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Staatsform
Die Staatsform charakterisiert die Organisationsform, „Verfassung“ und äußere Herrschaftsordnung eines Staates und ist damit ein wichtiges Merkmal der …
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Begriff und Bedeutung
Die Staatsform beschreibt die Organisationsform, die „Verfassung“ und die äußere Herrschaftsordnung eines Staates. Sie gehört damit zu den wichtigen Merkmalen seiner staatlichen Grundordnung. Entscheidend ist unter anderem, wie das Staatsoberhaupt bestimmt und legitimiert wird und ob eine Gewaltenteilung besteht. Die Staatsform prägt daher sowohl die innere Ordnung als auch das äußere Erscheinungsbild eines Staates.
Die Staatsformenlehre untersucht und ordnet unterschiedliche Staatsformen. Sie ist ein klassisches Gebiet der politischen Philosophie und der Rechtswissenschaft, spielt aber auch in der Politikwissenschaft sowie in weiteren Geistes- und Sozialwissenschaften eine Rolle. Die Fachrichtungen betrachten den Staat dabei unterschiedlich: Im Staatsrecht wird er eher als Normengefüge, also als Ordnung rechtlicher Regeln, verstanden; in den Sozialwissenschaften gilt er eher als gesellschaftliches Subsystem.
Grundlegende Einteilungen
Staatsformen sind eine zentrale Grundlage für die Bestimmung politischer Systeme. In Anlehnung an Niccolò Machiavelli wird ihre Vielfalt manchmal auf die Zweiteilung Republik und Monarchie reduziert. In der älteren Fachliteratur galten diese beiden als reine Staatsformen; zwischen ihnen stand die Mischverfassung, die Merkmale mehrerer Formen verbindet.
Die Aussagekraft der Unterscheidung zwischen Monarchie und Republik nahm im 20. Jahrhundert jedoch ab. Durch Parlamentarisierung und Demokratisierung verloren viele Monarchien und solche Staatsoberhäupter, die nicht zugleich Regierungschef sind, an politischer Bedeutung. Außerdem bezeichnet „Republik“ sehr unterschiedliche Herrschaftsordnungen und ist deshalb als Abgrenzungsbegriff wenig trennscharf. Heute werden daher weitere Kriterien verwendet. Eine grundlegende Unterscheidung ist die zwischen Einheitsstaat und Bundesstaat.
Kriterien und Typen
Nach der Drei-Elemente-Lehre können Staatsformen anhand der unterschiedlichen Ausprägung der Staatsgewalt theoretisch klassifiziert werden. Je nach Einteilungskriterium entstehen verschiedene Haupt- und Untertypen:
• Nach den Trägern der Staatsgewalt werden Monarchie, Aristokratie und Demokratie unterschieden.
• Demokratie kann unmittelbar oder mittelbar sein. Bei der direkten beziehungsweise unmittelbaren Demokratie entscheiden die Bürger selbst, etwa in einer Vollversammlung oder Landsgemeinde. Die repräsentative beziehungsweise mittelbare Demokratie beruht auf gewählten Vertretern und kann unter anderem parlamentarisch oder präsidial ausgestaltet sein.
• Nach dem Staatsoberhaupt wird zwischen Republik und Monarchie unterschieden. Monarchien können beispielsweise absolut oder konstitutionell sein; als weitere Unterformen werden die „ständische“ und die parlamentarische Monarchie genannt.
• Nach der inneren Gliederung oder Staatsorganisation wird zwischen Einheitsstaat und Bundesstaat unterschieden. Bundesstaaten können unitarisch oder föderativ geprägt sein.
Andere Einteilungen unterscheiden bei Monarchien etwa zwischen Erb- und Wahlmonarchie. Weitere mögliche Typen sind Einparteiensysteme, Diktaturen, Volksrepubliken, Islamische Republiken und Gottesstaaten. Reale Staaten können Merkmale mehrerer Typen verbinden, sodass Mischformen entstehen. In der Politikwissenschaft ist spätestens seit Karl Loewenstein außerdem die Grundunterscheidung zwischen Autokratie und Demokratie verbreitet. Loewenstein bezeichnete diese allerdings als Regierungsformen und nannte die Demokratie noch „konstitutionelle Regierungsform“. Seine Einteilung knüpft an die forma regiminis in Immanuel Kants Schrift „Zum ewigen Frieden“ an.
Abgrenzung verwandter Begriffe
Die Staatsform ist von der Herrschaftsform und vom Regierungssystem zu unterscheiden.
Die Herrschaftsform richtet sich nach den tatsächlichen, also De-facto-Machtverhältnissen in einem Staat. Moderne Darstellungen reduzieren diese Einteilung häufig auf den Gegensatz zwischen legitimer und illegitimer Herrschaft.
Das Regierungssystem beschreibt dagegen die Funktionsweise der Regierung sowie die Stellung und die Zuständigkeiten von Staatsoberhaupt, Regierungschef und Parlament. Republiken können beispielsweise ein präsidentielles, semipräsidentielles oder parlamentarisches Regierungssystem besitzen. Bei Monarchien werden unter anderem parlamentarische, konstitutionelle und absolute Formen unterschieden.
Die Grenzen zwischen den Begriffen sind nicht immer eindeutig. In älterer Literatur wurden Herrschaftsform, Regierungsform und Staatsform häufig synonym verwendet. Auch heute kann etwa „Monarchie“ sowohl eine Staatsform als auch eine Herrschaftsform bezeichnen. In rechts- und politikwissenschaftlichen Texten ist eine solche undifferenzierte Verwendung inzwischen jedoch nicht mehr üblich.
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