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Carl Schmitt

Schmitts Denken kreiste um Fragen der Macht, der Gewalt und der Rechtsverwirklichung. Neben dem Staats- und Verfassungsrecht streifen seine Veröffentlichungen …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Person und Bedeutung
  2. 2. Lebensweg bis 1933
  3. 3. Nationalsozialismus und Nachkriegszeit
  4. 4. Staat, Souveränität und Demokratie
  5. 5. Politik, Feindschaft und Krieg
  6. 6. Wirkung und Nachlass

Person und Bedeutung

Carl Schmitt (* 11. Juli 1888 in Plettenberg; † 7. April 1985 ebenda) war ein deutscher Jurist und Staatsrechtler, der auch als politischer Philosoph rezipiert wird. Er gilt als einer der bekanntesten, wirkungsmächtigsten und zugleich umstrittensten deutschen Staats- und Völkerrechtler des 20. Jahrhunderts.

Sein Denken kreiste um Macht, Gewalt, Staat, Verfassung, Recht und Krieg. Er prägte Begriffe, die weit über die Rechtswissenschaft hinaus bekannt wurden, darunter „Politische Theologie“ (1922), „Freund-Feind-Unterscheidung“ (1927), „Verfassungswirklichkeit“ (1928) und „dilatorischer Formelkompromiss“ (1931). Besonders berühmt wurde seine Formel: „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.“

Schmitt ist stark umstritten, weil er ab 1933 den Nationalsozialismus unterstützte, Mitglied der NSDAP wurde, nationalsozialistische Gewalt und Gesetzgebung juristisch rechtfertigte und antisemitisch schrieb. Gleichzeitig blieb sein Werk nach 1945 in Rechtswissenschaft, Politischer Theorie und internationaler Diskussion einflussreich.

Lebensweg bis 1933

Schmitt stammte aus einer katholisch-kleinbürgerlichen Familie im Sauerland. Nach dem Abitur studierte er Jura in Berlin, München und Straßburg. 1910 wurde er mit einer strafrechtlichen Arbeit über Schuld und Schuldarten promoviert, 1914 habilitierte er sich mit Der Wert des Staates und die Bedeutung des Einzelnen. Im Ersten Weltkrieg meldete er sich freiwillig, kam aber nicht an die Front.

Neben der juristischen Laufbahn hatte Schmitt früh literarische und kulturkritische Interessen. Er bewegte sich zeitweise im Umfeld der Schwabinger Bohème, war mit Hugo Ball und Franz Blei bekannt und beschäftigte sich mit Theodor Däubler. Akademisch lehrte er unter anderem in München, Greifswald, Bonn, Berlin und Köln.

In der Weimarer Republik wurde Schmitt durch Werke wie Die Diktatur (1921), Politische Theologie (1922), Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus (1923), Verfassungslehre (1928), Der Hüter der Verfassung (1931) und Legalität und Legitimität (1932) bekannt. Er kritisierte Liberalismus, Parlamentarismus und Pluralismus und trat für einen starken Staat ein. Politisch unterstützte er vor 1933 autoritäre Präsidiallösungen und stand zunächst den Umsturzbestrebungen von KPD und NSDAP ablehnend gegenüber.

Nationalsozialismus und Nachkriegszeit

Nach dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 passte sich Schmitt den neuen Machtverhältnissen an. Er trat zum 1. Mai 1933 in die NSDAP ein und bezeichnete das Ermächtigungsgesetz als „Vorläufiges Verfassungsgesetz des neuen Deutschland“. Ob sein Seitenwechsel vor allem opportunistisch war oder aus seinem Denken folgte, gilt in der Forschung als umstritten. Diskutiert wird dabei, ob 1933 eine Zäsur oder eine Kontinuität in seinem Werk darstellt.

Im Nationalsozialismus wurde Schmitt Preußischer Staatsrat, Herausgeber der Deutschen Juristenzeitung und Mitglied der Akademie für Deutsches Recht. Er rechtfertigte die Morde im Zusammenhang mit der Röhm-Affäre 1934 mit dem Satz „Der Führer schützt das Recht“ und deutete den Führer zugleich als obersten Richter. Die Nürnberger Gesetze von 1935 nannte er eine „Verfassung der Freiheit“. 1936 leitete er eine antisemitische Tagung über „Das Judentum in der Rechtswissenschaft“.

Ab 1936 wurde Schmitt von Kreisen der SS und anderer nationalsozialistischer Organe Opportunismus und fehlende nationalsozialistische Gesinnung vorgeworfen. Er verlor Parteiämter, blieb aber Professor in Berlin und Preußischer Staatsrat. Nach 1945 wurde er von sowjetischen und amerikanischen Stellen verhaftet und in Nürnberg als möglicher Angeklagter verhört, aber nicht angeklagt. Er verlor seine Professur, zog nach Plettenberg zurück und wirkte als Privatgelehrter. Eine Entnazifizierung und eine klare öffentliche Distanzierung von seinem Wirken im Nationalsozialismus verweigerte er. Seine Tagebücher zeigen, dass er auch nach 1945 antisemitische Positionen vertrat.

Staat, Souveränität und Demokratie

Schmitt stellte Politik vor Recht: Eine Rechtsordnung kann nach ihm nur funktionieren, wenn vorher eine konkrete politische Ordnung besteht. Diese Ordnung wird im Ernstfall vom Souverän gesichert. Souveränität bedeutet bei Schmitt nicht nur Macht, sondern die letzte Entscheidung im Ausnahmezustand. Der Ausnahmezustand ist eine Lage, in der normale Rechtsregeln nicht ausreichen oder ausgesetzt werden, um die Ordnung zu erhalten.

Eine Verfassung verstand Schmitt nicht zuerst als Sammlung einzelner Normen, sondern als „eine konkrete politische Entscheidung über Art und Form der politischen Existenz“. Er unterschied zwischen einem politischen Teil der Verfassung, der die Existenzform des Staates bestimmt, und einem rechtsstaatlichen Teil, der etwa Grundrechte und Gewaltenteilung umfasst. Grundrechte können für ihn erst wirken, wenn ein Staat besteht, der sie garantieren kann.

Demokratie bedeutete für Schmitt die „Identität von Herrscher und Beherrschten, Regierenden und Regierten, Befehlenden und Gehorchenden“. Sie setzt nach ihm ein politisch geeintes und relativ homogenes Volk voraus. Diese Vorstellung führte ihn zur Kritik am Parlamentarismus: Das Parlament erschien ihm als Ort von Parteien und Partikularinteressen, nicht als echte Repräsentation der politischen Einheit. In der Weimarer Republik sah er deshalb im Reichspräsidenten eher den „Hüter der Verfassung“ als im Parlament oder einem Verfassungsgericht.

Politik, Feindschaft und Krieg

Schmitts berühmteste politische Definition lautet, dass das Politische durch die Unterscheidung von Freund und Feind bestimmt werde. Gemeint ist nicht private Feindschaft, sondern der öffentliche Feind, also ein Gegner, der die eigene politische Existenz bedroht. Politik ist für Schmitt der äußerste Intensitätsgrad von Verbindung oder Trennung zwischen Gruppen.

Im Völkerrecht interessierte Schmitt besonders die Frage, wie Krieg begrenzt werden kann. Er unterschied den gehegten, konventionellen Krieg zwischen Staaten von Formen absoluter Feindschaft. Ein gehegter Krieg beruht darauf, dass Gegner einander als rechtliche Gegner anerkennen und ein Friedensschluss möglich bleibt. Gefährlich wird es für Schmitt, wenn ein Gegner im Namen der „Menschheit“ bekämpft und dadurch als „Unmensch“ oder Feind der gesamten Menschheit behandelt wird.

Nach dem Ende der klassischen europäischen Staatenordnung suchte Schmitt nach neuen Ordnungsformen. In seiner Theorie der „Großraumordnung“ dachte er an große politische Räume mit einem Interventionsverbot für raumfremde Mächte. In Der Nomos der Erde (1950) verstand er „Nomos“ als grundlegende räumliche Ordnung der Erde, die jeder Rechtsordnung vorausgeht. In der Theorie des Partisanen (1963) beschrieb er den Partisanen als irregulären, politisch engagierten, mobilen und ursprünglich ortsgebundenen Kämpfer, der die Grenze zwischen Soldat und Zivilist verwischt.

Wirkung und Nachlass

Nach 1945 war Schmitt wegen seiner Unterstützung des Nationalsozialismus akademisch und publizistisch stark belastet. Dennoch wirkten seine Begriffe und Fragestellungen in der Bundesrepublik weiter, unter anderem über Schüler und Leser in der Rechtswissenschaft. Auch Denker der Frankfurter Schule, linke Juristen und politische Theoretiker setzten sich kritisch oder indirekt mit ihm auseinander.

Seine Rezeption blieb widersprüchlich: Rechte und neurechte Autoren griffen besonders seine Kritik an Liberalismus, Parlamentarismus und Pluralismus auf; linke und postmarxistische Autoren interessierten sich teilweise für seine Parlamentarismuskritik, seine Theorie des Ausnahmezustands oder seine Kritik universalistischer Machtpolitik. International wurde er unter anderem in Debatten über Terrorismus, Partisanenkrieg, Interventionen, Imperien, europäische Integration und politische Theorie gelesen. In der Volksrepublik China gewann Schmitts Denken seit den 1990er Jahren und besonders seit Xi Jinpings Machtübernahme 2012 an Bedeutung, vor allem wegen der Themen starker Staat und Freund-Feind-Unterscheidung.

Eine historisch-kritische Gesamtausgabe existiert nicht. Schmitts umfangreicher Nachlass liegt im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Rheinland. Er umfasst über 20.000 Einheiten und gehört zu den größten Personennachlässen Deutschlands. Besonders wichtig sind seine Briefe und Tagebücher, von denen Teile noch ediert werden.

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