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Holocaust
Das Menschheitsverbrechen gründete auf dem staatlich propagierten Antisemitismus und der entsprechenden rassistischen Gesetzgebung im Deutschen Reich zur Zeit …
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Definition und historische Voraussetzungen
Der Holocaust beziehungsweise die Schoa bezeichnet den Völkermord des nationalsozialistischen Deutschen Reichs an den europäischen Juden während des Zweiten Weltkriegs. Ermordet wurden rund zwei Drittel der damals lebenden europäischen Juden, insgesamt 5,6 bis 6,3 Millionen Menschen. Die nationalsozialistische Führung unter Adolf Hitler fasste den endgültigen Entschluss zum Genozid wahrscheinlich im Verlauf des Jahres 1941, kurz nach Beginn des Vernichtungskriegs gegen die Sowjetunion. Bis 1945 verfolgten SS, Polizei, Teile der Wehrmacht und Helfer aus verbündeten oder besetzten Staaten das Ziel, alle Juden im deutschen Machtbereich systematisch zu ermorden; ab 1942 geschah dies auch mit industriellen Methoden.
Die Grundlage bildeten staatlich propagierter Antisemitismus und rassistische Gesetzgebung. Juden waren im Deutschen Reich seit 1871 zwar rechtlich gleichgestellt, antisemitische Vorurteile blieben jedoch weit verbreitet. Im Ersten Weltkrieg verstärkte die sogenannte Judenzählung von 1916 die Ausgrenzung. Nach 1918 verbreiteten Nationalisten die Dolchstoßlüge, die Juden für die deutsche Niederlage und die Auflösung des Kaiserreichs verantwortlich machte. Völkische und antisemitische Parteien gewannen an Einfluss; die NSDAP wurde 1919 gegründet und profitierte besonders von der Weltwirtschaftskrise ab 1929.
Das 25-Punkte-Programm der NSDAP von 1920 strebte die Ausgrenzung und Vertreibung der Juden aus der deutschen „Volksgemeinschaft“ an. Hitler erklärte bereits 1919 die „Entfernung der Juden überhaupt“ zum politischen Ziel. In Mein Kampf (1925/1926) und weiteren Schriften verband er Rasse-Antisemitismus, Antibolschewismus, Eroberung der Sowjetunion, Germanisierung und Massenmord. Umstritten ist, wie früh Hitler die vollständige Vernichtung plante. Die Forschung unterscheidet zwischen Intentionalisten, die eine früh feststehende Absicht betonen, und Funktionalisten, die eine schrittweise Entscheidung im Zusammenspiel rivalisierender Behörden annehmen. Ian Kershaw verbindet beide Ansätze: Hitlers Absichten schufen ein Klima, in dem sich eine radikale, selbstverstärkende Dynamik entwickelte.
Von 1933 bis 1939 verschärfte das Regime die Verfolgung schrittweise. Der Boykott jüdischer Geschäfte am 1. April 1933, das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 und weitere Maßnahmen schlossen Juden aus Berufen, Vereinen, Schulen, Unternehmen und dem Kulturleben aus. Konzentrationslager wie Dachau dienten zunächst vor allem der Verfolgung politischer Gegner; jüdische Häftlinge wurden dort besonders misshandelt. Die Nürnberger Gesetze vom 15. September 1935 machten Juden zu Staatsangehörigen mit eingeschränkten Rechten und verboten nach dem Blutschutzgesetz Ehen und Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Nichtjuden.
1938 folgten weitere Entrechtung, Zwang zur Annahme der Vornamen „Sara“ und „Israel“, Vermögensanmeldung, Berufsverbote, Kennzeichnung von Pässen und die „Arisierung“ jüdischen Eigentums. Bei den Novemberpogromen 1938 wurden etwa 400 Menschen ermordet, über 1400 Synagogen, Versammlungsräume und Friedhöfe zerstört und bis zu 36.000 Juden in Konzentrationslagern interniert. Bis zum Kriegsbeginn emigrierten von etwa 510.000 deutschen Juden 278.000 bis 315.000; bis 1940 flohen weitere 15.000. Insgesamt wurden bis zu 195.000 deutsche Juden ermordet. Von etwa 200.000 österreichischen Juden wurden etwa 65.500 getötet.
Radikalisierung und Durchführung
Die nationalsozialistische Politik ging im Krieg von Verfolgung, Ausgrenzung, Beraubung und Vertreibung zunehmend zur physischen Vernichtung über. Der Krieg war eine entscheidende äußere Bedingung, weil die Eroberung Osteuropas Millionen Juden in die Reichweite des NS-Staats brachte. In Gebieten mit schwacher oder zerstörter staatlicher Souveränität konnten SS, Einsatzgruppen und andere Einheiten besonders ungehindert morden.
Nach dem Überfall auf Polen am 1. September 1939 wurden bereits im September und Oktober 1939 Massenerschießungen, Ghettos, Deportationen, Hungerpolitik und Giftgasmorde erprobt. Bis Ende Dezember 1939 ermordeten SS, SD und Wehrmacht etwa 7000 polnische Juden. Der Nisko-Plan sollte 1939 etwa 5000 Juden aus Wien, Kattowitz und Ostrau in ein „Judenreservat“ bei Lublin bringen; der Versuch wurde eingestellt, viele Deportierte starben jedoch an Hunger und Kälte. Von Dezember 1939 bis März 1940 wurden etwa 175.000 Polen, darunter viele Juden, in das Generalgouvernement deportiert.
Die Ghettoisierung trennte Juden in überwachten, oft abgeriegelten Wohngebieten von der übrigen Bevölkerung. Im Ghetto Litzmannstadt wurden bis April 1940 157.000 Juden zusammengepfercht; im Warschauer Ghetto lebten bis Mai 1941 etwa 500.000 Menschen. Hunger, Kälte, Krankheiten, Entkräftung und tägliche Morde führten bis Herbst 1942 zu etwa 100.000 Toten in Warschau und etwa 25.000 in Łódź. Ab 1942 dienten Ghettos unmittelbar als Ausgangspunkte für Transporte in Vernichtungslager.
Deportationspläne wie der Madagaskarplan von 1940, der bis zu 5,8 Millionen Juden nach Madagaskar bringen sollte, wurden wegen des Kriegsverlaufs aufgegeben. Weitere Überlegungen zielten auf unwirtliche Gebiete hinter dem Ural, die Prypjatsümpfe oder Eismeer-Lager. Diese Vorhaben zeigen, dass kein einheitlicher Gesamtplan für die konkrete Vernichtungsmethode existierte, wohl aber ein kontinuierliches Drängen auf eine „Endlösung“. Die Begriffe „Lösung“ und „Endlösung der Judenfrage“ dienten zunächst für Ausgrenzung, Vertreibung und Konzentration, ab dem Frühsommer 1941 jedoch als Tarnsprache für systematische Morde.
Mit dem deutschen Angriff auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941 begann eine neue Eskalation. Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD, Polizeibataillone, Waffen-SS, Wehrmacht und lokale Helfer erschossen zunächst vor allem jüdische Männer, ab August auch Frauen, Kinder und Alte. Beispiele sind Kamenez-Podolski am 29./30. August 1941 mit 23.000 Opfern und Babyn Jar bei Kiew am 29./30. September mit 33.771 Opfern. Bis Ende 1941 ermordeten die Tätereinheiten mindestens 500.000 der etwa 2,5 Millionen sowjetischen Juden in den besetzten Gebieten; bis zur Wannseekonferenz am 20. Januar 1942 waren etwa 900.000 Juden ermordet. Insgesamt erschossen Einsatzgruppen und Polizeibataillone mindestens 1,3 Millionen Juden.
Wann die endgültige Entscheidung fiel, ist umstritten. Daten werden unter anderem auf den Herbst 1941 oder auf Hitlers Äußerungen vom 12. Dezember und Himmlers Dienstkalendernotiz vom 18. Dezember 1941 bezogen. Ein schriftlicher allgemeiner Hitler-Befehl ist nicht erhalten und hat wahrscheinlich nie existiert. Die Wannseekonferenz am 20. Januar 1942 beschloss nicht den Holocaust, sondern organisierte die weitere Durchführung. Das erhaltene Protokoll sah die Deportation von 11 Millionen Juden Europas vor und regelte die Zusammenarbeit der Behörden.
Vernichtungslager und europaweite Dimension
Massenerschießungen galten den Tätern bald als zu langsam, psychisch belastend und auffällig. Deshalb errichteten sie Vernichtungslager, die als „Todesfabriken“ organisiert waren und die Geheimhaltung erleichtern sollten. Über drei Millionen Menschen wurden durch Giftgas getötet; ein Drittel davon mit Zyklon B, die meisten mit Motorabgasen.
Zu den wichtigsten Lagern gehörten Kulmhof (Mordbeginn Dezember 1941, mehr als 150.000 Ermordete), Belzec (ab März 1942, 435.000), Sobibor (ab April 1942, 150.000–250.000), Treblinka (ab Juli 1942, mehr als 900.000), Majdanek (ab Februar 1943, mindestens 78.000), Maly Trostinez (ab Mai 1942, 60.000) und Auschwitz-Birkenau II. In Auschwitz wurden insgesamt 900.000–1.100.000 Menschen ermordet, darunter mindestens 900.000 Juden. Dort begannen ab Ende Juni 1942 die Selektionen an der Rampe; arbeitsfähige Menschen wurden zunächst zur Zwangsarbeit eingesetzt, die große Mehrheit der übrigen sofort vergast.
Die Deportierten kamen meist in ungeheizten Viehwaggons an. Kinder, Mütter, Alte und Kranke wurden häufig unmittelbar in als Duschräume getarnten Gaskammern ermordet. In Auschwitz verwendete die SS Zyklon B; Haare, Goldzähne und persönliche Gegenstände der Opfer wurden verwertet. Häftlinge mussten die Leichen verbrennen. In den Konzentrationslagern fanden außerdem Menschenversuche mit medizinischen und militärischen Zielsetzungen statt, bei denen Tod und dauerhafte Schäden bewusst in Kauf genommen wurden.
Die Deportationen erfassten fast ganz Europa. Aus den Niederlanden wurden von etwa 140.000 Juden über 110.000 deportiert und über 100.000 ermordet; die Deportationsquote war die höchste in Westeuropa. Aus Frankreich wurden etwa 75.000 Juden deportiert, etwa 3000 überlebten. In Griechenland wurden mindestens 58.885 Juden ermordet. Rumänien ließ etwa 350.000 Juden in den besetzten Gebieten durch Massenmorde nahezu vollständig ausrotten; die für Altrumänien geplanten Deportationen wurden im Oktober 1942 gestoppt. In Serbien ermordete die deutsche Militärverwaltung jüdische Männer durch Erschießungen und im Mai 1942 etwa 6000 Frauen, Kinder und Alte mit einem Gaswagen.
Verbündete Staaten handelten unterschiedlich. Bulgarien lieferte mindestens 11.343 jüdische Griechen aus, verweigerte aber die Auslieferung der etwa 50.000 bulgarischen Juden. Dänemark ermöglichte rund 7200 Juden die Flucht nach Schweden; 483 wurden nach Theresienstadt deportiert, wo bis auf 50 alle überlebten. Finnland lieferte seine etwa 1800 jüdischen Bürger größtenteils nicht aus. In der Slowakei wurden ab 1942 etwa 58.000 Juden deportiert, 1944 weitere etwa 12.000. Im Protektorat Böhmen und Mähren wurden 81.000 Juden deportiert, rund 10.500 überlebten. Nach der deutschen Besetzung Ungarns im März 1944 wurden ab 15. Mai 437.000 ungarische Juden nach Auschwitz deportiert; 320.000 wurden dort direkt vergast. In Kroatien wurden nach Yad Vashem 30.000 Juden ermordet. Italien schützte Juden bis zur deutschen Besetzung 1943 teilweise; danach wurden über 9000 nach Auschwitz verschleppt.
Die Schweiz nahm 26.000 ausländische jüdische Flüchtlinge auf, wies aber auch unbekannt viele Menschen zurück oder übergab illegal Eingereiste den Nationalsozialisten. In Polen und Osteuropa halfen trotz hoher Risiken einzelne Gruppen wie Żegota sowie zahlreiche Privatpersonen. Helfern drohte in Polen regelmäßig die Todesstrafe für sich, ihre Familie oder ihr Dorf.
Täter, Wissen und Widerstand
Der Holocaust war das Ergebnis des Zusammenwirkens vieler staatlicher, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Institutionen. Historiker gehen von bis zu 500.000 beteiligten Deutschen und Österreichern sowie mehreren Hunderttausend Kollaborateuren aus. Hitler und die NS-Führung legten die politischen Leitlinien fest. NSDAP, SA und Hitlerjugend verbreiteten Propaganda und beteiligten sich an Gewaltaktionen. Die SS mit Einsatzgruppen, Polizeibataillonen, Höheren SS- und Polizeiführern und dem Reichssicherheitshauptamt organisierte Ghettos, Deportationen und Lager. Gestapo, Ordnungs-, Sicherheits- und Kriminalpolizei erfassten und verfolgten die Opfer. Wehrmachtführung und Generäle unterstützten den Vernichtungskrieg, stellten Soldaten für Massenerschießungen bereit und halfen bei Kennzeichnung, Aussonderung und Ermordung.
Besatzungsverwaltungen, Ministerien, Unternehmen und Wirtschaftsverbände profitierten von Enteignung, Zwangsarbeit und der Lagerwirtschaft. Behörden wirkten durch Gesetze, Verwaltungsakte, Listen, Transporte und Vermögensverwaltung mit. Wissenschaftliche Einrichtungen lieferten ideologische Begründungen und beteiligten sich teilweise an Menschenversuchen oder der Nutzung menschlicher Überreste. Auch Kirchen stellten etwa Register für „Ariernachweise“ zur Verfügung; ihre Haltung und spätere Aufarbeitung waren uneinheitlich.
Die Verfolgung war in Deutschland öffentlich sichtbar. Boykotte, Nürnberger Gesetze, Pogrome und Deportationen fanden auf Straßen und Bahnhöfen statt. Massenerschießungen im Osten wurden zwar geheim gehalten, Informationen gelangten aber über Soldaten, Beamte, Eisenbahner, alliierte Rundfunksender und private Aufzeichnungen ins Reich. 1942 wurde der Massenmord zu einem „öffentlichen Geheimnis“: Viele ahnten, dass Deportation den Tod bedeutete, kannten aber die Vernichtungslager und das tatsächliche Ausmaß kaum. Meinungsumfragen von 1961 bis 1998 ergaben, dass 32 bis 40 Prozent angaben, schon vor Kriegsende Informationen über den Mord gehabt zu haben. Die Alliierten wussten spätestens 1941 durch entschlüsselte Berichte von der Vernichtungspolitik und erfuhren im Sommer 1942 von den Gasmorden. Die Interalliierte Erklärung vom 17. Dezember 1942 drohte den Verantwortlichen Vergeltung an. Konkrete militärische Maßnahmen zur Beendigung des Holocaust ergriffen die Alliierten jedoch nicht; das War Refugee Board trug ab 1944 zur Rettung Hunderttausender bei.
Jüdischer Widerstand zeigte sich in Ghettos, Lagern, Partisanengruppen, Fluchten und bewaffneten Aufständen. Der Aufstand im Warschauer Ghetto dauerte vom 19. April bis zum 16. Mai 1943. In Treblinka flohen nach dem Aufstand vom 2. August 1943 zahlreiche Häftlinge, in Sobibor gelang am 14. Oktober 1943 65 jüdischen Gefangenen die Flucht. In Auschwitz zerstörte das Sonderkommando am 7. Oktober 1944 einen Teil des Krematoriums IV. Europaweit kämpften bis zu 1,5 Millionen Juden in regulären Armeen und im Partisanenkampf gegen die NS-Herrschaft. Nichtjüdische Helfer wie Oskar Schindler, Netzwerke der Roten Kapelle, das Büro Grüber und Teilnehmer des Protests in der Berliner Rosenstraße retteten einzelne Menschen.
Schlussphase, Befreiung und Nachwirkungen
Ab Ende 1941 versuchten die Täter, die Spuren ihrer Verbrechen zu beseitigen. In der Sonderaktion 1005 wurden Massengräber geöffnet, Leichen verbrannt, Knochen zermahlen und Asche verstreut. Ab Januar 1945 evakuierten die Nationalsozialisten die Lager im Osten. Aus Auschwitz mussten 58.000, aus Stutthof 17.000 Menschen zu Fuß nach Westen marschieren; wer nicht mithalten konnte, wurde erschossen. Insgesamt starben schätzungsweise 100.000 Menschen durch Todesmärsche und etwa 300.000 durch Gefangenenmorde in der Schlussphase. Akten zu Mordbefehlen wurden ab Februar 1945 verbrannt.
Die Befreiung erfolgte schrittweise: Die Rote Armee befreite Majdanek am 23. Juli 1944 und Auschwitz am 27. Januar 1945. Buchenwald wurde am 11. April, Westerbork am 12. April, Bergen-Belsen am 15. April und Dachau am 29. April 1945 durch westalliierte Truppen befreit; in Flensburg kamen am 10. Mai die letzten KZ-Häftlinge frei. Die Alliierten dokumentierten die Verbrechen und konfrontierten teilweise die Bevölkerung der Umgebung damit.
Die Opferzahl wird heute mit mindestens 5,6 bis 6,3 Millionen ermordeten Juden angegeben; Wolfgang Benz bezeichnete die Gesamtzahl als „mindestens sechs Millionen“. Frühere Schätzungen reichten von 4,2 bis 4,7 Millionen bei Gerald Reitlinger (1953) über 5,1 Millionen bei Raul Hilberg (1961) bis zu 5,7 Millionen bei Martin Gilbert (1982). Die Zahlen bleiben je nach Land und Berechnungsmethode teilweise unterschiedlich. Yad Vashem nannte im November 2025 fünf Millionen namentlich identifizierte Opfer.
Viele Überlebende litten unter Posttraumatischen Belastungsstörungen. William Niederland prägte in den 1960er Jahren den Begriff „Überlebenden-Syndrom“. Traumafolgen können im Rahmen transgenerationaler Weitergabe auch die zweite und dritte Generation betreffen. Hilfsorganisationen unterstützten jüdische Displaced Persons; Fluchtbewegungen wie Bricha und Alija Bet führten viele Überlebende nach Palästina oder in westalliierte Besatzungszonen. 1948 ermöglichte die Staatsgründung Israels die legale Einwanderung dorthin; Föhrenwald blieb bis 1957 das längste Lager für jüdische Displaced Persons in der Bundesrepublik.
Die juristische Aufarbeitung begann mit alliierten Verfahren, insbesondere den Nürnberger Prozessen von 1945 bis 1949, und dem Eichmann-Prozess 1961/62. In der Bundesrepublik setzte eine breitere Strafverfolgung nach dem Ulmer Einsatzgruppen-Prozess und der Gründung der Zentralen Stelle 1958 ein, blieb aber lange unzureichend. 1979 wurde die Verjährung für Mord und Völkermord aufgehoben. Erst seit dem Urteil gegen John Demjanjuk 2011 wurden Tätigkeiten in Vernichtungslagern stärker als Beihilfe zum Mord bewertet. Entschädigungen erreichten bis Ende 2010 etwa 68 Milliarden Euro und bis 2022 mehr als 80 Milliarden Euro.
Holocaustleugnung und -verharmlosung gelten als sekundärer Antisemitismus und sind in Deutschland nach § 130 Abs. 3 und § 189 StGB strafbar. Gedenkstätten, Museen, Stolpersteine, Zeitzeugenprojekte und Gedenktage erinnern weltweit an die Opfer. In Deutschland ist der 27. Januar seit 1996 Gedenktag; die Vereinten Nationen erklärten ihn am 1. November 2005 zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust. Zentrale Erinnerungsorte sind Yad Vashem, das Staatliche Museum Auschwitz-Birkenau und das Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin.
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