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Reichstag (Heiliges Römisches Reich)
Die neben dem König bzw. Kaiser stehende Körperschaft entwickelte sich ab dem 12. Jahrhundert aus den formlosen Hoftagen und wurde nach 1495 zu einer festen …
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Bedeutung und Entwicklung
Der Reichstag war die Versammlung der Reichsstände im feudalen Heiligen Römischen Reich. Reichsstände waren die reichsunmittelbaren Träger politischer Rechte, etwa Kurfürsten, Fürsten, Grafen, Prälaten und Reichsstädte. Der Reichstag stand neben König beziehungsweise Kaiser und bildete ein wichtiges Gegengewicht zur kaiserlichen Zentralgewalt.
Er entwickelte sich ab dem 12. Jahrhundert aus den zunächst formlosen Hoftagen. Nach 1495 wurde er eine feste Institution der Reichsverfassung. Bis zum 16. Jahrhundert wurde er unregelmäßig in Bischofs- oder Reichsstädte einberufen. Von 1663 an tagte der Immerwährende Reichstag dauerhaft in Regensburg; er bestand bis zur Auflösung des Reiches 1806.
Der Name wurde später erneut verwendet: Ab 1867 hieß das Parlament des Norddeutschen Bundes und ab 1871 das des Deutschen Kaiserreichs Reichstag. Die Bundesversammlung des Deutschen Bundes ab 1815 wurde auch Bundestag genannt; in der Bezeichnung Bundestag der Bundesrepublik Deutschland lebt diese Tradition fort.
Von der Heerschau zur Reichsinstitution
Im Frankenreich waren Reichsversammlungen zunächst Heerschauen: Der König oder Hausmeier musterte Adlige und deren Gefolgsleute. Sie fanden zuerst im März, später im Mai statt und hießen deshalb auch „Maifeld“; sie gingen den Kriegszügen des Sommers voraus. Während der Sachsenkriege Karls des Großen wurde 777 in Paderborn erstmals eine Reichsversammlung abgehalten.
Besonders prägend war der Reichstag zu Worms 1495. Zu seinen greifbaren Ergebnissen gehörten Landfrieden, Reichskammergericht und Gemeiner Pfennig. Zugleich setzte sich der Reichstag als politische Institution durch: König Maximilian I. akzeptierte den Wandel vom Hoftag zum einflussreichen Reichstag. Institutionalisierung und Rechtsstaatlichkeit wurden gestärkt und damit die Staatsbildung gefördert. Reichstage in Lindau und Freiburg konnten strittige Teile der Reichsreform, etwa das geforderte Reichsregiment, jedoch nicht klären.
Bis 1663 kam der Reichstag etwa 40- bis 45-mal zusammen und tagte jeweils einige Wochen oder Monate. Er begann neben zeremoniellen Handlungen mit der kaiserlichen Proposition, also der vorher festgelegten Tagesordnung, und endete mit dem Reichsabschied, der Verlesung und Beurkundung seiner Beschlüsse.
Wichtige Reichstage und ihre Folgen
Auf dem Reichstag zu Augsburg 1500 entstand eine Reichsexekutionsordnung. Sie sollte die Reichsexekution gegen Landfriedensbrecher und die Vollstreckung von Urteilen des Reichskammergerichts ermöglichen. Dazu wurde das Reich in zunächst sechs, später zehn überterritoriale Verwaltungseinheiten, die Reichskreise, gegliedert. Der Reichstag von Trier/Köln bestätigte und ergänzte die Ordnung 1512.
Der Reichstag zu Worms 1521 behandelte unter anderem die Causa Lutherii. Das anschließende Wormser Edikt verhängte über Martin Luther die Reichsacht. In Augsburg wurde am 25. Juni 1530 die Augsburger Konfession dem Kaiser überreicht. Dort wurde auch die Constitutio Criminalis Carolina beschlossen; sie wurde am 27. Juli 1532 auf dem Reichstag in Regensburg ratifiziert.
Die Reichstage zu Speyer 1542 und 1544 bewilligten Reichstürkenhilfen für eine Offensive gegen die Osmanen. Auf dem „geharnischten“ Reichstag in Augsburg 1547/1548 scheiterte Karl V. mit seinen Plänen, das Luthertum niederzuwerfen und eine starke kaiserliche Macht aufzurichten. Nach 1567 fanden Reichstage – mit den Ausnahmen Speyer 1570 und Augsburg 1582 – in Regensburg statt.
Der Reichsabschied von 1653/54 war der erste nach dem Dreißigjährigen Krieg. Er sollte offene Fragen aus den Friedensverhandlungen von 1648 behandeln, konnte diese Aufgabe aber nicht erfüllen. Als nach 1663 kein formell beendeter Reichstag mehr folgte, wurde er als Jüngster Reichsabschied bezeichnet.
Kollegien und Vertretung
Seit 1498 bestand der Reichstag aus drei Kollegien:
- Der Kurfürstenrat wurde vom Kurerzkanzler geleitet, stets dem Erzbischof von Mainz. Seit der Goldenen Bulle von 1356 gab es sieben Kurfürsten; 1648 stieg ihre Zahl auf acht, 1692 auf neun. Durch die Vereinigung Bayerns mit Kurpfalz-Bayern sank sie 1777 wieder auf acht.
- Im Reichsfürstenrat saßen die übrigen weltlichen und geistlichen Reichsfürsten, außerdem Reichsgrafen, Reichsfreiherren und Reichsprälaten. Den Vorsitz führten abwechselnd der Erzbischof von Salzburg und der Erzherzog von Österreich. Um 1800 hatte das Kollegium 100 Sitze: 37 auf der geistlichen und 63 auf der weltlichen Bank. Neben Virilstimmen einzelner Fürsten gab es Kuriatstimmen, die sich mehrere Grafen oder Prälaten teilten: zwei geistliche und vier weltliche.
- Der Städterat umfasste 51 Sitze der Reichsstädte. Er stand unter dem Direktorium der gastgebenden Stadt, seit 1594 stets Regensburg. Seine Mitglieder waren in eine rheinische und eine schwäbische Bank gegliedert.
Die grundlegende Umgestaltung der Kurfürstentümer zu Beginn des 19. Jahrhunderts – Wegfall von vier linksrheinischen Kurfürstentümern und Schaffung von fünf neuen Kurwürden – wirkte sich wegen ihrer kurzen Dauer nicht mehr aus.
Einberufung, Beschlüsse und der Immerwährende Reichstag
Nur der Kaiser durfte den Reichstag einberufen. Seit der Wahlkapitulation Karls V. von 1519 musste er jedoch vor dem Versand der „Ausschreiben“, der Einladungsschreiben, die Zustimmung der Kurfürsten einholen. Er bestimmte die Tagesordnung, hatte aber wenig Einfluss darauf, welche Themen tatsächlich beraten wurden.
Ein Reichsschluss, also ein Reichsbeschluss, verlangte die Einigung von Kaiser und allen drei Kollegien; zwischen diesen galt daher das Einstimmigkeitsprinzip. Innerhalb eines Kollegiums entschied grundsätzlich die Mehrheit. Eine Kuriatstimme zählte dabei genauso viel wie eine Virilstimme. Der Kaiser konnte einen Beschluss verhindern, indem er einem Reichsgutachten eines Kollegiums nicht zustimmte. Kurfürsten- und Reichsfürstenrat waren besonders wichtig; das Votum des Städterats hatte meist geringere Bedeutung. Die Kollegien berieten getrennt. Ausschüsse mit Fachleuten und Gesandten sollten die zunehmend schwierigen Entscheidungen erleichtern.
Nach Reformation und Dreißigjährigem Krieg entstanden 1653 das Corpus Evangelicorum und später das Corpus Catholicorum als getrennte Zusammenschlüsse der evangelischen beziehungsweise katholischen Reichsstände. Nach dem Westfälischen Frieden sollte in Religionsfragen und auch in weiteren politischen Bereichen nicht mehr das Mehrheits-, sondern das Konsensprinzip gelten.
Die Dauerhaftigkeit des Immerwährenden Reichstags ab 1663 wurde nie förmlich beschlossen, entwickelte sich aber aus den Regelungen des Westfälischen Friedens. Er war kein Parlament und keine Volksvertretung, sondern die Vertretungsinstitution der Reichsstände. Da er ununterbrochen tagte, wurde er vor allem ein Gesandtenkongress; die Landesfürsten erschienen nur selten selbst. Seine Beschlüsse hießen Reichsschlüsse, weil kein formeller Reichsabschied mehr möglich war. Meist ratifizierte sie der Prinzipalkommissar als Vertreter des Kaisers durch ein „Kaiserliches Commissions-Decret“.
Beraten wurden unter anderem Regierung, Verwaltung, Justiz, Militär, Landfrieden, das Zusammenleben der Konfessionen, Krieg und Frieden, Finanzierung sowie Wirtschaft. 1713 und 1714 wurde der Reichstag wegen der Pest in Regensburg vorübergehend nach Augsburg verlegt. Von 1742 bis 1745 tagte er während des Österreichischen Erbfolgekriegs unter Karl VII. in Frankfurt am Main. Am 25. Februar 1803 billigte er in Regensburg den Reichsdeputationshauptschluss, einen seiner tiefgreifendsten Beschlüsse. Dieser beschleunigte den Niedergang des Reiches in den Napoleonischen Kriegen von 1800 bis 1806; der Reichstag bestand dennoch bis 1806 fort.
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