Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda
... Propaganda, 1939. Das Ministerium wurde kurz nach der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten als zentrale Institution der NS-Propaganda neu geschaffen. Es …
Inhalt6 Abschnitte
Funktion und Bedeutung
Das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda (RMVP) war eine oberste Reichsbehörde des nationalsozialistischen Deutschen Reiches. Es wurde am 13. März 1933 gegründet und am 5. Mai 1945 aufgelöst. Sein Hauptsitz war in Berlin. Unter Reichsminister Joseph Goebbels steuerte das Ministerium die Inhalte von Presse, Literatur, bildender Kunst, Film, Theater, Musik und Rundfunk.
Das RMVP war eine zentrale Institution der NS-Propaganda. Zusammen mit der im Herbst 1933 errichteten Reichskulturkammer kontrollierte es die deutschen Massenmedien und die Kulturschaffenden. Propaganda bedeutete dabei nicht nur Werbung für die Regierung, sondern die gezielte geistige und politische Beeinflussung der Bevölkerung sowie Zensur.
Hitler legte dem Kabinett am 11. März 1933 eine Beschlussvorlage zur Einrichtung des Ministeriums vor; Hindenburg verfügte die Gründung am 13. März. Am 30. Juni 1933 wurden zahlreiche Geschäftsbereiche anderer Ministerien übertragen. Nach Hitlers Verordnung war das RMVP zuständig für „alle Aufgaben der geistigen Einwirkung auf die Nation“, für die Werbung für Staat, Kultur und Wirtschaft, für die Unterrichtung der in- und ausländischen Öffentlichkeit und für die Verwaltung der entsprechenden Einrichtungen.
Goebbels erklärte am 25. März 1933, das Ministerium solle eine „geistige Mobilmachung“ Deutschlands durchführen. Damit wurde offen ausgesprochen, dass es die Bevölkerung psychologisch auf den geplanten Krieg vorbereiten sollte.
Wachstum und innere Gliederung
Das RMVP begann 1933 mit fünf Abteilungen und 350 Beschäftigten. Ein Geschäftsverteilungsplan vom 1. Oktober 1933 führte sieben Abteilungen auf: Verwaltung und Recht, Propaganda, Rundfunk, Presse, Film, Theater, Musik und Kunst sowie Abwehr, deren Untertitel „Lügenabwehr im In- und Auslande“ lautete.
Das Ministerium wuchs stark. 1939 arbeiteten dort bereits 2000 Angestellte in 17 Abteilungen. Der Haushalt stieg von 14 Millionen Reichsmark im Jahr 1933 auf 187 Millionen Reichsmark im Jahr 1941. An der Spitze standen Goebbels, Staatssekretäre und zahlreiche fachlich gegliederte Abteilungen.
Der Geschäftsverteilungsplan vom November 1942 umfasste unter anderem ein Ministeramt, Haushalts- und Personalabteilungen, eine Propagandaabteilung, die Presseabteilung der Reichsregierung, eine Auslandsabteilung, Fremdenverkehr, Rundfunk, Film, Schrifttum, Theater, bildende Kunst, Musik und Reichsverteidigung. Theater, bildende Kunst und Musik wurden bis September 1944 in der neuen Abteilung Kultur zusammengeführt.
Die Presseabteilung war zugleich Presseabteilung der Reichsregierung und in deutsche Presse, Auslandspresse und Zeitschriftenpresse gegliedert. Neben den Abteilungen bestanden vier Generalreferate, die direkt dem Staatssekretär Leopold Gutterer unterstanden, sowie eine Presseaufnahmestelle. Die Struktur und die Zuständigkeiten veränderten sich mehrfach; Goebbels blieb jedoch die zentrale politische Figur des Ministeriums.
Steuerung der Presse
Das wichtigste Instrument der Presselenkung war die Reichspressekonferenz, die seit dem 1. Juli 1933 täglich im RMVP stattfand. Ausgewählte Pressevertreter erhielten dort oft sehr genaue Anweisungen, welche Meldungen in welcher Form veröffentlicht werden sollten. Die Weisungen konnten alle Bereiche der Berichterstattung betreffen, sogar alltägliche und scheinbar nebensächliche Vorgänge.
Die Kontrolle beruhte vor allem auf indirekter Vorzensur und direkter Nachzensur. Das Ministerium gab zunächst Themen und Darstellungsweisen vor und überprüfte anschließend die veröffentlichten Artikel. Lob und Tadel aus dem RMVP sollten die Zeitungen zur Anpassung bewegen. Ausdrückliche Verbote und feste Sprachregelungen wurden anfangs eher selten erlassen, weil eine vollkommen einheitliche Tagespresse vermieden werden sollte.
Zwischen 1933 und 1945 gab es schätzungsweise 80.000 bis 100.000 Presseanweisungen. Besonders viele Verstöße stellte das Ministerium bei der Deutschen Allgemeinen Zeitung, dem Berliner Tageblatt und der Frankfurter Zeitung fest. Die Teilnehmer mussten ihre Anweisungen nach der Umsetzung vernichten. Einige Journalisten bewahrten Mitschriften dennoch auf; solche Unterlagen sind im Bundesarchiv überliefert.
Weitere Konferenzen waren die wöchentlich stattfindende Kulturpressekonferenz seit Juli 1936, die unregelmäßige Glossenkonferenz seit Oktober 1938, die Wirtschaftspressekonferenz sowie Konferenzen für ausländische Pressekorrespondenten.
Film und Filmzensur
Das RMVP wurde durch die Eingliederung der Abteilung Film zur wichtigsten staatlichen Stelle für den deutschen Film neben der Reichskulturkammer und der Reichsfilmkammer. Die Abteilung umfasste zunächst fünf Ressorts: Filmwesen und Lichtspielgesetz, Filmwirtschaft, Filmwesen im Ausland, Filmwochenschauen und Filmdramaturgie. 1938 kam die Deutsche Filmakademie Babelsberg hinzu.
Der Leiter der Filmabteilung und Goebbels konnten Filmideen und Themen vorschlagen, Drehbücher in Auftrag geben und politisch oder militärisch erwünschte Projekte fördern. Zugleich durften sie Filme wegen angeblicher Fehler des „Geschmacks“ oder „künstlerischer Irrtümer“ verändern oder ganz verhindern.
Die seit 1920 bestehenden Filmprüf- und Oberprüfstellen wurden in die Abteilung Film eingegliedert. Nach der Novellierung des Reichslichtspielgesetzes 1934 wurde „die Verletzung des nationalsozialistischen, sittlichen und künstlerischen Empfindens“ als Verbotsgrund aufgenommen. Außerdem musste jedes Filmvorhaben bereits vor Beginn der Dreharbeiten genehmigt werden, nachdem der Reichsfilmdramaturg das Drehbuch geprüft hatte.
Der Artikel weist darauf hin, dass der Abschnitt zur Filmzensur grundlegend überarbeitungsbedürftig ist. Die dargestellten Regelungen zeigen dennoch, dass das Ministerium sowohl die Herstellung als auch die inhaltliche Zulassung von Filmen kontrollierte.
Wochenschau und Rundfunk
Die Deutsche Wochenschau unterstand der Abteilung Film. Ab 1940 begann sie, die Presse bei der Beeinflussung des öffentlichen Bewusstseins abzulösen, und entwickelte sich im Zweiten Weltkrieg zu einem besonders wichtigen Propagandainstrument. Mehr als 300 Filmberichterstatter waren im Auftrag des Oberkommandos der Wehrmacht in Heer, Marine, Luftwaffe und Waffen-SS eingesetzt. Das RMVP bearbeitete und vertonte ihr Material zentral.
Die Wochenschau verband Kriegsberichte mit propagandistisch aufbereiteten politischen und kulturellen Ereignissen. Sie wurde 1942 in nahezu allen deutschen Kinos als etwa 20-minütige Zusammenstellung vor dem Hauptfilm gezeigt und erreichte ungefähr 20 Millionen Zuschauer pro Woche.
Auch der Rundfunk wurde zentralisiert. Durch eine Verordnung vom 30. Juni 1933 wurden die regionalen Rundfunkanstalten gleichgeschaltet und der dem RMVP unterstellten Reichs-Rundfunk-Gesellschaft angegliedert. Zum 1. Januar 1939 wurde für den Reichsrundfunk die Bezeichnung „Großdeutscher Rundfunk“ eingeführt. Ab Juni 1940 sendete er ein Einheitsprogramm für das Reich.
Überschneidende Zuständigkeiten
Die Macht des RMVP war mit den Zuständigkeiten anderer staatlicher, parteilicher und beruflicher Organisationen verflochten. Die Reichskulturkammer überwachte als Berufsorganisation unter anderem Kulturschaffende in Theater, Rundfunk, Film und Presse. Auf Parteiebene überschnitten sich die Kompetenzen des Reichspropagandaleiters der NSDAP Joseph Goebbels, des Reichsleiters für die Presse der NSDAP Max Amann und des Reichspressechefs der NSDAP Otto Dietrich.
Diese Überschneidungen führten wegen Machtkämpfen, persönlichen Feindschaften und gegenseitiger Abhängigkeiten teilweise zu widersprüchlichen Weisungen. Ein Beispiel waren die Olympischen Sommerspiele 1936: Formal lag die unmittelbare Zuständigkeit beim Reichsinnenministerium, Goebbels konnte sich jedoch frühzeitig und weitgehend in die Organisation und Propaganda einbringen.
Für die Auslandspropaganda beanspruchte das Auswärtige Amt die Generalkompetenz. Trotzdem mischten sich Goebbels und das RMVP bis zum Kriegsende in diesen Bereich ein. Ein Führerbefehl vom 8. September 1939 legte zwar die Führungsrolle des Auswärtigen Amtes eindeutig fest, beseitigte die konkurrierenden Ansprüche des Propagandaministeriums aber nicht.