spätantike. Darstellung einer Senatssitzung in …
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Bedeutung und Grundprinzip
Der römische Senat war bis zum Ende der Republik die wichtigste Institution des römischen Staates und bestand bis in die ausgehende Spätantike. Seine Mitglieder waren im Wesentlichen ehemalige Magistrate, also frühere Inhaber öffentlicher Ämter. Deshalb versammelte er die sozial, militärisch und politisch einflussreichsten Männer Roms. Reichtum, Familienbeziehungen und Ruf begründeten ihr Gewicht; die Mitgliedschaft selbst war vor Augustus nicht erblich.
Senatsbeschlüsse waren rechtlich grundsätzlich Empfehlungen, keine bindenden Gesetze. Ihre politische Wirkung war dennoch sehr groß: Ein Widerspruch richtete sich gegen den Mehrheitswillen der Nobilität, der führenden Aristokratie. In der Republik leitete und kontrollierte der Senat daher die Politik durch seine auctoritas senatus, seine anerkannte Autorität. Seine wichtigsten Bereiche waren Außen-, Kriegs- und Herrschaftspolitik, Finanzen und die Vorbereitung von Gesetzesvorlagen. Über Krieg und Frieden entschied formal das Volk; Volksversammlungen entschieden jedoch meist über Vorlagen, die der Senat zuvor beraten und akzeptiert hatte.
Die Formel S.P.Q.R., senatus populusque romanus („Senat und Volk von Rom“), drückt die Verbindung beider politischen Elemente aus. Trotz demokratischer Elemente gilt die Republik in der vorherrschenden Forschung als Aristokratie, die faktisch von der Nobilität kontrolliert wurde.
Entstehung und Stellung in der Republik
Über den Senat der Königszeit ist wenig Sicheres bekannt, da alle Quellen viel später entstanden; sogar seine damalige Existenz ist umstritten. Er könnte ein Kronrat des Königs oder eine Versammlung der Familienoberhäupter gewesen sein. Vermutlich hatte er zunächst kaum mehr als 100 Mitglieder. Neben Beratung und wahrscheinlich sakralen, also religiösen, Aufgaben stellten Senatoren den interrex, den obersten Verwalter zwischen dem Tod eines Königs und der Wahl eines Nachfolgers.
Als dauerhaftes Gremium mit Mitgliedern auf Lebenszeit entstand der Senat wahrscheinlich erst um die Mitte des 4. Jahrhunderts v. Chr., als sich die Nobilität als neue Aristokratie bildete. In der Republik war er im Unterschied zu den jährlich gewählten Magistraten die dauerhafte Institution. Die Ständekämpfe zwischen Patriziern und Plebejern erweiterten schrittweise den Zugang der Plebejer zu Ämtern und damit zum Senat. Wichtige Daten sind 494 v. Chr. mit Volkstribunen und concilium plebis, 367 v. Chr. mit einem paritätisch möglichen Konsulat, 342 v. Chr. mit der Möglichkeit beider Konsuln für Plebejer sowie 287 v. Chr. mit der Lex Hortensia: Beschlüsse des concilium plebis erhielten allgemeine Gesetzeskraft.
Die lex Claudia de nave senatorum von 218 v. Chr. verbot Senatoren Handel über die Vermarktung eigener landwirtschaftlicher Erzeugnisse hinaus sowie Gewerbe. Sie waren deshalb überwiegend Großgrundbesitzer, in der späten Republik oft Besitzer von Latifundien. Seit Tiberius Sempronius Gracchus 133 v. Chr. verschärften sich Konflikte: Populare Politiker suchten Unterstützung in der Volksversammlung und wollten die Senatsautorität schwächen, während Optimaten den Vorrang des Senats verteidigten. Caesar setzte sich im Bürgerkrieg gegen die Senatsmehrheit durch und ließ sich zum Diktator auf Lebenszeit ernennen.
Mitglieder, Rangordnung und Sitzungen
Die Senatsliste, lectio senatus, bestimmten zunächst der praetor maximus, bis 313 v. Chr. die Konsuln und danach die beiden Zensoren. Diese waren an die mores, die überlieferten Sitten der Republik, gebunden. Üblicherweise musste ein Bewerber Teile des cursus honorum, der traditionellen Ämterlaufbahn, durchlaufen haben. Seit Ende des 3. Jahrhunderts v. Chr. konnten auch ehemalige kurulische Ädile, seit dem 2. Jahrhundert v. Chr. Volkstribunen und plebejische Ädile, seit 81 v. Chr. Quästoren aufgenommen werden. Sulla führte 81 v. Chr. den automatischen und sofortigen Eintritt nach der Quästur ein; Zensoren konnten jedoch weiterhin als unwürdig geltende Senatoren ausschließen.
Ehemalige Konsuln, meist etwa 30 Personen, hatten den höchsten gradus dignitatis und die größte auctoritas. Der princeps senatus, der angesehenste Konsular, wurde zuerst nach seiner Meinung gefragt. Über zwei Drittel der Senatoren erreichten nicht einmal die Prätur und hatten gewöhnlich wenig Gewicht. Die Zahl stieg von rund 300 Mitgliedern im 3. Jahrhundert v. Chr. nach Sulla auf 500 bis 600; Caesar erhöhte sie zeitweise auf rund 900.
Mindestens 100 Senatoren mussten für einen gültigen Beschluss anwesend sein. Bis dieses Quorum erreicht war, warteten sie im senaculum. Einberufen und geleitet wurden Sitzungen durch Konsuln, Prätoren und später auch Volkstribunen. Sie fanden in geweihten Räumen in Rom oder höchstens eine Meile außerhalb des Pomeriums statt, vor allem in der Curia Hostilia und nach deren Zerstörung 52 v. Chr. in der Curia Iulia. Abstimmungen waren nur gültig, wenn ausschließlich Senatoren im Raum waren.
Senat unter den Kaisern
Nach dem Sieg Oktavians bei Actium 31 v. Chr. und der Neuordnung von 27 v. Chr., als er den Namen Augustus erhielt, blieb die Republik formal bestehen. Im Prinzipat lagen die entscheidenden Vollmachten jedoch beim princeps; der Senat verlor faktisch seine Entscheidungsgewalt. Zugleich wurde der ordo senatorius unter Augustus erstmals ein eigener erblich werdender Stand. Augustus verringerte die Mitgliederzahl wieder auf 600 und suchte ein äußerlich kooperatives Verhältnis zum Senat.
Seit 14 n. Chr. wählte der Senat Konsuln und Prätoren statt des Volkes und ergänzte sich damit indirekt selbst. Der Kaiser konnte durch adlectio auch Männer ohne vorheriges entsprechendes Amt aufnehmen. Dennoch blieb der Senat vom Herrscher abhängig. Zwar war seine formale Ernennung für die Legitimation eines Kaisers wichtig, tatsächlich wurde ein Imperator von der Armee ausgerufen. Das zeigt das Sechskaiserjahr 238: Der Senat setzte Pupienus und Balbinus ein, doch beide wurden bereits nach 99 Tagen von der Prätorianergarde ermordet.
Unter Tiberius erhielt der Senat wichtige Rechte der Volksversammlung, vor allem die Wahl von Konsuln und Prätoren. Für die große Politik waren seine rechtlich entscheidbaren Bereiche aber nicht mehr ausschlaggebend; der Kaiser konnte faktisch auch ohne Zustimmung Recht setzen. Im späteren 3. Jahrhundert erklärte Herennius Modestinus ausdrücklich, eine lex werde nicht mehr vom Volk, sondern von Kaisern gemacht. Besonders seit Gallienus um 260 Senatoren vom Militärdienst ausschloss, sank ihre Bedeutung. Immer mehr Senatoren stammten aus Provinzen; am Ende des 2. Jahrhunderts kam nur noch knapp die Hälfte aus Italien. Die Mitgliedschaft löste sich zunehmend von der tatsächlichen Teilnahme an den weiterhin zweimal monatlichen Sitzungen in Rom.
Spätantike und Ende im Westen
Zu Beginn des 4. Jahrhunderts verlor der Senat auch die letzten Reste realer Macht. Er durfte vor allem noch über Senatoren richten, die des Hochverrats angeklagt waren; Gesetzgebung bestand de jure fort, wurde aber nicht mehr ausgeübt. Der Senat behielt jedoch hohes Sozialprestige. Seine Mitglieder sahen sich als pars melior generis humani, den „besseren Teil der Menschheit“. Im 4. Jahrhundert gehörten ihm zunehmend Christen an, während heidnische Senatoren bis zur Niederschlagung des Eugenius 394 eine bedeutsame Oppositionsgruppe gegen die Christianisierung bildeten.
Seit Konstantin gab es auch in Konstantinopel einen Senat; seit Constantius II. besaß er die gleichen Privilegien wie der weströmische. Senatoren waren in clarissimi, spectabiles und illustres eingeteilt. Um 430 verloren clarissimi und spectabiles das Teilnahmerecht, weil ihre Zahl zu groß geworden war. Der Senat bestand dann aus kaum mehr als 100 tatsächlichen Mitgliedern, vor allem höchsten aktiven oder ehemaligen kaiserlichen Beamten. Theodosius II. und Valentinian III. verfügten 446, dass der Senat wieder über jedes neue Gesetz beraten solle.
Das Ende des weströmischen Kaisertums 476 beendete den römischen Senat nicht. Unter Odoaker und Theoderich wurden seine Privilegien bestätigt; der letzte belegte Senatsbeschluss stammt von 533. Der Gotenkrieg ruinierte aber die westlichen Senatoren. Nach Justinians Sieg 554 wurden fast alle senatorischen Ämter Italiens außer der Stadtpräfektur abgeschafft. Die letzte sicher bezeugte Handlung waren Gesandtschaften nach Konstantinopel 578 und 580. 603 wird der Senat letztmals erwähnt. Der Byzantinische Senat bestand dagegen bis zum Ende des Byzantinischen Reiches fort, ähnelte nach der Mitte des 7. Jahrhunderts aber nur noch entfernt dem antiken Senat.
Beschlüsse und Rechtsprechung
Ein senatus consultum (SC) war eine Anweisung des Senats an einen Beamten nach geheimer Beratung und Abstimmung. Es wurde im Saturntempel archiviert; weniger wichtige Unterlagen lagen im Tabularium. Seit Caesar wurden Beschlusslisten öffentlich auf dem Forum Romanum ausgehängt. Blockierte ein Volkstribun durch Veto die Entscheidung oder wurden religiöse Bedenken erhoben, galt das Ergebnis nur als senatus auctoritas, also als Willensabsicht, und musste erneut abgestimmt werden.
Seit 133 v. Chr. erlaubte das senatus consultum ultimum außerordentliche Rechte gegen angebliche Staatsfeinde. Meist erhielten die Konsuln für ihre einjährige Amtszeit weitgehende Macht; die Formel lautete: videant consules, ne quid res publica detrimenti capiat („mögen die Konsuln darauf schauen, dass das Gemeinwesen keinerlei Schaden nehme“). Seine Rechtmäßigkeit war stets umstritten. Das senatus consultum Velleianum aus der Mitte des 1. Jahrhunderts regelte Interzessionen durch Frauen. Der späteste bekannte, unabhängig vom Kaiser eingebrachte Gesetzesbeschluss war wohl 178 das senatus consultum Orfitianum zum Erbrecht der Kinder beim Tod einer Frau; das letzte belegte SC stammt aus 533.
Ab 4 v. Chr. sprach der Senat in Ausschüssen Recht, besonders bei repetundae, der illegalen Gelderaneignung durch Provinzstatthalter, und maiestas, Hochverrat. Bei repetundae vertraten je zwei Senatoren Anklage und Verteidigung; nach einem dreitägigen Prozess und Schlussreden wurde über Strafen beraten und abgestimmt. Maiestas war sehr weit auslegbar und umfasste seit Augustus auch die Beleidigung des Kaisers. Hochverratsprozesse waren zugleich ein Mittel innerer senatorischer Konkurrenz, da Ankläger bei Verurteilung auf Vermögen der Beschuldigten hoffen konnten. In der Spätantike urteilte bei solchen Fällen mitunter das iudicium quinquevirale aus Stadtpräfekt und vier Senatoren, etwa gegen Boethius.