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NS-Staat

Innerhalb weniger Monate schuf das NS-Regime durch die Gleichschaltung von Politik und Gesellschaft einen zentralistischen Staat nach der Ideologie des …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Kennzeichen und Entstehung der Diktatur
  2. 2. Ideologie und Gleichschaltung
  3. 3. Herrschaft, Verwaltung und Terror
  4. 4. Krieg, Verfolgung und Herrschaftsgebiet
  5. 5. Zusammenbruch und Deutungen

Kennzeichen und Entstehung der Diktatur

Der NS-Staat bezeichnet das Deutsche Reich während des Nationalsozialismus von 1933 bis 1945. Die amtliche Bezeichnung blieb zunächst Deutsches Reich; seit Sommer 1943 war Großdeutsches Reich die offizielle Selbstbezeichnung. Hauptstadt war Berlin, Amtssprache Deutsch. Formal blieb die Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 bestehen, wurde aber durch Notstandsgesetzgebung schrittweise bis 1934 faktisch außer Kraft gesetzt.

Am 30. Januar 1933 wurde Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannt. Die Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 setzte Grundrechte auf unbestimmte Zeit außer Kraft. Das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 hob Gewaltenteilung und parlamentarische Kontrolle praktisch auf: Die Reichsregierung konnte selbst Gesetze, auch Verfassungsänderungen, erlassen. Der Ausnahmezustand bestand bis 1945.

Der Staat war eine Diktatur mit Einparteiensystem und Führerstaat. Nach dem Tod Paul von Hindenburgs vereinigte Hitler am 1. August 1934 die Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers; er führte den Titel „Führer und Reichskanzler“. Seine Entscheidungsgewalt war nicht an eine höhere Rechtsinstanz gebunden. Die NSDAP war einzige zugelassene Partei, und Staatsdoktrin war der Nationalsozialismus.

Ideologie und Gleichschaltung

Ziel des Nationalsozialismus war, die parlamentarische Demokratie durch die Diktatur der NSDAP beziehungsweise ihres „Führers“ zu ersetzen. Die offene Bürgergesellschaft sollte einer rassistisch definierten „Volksgemeinschaft“ weichen. Diese Idee sollte Politik, Moral und Recht verbinden; individuelle Bürgerrechte, Föderalismus und die Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative sollten verschwinden.

Zentrale Bestandteile der Ideologie waren völkischer Nationalismus, Rassismus und Antisemitismus. Juden, Sinti und Roma sowie andere als „nicht-arisch“ definierte Gruppen wurden aus der behaupteten Volksgemeinschaft ausgeschlossen. Beamte und andere Staatsbedienstete wurden durch persönliche Führereide an Hitler gebunden.

Die Gleichschaltung unterwarf Staat, Parteien, Verbände und Kultur der NSDAP. Die Verordnung vom 4. Februar 1933 beschränkte Presse- und Versammlungsfreiheit. SA und SS unterdrückten politische Gegner; bis Herbst 1933 wurden auf Grundlage der Reichstagsbrandverordnung mehr als 100.000 Gegner in „Schutzhaft“ genommen. Die KPD wurde verfolgt, die SPD am 22. Juni 1933 verboten; nach dem Gesetz gegen die Neubildung von Parteien vom 14. Juli 1933 war die NSDAP allein herrschende Partei. Gewerkschaften wurden nach dem 1. Mai 1933 zerschlagen, ihr Vermögen beschlagnahmt und das Streikrecht abgeschafft. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände wurden am 10. Mai in der Deutschen Arbeitsfront zusammengefasst.

Auch die Länder wurden entmachtet. Das erste Gleichschaltungsgesetz vom 31. März 1933 löste Länder- und Kommunalparlamente auf. Das zweite vom 7. April schuf Reichsstatthalter, die Landesregierungen und Beamte kontrollierten. Mit dem Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 verloren die Länder ihre Souveränität; der Reichsrat wurde am 14. Februar 1934 aufgelöst.

Herrschaft, Verwaltung und Terror

Der NS-Staat war trotz seiner zentralistischen Ansprüche eine Polykratie: Staatliche Behörden, Parteiämter und neu geschaffene Sonderstellen hatten oft überschneidende Zuständigkeiten und konkurrierten miteinander. Hitler entschied als letzte Instanz. Das Kabinett verlor dabei an Bedeutung: Seine letzte gemeinsame Sitzung fand am 5. Februar 1938 statt, danach regierte Hitler vor allem durch Verordnungen.

Die bestehende Beamtenschaft blieb zunächst weitgehend erhalten, wurde jedoch politisch angepasst. Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 sollte Juden und politisch missliebige Personen ausschließen. In Preußen waren bis 1941 354 von 365 Landratsstellen mit NSDAP-Mitgliedern besetzt. Das Deutsche Beamtengesetz vom 26. Januar 1937 verband traditionelle Beamtenpflichten mit der geforderten Treue zu Hitler. Ab 1942 beanspruchte Hitler das Recht, jeden Staatsbediensteten zu entlassen.

Polizei und SS wurden zu zentralen Terrorinstrumenten. Aus dem 1933 gegründeten Geheimen Staatspolizeiamt entstand die Gestapo. Sie stützte sich stark auf Denunziationen aus der Bevölkerung und setzte „verschärfte Verhöre“, also Folter, ein. Heinrich Himmler wurde am 17. Juni 1936 zugleich Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei. Das 1939 gegründete Reichssicherheitshauptamt vereinigte Sicherheitspolizei und Sicherheitsdienst; ihm unterstanden unter anderem Gestapo und Einsatzgruppen. Es war wesentlich an Judenverfolgung, Holocaust sowie nationalsozialistischer Umvolkungs- und Rassenpolitik beteiligt.

Die Justiz verlor rechtsstaatliche Grundlagen wie Gleichheit vor dem Gesetz und nulla poena sine lege, den Grundsatz „keine Strafe ohne Gesetz“. Sondergerichte, Volksgerichtshof, Kriegsgerichte sowie SS- und Polizeigerichte ergänzten die herkömmlichen Gerichte. Sonderrecht traf insbesondere Juden, Polen, Russen und als „asozial“ bezeichnete Menschen. Die Todesstrafe wurde von drei Tatbeständen im Jahr 1933 auf zuletzt 46 ausgeweitet. Zivile Sondergerichte fällten rund 16.000 Todesurteile, davon 15.000 ab 1941; Kriegsgerichte rund 30.000, darunter etwa 23.000 wegen Fahnenflucht.

Krieg, Verfolgung und Herrschaftsgebiet

Hitler betrieb Aufrüstung und führte am 16. März 1935 wieder die allgemeine Wehrpflicht ein; vorgesehen war ein Heer von 550.000 Mann. 1938 übernahm er nach der Blomberg-Fritsch-Krise auch den operativen Oberbefehl über das Oberkommando der Wehrmacht. Auf den Anschluss Österreichs und die Eingliederung des Sudetenlandes 1938 sowie die Zerschlagung der „Rest-Tschechei“ 1939 folgte der Überfall auf Polen und damit der Zweite Weltkrieg.

Das Reichsgebiet wuchs von 468.787 km² im Jahr 1933 auf 633.786 km² 1939 und 698.368 km² 1940/41; das Protektorat Böhmen und Mähren umfasste 48.959 km². Vor Kriegsbeginn wurden das Saargebiet am 1. März 1935, Österreich ab 12. März 1938, das Sudetenland am 10. Oktober 1938 und das Memelgebiet am 22. März 1939 eingegliedert. Nach dem Polenfeldzug wurden unter anderem Danzig-Westpreußen, Wartheland, Ostoberschlesien und weitere Gebiete annektiert; andere polnische Gebiete wurden als Generalgouvernement verwaltet. Lothringen, Elsass und Luxemburg wurden faktisch eingegliedert, jedoch nicht formell annektiert.

Das Regime errichtete einen Polizeistaat mit Konzentrations- und später auch Vernichtungslagern. Holocaust und der Völkermord an den europäischen Sinti und Roma waren systematische Genozide. Hinzu kamen Verfolgung und Ermordung Oppositioneller, Andersdenkender, Behinderter und Homosexueller sowie die NS-Krankenmorde. Dies forderte mehrere Millionen Menschenleben.

1939 lebten auf dem Reichsgebiet 79.375.281 Menschen, darunter 38.761.645 Männer und 40.613.636 Frauen. 30,47 % lebten in Großstädten. Die größte Bevölkerung hatte das ehemalige Gebiet Preußens mit 40.941.155 Einwohnern; auf das bereits angeschlossene Österreich entfielen 6.881.457 Personen.

Zusammenbruch und Deutungen

Der NS-Staat ging im von ihm ausgelösten Zweiten Weltkrieg unter. Die bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht erfolgte am 7./8. Mai 1945. Die von Karl Dönitz eingesetzte Regierung wurde am 23. Mai abgesetzt und verhaftet. Am 5. Juni 1945 übernahmen USA, Großbritannien, Sowjetunion und Frankreich mit der Berliner Erklärung die „oberste Regierungsgewalt in Deutschland“; der Alliierte Kontrollrat wurde oberstes Organ des Besatzungsregimes.

In der Forschung besteht Konsens, dass der NS-Staat eine außergewöhnlich gewalttätige und verbrecherische Diktatur war. Seine Struktur wird unterschiedlich beschrieben: als faschistische Diktatur, totalitärer Staat, Polykratie, Führerabsolutismus, modernisierende Entwicklungsdiktatur oder „Gefälligkeitsdiktatur“. Die Polykratie-Deutung betont die Konkurrenz rivalisierender Behörden und Parteiinstanzen. Der Begriff Führerabsolutismus verbindet dies mit Hitlers letztinstanzlicher Entscheidungsmacht. Andere Deutungen heben Antisemitismus und Rassenpolitik als konstitutiv hervor und bezeichnen den NS-Staat deshalb als „Rasse-Staat“.

Heute werden unter anderem die Bezeichnungen NS-Staat, NS-Diktatur, NS-Regime und „Drittes Reich“ verwendet; letzterer Ausdruck steht meist in Anführungszeichen, weil er propagandistischen Ursprung hat. Zeitgenössisch lautete der Staatsname Deutsches Reich, ab 1943 Großdeutsches Reich.

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