Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Novemberpogrome 1938
Ab dem 10. November wurden mindestens 30.000 Juden verhaftet und in Konzentrationslager verbracht. Hunderte starben an den Folgen der mörderischen …
Inhalt6 Abschnitte
Kern und Bedeutung
Die Novemberpogrome 1938 waren vom nationalsozialistischen Regime organisierte und gelenkte Gewaltmaßnahmen gegen Juden im Deutschen Reich. Ihr Schwerpunkt lag in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938; Übergriffe fanden jedoch vom 7. bis 13. November statt. Mehrere hundert Juden wurden unmittelbar ermordet. Unter Einbeziehung späterer Todesfälle und mindestens 300 aus Verzweiflung begangener Suizide schätzt der Historiker Richard J. Evans die Gesamtzahl der jüdischen Todesopfer auf 1000 bis 2000.
Etwa 1400 Synagogen, Betstuben und andere jüdische Versammlungsräume sowie ungefähr 7500 Geschäfte, Wohnungen, Gemeindehäuser und Friedhofskapellen wurden zerstört. Ab dem 10. November verhafteten Gestapo und SS mindestens 30.000 überwiegend männliche Juden und verschleppten sie in die Konzentrationslager Buchenwald, Dachau und Sachsenhausen. Hunderte starben dort oder wurden ermordet.
Die Pogrome markieren den Übergang von der seit 1933 betriebenen Diskriminierung zur systematischen Enteignung, Vertreibung und Unterdrückung der Juden. Ob sie bereits eine unmittelbare Vorstufe des drei Jahre später einsetzenden Holocaust waren, ist in der Forschung umstritten. Einigkeit besteht darüber, dass sie eine entscheidende Radikalisierung der nationalsozialistischen Judenpolitik darstellten.
Vorgeschichte und Vorwand
Seit der nationalsozialistischen Machtübernahme 1933 wurden Juden durch Gewalt, Boykotte und Gesetze aus Gesellschaft und Berufsleben gedrängt. Beim reichsweiten Judenboykott am 1. April 1933 wurden jüdische Geschäfte angegriffen. Durch das Berufsbeamtengesetz und das Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vom 7. April verloren etwa 37.000 Juden ihre berufliche Existenz. Es folgten 1935 die Nürnberger Gesetze. Ab 1937 zielte die Politik verstärkt auf die schnelle „Arisierung“, also die Enteignung jüdischen Eigentums und jüdischer Unternehmen.
Nach dem „Anschluss Österreichs“ 1938 lebten etwa 542.000 Juden im „Großdeutschen Reich“, davon 192.000 in Österreich. Besonders in Wien kam es zu Gewalt und „wilden Enteignungen“. Eine Verordnung vom 26. April zwang alle Juden, Vermögen von mehr als 5000 Reichsmark offenzulegen. Das Regime schätzte ihr Gesamtvermögen auf 8,5 Milliarden Reichsmark und wollte es auch zur Finanzierung von Staatshaushalt und Aufrüstung verwenden. Gleichzeitig sollten Juden zur Auswanderung gezwungen werden. Auf der Konferenz von Évian im Juli 1938 erklärte sich jedoch keines der 32 teilnehmenden Länder bereit, die bedrohten Menschen in größerer Zahl aufzunehmen.
Bei der „Polenaktion“ Ende Oktober 1938 ließ die Gestapo bis zu 18.000 polnische, meist verarmte Juden festnehmen und an die polnische Grenze abschieben. Etwa 7000 wurden im Lager Zbąszyń interniert. Der siebzehnjährige Herschel Grynszpan, dessen Familie betroffen war, schoss deshalb am 7. November 1938 in Paris auf den deutschen Diplomaten Ernst Eduard vom Rath. Dieser starb am 9. November. Die NS-Führung stellte das Attentat wahrheitswidrig als Teil einer „jüdischen Weltverschwörung“ dar und benutzte es als Vorwand für die Pogrome. Tatsächlich sollten die Gewaltaktionen die Enteignung und Verdrängung der Juden aus dem Wirtschaftsleben beschleunigen.
Organisation und Verlauf der Gewalt
Erste Übergriffe begannen bereits am 7. November in Kurhessen und Magdeburg-Anhalt. Angehörige von SA und SS griffen in Zivilkleidung Synagogen, Wohnungen, Geschäfte und Gemeindehäuser an, um einen angeblich spontanen „Volkszorn“ vorzutäuschen. Die Initiative in Kurhessen ist in Einzelheiten umstritten; örtliche Parteiführer und SA-Aktivisten steuerten die Aktionen.
Am Abend des 9. November erfuhr Adolf Hitler bei einem Treffen der Parteiführung in München vom Tod vom Raths. Nach einem Gespräch mit Joseph Goebbels entschied er, die „Demonstrationen“ weiterlaufen und die Polizei zurückziehen zu lassen. Goebbels erklärte den versammelten Gauleitern und SA-Führern gegen 22 Uhr, die Partei solle nicht offen als Organisator auftreten, entstehende Aktionen aber nicht behindern. Die Anwesenden verstanden dies als Aufforderung, die Gewalt zu organisieren, und gaben telefonisch und per Telegramm Befehle weiter.
SA-Gruppen sollten jüdische Geschäfte zerstören und Synagogen anzünden. Polizei und Feuerwehr durften grundsätzlich nicht eingreifen; Feuerwehren sollten lediglich nichtjüdische Nachbargebäude schützen. Heinrich Müller und Reinhard Heydrich wiesen die Staatspolizei an, sich aus den Zerstörungen herauszuhalten, Plünderungen zu verhindern und 20.000 bis 30.000, besonders wohlhabende Juden festzunehmen. In der Praxis beteiligten sich mancherorts auch Sicherheitskräfte an Zerstörungen und Brandstiftungen.
In der Nacht und an den folgenden Tagen wurden Menschen misshandelt und ermordet, Wohnungen verwüstet, Wertgegenstände geraubt sowie Gotteshäuser, Kinder- und Altenheime angegriffen. Neben SA, SS und Parteifunktionären beteiligten sich Angehörige der Hitlerjugend, Schüler, Arbeiter und andere Zivilpersonen. Viele Schaulustige sahen zu; örtlich kam es zu Plünderungen. Die erhoffte breite „Volksbewegung“ entstand jedoch nicht. Obwohl Goebbels am 10. November das Ende der Aktionen verkündete, dauerten sie regional bis zum 13. November an. In Österreich begannen sie überwiegend erst am 10. November und verliefen besonders heftig.
Enteignung, Haft und weitere Verfolgung
Unmittelbar nach den Zerstörungen begann die sogenannte „Schutzhaft“. Nachweislich wurden 10.911 Juden, darunter etwa 4600 Wiener, nach Dachau und 9845 nach Buchenwald gebracht; für Sachsenhausen werden mindestens 6000, möglicherweise 10.000 Gefangene geschätzt. In Buchenwald starben laut Lagerverwaltung 207 und in Dachau 185 Juden; für Sachsenhausen ist die Zahl unbekannt. Tausende Überlebende wurden schwer verletzt und traumatisiert. Im Jüdischen Krankenhaus Berlin mussten später allein 600 erfrorene Gliedmaßen amputiert werden. Viele Gefangene kamen erst frei, nachdem sie sich zur Auswanderung und zur Abgabe ihres Besitzes verpflichtet hatten.
Am 12. November berieten 100 hochrangige Regimevertreter unter Leitung Hermann Görings über die weitere Judenpolitik. Göring kritisierte nicht die Gewalt gegen Menschen, sondern die Vernichtung wirtschaftlicher Werte. Mit der Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben wurden Juden weitgehend enteignet, aus dem Kultur- und Wirtschaftsleben ausgeschlossen und zur Auswanderung gedrängt. Zugleich mussten sie eine kollektive „Sühneleistung“ von zunächst einer Milliarde Reichsmark zahlen. Wer mehr als 5000 Reichsmark besaß, musste schließlich 25 Prozent seines Vermögens abgeben. Insgesamt nahm der Staat 1.126.612.495 Reichsmark ein. Versicherungsleistungen für Pogromschäden wurden zugunsten des Reiches beschlagnahmt; die Betroffenen mussten die Schäden selbst beseitigen.
Weitere Maßnahmen verboten Juden unter anderem Waffenbesitz, kulturelle Veranstaltungen und zahlreiche wirtschaftliche Tätigkeiten. Am 14. November wurden jüdische Schüler aus deutschen Schulen ausgeschlossen. Ab dem 3. Dezember mussten Juden Betriebe und Grundstücke verkaufen oder abwickeln und Wertpapiere hinterlegen. Ab Dezember 1938 konnten sie getrennt von anderen Beschäftigten zur Zwangsarbeit eingesetzt werden. Am 24. Januar 1939 erhielt Heydrich den Auftrag, die „Judenfrage“ durch „Auswanderung oder Evakuierung“ zu lösen.
Bis zum Kriegsbeginn verließen etwa 200.000 weitere Juden das Reich; 1939 erreichte die Auswanderung mit 80.000 Menschen ihren Höhepunkt. Großbritannien nahm zwischen Dezember 1938 und dem 1. September 1939 durch Kindertransporte 10.000 jüdische Kinder und Jugendliche auf. Etwa 90 Prozent sahen ihre Eltern nicht wieder. Während des Krieges folgten „Judenhäuser“, weitere Verbote und Beschlagnahmungen, ab dem 1. September 1941 der „Judenstern“ und schließlich Deportationen in Ghettos sowie Arbeits- und Vernichtungslager.
Reaktionen und Verantwortung
Die nichtjüdische Bevölkerung reagierte unterschiedlich. Berichte der Exil-SPD und ausländischer Diplomaten belegen verbreitete Scham, Entsetzen und Ablehnung, oft wegen der Gewalt, der Rechtsbrüche und der Zerstörung wirtschaftlicher Werte. Öffentlicher Protest blieb aus Angst jedoch selten. Zugleich gab es zahlreiche Zuschauer, Plünderer, Denunzianten und aktive Gewalttäter. Nur wenige Menschen zeigten offene Zivilcourage. Der Berliner Polizeibeamte Wilhelm Krützfeld verhinderte beispielsweise den vollständigen Brand der Neuen Synagoge in der Oranienburger Straße.
Die Leitungen der evangelischen und katholischen Kirche protestierten nicht öffentlich gegen Verfolgung, Mord und Enteignung. Einzelne kirchliche Vertreter rechtfertigten die Maßnahmen sogar. Nur wenige Christen widersprachen: Der Pfarrer Julius von Jan bezeichnete die Taten in einer Predigt als „Verbrechen“ und „Unrecht“, wurde daraufhin fast totgeschlagen und inhaftiert. Helmut Gollwitzer unterstützte mit seiner Gemeinde Familien inhaftierter Juden. Bernhard Lichtenberg betete öffentlich für Juden und wurde 1941 verhaftet.
International gingen etwa 100 Protestnoten beim Auswärtigen Amt ein. Die USA zogen am 14. November ihren Botschafter aus Berlin ab. In Großbritannien verstärkten die Pogrome die Ablehnung der Beschwichtigungspolitik gegenüber Hitler. Ausländische Unternehmen kündigten Handelsverträge, während die Aufnahmebereitschaft für Flüchtlinge begrenzt blieb.
Innerhalb der NS-Führung kritisierten Göring, Himmler und andere vor allem die wirtschaftlichen und außenpolitischen Folgen und schoben Goebbels Verantwortung zu. Hitler hielt jedoch zu ihm. Parteigerichte untersuchten nur dreißig Morde; Täter blieben meist straflos oder erhielten milde Disziplinarstrafen. Staatliche Ermittlungen wurden auf Goebbels’ Anweisung verhindert. Die Quellen zeigen zugleich, dass Hitler informiert war und die Fortsetzung der Aktionen billigte. Die Darstellung eines spontanen Aufstands oder einer allein von Goebbels ausgelösten Aktion gilt daher als falsch.
Aufarbeitung, Benennung und Erinnerung
Nach 1945 ließen die Besatzungsmächte Pogromverbrechen verfolgen. Anfangs lehnten Gerichte die Berufung auf „Befehlsnotstand“ häufig ab und verhängten wegen schweren Landfriedensbruchs Zuchthausstrafen. Ab 1948 wurden Urteile milder, Zeugen kooperierten seltener und die Verurteilungsquote sank. Das am 31. Dezember 1949 in Kraft getretene Straffreiheitsgesetz führte dazu, dass viele Verfahren eingestellt oder gar nicht mehr eröffnet wurden.
Die Bezeichnung „Kristallnacht“ beziehungsweise „Reichskristallnacht“ verweist auf zerbrochene Fensterscheiben, gilt heute aber als zynisch und euphemistisch, weil sie Mord, Misshandlung, Enteignung und Zerstörung verharmlosen kann. „Reichskristallnacht“ war kein offizielles Propagandawort; wahrscheinlich entstand der Ausdruck im Berliner Volksmund und konnte den nationalsozialistischen Gebrauch der Vorsilbe „Reichs-“ verspotten. Seit den 1980er Jahren wird meist „Reichspogromnacht“ oder, in neueren Untersuchungen, „Novemberpogrom(e)“ verwendet. Der Plural verdeutlicht, dass die Gewalt mehrere Tage und die anschließenden KZ-Inhaftierungen umfasste. Auch diese Begriffe werden diskutiert; die Bezeichnungsdebatte ist nicht abgeschlossen.
Seit 1978 besitzt der 9. November auf Bundesebene einen festen Platz als Erinnerungsdatum. In vielen Städten und Gemeinden wird der örtlichen Opfer gedacht, häufig durch das Verlesen ihrer Namen, Berichte von Überlebenden und Veranstaltungen gegen Antisemitismus und Rassismus. In der Evangelischen Kirche in Deutschland gehört der 9. November inzwischen als Buß- und Gedenktag zum Kirchenjahr. 1996 bestimmte Bundespräsident Roman Herzog zusätzlich den 27. Januar, den Jahrestag der Befreiung von Auschwitz-Birkenau, zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus.
Historisch werden die Pogrome als kurzfristig nach dem Attentat beschlossene, teils zentral organisierte und teils örtlich improvisierte Radikalisierung eingeordnet. Einige Historiker sehen darin den Beginn oder eine Vorbereitung des Holocaust, weil Juden nun schutzlos waren und systematisch entmenschlicht wurden. Andere betonen, dass 1938 noch Vertreibung und erzwungene Auswanderung im Vordergrund standen und keine ungebrochene Entwicklungslinie zum späteren Massenmord bestand. Unstrittig ist, dass die Pogrome die systematische Enteignung vollendeten, die Vertreibung beschleunigten und eine entscheidende Schwelle in der nationalsozialistischen Verfolgung überschritten.