Zum Inhalt springen
L

Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand

Machtergreifung

Als Machtergreifung (auch Machtübernahme oder Machtübergabe) wird die Ernennung des Nationalsozialisten Adolf Hitler zum Reichskanzler durch den …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Kernbedeutung und zeitlicher Rahmen
  2. 2. Vorgeschichte und Ernennung Hitlers
  3. 3. Vom Regierungsantritt zur Diktatur
  4. 4. Bedeutung und historische Bewertung
  5. 5. Widerstand, gesellschaftliche Folgen und Ausweitung

Kernbedeutung und zeitlicher Rahmen

Als „Machtergreifung“, „Machtübernahme“ oder „Machtübergabe“ wird zunächst die Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler durch Reichspräsident Paul von Hindenburg am 30. Januar 1933 bezeichnet. Hitler führte danach eine Koalitionsregierung aus NSDAP und nationalkonservativen Verbündeten, vor allem DNVP und Stahlhelm. Neben Hitler gehörten zunächst nur Wilhelm Frick als Reichsinnenminister und Hermann Göring als Reichsminister ohne Geschäftsbereich zu den Nationalsozialisten im Kabinett.

Der Begriff bezeichnet häufig nicht nur diesen einzelnen Tag, sondern auch den anschließenden Prozess: Die bereits seit 1930 durch Präsidialkabinette geschwächte parlamentarische Demokratie der Weimarer Republik wurde beseitigt und durch eine zentralistische Diktatur nach dem nationalsozialistischen Führerprinzip ersetzt.

Wichtige Schritte waren die Auflösung des am 6. November 1932 gewählten Reichstags am 1. Februar 1933, die Einschränkung politischer und demokratischer Rechte durch Notverordnungen, die Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 und das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933. Die Reichstagsbrandverordnung ermöglichte insbesondere die Verfolgung von KPD-Funktionären. Durch das Ermächtigungsgesetz verlor der Reichstag praktisch jede Entscheidungskompetenz. Politische Gegner, darunter Parlamentarier, wurden ohne Gerichtsverfahren in Konzentrationslager eingesperrt und gefoltert.

Vorgeschichte und Ernennung Hitlers

Nach dem gescheiterten Hitlerputsch vom 9. November 1923 entwickelten die Nationalsozialisten eine „Legalitätsstrategie“. Sie wollten formal auf dem Boden von Recht und Verfassung an die Macht gelangen und den Staat anschließend nach ihren Vorstellungen umgestalten. Hitler erklärte 1930, die Verfassung schreibe nur die Methoden, nicht aber das Ziel vor. Eine verbreitete These besagt, dass gemeinsame Aktionen mit DNVP und Stahlhelm, etwa der Volksentscheid gegen den Young-Plan 1930 und die Harzburger Front 1931, die NSDAP politisch aufwerteten. Andere Historiker bestreiten diesen Effekt.

Seit dem Wahlerfolg der NSDAP von 1930 versuchte Reichskanzler Heinrich Brüning, mit einer von der SPD tolerierten Minderheitsregierung den Staat und die Verfassung zu erhalten. Notverordnungen ersetzten dabei zunehmend parlamentarische Entscheidungen. Ein von Brüning durchgesetztes Verbot von SA und SS musste 1932 auf Druck Hindenburgs und rechtsnationaler Kräfte um Kurt von Schleicher aufgehoben werden. Brünings strenges Programm zum Haushaltsausgleich verschärfte außerdem die Arbeitslosigkeit, weil beschäftigungswirksame Staatsausgaben gekürzt wurden.

Franz von Papen bemühte sich ab 1932 um eine Zusammenarbeit mit der NSDAP, ohne sie trotz der 1931 aufgetauchten Boxheimer Dokumente als staatsgefährdende Partei zu verbieten. Stattdessen setzte er mit dem „Preußenschlag“ die SPD-geführte Minderheitsregierung Preußens ab. Auch Papens „Kabinett der Barone“ aus überwiegend parteilosen Fachministern bedeutete eine weitere Abkehr von der Parteiendemokratie.

Bei der Reichstagswahl im November 1932 erhielt die NSDAP 33,1 Prozent der Stimmen und damit weniger als zuvor. Nach Papens Rücktritt wurde Schleicher Reichskanzler. Papen organisierte nun hinter Schleichers Rücken eine Koalition mit Hitler, zunächst auch mit dem Ziel, selbst wieder Kanzler zu werden. Bei einem Treffen am 4. Januar 1933 im Haus des Bankiers Kurt Freiherr von Schröder bestand Hitler jedoch auf der Reichskanzlerschaft. Bei einem weiteren Treffen am 22. Januar überzeugten Papen, Staatssekretär Otto Meissner und Oskar von Hindenburg den Reichspräsidenten von Hitlers Ernennung.

Vereinbart wurde eine Regierung aus Deutschnationalen und NSDAP. Außer Hitler sollten ihr nur Frick als Innenminister und Göring als Minister ohne Geschäftsbereich sowie kommissarischer preußischer Innenminister angehören. Papen wurde Vizekanzler und Reichskommissar für Preußen. Hindenburg ließ sich mit der Vorstellung beruhigen, ein von konservativen Ministern „eingerahmter“ Hitler könne kontrolliert werden. Diese Einschätzung erwies sich als folgenschwerer Irrtum.

Vom Regierungsantritt zur Diktatur

Hitlers Ernennung am 30. Januar 1933 war nach dem Recht der Weimarer Republik zunächst formal verfassungskonform. Zusammen mit den folgenden Maßnahmen bedeutete sie jedoch faktisch das Ende der Weimarer Republik. Die Weimarer Verfassung wurde während der gesamten NS-Zeit formal nicht aufgehoben; ihre demokratische Funktion und ihre bindende Wirkung für die Politik waren jedoch beendet.

Am 3. Februar 1933 erläuterte Hitler seine Pläne vor der Generalität. Bei einem geheimen Treffen mit Industriellen am 20. Februar erhielt er große Zustimmung von den Anwesenden. Die Behauptung einer umfassenden Unterstützung Hitlers durch die Industrie wird im Artikel jedoch eingeschränkt: Nur einzelne Unternehmer unterstützten ihn, während der Großteil der Unternehmer eher Papen favorisierte.

Nach dem Reichstagsbrand am 27. Februar 1933 setzte die Reichstagsbrandverordnung wesentliche Grundrechte außer Kraft. Betroffen waren die Freiheit der Person, die Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit, das Brief- und Fernmeldegeheimnis sowie die Vereinigungsfreiheit. Gleichzeitig verfolgte die NSDAP politische Gegner durch Terror, Verhaftungen und Morde.

Die Reichstagswahl vom 5. März 1933 wurde zwar korrekt durchgeführt, gilt wegen der Unterdrückung politischer Gegner und der eingeschränkten Presse- und Versammlungsfreiheit aber als „halbfreie Wahl“. Die NSDAP erhielt fast 44 Prozent, jedoch keine absolute Mehrheit. Gemeinsam mit der DNVP, die 8 Prozent der Wähler unterstützten, verfügte die Koalition über 340 von 647 Sitzen. Nach der Ungültigerklärung von 81 kommunistischen Mandaten besaß sie sogar 60 Prozent der Sitze. Das reichte beinahe für Verfassungsänderungen.

Das Ermächtigungsgesetz wurde am 23. März beschlossen und als Gesetz vom 24. März 1933 wirksam. Es übertrug der Regierung weitreichende Gesetzgebungsbefugnisse und machte den Reichstag praktisch bedeutungslos. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit kam unter massivem Druck zustande: Abgeordnete waren verhaftet, das Parlamentsgebäude von SA-Männern umstellt und SA- sowie SS-Angehörige im Sitzungssaal anwesend. Deshalb bezweifelt Horst Dreier, dass die Abstimmung frei war. Auch der Reichsrat sei durch die Mitwirkung von Beauftragten der Reichskommissare „falsch besetzt“ gewesen.

Im Juli 1933 war der Einparteienstaat durchgesetzt. Nach anderer Auffassung war die Machtergreifung erst im Sommer 1934 abgeschlossen, als Hitler nach dem Röhm-Putsch und Hindenburgs Tod auch die Befugnisse des Reichspräsidenten übernahm. Damit war der Führerstaat fest etabliert.

Bedeutung und historische Bewertung

Nach 1945 wird der Begriff unterschiedlich verwendet. Manche Darstellungen meinen damit nur Hitlers Ernennung zum Reichskanzler am 30. Januar 1933. Die überwiegende historische Forschung versteht darunter einen längeren Prozess, in dem die NSDAP die Demokratie abschaffte und ihre Herrschaft festigte. Dieser Prozess war nach Gotthard Jasper nicht von Anfang an zwangsläufig; es bestanden Handlungsspielräume und Alternativen.

Die Bezeichnung steht deshalb in der Forschung häufig in Anführungszeichen. „Machtergreifung“ kann den Eindruck eines plötzlichen Staatsstreichs erwecken, bei dem die Bevölkerung nur passiv gewesen sei. Tatsächlich hatte die NSDAP eine beträchtliche Unterstützung in der Bevölkerung. Außerdem wirkten konservative Politiker und Parteien an Hitlers Machtübertragung mit: Hindenburg ernannte ihn, Konservative beteiligten sich an der Regierung, der Reichspräsident erließ Notverordnungen und der Reichstag stimmte dem Ermächtigungsgesetz zu. Der Antikommunismus verband Anfang 1933 NSDAP, DNVP und Parteien der Mitte wie Zentrum, DVP und DStP. Deshalb sprechen mehrere Historiker von „Machtübertragung“ oder von der nationalsozialistischen Machteroberung 1933/34.

Umstritten ist auch, ob die Ereignisse als Revolution bezeichnet werden können. Haffner verneinte dies, weil im März 1933 Spontaneität, Mut, Aufstand und ein revolutionäres Ethos gefehlt hätten. Marxistische Deutungen lehnten den Begriff ebenfalls ab, weil Revolution dort als positiver Sieg einer unterdrückten Klasse verstanden wird; Leo Trotzki sah Hitler als Vertreter der „bürgerlichen Konterrevolution“.

Andere Historiker verwenden den Revolutionsbegriff. Horst Möller bezeichnete 1983 die Ereignisse als NS-Revolution, weil die Nationalsozialisten durch zahlreiche und gewichtige Verstöße gegen Geist und Wortlaut der Weimarer Verfassung eine tiefgreifende Umwälzung bewirkten. Ernst Fraenkel und Horst Dreier bestritten dagegen die behauptete „legale Revolution“ und sahen einen illegalen Staatsstreich beziehungsweise keine rechtmäßig zustande gekommene Abstimmung über das Ermächtigungsgesetz. Rainer Zitelmann definierte Revolution neutral als „tiefgreifenden, d. h. von normalen Änderungen deutlich abweichenden und in seinen Auswirkungen dauerhaften Wandel“ und ordnete 1933 deshalb als Revolution ein. Diese Deutung stieß auf Widerspruch. Hans-Ulrich Wehler sprach von einer „totalitären Revolution“, Michael Grüttner argumentierte ähnlich. Riccardo Bavaj beschrieb eine „permanente Revolution“, die auf politische, „völkische“ und „rassische“ Homogenisierung sowie auf „unbegrenzte Expansion“ des nationalsozialistischen Befehlsraums zielte. Wolfgang Wippermann betont dagegen die Zerstörung der Republik „von oben“ durch konservative Eliten aus Industrie, Landwirtschaft und Politik.

Widerstand, gesellschaftliche Folgen und Ausweitung

Die konservative Strategie, Hitler durch eine „Einrahmung“ oder „Zähmung“ kontrollieren zu können, scheiterte. Konservative Kräfte überschätzten ihre eigene gesellschaftliche Stellung, vertrauten auf Hindenburg und unterschätzten Hitlers Machtwillen. Auch Papen, Alfred Hugenberg und Schleicher unterstützten letztlich eine Kanzlerschaft Hitlers. Dadurch halfen sie, die freiheitlich-demokratischen Grundlagen zu beseitigen, von denen auch ihre eigene Sicherheit abhing.

Ein Generalstreik erschien den Gewerkschaften angesichts von sechs Millionen Arbeitslosen wenig aussichtsreich. Die SPD lehnte entsprechende Aktionen aus Sorge ab, Hitler könne sie als Vorwand für weitere Verfolgungen nutzen. Die KPD rief zwar zum „Massenstreik“ gegen die „Regierung der faschistischen Konterrevolution“ auf, doch der Aufruf verbreitete sich kaum. Ein Umsetzungsversuch am 31. Januar 1933 im schwäbischen Mössingen blieb isoliert und wurde schnell zerschlagen; Beteiligte erhielten Haftstrafen und wurden später teilweise in Konzentrationslager eingewiesen.

Viele SA-Mitglieder erwarteten von der Machtübernahme einen Elitenaustausch. Nach dem 30. Januar versuchten sie, in Banken, Unternehmen, Börsen, Sparkassen und Konsumvereine einzudringen und Kontrolle zu übernehmen. Nach Beschwerden aus der Industrie untersagte Rudolf Heß am 10. April 1933 eigenständige Eingriffe von NSBO, SA, SS und anderen Parteimitgliedern in Wirtschaftsunternehmen. Hitler ordnete außerdem an, Eingriffe in das öffentliche und private Bankwesen zu unterlassen. Nach Mathilde Jamin stellte sich die nationalsozialistische Führung damit eindeutig auf die Seite der Wirtschaft; Ausnahmen gab es dort, wo jüdische Firmen geschädigt wurden.

In Österreich arbeitete besonders Theodor Habicht auf eine nationalsozialistische Machtübernahme hin. Der Juliputsch von 1934 scheiterte, dabei wurde Bundeskanzler Engelbert Dollfuß ermordet. Mit dem Anschluss Österreichs entstand im März 1938 das Großdeutsche Reich. Im Sudetenland gründete Konrad Henlein 1933 die Sudetendeutsche Heimatfront, die 1935 in Sudetendeutsche Partei umbenannt wurde. Im Herbst 1938 wurde das Gebiet als Reichsgau Sudetenland in das Deutsche Reich eingegliedert.

Seit 1996 erinnert der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar auch an die Machtergreifung. Der Dokumentarfilm „Berlin 1933“ des RBB, 179 Minuten lang und von Volker Heise, wurde erstmals am 28. Januar 2023 ausgestrahlt.

Lernvideos zu Machtergreifung

Weiterlesen

Nationalsozialismus Seine Wurzeln hat er in der völkischen Bewegung, die sich etwa zu Beginn der 1880er Jahre im deutschen Kaiserreich und in Österreich-Ungarn entwickelte. Ab 1919 … Adolf Hitler Herrschaft vor dem Zweiten Weltkrieg (1933–1939) · Errichtung der Diktatur · Ausweitung des Hitlerkults · Verfolgungen · Baupolitik · Kirchenpolitik · Aufrüstungs-, … Paul von Hindenburg Er wurde bei der Reichspräsidentenwahl 1932 wiedergewählt und blieb bis zu seinem Tod im Amt. Nachdem Hindenburg Adolf Hitler mehrmals als Regierungschef … Koalition (Politik) Eine Koalition (von lateinisch coalitio ‚Zusammenwachsen', ‚Vereinigung', ‚Zusammenschluss') in der Politik ist ein temporäres Bündnis politischer Parteien, … Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei Sie war als straffe Führerpartei organisiert. Ihr Parteivorsitzender war ab 1921 der spätere Reichskanzler Adolf Hitler, unter dem sie das sogenannte Dritte … Präsidialkabinett Als Präsidialkabinette bezeichnet man gemeinhin die letzten drei Reichsregierungen der Weimarer Republik von 1930 bis 1933 unter Heinrich Brüning (Zentrum), … Demokratie Demokratie (von altgriechisch δημοκρατία dēmokratía Volksherrschaft) ist ein Begriff für Formen der Herrschaftsorganisation auf der Grundlage der … Weimarer Republik Die Weimarer Republik entstand im Zuge der Novemberrevolution. Diese Bezeichnung der ersten auf nationalstaatlicher Ebene verwirklichten deutschen Republik ist … Weimarer Verfassung April 1871 trat die Bismarcksche Reichsverfassung als Verfassung des neu gegründeten Deutschen Reiches in Kraft. Sie ging aus der Verfassung des … Zentralismus Der Begriff Zentralismus bezeichnet ein Strukturprinzip zur Kennzeichnung einer gesellschaftlichen Raumordnung, die zentral organisiert ist. Diktatur Die Diktatur (von lateinisch dictatura) ist eine Herrschaftsform, die sich durch eine einzelne regierende Person, den Diktator, oder eine regierende Gruppe … Parlament Inhaltsverzeichnis · Struktur, Aufgaben und Arbeitsweise von Parlamenten · Funktionen · Rechte · Liste der Parlamente · Geschichte des Parlaments · Literatur.