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Politische Parteien in Deutschland
Parteien im 21. Deutschen Bundestag · CDU/CSU · AfD · SPD · Bündnis 90/Die Grünen · Die Linke · SSW.
Inhalt5 Abschnitte
Bedeutung und rechtlicher Rahmen
Politische Parteien sind in Deutschland zentrale Organisationen der Parteiendemokratie: Sie wirken an der politischen Willensbildung des Volkes mit. Wegen dieser besonderen Bedeutung gilt das Parteienprivileg. Parteien haben dadurch eine erhöhte Schutz- und Bestandsgarantie; sie können nur unter besonderen Voraussetzungen verboten werden. Nur Parteien dürfen an Bundestags- und Landtagswahlen teilnehmen.
Art. 21 Abs. 1 Grundgesetz (GG) bestimmt: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen.“ Außerdem müssen sie Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie ihr Vermögen öffentlich offenlegen. Parteien sind verfassungswidrig, wenn sie nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger die freiheitliche demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefährden wollen. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet sowohl über die Verfassungswidrigkeit als auch über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung.
§ 2 Parteiengesetz definiert Parteien als Vereinigungen von Bürgern, die dauerhaft oder längerfristig auf Bundes- oder Landesebene die politische Willensbildung beeinflussen und an der Vertretung des Volkes im Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen. Sie müssen nach Organisation, Mitgliederzahl und öffentlichem Auftreten ernsthaft auf dieses Ziel ausgerichtet sein. Mitglieder dürfen nur natürliche Personen sein. Eine Vereinigung verliert ihre Rechtsstellung als Partei, wenn sie sechs Jahre lang weder mit eigenen Wahlvorschlägen an einer Bundestags- noch an einer Landtagswahl teilgenommen hat. Vereinigungen sind keine Parteien, wenn die Mehrheit ihrer Mitglieder oder Vorstandsmitglieder Ausländer sind oder Sitz beziehungsweise Geschäftsleitung außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes liegen.
Parteien sind zivilrechtlich rechtsfähige oder nichtrechtsfähige Vereine, soweit Spezialgesetze nichts anderes bestimmen. Sie registrieren sich beim Bundeswahlleiter und hinterlegen dort Satzung, Programm und Namen des Vorstands. Offiziell beginnt die Parteiarbeit mit der Gründungsversammlung.
Programme, Aufgaben und Finanzierung
Ein Grundsatzprogramm legt meist für mehrere Jahre oder Jahrzehnte Werte und Ideologien einer Partei fest. Vor einzelnen Wahlen beschließen Parteien Wahlprogramme oder Regierungsprogramme für die kommende Legislaturperiode. Es gibt außerdem Beschlüsse auf Landes- und kommunaler Ebene sowie zu einzelnen aktuellen Themen. Nach der deutschen Wiedervereinigung verabschiedeten die meisten Parteien neue Grundsatzprogramme.
Nach § 1 Abs. 2 Parteiengesetz wirken Parteien auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens an der Bildung des politischen Willens mit. Dazu sollen sie insbesondere die öffentliche Meinung beeinflussen, politische Bildung anregen und vertiefen, die aktive Teilnahme der Bürger fördern, Bürger für öffentliche Verantwortung ausbilden und Kandidaten für Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden aufstellen. Sie nehmen Einfluss auf Parlament und Regierung, bringen ihre politischen Ziele in die staatliche Willensbildung ein und sollen eine „ständige lebendige Verbindung“ zwischen Volk und Staatsorganen schaffen.
Ihre Einnahmen bestehen aus Spenden, Mitgliedsbeiträgen und sonstigen Einnahmen; zusätzlich erhalten Parteien in Deutschland staatliche Zuwendungen.
Parteien im Bundestag und ihre Entwicklung
Nach der ersten Bundestagswahl waren viele Parteien im Bundestag vertreten; eine Parteienzersplitterung wurde befürchtet. Schon in der ersten Legislaturperiode sank die Zahl der Fraktionen. Später konzentrierten sich die Stimmen weitgehend auf CDU/CSU, SPD und FDP. 1983 zogen die Grünen ein, nach der Wiedervereinigung zusätzlich die PDS beziehungsweise später Die Linke. Die FDP scheiterte 2013 erstmals an der Fünf-Prozent-Sperrklausel, war von 2017 bis 2025 wieder im Bundestag und verfehlte 2025 erneut den Einzug. Die AfD zog 2017 erstmals ein und gehört dem Bundestag seither ununterbrochen an.
Im 21. Deutschen Bundestag gibt es seit der Bundestagswahl 2025 fünf Fraktionen: CDU/CSU mit 208 Sitzen (33,0 %), AfD mit 151 (24,0 %), SPD mit 120 (19,0 %), Bündnis 90/Die Grünen mit 85 (13,5 %) und Die Linke mit 64 (10,2 %). Zwei Abgeordnete sind fraktionslos (0,3 %). Vertreten sind damit sieben Parteien: CDU, CSU, AfD, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und der SSW; der SSW-Abgeordnete ist fraktionslos.
Die CDU wurde 1945 gegründet und ist außerhalb Bayerns bundesweit vertreten. Sie verbindet christliche Soziallehre, Konservatismus und Liberalismus. Die CSU tritt nur in Bayern an; sie gilt als konservativer als die CDU, in Wirtschafts- und Sozialpolitik aber als sozialstaatlicher ausgerichtet. Beide bilden im Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft, die Union. Die Unionsfraktion ist derzeit die größte Fraktion.
Die SPD besteht einschließlich ihrer Vorläuferorganisationen seit 1863 und ist die älteste bestehende politische Partei Deutschlands. Seit dem Godesberger Programm von 1959 versteht sie sich offiziell als Volkspartei; ihr Wahlspruch lautet „Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität“.
Bündnis 90/Die Grünen entstand 1980 aus Teilen der Neuen Sozialen Bewegungen, zog 1983 erstmals in den Bundestag ein und vereinigte sich 1993 mit Bündnis 90. Umweltschutz ist ein Schwerpunkt; die Partei gilt als linksliberal und dem Multikulturalismus zugeneigt. Von 2021 bis 2025 regierte sie mit SPD und FDP auf Bundesebene.
Die Linke entstand am 16. Juni 2007 aus PDS und WASG und strebt die Überwindung des Kapitalismus hin zu einem demokratischen Sozialismus an. Teile der Partei und einzelne Zusammenschlüsse wurden wegen linksextremer Bestrebungen beobachtet; die Kommunistische Plattform wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als linksextrem eingeschätzt. Seit 2025 ist Die Linke wieder Bundestagsfraktion.
Die AfD wurde am 6. Februar 2013 gegründet. Anfangs wurde sie häufig als eurokritische, konservative und wirtschaftsliberale Partei eingeordnet. Beobachter und Medien stuften Forderungen, Formulierungen und Mitglieder zunehmend als rechtspopulistisch ein; Teile und einzelne Führungspersonen wurden zudem rechtsextremen Tendenzen zugeordnet. Seit 2025 bewertet das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“.
Der SSW ist wegen einer Sonderregelung für die dänische Minderheit in Schleswig-Holstein von der Fünf-Prozent-Hürde befreit; dies gilt auch bei Bundestagswahlen. Seit 2021 stellt er wieder einen Bundestagsabgeordneten, der seinen Sitz 2025 verteidigte.
Weitere Parteien und Wahlchancen
Bei der Europawahl 2024 zogen neben Bundestagsparteien weitere Parteien ins Europaparlament ein. Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) wurde im Januar 2024 gegründet, ist seit 2024 im Europaparlament und in den Landtagen von Sachsen, Thüringen und Brandenburg vertreten. In Brandenburg und Thüringen beteiligt es sich seit 2024 an Landesregierungen; bei der Bundestagswahl 2025 verfehlte es den Einzug.
Die FDP wurde 1948 gegründet und vertritt Liberalismus, insbesondere mehr Freiheit und Verantwortung des Einzelnen sowie staatliche Zurückhaltung in Wirtschafts- und Bürgerrechtsfragen. Sie regierte von 2021 bis 2024 mit SPD und Grünen, scheiterte 2025 jedoch an der Fünf-Prozent-Hürde. Die satirische Die PARTEI ist seit der Bundestagswahl 2021 nicht mehr im Bundestag vertreten. Freie Wähler sind seit 2018 an der Bayerischen Staatsregierung beteiligt. Die Tierschutzpartei wurde 1993 gegründet, wird als linksliberal klassifiziert und setzt Schwerpunkte bei Klima- und Tierschutz, Biodiversität, Agrarwende, Tierrechten und Minderheiten. Die ÖDP ist seit 2014 im Europaparlament vertreten. Volt Deutschland wurde im März 2018 als Teil von Volt Europa gegründet und zog 2019 mit 0,7 % erstmals ins Europaparlament ein. Die Familien-Partei errang 2014 erstmals und 2019 erneut ein europäisches Mandat. Die Partei des Fortschritts wurde 2020 gegründet und versteht sich als pragmatisch sowie jenseits des Links-Rechts-Schemas.
Neben diesen Parteien gibt es Klein- und Regionalparteien. Auf Bundesebene begrenzt die Fünf-Prozent-Hürde ihren Einfluss meist. Regional starke Parteien können über Direktmandate einziehen. Bei mindestens drei Direktmandaten greift die Grundmandatsklausel: 1957 erhielt die Deutsche Partei mit sechs Direktmandaten und 3,4 % der Zweitstimmen 17 Mandate; die PDS erreichte 1994 mit vier Direktmandaten und 4,4 % der Zweitstimmen 30 Mandate. Die Linke zog 2021 mit drei Direktmandaten über diese Klausel ein.
Bei Kommunalwahlen kandidieren auch unabhängige Wählergruppen. Interessenparteien vertreten vor allem bestimmte Gruppen oder Themen, etwa Eltern, Rentner oder Tierschutz. Beispiele sind die Piratenpartei mit den Themen Informationsfreiheit, Bürgerrechte, freie Bildung und Transparenz, religiös ausgerichtete Parteien sowie die V-Partei³ mit Umwelt- und Klimaschutz, Tierrechten und Verbraucherschutz. DieBasis wurde am 4. Juli 2020 gegründet und gilt als parteipolitischer Arm der Querdenker-Bewegung.
Kritik, Extremismus und Parteiverbote
Kritik an Macht und Arbeitsweise von Parteien wird oft als Parteienverdrossenheit bezeichnet. Genannt werden unter anderem Fraktionszwang, Parteienfinanzierung und Spendenskandale, Korruption, Populismus, Vetternwirtschaft, eine mögliche Oligarchie, mangelnde innerparteiliche Demokratie, geringe politische Unterschiede und Feindbilder im Wahlkampf. Forsa ermittelte zum Jahreswechsel 2022/2023, dass 17 % der Deutschen politischen Parteien vertrauten; zuvor waren es 24 %.
Rechts der Union waren von 1961 bis 2017 keine Parteien im Bundestag vertreten. Rechtsextreme Parteien konnten zeitweise in Landesparlamente einziehen. Die Sozialistische Reichspartei (SRP) wurde 1952 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig verboten. Die NPD, heute Die Heimat, wurde 2017 trotz festgestellter Verfassungsfeindlichkeit nicht verboten, weil ihr die „Potentialität“ fehlte, die Demokratie zu beseitigen. Im Januar 2024 schloss das Bundesverfassungsgericht Die Heimat nach Art. 21 Abs. 3 GG für sechs Jahre von staatlicher Parteienfinanzierung aus. Weitere genannte rechte Parteien sind unter anderem die aufgelöste DVU, die Republikaner, Bündnis Deutschland und Werteunion.
Im linken und linksextremen Spektrum bestehen neben Die Linke unterschiedliche außerparlamentarische Gruppen. Die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) wurde 1956 verboten. Die 1968 gegründete Deutsche Kommunistische Partei (DKP), die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands und die Sozialistische Gleichheitspartei traten unter anderem bei Bundestags- und Landtagswahlen an.
In der Geschichte der Bundesrepublik gab es somit zwei Parteiverbote: gegen die SRP 1952 und gegen die KPD 1956. Ein erstes NPD-Verbotsverfahren scheiterte 2003 vor allem wegen Koordinationsfehlern der Verfassungsschutzbehörden und weil V-Leute auch in der Parteiführung tätig waren. Der zweite Verbotsantrag vom 3. Dezember 2013 wurde 2017 zurückgewiesen.