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Reichstagswahl März 1933

Am selben Tag wurde die Reichstagsbrandverordnung erlassen. Damit wurde der bisherige Rechtsstaat beseitigt. Führende Personen von KPD und SPD wurden …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Kern der Wahl
  2. 2. Wahlkampf unter Zwang
  3. 3. Reichstagsbrand und Verfolgung
  4. 4. Ergebnis und Parteien
  5. 5. Regionale Muster
  6. 6. Folgen für die Diktatur

Kern der Wahl

Die Reichstagswahl vom 5. März 1933 war die Wahl zum achten Deutschen Reichstag in der Weimarer Republik. Sie war nach der „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“ vom 28. Februar 1933 keine freie Wahl mehr. Reichspräsident Paul von Hindenburg setzte sie an, um der Regierung Hitler eine parlamentarische Mehrheit zu ermöglichen.

Die Wahl fand gut fünf Wochen nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 statt. Anlass war die Auflösung des Reichstags am 1. Februar, nachdem keine Koalition aus NSDAP und Zentrumspartei zustande gekommen war. Obwohl mehrere Parteien zugelassen waren, stand der Wahlkampf bereits unter Bedingungen beginnender Diktatur: politische Gegner wurden eingeschüchtert, Zeitungen verboten, Versammlungen aufgelöst und führende Gegner verhaftet.

Die NSDAP gewann deutlich hinzu, erreichte aber mit 43,9 % nicht die absolute Mehrheit. Zusammen mit der Kampffront Schwarz-Weiß-Rot, einem von der DNVP dominierten Wahlbündnis, verfügte die Regierung Hitler-Papen jedoch über eine parlamentarische Mehrheit. Die Wahl war die letzte Reichs- und Landtagswahl, an der mehr als eine Partei teilnahm. Bei der folgenden Reichstagswahl im November 1933 gab es nur noch eine NSDAP-Einheitsliste in Verbindung mit einer Volksabstimmung über den Austritt aus dem Völkerbund.

Wahlkampf unter Zwang

Der Wahlkampf begann unter massiven Einschränkungen. Am 4. Februar 1933 erließ die Regierung mithilfe des Notverordnungsrechts die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes“. Damit konnten Versammlungen und Publikationen verboten werden. Bereits am 7. Februar demonstrierten etwa 200.000 Menschen im Berliner Lustgarten gegen die Einschränkungen der Bürgerrechte.

Eine wichtige Voraussetzung für die Schwächung demokratischer Gegenkräfte war der sogenannte Preußenschlag vom 20. Juli 1932. Dabei wurde die geschäftsführende preußische Regierung Braun durch Reichskanzler Franz von Papen als Reichskommissar ersetzt. Eine zweite Verordnung übertrug dem Reichswehrminister die vollziehende Gewalt in Preußen und schränkte Grundrechte ein. Dadurch war der wichtigste deutsche Teilstaat, der zuvor von der Preußenkoalition unter dem Sozialdemokraten Otto Braun geführt worden war, politisch entmachtet. Dies schwächte die föderalistische Verfassung der Weimarer Republik und erleichterte später Hitlers Machtgewinn und die Zentralisierung des Reiches.

Adolf Hitler eröffnete den Wahlkampf am 10. Februar mit einer Rede im Berliner Sportpalast. Er griff die tragenden Parteien der Weimarer Republik scharf an, verlangte von den Wählern vier Jahre Zeit und beschwor in pathetischer, fast religiöser Weise die nationale Auferstehung. Gleichzeitig verübten Anhänger der NSDAP zahlreiche Akte politischen Terrors, vor allem gegen Sozialdemokraten und Kommunisten. Hermann Göring, kommissarischer preußischer Innenminister, wies die Polizei am 17. Februar an, ohne Rücksicht von der Schusswaffe Gebrauch zu machen. Kurz darauf wurden Mitglieder von SA, SS und Stahlhelm zu Hilfspolizisten gemacht.

Reichstagsbrand und Verfolgung

Am 23. Februar konnte die KPD ihre letzte große Wahlkampfveranstaltung mit Wilhelm Pieck als Spitzenkandidat in Preußen abhalten. Pieck konnte seine Rede nicht beenden, weil die Veranstaltung von der Polizei aufgelöst wurde. Am 27. Februar brannte der Reichstag. Ob der Brand von einem Einzeltäter gelegt oder von den Nationalsozialisten selbst inszeniert wurde, lässt der Artikel offen; sicher ist, dass die Nationalsozialisten den Vorgang politisch ausnutzten und die Kommunisten verantwortlich machten.

Bereits am Tag nach dem Brand wurden die kommunistische Presse und für zwei Wochen auch die Presse der SPD verboten. Büros der KPD wurden geschlossen, Abgeordnete und Funktionäre kamen in „Schutzhaft“. Mit der Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 wurde der bisherige Rechtsstaat beseitigt. Führende Personen von KPD und SPD wurden inhaftiert; am 3. März wurde Ernst Thälmann durch Verrat gefunden. Auch regimekritische Intellektuelle wie Carl von Ossietzky, Erich Mühsam, Ludwig Renn, Egon Erwin Kisch und Max Hodann wurden verhaftet.

Viele Inhaftierte wurden in Konzentrationslagern interniert, die bereits ab Februar 1933 entstanden, und körperlich misshandelt. Die KPD wurde zwar nicht formell aufgelöst, ihre Handlungsfähigkeit war aber faktisch zerschlagen. Für den Wahlkampf erhielten die NSDAP und die Kampffront Schwarz-Weiß-Rot bei einem geheimen Treffen Hitlers mit Industriellen am 20. Februar 1933 Wahlkampfhilfen in Höhe von drei Millionen Reichsmark zugesagt.

Ergebnis und Parteien

Die Wahlbeteiligung stieg auf 88,74 % und damit um 8,2 Prozentpunkte. Davon profitierte vor allem die NSDAP. Sie erhielt 17.277.180 Stimmen, 43,9 % der Stimmen und 288 Sitze. Gegenüber der Reichstagswahl vom November 1932 bedeutete das einen Zuwachs von 10,8 Prozentpunkten und 92 Sitzen. Trotz dieses starken Zuwachses verfehlte sie die absolute Mehrheit.

Die SPD erhielt 7.181.629 Stimmen, 18,3 % und 120 Sitze. Ihr Verlust betrug 2,1 Prozentpunkte. Die KPD kam auf 4.848.058 Stimmen, 12,3 % und 81 Sitze; sie verlor 4,6 Prozentpunkte und 19 Sitze. Der Artikel nennt den Terror und die Behinderungen durch die NSDAP als wesentliches Element für die Einbrüche der KPD. Die SPD und die KPD blieben besonders in Hochburgen wie Berlin und dem Freistaat Sachsen relativ stabil. Wo die SPD gewann, geschah dies auf Kosten der KPD.

Das Zentrum erreichte 4.424.905 Stimmen, 11,3 % und 73 Sitze. Die BVP erhielt 1.073.552 Stimmen, 2,7 % und 19 Sitze. Zentrum und BVP blieben weitgehend stabil und hatten ihre Hochburgen weiterhin in Westdeutschland und im Süden. Köln-Aachen und Koblenz-Trier waren die einzigen Großwahlkreise, in denen nicht die NSDAP, sondern das Zentrum stärkste Partei wurde. Die Kampffront Schwarz-Weiß-Rot erhielt 3.136.760 Stimmen, 8,0 % und 52 Sitze und sicherte der Regierung Hitler-Papen zusammen mit der NSDAP eine parlamentarische Mehrheit.

Weitere Parteien spielten nur noch eine geringe Rolle. Die DVP erhielt 432.312 Stimmen, 1,1 % und 2 Sitze; die DStP 334.242 Stimmen, 0,9 % und 5 Sitze; der CSVD 383.999 Stimmen, 1,0 % und 4 Sitze. Insgesamt wurden 39.655.029 Stimmen gezählt und 647 Sitze vergeben. Vor der konstituierenden Sitzung wurden die 81 Mandate der KPD jedoch annulliert, sodass diese bei der tatsächlichen Sitzverteilung nicht zum Tragen kamen.

Regionale Muster

Die NSDAP erzielte ihre größten Erfolge in Nord- und Ostdeutschland. Besonders stark war sie in Wahlkreisen, die den preußischen Provinzen Ostpreußen und Pommern entsprachen; dort erhielt sie über 56 % der Stimmen. Ostpreußen wies mit 56 % die höchsten Anteile für die NSDAP auf. Der Artikel nennt dort Bewegungen von SPD und KPD zur Hitlerpartei.

Ein Teil der Wähler, die erst während der Weltwirtschaftskrise zu den Linksparteien gekommen waren, neigte offenbar dazu, zur NSDAP zu wechseln. Auch im katholischen Bayern gewann die NSDAP deutlich hinzu. Dies wurde verschiedentlich als Hinweis gedeutet, dass die katholische Resistenz gegenüber dem Nationalsozialismus eingebrochen sei. Zugleich hielten das katholische Zentrum und die Sozialdemokraten trotz Unterdrückung im Allgemeinen ihren Stimmenanteil.

Folgen für die Diktatur

Noch vor der ersten Sitzung des neuen Reichstags wurden die 81 Mandate der KPD annulliert. Dadurch umfasste das Parlament nur noch 566 Abgeordnete. Dieser Schritt verschaffte der NSDAP zwar die absolute Mehrheit, für ihr nächstes Ziel benötigte sie aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit: Mit dem sogenannten Ermächtigungsgesetz sollte die gesetzgebende Gewalt des Reichstags auf die Regierung übertragen werden.

Den Nationalsozialisten gelang es, die Parteien der Mitte zur Zustimmung zu bewegen. Am 23. März 1933 passierte das Ermächtigungsgesetz gegen die Stimmen der SPD den Reichstag. Von da an war der Reichstag politisch bedeutungslos. Im Juli 1933 folgte mit dem Gesetz gegen die Neubildung von Parteien das Verbot aller Parteien außer der NSDAP. Zur Reichstagswahl im November 1933 gab es nur noch eine Liste der NSDAP, auf der einige als Gäste bezeichnete Parteilose kandidierten.

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