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Pluralismus (Politik)

In einer pluralistischen Gesellschaft wird es in der Regel kein absolutes Machtzentrum geben, Macht wird auf verschiedene Institutionen verteilt.

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Grundidee des politischen Pluralismus
  2. 2. Empirische Modelle pluraler Gesellschaften
  3. 3. Kritik am empirischen Pluralismus
  4. 4. Pluralismus als demokratische Ordnung
  5. 5. Gegenpositionen und Grenzen

Grundidee des politischen Pluralismus

Pluralismus bezeichnet in der Politikwissenschaft eine Ordnung, in der freie Individuen sowie unterschiedliche gesellschaftliche Kräfte, Verbände, Meinungen, Ideen, Werte und Weltanschauungen anerkannt werden und miteinander konkurrieren. Empirisch beschreibt der Begriff eine tatsächlich vorhandene gesellschaftliche Vielfalt. Normativ bezeichnet er die politische Forderung, den Wettbewerb unterschiedlicher, auch entgegengesetzter Interessen als legitim und wünschenswert anzuerkennen.

Keine gesellschaftliche Gruppe darf anderen ihre Überzeugungen aufzwingen, weil dies die Offenheit einer pluralistischen Gemeinschaft gefährden würde. Üblicherweise gibt es deshalb kein absolutes Machtzentrum: Macht ist auf verschiedene Institutionen verteilt, Entscheidungsbefugnisse werden Personen nur auf Zeit übertragen, Minderheiten werden geschützt und abweichende Meinungen gelten als legitim.

Empirische Modelle pluraler Gesellschaften

John S. Furnivall prägte den Begriff der „plural society“ am Beispiel der britischen Kolonie Burma. Er definierte sie als „eine Gesellschaft, in der zwei oder mehr Elemente oder soziale Ordnungen nebeneinander innerhalb ein und derselben politischen Einheit leben“. Gruppen wie indigene Bevölkerung und Kolonialisten verfügten demnach über unterschiedliche Kulturen und Werte, würden nur durch den Kolonialstaat zusammengehalten und begegneten einander ausschließlich auf dem freien Markt.

Als Klassiker der Pluralismustheorie gilt Robert Alan Dahl. In „Who Governs?“ (1961), einer Untersuchung politischer Entscheidungs- und Beteiligungsprozesse in New Haven im US-Bundesstaat Connecticut, beschrieb er die Struktur einer „Polyarchie“, also einer politischen Ordnung mit mehreren Machtzentren.

Für die Bundesrepublik Deutschland entwarfen unter anderem Erwin Scheuch, Helmut Schelsky und René König zeitweise ein pluralistisches Gesellschaftsbild. Schelsky vertrat die These von der „nivellierten Mittelstandsgesellschaft“. König beschrieb die industrielle Gesellschaft als dichtes Geflecht sozialer Beziehungen, in dem durch soziale Differenzierung mehrere Schwerpunkte entstehen. In einer zugespitzten pluralistischen Sicht steht auch der Staat nicht über den gesellschaftlichen Gruppen, sondern kann selbst als eine Gruppe unter vielen erscheinen und wird vom Wechselspiel ihrer Interessen geprägt.

Kritik am empirischen Pluralismus

Der empirischen Pluralismustheorie wird entgegengehalten, dass gesellschaftliche Gruppen nicht über gleich viel Macht verfügen. Charles Wright Mills vertrat 1956 in „Die Machtelite“ die Auffassung, die US-Gesellschaft werde von einer Machtelite beherrscht, in der politische, militärische und wirtschaftliche Eliten zusammenwirkten. In neuerer Zeit untersucht das „Power Structure Research“ solche Eliten und Machtstrukturen.

Franz Neumann entwickelte in „Behemoth“, seiner Analyse Deutschlands während des Nationalsozialismus, eine weitere Kritik: Damit ein pluralistisches System allgemeinverbindliche Entscheidungen hervorbringen könne, müsse eine grundlegende Übereinstimmung der Gruppeninteressen bestehen.

Urs Jaeggi stellte dem pluralistischen Gesellschaftsbild in marxistischer Tradition das Modell der „antagonistischen Gesellschaft“ gegenüber. Eine solche Gesellschaft ist durch Machtungleichgewichte sowie politische Über- und Unterordnung geprägt. Jaeggi kritisierte, die Vertreter der Pluralismus-These hätten ihr normativ geprägtes Bild nicht ausreichend mit Daten über verbreitete soziale Ungleichheit, etwa über die Einkommensverteilung, verglichen.

Pluralismus als demokratische Ordnung

Nach dem Zweiten Weltkrieg stellte Ernst Fraenkel den Pluralismus als „ein Strukturelement der freiheitlich-rechtsstaatlichen Demokratie“ dem Totalitarismus gegenüber. Eine pluralistische Demokratie benötigt seiner Auffassung nach nicht nur rechtliche Verfahrensregeln und Regeln des „fair play“, sondern auch einen allgemein anerkannten Wertkodex mit einem Mindestbestand abstrakter Leitideen.

Diese Leitideen liefern jedoch keine unmittelbaren Lösungen für jedes politische Problem. Das Gemeinwohl entsteht nach Fraenkel vielmehr „a posteriori“, also nachträglich, als Ergebnis des Zusammenspiels und Widerstreits unterschiedlicher Ideen und Interessen von Gruppen und Parteien. Voraussetzung ist, dass alle Beteiligten die gemeinsamen Grundwerte, die rechtlichen Verfahren und die gesellschaftlichen Fairnessregeln beachten.

Der offene und faire Wettbewerb von Interessen und Meinungen ist damit ein grundlegendes Strukturprinzip der Demokratie. Durch ihn sollen Kompromisse gefunden werden, die nach mehrheitlicher Auffassung gerecht sind. Jürgen Habermas beschreibt den erforderlichen Interessenausgleich als Diskurs und Diskussionsprozess im Sinne der „deliberativen Demokratie“. Formal geregelte Konflikte sollen auf Kompromiss oder Einsicht zielen. Dafür muss ein nachvollziehbarer Konsens über die Spielregeln bestehen, und kein relevantes Interesse darf vom „Markt des Ausgleichs“ ausgeschlossen sein. Dies ist ein Idealzustand und wird nicht immer erreicht.

Gegenpositionen und Grenzen

Während der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus erhielt der Begriff Pluralismus eine stark negative Bedeutung. Carl Schmitt und sein Schüler Ernst Forsthoff lehnten politischen Pluralismus und Parlamentarismus ab. An ihre Stelle sollte nach ihrer Auffassung ein starker Staat treten, der kompromisslos das Führerprinzip verwirklichte.

Eine andere Streitfrage betrifft die universelle Geltung politischer Werte. Samuel P. Huntington brachte mit „The Clash of Civilizations“ („Kampf der Kulturen“, New York, 1996) einen von verschiedenen Seiten kritisierten Ansatz in die Diskussion ein. Er beschrieb einen Konflikt zwischen dem westlichen Anspruch, demokratischen Pluralismus weltweit durchzusetzen, und der Forderung nach einer Vielfalt politischer und kultureller Systeme. Einige Staaten wiesen Kritik an Menschenrechtsverletzungen mit dem Argument zurück, sie seien gleichberechtigte Systeme, deren Innenpolitik nicht von außen beurteilt werden dürfe. Andere Länder betonten Rechte wie das Recht auf Arbeit und Auskommen, die nicht automatisch zum allgemein anerkannten Kanon der Menschenrechte gehören.

Umstritten ist daher, ob die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO für alle Menschen gilt und einen grundlegenden politischen und sozialen Pluralismus gewährleisten kann. Der Gegenentwurf zu universellen Werten heißt „Kulturrelativismus“: Kulturelle Verhaltensformen sollen danach nur innerhalb der jeweiligen Kultur und ihres Sozial-, Werte- und Kulturverständnisses beurteilt werden.

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