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Sittlichkeitsprozesse gegen Ordensangehörige und Priester im Nationalsozialismus
Die Sittlichkeitsprozesse gegen Ordensangehörige und Priester im Nationalsozialismus (auch als Klosterprozesse, Koblenzer Prozesse oder im NS-Jargon als …
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Kern und Zweck der Verfahren
Die Sittlichkeitsprozesse gegen Ordensangehörige und Priester im Nationalsozialismus waren etwa 250 Gerichtsverfahren, die vom Frühjahr 1935 bis zum Sommer 1937 vor allem an den Landgerichten Koblenz und Bonn geführt wurden. Angeklagt waren katholische Priester und Ordensbrüder wegen angeblicher oder tatsächlicher „Unzucht zwischen Männern“ oder „Unzucht mit Zöglingen“. Dafür wurde eigens eine Sonderstaatsanwaltschaft in Koblenz eingerichtet.
Die Verfahren dienten nach Darstellung des Artikels vor allem nicht der Aufklärung und Verfolgung tatsächlichen sexuellen Missbrauchs oder damals strafbarer homosexueller Handlungen, sondern der politischen Propaganda. Der NS-Staat wollte die katholische Kirche als „Brutstätte des Lasters“ erscheinen lassen und so ihre Kritik am Regime mundtot machen. Die Prozesse wurden deshalb in Serien organisiert, die jeweils mit einem öffentlich besonders wirksamen Fall begannen. 1936 wurde die Kampagne vorübergehend abgebrochen, im April 1937 wieder aufgenommen und im Sommer 1937 endgültig ausgesetzt.
Die deutschen Bischöfe reagierten doppelt: Sie waren empört über die pauschale NS-Propaganda gegen die Kirche, aber zugleich geschockt und selbstkritisch über das Ausmaß sexuellen Missbrauchs in der Kirche, das durch die Prozesse sichtbar wurde.
Konflikt zwischen NS-Staat und katholischer Kirche
Die Nationalsozialisten verstanden ihre „Weltanschauung“ als eine Art politische Religion mit einem Wahrheitsanspruch, der dem Christentum Konkurrenz machte. Daher sahen sie beide großen Kirchen als ideologische Gegner. Die katholische Kirche galt dem Regime besonders als Problem, weil sie sich übernational verstand und in katholischen Regionen die NSDAP vor 1933 deutlich schwächer war als in protestantisch geprägten Gebieten. Bei der Reichstagswahl im Juli 1932 erreichte die NSDAP in Ostpreußen, Pommern und Schleswig-Holstein etwa 50 Prozent, in katholischen Hochburgen wie der Rheinprovinz, Westfalen oder Bayern aber nur 15 bis 25 Prozent.
Nach der Festigung der NS-Herrschaft begannen Adolf Hitler und Propagandaminister Joseph Goebbels einen antikatholischen Kirchenkampf. Sie nutzten tatsächliche oder erfundene Sexualdelikte einzelner Priester und Ordensleute, um die Kirche insgesamt moralisch zu diskreditieren und ihren Einfluss auf die Bevölkerung zu verringern. Die Ermittlungen begannen im April 1935 und konzentrierten sich zunächst auf das Rheinland. In Koblenz richtete das Reichsjustizministerium eine Sonderstaatsanwaltschaft ein, die sich nur mit Sexualdelikten katholischer Geistlicher befasste.
Auch die Gestapo griff in die Verfahren ein. Ihre Hauptabteilung II unter Reinhard Heydrich hatte nach der Röhm-Affäre das Sonderdezernat II 1 S eingerichtet, das sich bald auf die Bekämpfung der Homosexualität konzentrierte. Obwohl die Gestapo-Mitarbeiter juristisch nur „Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft“ waren, waren sie personell und materiell überlegen, lehnten Weisungen von Staatsanwälten offen ab und betrachteten sich als „Herr des Verfahrens“. Im Oktober 1936 wurde die Verfolgung zusätzlich durch die Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung intensiviert, die Heinrich Himmler unterstand.
Erste Prozesswelle und Waldbreitbacher Brüder
Die erste Prozesswelle richtete sich zunächst gegen Mönche und Laienbrüder. Deshalb wurden die Verfahren als „Klosterprozesse“ bekannt. Als Erste traf es die Franziskaner vom Heiligen Kreuz in Waldbreitbach bei Neuwied. Diese Laien-Kongregation betreute geistig behinderte und psychisch kranke Männer, Fürsorgezöglinge und Kranke.
Nach einer Strafanzeige ermittelte die Koblenzer Staatsanwaltschaft gegen den Waldbreitbacher Pater Leovigild wegen Vergehen nach § 175, also wegen „Unzucht zwischen Männern“. Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Koblenz begann am 26. Mai 1936. Sie eröffnete eine Serie von 35 Verhandlungstagen, die während der Olympischen Spiele in Berlin im August 1936 unterbrochen und danach fortgesetzt wurde. Mit dem im Juni 1935 verschärften § 175 StGB gingen die Behörden auch gegen Diözesanpriester vor. Besonders wichtig waren außerdem Fälle nach § 174c StGB, also „Unzucht mit Zöglingen“. Die Opfer waren meist männliche Heimkinder und Jugendliche, teilweise mit Behinderung.
Ab Herbst 1936 wurden die Ermittlungen gegen die Waldbreitbacher Franziskaner auf angebliche Devisenvergehen ausgeweitet. Die Brüder hatten für ihre karitativen Werke Kredite bei ausländischen Banken aufgenommen. Wegen Zinsen in Devisen verlangte der NS-Staat hohe Sondersteuern „gegen den Kapitalabfluss“. Abrechnungsfehler wurden verfolgt und mit hohen Geldbußen belegt, selbst wenn sie geringfügig oder versehentlich waren. Staatliche Stellen kündigten danach alle Versorgungsaufträge mit den Behinderteneinrichtungen der Brüder, sodass diese im Dezember 1936 Konkurs beantragen mussten.
Aus der Konkursmasse übernahm der Provinzialverband der Rheinprovinz das St.-Josefsheim für Behinderte in Waldniel-Hostert. Dort entstand 1941 eine sogenannte Kinderfachabteilung. Der Artikel betont, dass es den NS-Behörden nicht um den Schutz der Missbrauchsopfer ging: Mehr als 100 geistig behinderte Kinder und Jugendliche in diesem Heim wurden im Rahmen der sogenannten „Kinder-Euthanasie“ ermordet. Die „Devisenprozesse“ wurden später auch auf andere Kongregationen ausgedehnt.
Zweite Prozesswelle und Ende der Kampagne
Im März 1937 ließen die deutschen katholischen Bischöfe die päpstliche Enzyklika Mit brennender Sorge von den Kanzeln verlesen. Pius XI. kritisierte darin einerseits die „Abweichungen zwischen Glauben und Leben“ einzelner Kirchenangehöriger, wandte sich aber auch gegen die einseitige NS-Propaganda im Zusammenhang mit den Sittlichkeitsprozessen. Er bezeichnete Hitler, ohne ihn namentlich zu nennen, als „Wahnprediger“ eines „nationalen Gottes“ und betonte, ein Katholik müsse Gott und seinen Geboten „unabhängig von Zeit und Raum, Land und Rasse“ gehorchen.
Der Historiker Götz Aly sieht in dieser Enzyklika, die den Kern der NS-Politik in Frage stellte, einen Auslöser für die zweite Prozesswelle ab April 1937. Der Schwerpunkt blieb das Rheinland, doch auch in anderen Teilen des Reiches kam es zu exemplarischen Prozessen.
Bis Ende 1937 waren allein bei der Sonderstaatsanwaltschaft in Koblenz ungefähr 2500 Ermittlungsverfahren anhängig oder abgeschlossen. Viele wurden schon im Vorverfahren beendet, etwa „mangels Beweises, wegen Geringfügigkeit, Verjährung oder einer Sechsmonate-Amnestie von August 1934“. Einige juristisch unklare Fälle wurden erst Jahre später abgeschlossen. Im Juli 1937 wurde die Prozessserie abgebrochen. Als wahrscheinlicher Grund wird genannt, dass Hitler für außenpolitische Pläne innenpolitische Ruhe brauchte. Ende Juli endete auch die Pressekampagne, die Joseph Goebbels vorangetrieben hatte.
Urteile, Kirchenreaktion und Gestapo
Aus rund 2500 Ermittlungsverfahren entstanden etwa 250 Strafprozesse. Davon endeten 40 mit Freispruch oder Einstellung. 64 geständige Priester und 170 Ordensangehörige wurden meist zu Haftstrafen zwischen einem und zwei Jahren verurteilt. Die Verfahren fanden vor ordentlichen Landgerichten statt. Nach dem Historiker Hockerts scheinen die Urteile der Landgerichte auf Grundlage der §§ 174 und 175 „durchwegs juristisch vertretbar“ gewesen zu sein.
Im Hirtenbrief der Fuldaer Bischofsversammlung vom August 1936 erklärte der deutsche Episkopat amtlich und öffentlich, dass die Kirche gegen die Koblenzer Prozesse keinen Einspruch erhebe. Zugleich wies er die NS-Propaganda zurück, weil sie die katholische Kirche insgesamt angriff.
Hockerts erklärt die hohe Zahl der Verurteilten mit einer „ungewöhnliche[n] Summierung homosexueller Vergehen in wenigen Laienkongregationen“. Genannt werden 54 Waldbreitbach-Hausener Brüder, 46 Kölner Alexianer, 22 Barmherzige Brüder von Montabaur, 16 Neusser Alexianer und 12 Barmherzige Brüder. Die Verurteilten wurden meist auch nach Kirchenrecht bestraft. Die Kirche schloss 31 Brüder aus der Waldbreitbacher Gemeinschaft aus; die Gemeinschaft wurde 1937 auf Betreiben des Bischofs von Trier aufgelöst.
Ein besonders repressiver Teil des Vorgehens war, dass die Gestapo Menschen nach dem eigentlichen Strafverfahren weiter verfolgte. Teilweise wurden Verurteilte nach ihrer Haft, Angeschuldigte nach Entlassung aus der Untersuchungshaft und sogar Freigesprochene nach dem Prozess in Schutzhaft genommen und in Konzentrationslager gebracht.
Propaganda und politische Ziele
Die Ermittlungen und Prozesse wurden von der NS-Presse ausführlich begleitet. Die Darstellung war detailliert, diffamierend und verallgemeinernd: Einzelfälle wurden genutzt, um die katholische Kirche insgesamt anzugreifen. Ein Beispiel ist eine Sammlung von Hetzartikeln, die der SS-Führer und Düsseldorfer Polizeipräsident Fritz Weitzel unter dem Titel An ihren Taten sollt ihr sie erkennen! veröffentlichte. Darin wurden Angehörige verschiedener Orden wegen Homosexualität, Devisenverbrechen, Verteilung „marxistischer Hetzschriften“, Sittlichkeitsvergehen, Hochverrats und weiterer Vorwürfe angeprangert.
Den Höhepunkt der Propaganda bildete Joseph Goebbels’ Rede am 28. Mai 1937 in der Berliner Deutschlandhalle. Er behauptete, die katholische Kirche habe verhaftete Geistliche als Märtyrer dargestellt, obwohl sie gewusst habe, dass es sich „zu 95 Prozent um Sittlichkeitsverbrecher“ handle. Außerdem warf er der Kirche vor, Täter zu schützen, zu versetzen, ins Ausland zu schicken oder zu verstecken. Die Rede wurde von allen Rundfunksendern übertragen und am nächsten Tag unter der Überschrift „Letzte Warnung!“ in allen Zeitungen des Deutschen Reichs gedruckt.
Goebbels sprach der römisch-katholischen Kirche pauschal das Recht ab, das NS-Regime zu kritisieren oder bei der Jugenderziehung mitzuwirken. Damit wurden zwei politische Ziele deutlich: Die katholische Kirche sollte als Ganzes diskreditiert werden, und Kleriker sowie Ordensleute sollten allgemein als „Sittenlose“ und „Verderber der Jugend“ erscheinen. Langfristig wollten die Nationalsozialisten außerdem die im Reichskonkordat von 1933 garantierten Konfessionsschulen auflösen beziehungsweise die Mitwirkung von Klerikern und Ordensleuten im Erziehungs- und Schulwesen abschaffen.
Der Artikel hält zugleich fest, dass die Bischöfe vom Ausmaß des in den Prozessen sichtbar gewordenen sexuellen Missbrauchs geschockt waren. Später verschwand dieses Missbrauchsgeschehen jedoch aus dem Gedächtnis der Kirche, während die eigene Opferrolle bewusst blieb.