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Adel
Im Mittelalter hat sich der Adel aus römischen und germanischen, ethnisch gesehen teilweise auch aus slawischen Wurzeln zu einer „multifunktionalen Elite“ …
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Begriff und Kennzeichen
Adel bezeichnet eine sozial exklusive Gruppe mit gesellschaftlichem Vorrang, die Herrschaft ausübt und diese meist innerhalb der Familie als Adelsgeschlecht weitergibt. Wer genau zum Adel zählt, ist je nach Zeit, Region und Kultur unterschiedlich; eine allgemeingültige Definition gibt es nicht.
Adeliger Vorrang wurde unter anderem mit Leistung, Erziehung, Abstammung und einer angenommenen göttlichen Bestimmung begründet. Typisch waren höherer Einfluss auf Politik und Öffentlichkeit, militärische Leistung oder Überlegenheit, wirtschaftliche Mittel – oft Grundbesitz – und ein daraus abgeleiteter Anspruch auf politische Führung. Die Stellung war meist erblich. Adelige Erziehung sollte auf militärische, politische, gesellschaftliche und kulturelle Verantwortung vorbereiten. Dahinter stand das Ideal der Aristokratie: Herrschaft der Besten beziehungsweise Geeignetsten zum Gemeinwohl.
Ob alle frühen Hochkulturen eine Adelsschicht besaßen, ist umstritten. Reiche Gräber können auf Führungsschichten hinweisen, sagen ohne Schriftquellen aber nichts Sicheres über deren Herrschaftsstruktur aus. Deshalb lässt sich Adel nur für einen bestimmten Raum und Zeitraum genauer bestimmen. Der Adel konnte sich verändern, neu bilden oder untergehen; der spätrömische Adel ist ein Beispiel für einen Zusammenbruch.
Antike und Entstehung des europäischen Adels
Für Griechen und Römer ist der mittelalterliche Adelsbegriff nur eingeschränkt passend. In der Antike galten Leistung und „Bestheit“ – griechisch arete, lateinisch nobilitas – stärker als bloße Abstammung. In Rom konnten etwa neue Patrizier ernannt werden: Der Senat verlieh Gaius Iulius Caesar dies mit der Lex Cassia von 44 v. Chr.; Augustus erhielt ein entsprechendes Recht durch die Lex Saenia von 29 v. Chr. Der senatorische Adel bestand aus ehemaligen Konsuln und deren Nachkommen. Der Stand der equites, der Ritter, beruhte auf Vermögen und gewann seit den Punischen Kriegen besonders wirtschaftliche Bedeutung.
Der Ursprung des mittelalterlichen Adels ist wissenschaftlich umstritten. Im Frühmittelalter gab es einflussreiche grundbesitzende Familien und Amtsinhaber. Nach Marc Bloch entstand zwischen etwa 800 und kurz nach 1000 n. Chr. zusätzlich ein wehrhafter Schwertadel: Panzerreiter schützten die bäuerliche Bevölkerung und wurden dafür mit Versorgung, Pferden, Waffen und Kriegsknechten ausgestattet.
Im Vasallensystem übertrug ein Mächtiger Gefolgsleuten Land und Herrschaftsaufgaben, oder Schwächere gaben Land an einen Beschützer und erhielten es als Lehen zurück. Die Bauern bewirtschafteten den Boden als Hintersassen und leisteten Abgaben sowie Frondienste. Kaiser Konrad II. regelte 1037 mit der Constitutio de feudis die Erblichkeit der Lehen und ihre Weitergabe als Afterlehen. Im 13. Jahrhundert wurden auch Ministeriale, ursprünglich unfreie Dienstmannen mit militärischen oder Verwaltungsaufgaben, zunehmend als adelig verstanden. Rittertum, Turniere und Minnesang förderten eine gemeinsame Adelskultur; Edelfreie und Ministeriale verschmolzen zum Uradel.
Hochmittelalter, Blüte und Machtverlust
Im 11. und 12. Jahrhundert nahm die Zahl der Ministerialen stark zu. Aus edelfreien Familien und großen Reichsministerialen entstanden bis zum 14. Jahrhundert Teile des hohen Adels: Herzöge, Fürsten und regierende Grafen. In Deutschland und Italien bildeten sich daraus zahlreiche Territorien und Stadtstaaten; in England und besonders Frankreich entstanden stärker zentralisierte Staaten. Das Rittertum entwickelte sich ab etwa 1100 europaweit als gemeinsame Adelskultur. Wappen dienten bei geschlossenen Rüstungen zur Erkennung, Turniere wurden zu einem Vorrecht mit Adelsprobe.
Die Blütezeit des europäischen Adels reichte vom Hochmittelalter bis in das späte 18. Jahrhundert. Seine wirtschaftliche Grundlage war meist die Grundherrschaft. Seit dem 14. Jahrhundert schwächte der Übergang vom Ritterheer zum Söldnerheer den Adel wirtschaftlich. Zugleich gewannen städtische Patrizier an Einfluss; in Handelsrepubliken und Reichsstädten entstanden Städtearistokratien.
Im Absolutismus konzentrierten Fürsten Macht am Hof. Ludwig XIV. band den Geburtsadel, die Noblesse d'épée, durch das Hofleben in Versailles, während er wichtige Verwaltungsstellen der Noblesse de robe, einem Amtsadel einschließlich gebildeter Bürgerlicher, übertrug. Mit Französischer Revolution, Bauernbefreiung, Kapitalismus und Industrialisierung verloren Adel und Feudalherrschaft weiter an Bedeutung. Bürgerliche Bildung wurde in Industrie, Verwaltung und Wissenschaft zunehmend konkurrenzfähiger als die traditionellen adeligen Berufsfelder.
Adel in der Gegenwart und Standesregeln
In Europa verlor der Adel als eigener politischer Stand weitgehend Macht, blieb wegen seines Sozialprestiges aber häufig ein gesellschaftlich prägendes Milieu. Seine Lage ist sehr verschieden: In Großbritannien, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Skandinavien, Liechtenstein, Monaco und Spanien besteht Kontinuität; teils stehen Monarchenfamilien an der Staatsspitze, und in einigen Ländern sind Nobilitierungen weiterhin möglich. In Frankreich, Deutschland und Italien wurden Adelige zu rechtlich normalen Bürgern. In Österreich untersagt das Adelsaufhebungsgesetz von 1919 Titel; in der Tschechoslowakei waren Titel ab 1918 ebenfalls verboten. In mehreren sozialistischen oder kommunistischen Staaten wurden Adelige enteignet, vertrieben, interniert oder erschossen.
In Deutschland bestimmte Artikel 109 der Weimarer Verfassung vom 11. August 1919: „Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben. Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden.“ Nach Angaben der Vereinigung der Deutschen Adelsverbände leben rund 80.000 Angehörige adliger Familien in Deutschland. Besondere Anreden für deutsche Namensträger ehemaliger Titel haben keinen offiziellen Protokollcharakter.
Die C.I.L.A.N.E. verabschiedete am 2. September 1989 in Porto einen Ehrenkodex. Er betont Respekt gegenüber Religionen und Weltanschauungen, Menschenrechte, Ehrenhaftigkeit, das Erfüllen von Verpflichtungen, Freiheit als Verantwortung und uneigennützigen Dienst, Familie und Tradition, Bildung, Führung zum Wohl aller, Höflichkeit, Hilfe für Schwächere, Gemeinsinn und Umweltschutz.
Ständische Gesellschaften verbanden Adel mit Rechten und Pflichten. Beispiele sind Jagd, Gerichtsbarkeit, Kirchenpatronat und Wählbarkeit, aber auch Versorgung des Gesindes bei Krankheit sowie Berufs- und Verhaltensbeschränkungen. Nach dem Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten von 1794 gehörten etwa besondere Gerichtsstände und Rechte an adligen Gütern zu den Vorrechten; bürgerliche Gewerbe, Zünfte oder eine als unehrbar geltende Lebensweise konnten adelige Rechte kosten.
Europa nach Ländern
In Belgien verlor der Adel nach der Unabhängigkeit politische Bedeutung, doch der König kann grundsätzlich Titel bis zum Grafen verleihen. Es gibt persönlichen und erblichen Adel sowie Rangstufen vom unbetitelten Adel über Junker, Ritter, Freiherr, Burggraf, Graf und Marquis bis zu Fürst und Herzog.
In Frankreich wurde der mittelalterliche Adel durch Revolution weitgehend beseitigt; die 3. Republik schaffte ihn 1870 endgültig ab, Titel sind seither Namensbestandteile. Italien schaffte Titel 1946 ab. Der Heilige Stuhl kann theoretisch noch Adelswürden verleihen, praktiziert dies aber seit Johannes XXIII. nicht mehr. In Liechtenstein und Luxemburg sind seltene Nobilitierungen weiterhin möglich.
Polen und Ungarn besaßen besonders zahlreiche Kriegeradelsschichten. Polen schaffte den Adel 1921 ab; nach 1945 wurden Landgüter verstaatlicht und parzelliert. In Ungarn bestand kein übliches mittelalterliches Lehnswesen; etwa 12–16 % der Bevölkerung gehörten zum Adel. Nach 1945 verlor der Adel durch Abschaffung und Güterparzellierung seine Grundlage. In Russland schuf Peter I. am 24. Januar 1722 eine Rangtafel mit persönlichem und erblichem Adel; die Oktoberrevolution schaffte ihn mit Dekret vom 10./23. November 1917 ab.
Die Schweiz entwickelte neben Landadel ein städtisches Patriziat. Dieses verlor seine politische Macht endgültig mit den liberalen Revolutionen der 1830er und 1840er Jahre; heute haben Adel und Patriziat rechtlich und gesellschaftlich keine Bedeutung. In Skandinavien bestehen noch Adelsfamilien, aber keine Standesvorrechte. Das Vereinigte Königreich unterscheidet Gentry und Peerage; die Peerage umfasst Duke, Marquess, Earl, Viscount und Baron. Erbliche Titel gehen heute nur noch an Mitglieder der königlichen Familie, persönliche Auszeichnungen weiterhin aufgrund individueller Leistung.
Spanien hob 1837 Adelsprivilegien auf, erlaubt dem König aber weiter Titelverleihungen. Granden haben vor allem protokollarischen Vorrang und zeremonielle Rechte. Titel vererben sich nach absoluter Primogenitur an das älteste Kind. In Tschechien existiert seit 1918 staatsrechtlich kein Adel; frühere Titel dürfen nicht geführt werden.
Adel außerhalb Europas
In China bestand bis zur Abschaffung des Kaisertums 1912 ein Hochadel aus der Mandschu-Dynastie und wenigen erblichen Häusern. Bei anderen Verleihungen sank der Rang mit jeder Generation um eine Stufe und erlosch nach fünf Generationen. Hofämter begünstigten Adelige, für Zivildienst und Armee zählten jedoch Prüfungen unabhängig von der Herkunft. Der Adel verschwand in der Republik und später unter dem Kommunismus.
Im Mogulreich (1526–1757) waren umarā Staatsdiener mit einem Dienstrang, manṣab, über 1000; für Nichtprinzen lag der höchste Rang bei 7000. Sie waren Krieger- und Beamtenadel, keine Grundherren europäischen Typs. Aus dem Steueraufkommen eines jāgīr finanzierten sie Kavallerie. Titel und Ämter waren theoretisch nicht erblich. Unter britischer Herrschaft gab es etwa 600 Fürstenstaaten; nach 1947 wurden sie in Indien und Pakistan eingegliedert. In Indien wurden 1956 alle Fürstenstaaten aufgelöst; Indira Gandhi begrenzte Landbesitz und schaffte Apanagen ab. In Pakistan spielt Adel weiterhin eine große politische Rolle.
Japan ersetzte 701 den Geburtsadel durch einen Verdienstadel der Zivilbeamten, den Kuge. Bis 1868 herrschte danach vor allem der Schwertadel aus Buke, Samurai, Daimyō und Shōgun. 1884 vereinigte die Meiji-Restauration Zivil- und Schwertadel zum Kazoku; die Verfassung von 1946 beseitigte den Adel, die kaiserliche Familie blieb bestehen. In Tonga besitzt die über 900 Jahre alte Königsdynastie weiterhin Einfluss; nach Reformen von 2006 waren 17 von 26 Parlamentssitzen wählbar, 9 dem Adel vorbehalten.
Für Altes Ägypten beschreibt der Artikel regionale Fürsten, dynastisch ausgerichtete Beamte und eine mächtige Priesterkaste als Eliten. In Westafrika werden unter anderem die Ouattara-Dynastie sowie die herrschenden Familien Diallo, Bah beziehungsweise Baldé und Barry im Futa-Dschallon genannt.