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Reichstag zu Augsburg (1530)
In Augsburg dominierte der Religionskonflikt die Beratungen: Die Minderheit der Parteigänger Martin Luthers und die Mehrheit der altgläubigen Reichsstände …
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Bedeutung und Voraussetzungen
Der Augsburger Reichstag von 1530 war eine Versammlung der Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches unter Kaiser Karl V. Er fand vom 20. Juni bis zum 19. November 1530 in Augsburg statt. Karl V. kehrte nach mehrjähriger Abwesenheit in die Reichspolitik zurück. Dadurch endete die Regierungsverantwortung des Reichsregiments, das nur noch eine Beraterrolle behielt.
Der Reichstag sollte vor allem drei Probleme bearbeiten: die Unterstützung von Karls Bruder Ferdinand im Krieg gegen das Osmanische Reich (Reichstürkenhilfe), die Beilegung des Religionskonflikts zwischen Altgläubigen und Anhängern Martin Luthers sowie seit Jahren vorbereitete Reichsreformen, besonders im Strafrecht, Münzwesen, Polizeirecht und beim Reichskammergericht.
Die Vorgeschichte war durch das Wormser Edikt von 1521 geprägt, mit dem Karl V. die Reichsacht über Martin Luther verhängt hatte. Kurfürst Friedrich III. von Sachsen schützte Luther. Weil das Edikt in Sachsen nicht bekannt gemacht worden war, konnte Friedrich die Unterstützung Luthers mit seiner weiteren Zusammenarbeit mit dem Kaiser verbinden. Der Speyerer Reichstagsabschied von 1526 erlaubte den Reichsständen außerdem, das Wormser Edikt bis zu einem künftigen Konzil oder einer Nationalversammlung so zu handhaben, wie sie es vor Gott und dem Kaiser verantworten konnten. Diese mehrdeutige Formel ermöglichte unterschiedliche konfessionelle Entwicklungen.
Karl V. war außenpolitisch und finanziell unter Druck. Nach dem Frieden von Cambrai vom 3. August 1529 konnte er seine Stellung in Italien und Flandern sichern, während das Osmanische Reich expandierte und Süleyman I. im Herbst 1529 Wien belagerte. Ferdinand war deshalb auf Truppen und Geld der Reichsstände angewiesen. Außerdem überstiegen Karls Ausgaben die Einnahmen; er finanzierte sich durch Kreditverträge (Asientos) mit Handelshäusern, besonders in Genua und Augsburg. Die Interessen seiner Geldgeber, darunter der Fugger, schützte er auf dem Reichstag.
Akteure, Stadt und kaiserliche Inszenierung
Augsburg war eine der größten Reichsstädte und ein bedeutender Finanzplatz mit den Handelshäusern Fugger und Welser. Der Rat schwankte zwischen Kaiser- und Reichstreue und reformatorischen Bestrebungen in der Bevölkerung. In der Stadt wirkten Lutheraner, Zwinglianer und Täufer. Aus Sorge vor Unruhen mussten die Augsburger kaiserliche Söldner aufnehmen, bezahlen und unterbringen. Die Sitzungen fanden im Rathaus statt; der Bischofshof wurde durch das kaiserliche Wappen zur kaiserlichen Residenz. Die Wappen über den Herbergen der Fürsten bezeichneten jeweils eigene Rechtsräume.
Der Kaiserliche Ausschreiben vom 21. Januar 1530 nannte Augsburg als Tagungsort und den 8. April als geplanten Beginn, tatsächlich begann der Reichstag erst am 20. Juni. Karl V. versprach, die Meinungen aller anzuhören, regte an, begangenes Unrecht auf beiden Seiten zu beseitigen, und forderte eine „einige und wahre Religion“. Dadurch erschien er zunächst als möglicher neutraler Schiedsrichter, war aber tatsächlich nicht religionspolitisch neutral.
Der Einzug am 15. Juni machte kaiserliche, dynastische und kirchliche Ordnung sichtbar. Karl V. ritt allein unter dem Baldachin, Ferdinand und der päpstliche Legat Lorenzo Campeggi dahinter, die Kurfürsten von Mainz und Köln davor. Rund 1000 kaiserliche Söldner und etwa 500 bayerische Reiter nahmen am Zug teil. Johann von Sachsen trug als Reichsmarschall das Reichsschwert. Der Einzug endete mit der Aufnahme Karls in den Dom; dabei wurde symbolisch eine Parallele zum Einzug Jesu in Jerusalem hergestellt. Der militärisch geprägte Festzug sollte die Einheit des Reiches unter Führung des Kaisers darstellen.
Am 16. Juni, dem Fronleichnamstag, verlangte Karl V. die Teilnahme der protestantischen Stände an der Prozession und verbot evangelische Predigten in Augsburg. Nach Verhandlungen durften die Protestanten fernbleiben; ein Fürstenausschuss schlichtete später den Streit um das Predigtverbot. Die Prozession und die öffentliche Kontrolle des Raumes wurden als „Symbolregie“ verstanden, die die Neugläubigen marginalisieren sollte.
Auch die Belehnungen hatten politische Bedeutung. Am 26. Juli belehnte Karl V. Walther von Cronberg mit den Regalien des preußischen Hochmeistertums. Die Zeremonie richtete sich symbolisch gegen die Säkularisation des Ordensstaats durch Albrecht von Brandenburg, blieb aber realpolitisch folgenlos. Am selben Tag wurden Georg I. und Barnim IX. von Pommern belehnt; zugleich hielt Kurfürst Joachim von Brandenburg seinen Erbanspruch auf Pommern rituell aufrecht. Am 5. September belehnte Karl V. seinen Bruder Ferdinand nahe Schloss Wellenburg mit Österreich und bekräftigte dabei auch den rechtlich problematischen Anspruch auf Württemberg. Johann von Sachsen verweigerte man am 2. Juli die Belehnung mit der Kurwürde, solange er nicht zum alten Glauben zurückkehrte.
Beratungen und Religionskonflikt
Der Reichstag war auf Konsens angelegt, wurde aber durch den Gegensatz zwischen Alt- und Neugläubigen beeinträchtigt. Seit dem 15. Jahrhundert begann er mit einer Messe zum Heiligen Geist. In der ersten Plenarsitzung verlas Pfalzgraf Friedrich II. die Proposition, also die Liste der Verhandlungsgegenstände. Wichtig war das Beratungsgeheimnis: Nach außen sollten möglichst wenige Informationen über die Beratungen bekannt werden. Obwohl die Reichstürkenhilfe in der Proposition an erster Stelle stand, wurde auf Wunsch Kursachsens zuerst der Religionskonflikt behandelt.
Reichserzkanzler Albrecht von Mainz hatte die zentrale organisatorische Stellung. Seine Kanzlei fertigte Dokumente an, setzte Sitzungen an, bestimmte Tagesordnungen und legitimierte Vertreter abwesender Reichsstände. Die Beratungen fanden im Reichsrat, in getrennten Kurien der Kurfürsten, Fürsten und Städte, in Audienzen beim Kaiser und in Ausschüssen statt. Die Städte hatten im Allgemeinen nur eine beratende Stimme und waren weitgehend ausgeschlossen. Interkuriale Ausschüsse, in denen Städte gleichberechtigt mitstimmten, erledigten jedoch einen großen Teil der Sacharbeit.
Am 25. Juni wurde die deutsche Endfassung der Confessio Augustana, der von Philipp Melanchthon verfassten evangelischen Bekenntnisschrift, vor Karl V., Ferdinand und den Reichsständen verlesen und übergeben. Die Schrift behandelte 21 Lehrartikel sowie in den Artikeln 22 bis 28 kirchliche Missbräuche und Reformen. Eine zentrale Forderung war die Anerkennung von Priesterehe, Laienkelch und evangelischer Messe. Die Straßburger, Memminger, Lindauer und Konstanzer Vertreter übergaben am 9. Juli die Confessio Tetrapolitana; sie wurde ebenso wenig verhandelt wie Zwinglis Fidei ratio.
Eine zunächst scharf formulierte katholische Antwort, die Catholica et quasi extemporalis responsio, wurde am 12. Juli vorgelegt. Ab dem 16. Juli entstand die gemäßigtere Confutatio Augustana, die die Confessio Augustana Punkt für Punkt beantwortete. Sie wurde am 3. August öffentlich verlesen. Karl V. verlangte ihre Annahme, wollte aber keine Kopie übergeben, ohne vorherige Zustimmung der Evangelischen und deren Verzicht auf Gegenschriften und Veröffentlichung.
Danach folgten Verhandlungen in einem Vierzehnerausschuss vom 16. bis 21. August und einem Sechserausschuss vom 24. bis 30. August. Bei der Lehre gab es teilweise Übereinstimmungen, doch waren die Ausschüsse nicht entscheidungsbefugt. Über Laienkelch und Priesterehe schien eine Verständigung möglich, über Veränderungen der Messe nicht. Die Altgläubigen verlangten außerdem die Rückgabe säkularisierten Kirchen- und Klosterguts. Am 26. August schlugen die Evangelischen einen „friedlichen Anstand“ bis zu einem künftigen Konzil vor. Am 7. September entschied Karl V., die Glaubensfragen sollten auf einem Konzil geregelt werden, bis dahin sollten vorreformatorische Zustände gelten oder wiederhergestellt werden. Ein Ausgleich kam nicht zustande.
Der Konflikt betraf auch die Gravamina der deutschen Nation, also Beschwerden über kirchliche Missstände. 1530 führten vor allem altgläubige geistliche Fürsten diese Diskussion fort und beklagten evangelische Prediger, die Einziehung von Kirchen- und Klostergut, Übergriffe gegen Ordensleute und Störungen der Messe. Als die Verhandlungen scheiterten, reisten die protestantischen Fürsten vorzeitig ab. Kurfürst Johann von Sachsen ging am 23. September. Damit entzogen sie sich dem Abschlussritual und verweigerten sich sämtlichen Beschlüssen.
Reichsreformen und Reichsabschied
Neben der Religionsfrage arbeitete der Reichstag an mehreren Reichsreformen. Ein interkurialer Ausschuss aus 15 Personen beriet ab dem 3. Juni eine einheitliche Halsgerichtsordnung, also ein reichsweites Strafgesetzbuch. Umstritten waren unter anderem die Berufungsmöglichkeit im Strafverfahren und die künftige Geltung des Partikularrechts. Die Ratifizierung scheiterte 1530 daran, dass mehrere Fürsten ihr eigenes Sachsenrecht bewahren wollten. Erst der Regensburger Reichstag von 1532 nahm die Constitutio Criminalis Carolina an.
Das Münzwesen war durch unterschiedliche Münzstände, knappe Silbervorräte und Münzen mit verschiedenem Silbergehalt geprägt. Der Ausschuss schlug einen Festpreis für Silber und Gold sowie empfohlene Preise vor; das Plenum nahm den Vorschlag am 29. Juli an, doch der Kaiser unternahm bis zum Ende des Reichstags nichts. Der Monopolratschlag empfahl, Fernhandelsunternehmen auf maximal 50.000 Gulden Geschäftskapital und höchstens drei ausländische Faktoreien zu beschränken. Außerdem sollten Höchstpreise gelten und Reichsangehörige vom Mittelmeer- und Portugalhandel ausgeschlossen werden. Für Fugger, Welser und andere kaiserliche Geldgeber blieben diese Regeln praktisch folgenlos.
Die Reichspolizeiordnung regelte die „gute Ordnung“ des öffentlichen Lebens, etwa Kleidung, Waffen, Gaststätten und Sanktionen gegen unerwünschtes Verhalten. Sie wurde in den Reichsabschied aufgenommen, galt aber nur, soweit sie mit lokalen Gebräuchen vereinbar war. Besonders folgenschwer war die diskriminierende Judengesetzgebung: Reichsstände durften Juden dulden oder nicht; Geduldete mussten einen „Judenring“ tragen und sollten nur von Handarbeit leben. Josel von Rosheim, Fürsprecher der Juden, hatte zuvor am 18. Mai eine kaiserliche Bestätigung jüdischer Privilegien erreicht. Am 25. Juli nahm er an einer Disputation gegen Antonius Margaritha teil. Am 12. August stellte Karl V. die Juden unter seinen besonderen Schutz (Kammerknechtschaft), doch konnte Josel die Reichspolizeiordnung nicht mehr verhindern.
Die reformierte Reichskammergerichtsordnung wurde am 10. Oktober vorgelegt und trotz einer protestantischen Supplikation angenommen. Das Reichskammergericht erhielt einen ständigen Sitz in Speyer; künftig sollten nur altgläubige Richter zugelassen werden.
Am 19. November 1530 wurde der Reichsabschied im Plenum verlesen und von den anwesenden Ständen angenommen. Die Confutatio wurde angenommen, die Confessio Augustana verworfen; keines der beiden Dokumente wurde jedoch Bestandteil des Reichsrechts. Die konfessionelle Trennung wurde daher erst mit dem Nürnberger Anstand von 1532 reichsrechtlich vollzogen. Der Kaiser kündigte die Vollstreckung des Wormser Edikts an, verbot Druck und Verkauf evangelischer Schriften und forderte die Rückgabe entfremdeten Kirchen- und Klosterguts. Die Protestanten erhielten dafür eine Frist bis zum 15. April 1531.
Bewilligt wurden eine „beharrliche“ Türkenhilfe von drei Jahren mit 4000 Reisigen und 20.000 Fußknechten sowie eine „eilende“ Hilfe von 8000 Reisigen und 40.000 Fußknechten für sechs, nötigenfalls acht Monate. Die eilende Hilfe sollte durch Truppenstellung geleistet werden und musste praktisch erst beim Eintreffen türkischer Kundschafter beginnen. Der Reichsabschied erhöhte außerdem die Zahl der Mitglieder des Reichskammergerichts von 18 auf 24 und bedrohte Landfriedensbruch, der nun auch ein religiöses Delikt sein konnte, mit der Reichsacht.
Folgen für Reich und Konfessionen
Die Wahl Ferdinands zum römischen König fand am 5. Januar 1531 in Köln mit den fünf Stimmen der altgläubigen Kurfürsten statt. Seine Salbung und Krönung vollzog Erzbischof Hermann V. von Wied im Aachener Dom. Kursachsen blieb der Wahl fern und protestierte unter Berufung auf die Goldene Bulle. Die Königswahl zu Lebzeiten Karls V. war ein Erfolg habsburgischer Familienpolitik; Karl und Ferdinand hatten dafür unter anderem von Anton Fugger ein Darlehen von 275.333 Gulden erhalten, zusätzlich erhielt Albrecht von Mainz eine Leibrente von 7000 Gulden.
Ferdinands Königtum trat an die Stelle des Reichsregiments. Damit endete die ständische Mitregierung, doch die fürstliche Opposition gegen Habsburg verschwand nicht. Bayern und Hessen waren wichtige Träger dieser Opposition. Karl V. hatte seine ursprünglich angekündigte Schiedsrichterrolle in der Religionsfrage aufgegeben und sich auf die Seite der altgläubigen Mehrheit gestellt. Dadurch wurde die Ablehnung bei mehreren protestantischen Fürsten verstärkt.
Die protestantische Antwort war der Aufbau des Schmalkaldischen Bundes unter der gemeinsamen Leitung von Kursachsen und Hessen. Grundlage war die Confessio Augustana. Der Bund verband Fürsten und Reichsstädte, die weder gemeinsame dynastische noch wirtschaftliche Interessen hatten, sondern durch eine gemeinsame religiöse Ideologie kooperierten. Er bot seinen Mitgliedern militärische und rechtliche Unterstützung. Als die Frist zur Annahme des Reichsabschieds im April 1531 ablief, setzte Karl V. die angedrohten Zwangsmaßnahmen zunächst nicht um, weil er weiterhin auf militärische und finanzielle Hilfe angewiesen war. Am Reichskammergericht entstand jedoch eine Prozesswelle gegen protestantische Reichsstädte und später Fürsten. Ein Achtexekutionsurteil gegen ein Mitglied des Bundes erging erst 1540 nach mehr als acht Jahren gegen die Stadt Minden.
Der Reichstag war deshalb nicht nur ein Ereignis der Reformationsgeschichte. Er war auch ein verfassungsgeschichtlicher Wendepunkt: Das monarchische Element und die kaiserliche Gewalt wurden durch Ferdinands Königtum und das Reichskammergericht gestärkt, zugleich organisierte sich die ständische Opposition im Schmalkaldischen Bund.
Erinnerung und Forschung
Die Verlesung und Übergabe der Confessio Augustana wurde seit dem späten 16. Jahrhundert zu einer protestantischen „Gründungsgeschichte“. Flugschriften und Geschichtswerke erinnerten an den Reichstag; 1630 rekonstruierte Johannes Saubert die Verlesungsszene, und Michael Herr verbreitete sie in einem häufig kopierten Kupferstich. Am 31. Oktober 1999 unterzeichneten Vertreter der Römisch-katholischen Kirche und des Lutherischen Weltbunds in Augsburg die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre, die als neuer „Brückenschlag“ gedeutet wurde.
Die ältere Geschichtsschreibung bewertete den Reichstag häufig konfessionell. Leopold von Ranke sah eine religiös entschlossene protestantische Minderheit einer mit dem Kaiser verbundenen altgläubigen Mehrheit gegenüber. Johannes Janssen, ein katholischer Historiker, betonte dagegen Philipps von Hessens Machtpolitik, die Kränkung durch die Fronleichnamsprozession und die aus seiner Sicht unvermeidbare Unvereinbarkeit der evangelischen Lehre mit dem katholischen Kirchenverständnis.
Die Forschung zu den Jubiläumsjahren 1930 und 1980 erweiterte diese Perspektive. Herbert Immenkötter edierte 1979 die Confutatio kritisch und zeigte, dass einzelne Teilnehmer beider Seiten weitgehende Übereinstimmungen erreichten, ohne noch für ihre jeweiligen Mehrheiten sprechen zu können. Heinrich Lutz, Wolfgang Reinhard und Horst Rabe ordneten den Reichstag in den Konflikt zwischen kaiserlicher Universalmonarchie, fürstlichen Territorialstaaten und einer föderativen Reichsverfassung ein. Sie betonten außerdem, dass Karls Politik durch viele Faktoren und wechselnde Berater begrenzt wurde.
Neuere verfassungsgeschichtliche Forschungen sehen Augsburg 1530 als Zäsur neben dem oft stärker betonten Reichstag von 1555. Helmut Neuhaus hob die Bedeutung von Ausschüssen hervor; Barbara Stollberg-Rilinger untersuchte die symbolisch-rituellen Formen des Reichstags. Nach ihrer Deutung setzten Karl V. und die Altgläubigen vor allem auf symbolische Strategien, während die Protestanten auf Verhandlungen und schriftliche Argumentation setzten. Beide Strategien scheiterten. Die Augsburger Akten waren Stand 2022 noch nicht in der Jüngeren Reihe der Deutschen Reichstagsakten ediert, was die Forschung erschwert.