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Republik
Zumeist hat das Staatsvolk in einer Republik die höchste Gewalt und ist oberste Quelle der staatlichen Legitimität. Ausnahmen sind die Diktatur und die …
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Grundbegriff und Bedeutung
Eine Republik ist eine Sammelbezeichnung für alle nicht-monarchischen Staatsformen. Meist liegt die höchste staatliche Gewalt beim Staatsvolk, das damit als oberste Quelle staatlicher Legitimität gilt. Ausnahmen bilden insbesondere die Diktatur und die Aristokratische Republik. Der Begriff ist jedoch nicht immer trennscharf definiert.
Historisch lassen sich drei Bedeutungen unterscheiden:
- Republik bezeichnet einen Staat, in dem die Herrschaft durch zeitlich befristete Wahlämter ausgeübt wird. Gegensatz ist die Monarchie. In diesem Sinn können auch Aristokratien Republiken sein.
- Republik kann einen Staat meinen, dessen Politik am Gemeinwohl, also am Wohl der gesamten Gemeinschaft, orientiert ist. Gegensatz ist die Despotie.
- Republik kann für einen Staat mit Volkssouveränität stehen, in dem die Beteiligung der Bürger als notwendig gilt. Dieser Republikanismus verlangt mehr als die bloße Sicherung von Grundrechten: Die Politik soll aktiv dem Gemeinwohl dienen.
Seit dem 20. Jahrhundert wurde das Wort nach Einschätzung von Wolfgang Mager und Josef Isensee teilweise inhaltlich entleert und inflationär verwendet. Der Begriff Demokratie verdrängte den Begriff Republik; dabei wurden „vom Volk gewählte Regierung“ und „dem Gemeinwohl dienende Politik“ häufig gleichgesetzt. Rolf Gröschner definiert Republik als eine durch Freiheit legitimierte, in Ämtern organisierte und am Gemeinwohl orientierte verfassungsrechtliche Ordnung. Danach muss die Volkswahl durch die Verpflichtung der Gewählten auf das Volkswohl ergänzt werden. Das demokratische Prinzip allein garantiert demnach noch keine gemeinwohlorientierte Politik.
Heute gilt die Republik meist als Gegenmodell zur Monarchie: Es gibt keinen König und kein dynastisch vererbtes Staatsoberhaupt. Die Bezeichnung sagt aber nicht automatisch, wie demokratisch ein Staat ist oder wie stark das Volk tatsächlich mitbestimmen kann.
Entwicklung von der Antike bis zur Neuzeit
Aristoteles unterschied in seiner Schrift Politika sechs Herrschaftsformen. Als gute Formen, die am Gemeinwohl ausgerichtet sind, nannte er Monarchie, Aristokratie und Politie. Ihre Entartungen seien Tyrannis, Oligarchie und Demokratie beziehungsweise Ochlokratie. Dabei bezeichnete Aristoteles mit „politia“ ungefähr das, was heute Demokratie genannt wird; „demokratia“ meinte bei ihm die schrankenlose Willkürherrschaft der Mehrheit.
Das republikanische Konzept trat als politische Bezeichnung und als Vorstellung vom Gemeinwesen besonders deutlich in der Römischen Republik hervor. Cicero formulierte in De re publica: „Res publica res populi“ – die öffentliche Sache beziehungsweise die Sache des Volkes. Um 500 v. Chr. erhob sich die Bevölkerung Roms gegen die Königsherrschaft und vertrieb den letzten König, Lucius Tarquinius Superbus. Danach sollte nie wieder ein rex, also ein König, regieren. An seine Stelle traten Konsuln.
Ihre Macht wurde begrenzt: Sie wurden vom römischen Volk nur für ein Jahr gewählt (Prinzip der Annuität), und für jede Amtsperiode wurden zwei Konsuln bestimmt (Prinzip der Kollegialität). Obwohl jeder Konsul mit voller Gewalt ausgestattet war, begrenzte die gemeinsame Amtsführung die Macht des Einzelnen. Die Bezeichnung res publica wurde allgemein für den Staat verwendet; zur Hervorhebung des freien Staates sprach man auch von res publica libera. Parallel bestand die Attische Demokratie von 461 bis 322 v. Chr.
Im Mittelalter konnte res publica auch eine Körperschaft oder ein Gemeinwesen bezeichnen, etwa die Christenheit oder eine Universität. Seit der spätmittelalterlichen Aristotelesrezeption wurde Republik durch den Souveränitätsgedanken zur politischen Organisation einer Gesellschaft durch eine souveräne Regierung und damit beinahe zum Synonym für Staat. Jean Bodin verstand unter dem Staat beziehungsweise der république die am Recht orientierte, souveräne Regierungsgewalt über mehrere Haushalte und ihre gemeinsamen Angelegenheiten. Bis zum 17. Jahrhundert konnten darunter auch aristokratische Staaten, Oligarchien und Monarchien fallen.
Im 17. und 18. Jahrhundert wurde Republik zunehmend als Gegenbegriff zu absolutistischen Herrschaftsformen verwendet. Nun sollte das Amt der Regierung nach den Regeln einer Verfassung bestimmt werden, statt dynastisch vererbt zu werden. In der Neuzeit unterschied Niccolò Machiavelli die Staaten ausschließlich in Republiken und Fürstentümer. Während der Amerikanischen und Französischen Revolution wurde die Republik mit Repräsentation sowie der Trennung von gesetzgebender und ausführender Gewalt verbunden. Für Jean-Jacques Rousseau war eine Regierung republikanisch, wenn sie gesetzmäßig und legitim war; auch eine Monarchie konnte in diesem Sinn republikanisch sein. In Frankreich wurden Republik und Demokratie erst nach der Abschaffung der Monarchie am 22. September 1792 zu Synonymen.
Demokratische Regierungsformen
Republikanisch bedeutet zunächst nur, dass kein Monarch den Staat regiert. Die innere Ausgestaltung kann stark variieren. Häufig sind Republiken demokratisch organisiert, doch die Volksherrschaft ist für den Begriff Republik nicht zwingend. Umgekehrt kann eine Monarchie, etwa das Vereinigte Königreich als konstitutionelle Monarchie, demokratisch-parlamentarisch regiert werden, ohne eine Republik zu sein.
In einer demokratischen Republik werden sowohl das Staatsoberhaupt als auch die Volksvertreter vom Wahlvolk direkt oder indirekt auf Zeit gewählt. Die wichtigsten Formen sind:
- In der Präsidialrepublik ist der Staatspräsident durch eine (quasi-)direkte Volkswahl bestimmt. Er ist zugleich Staatsoberhaupt und Regierungschef und besitzt die Regierungsgewalt. Es herrscht eine strikte Gewaltenteilung. Beispiele sind die USA und fast alle lateinamerikanischen Staaten.
- In der Semipräsidialrepublik gibt es eine zweiköpfige Exekutive aus Präsident und Regierungschef, etwa Premierminister, Kanzler oder Ministerpräsident. Anders als im parlamentarischen System verfügen beide über bedeutende Macht. Beispiele sind Frankreich und die Ukraine.
- In der Parlamentarischen Republik besteht eine starke Gewaltenverschränkung. Das Parlament wählt einen Regierungschef, der vom Vertrauen der Parlamentsmehrheit abhängig ist. Kontrolliert wird er durch einen meist schwachen Präsidenten, der vom Parlament oder direkt vom Volk gewählt wird. Deutschland und viele europäische Staaten folgen diesem Modell.
- Im System der parlamentsgebundenen Exekutivgewalt wählt das Parlament sowohl die Regierung als auch das Staatsoberhaupt. In einer Variante ist der Regierungschef zugleich Präsident, von der Parlamentsmehrheit abhängig und abwählbar; Beispiele sind Südafrika, Botswana, Guyana, die Marshall-Inseln, Kiribati und Nauru. In Suriname und Mikronesien wird der Staats- und Regierungschef ebenfalls vom Parlament gewählt, ist danach aber nicht mehr parlamentarisch verantwortlich. Im Direktorialsystem gibt es keinen einzelnen Regierungschef. Die Regierung besteht aus einem mehrköpfigen Kollegium; der Präsident ist primus inter pares und hat de facto nur repräsentative Aufgaben. Parlament und Regierung können sich weder auflösen noch durch ein Misstrauensvotum abberufen. Dieses System besteht nur in der Schweiz.
Weitere Republikformen
Eine aristokratische Republik wird von einer privilegierten Minderheit getragen. Diese kann aus Adel, wohlhabendem Bürgertum (Patriziern) oder bestimmten Ständen bestehen und wählt die Regierung. Historische Beispiele sind die Römische Republik, die Republik Venedig, die Adelsrepublik Polen-Litauen, die Alte Eidgenossenschaft, die Republik der Sieben Vereinigten Niederlande und – in anderer Bedeutung des Begriffs – die Attische Demokratie. Der Übergang zur Demokratie erfolgte häufig schrittweise: Wahlrechte wurden auf weitere Bürger ausgedehnt, Unterschiede in der Stimmengewichtung durch das Zensuswahlrecht abgebaut und Ausschlüsse von Sklaven, Frauen oder ethnischen, sprachlichen und religiösen Minderheiten aufgehoben.
Eine konstitutionelle Republik soll eine reine Mehrheitsherrschaft und die „Tyrannei der Mehrheit“ verhindern. Eine Verfassung schützt Minderheitenrechte und begrenzt die Macht staatlicher Organe. Staatsoberhaupt und wichtige Beamte sind gewählte Vertreter; Legislative, Exekutive und Judikative sind strikt getrennt, damit keine Person oder Gruppe absolute Macht erlangt.
Eine diktatorische Republik liegt vor, wenn das Staatsoberhaupt faktisch auf Lebenszeit regiert und die Herrschaft auf Zwang beruht. Auch Volksrepubliken werden häufig zu den diktatorischen Republiken gerechnet. Die Abgrenzung ist schwierig, weil Diktatoren meist behaupten, im Namen des Volkes zu handeln. Da Verfassungen sich nur selten offen als diktatorisch bezeichnen, muss die tatsächliche Herrschaft aus den Umständen erschlossen werden; darüber können die Einschätzungen auseinandergehen.
Eine Volksrepublik bezeichnet einen Staat mit sozialistischer oder kommunistischer Regierungsform. Regierungsmitglieder werden meist nach bürokratischen Regeln ausgewählt; häufig wird die Zugehörigkeit zu den Werktätigen beziehungsweise zum Proletariat verlangt. Adel, Klerus und wohlhabendes Bürgertum, die Bourgeoisie, haben normalerweise keinen Zugang zu politischen Ämtern. Kommunistische Einparteienstaaten bezeichnen ihr Modell häufig als „Diktatur des Proletariats“. Beispiele sind die Demokratische Volksrepublik Korea, die Demokratische Volksrepublik Laos und die Volksrepublik China. In einer Räterepublik wird die Herrschaft durch direkt gewählte Räte ausgeübt, etwa in der Münchner Räterepublik oder der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken. Als sozialistische Republiken bezeichneten oder bezeichnen sich unter anderem die Sowjetunion, Jugoslawien, Birma, Vietnam, Sri Lanka und Kuba. Eine Islamische Republik richtet ihr politisches System an islamischen Prinzipien aus, etwa an der Scharia.
Republik im deutschen Verfassungsrecht und Freistaat
Die Weimarer Reichsverfassung schrieb das republikanische Prinzip verbindlich fest. Für den Gesamtstaat bestimmte Art. 1 Abs. 1 WRV: „Das Deutsche Reich ist eine Republik.“ Für die Länder verlangte Art. 17 Abs. 1 WRV: „Jedes Land muß eine freistaatliche Verfassung haben.“ Damit wurde die Abkehr vom Kaiserreich ausgedrückt; zugleich war dies eine Absage an die Räterepublik.
Das republikanische Prinzip wurde in das Grundgesetz übernommen. In Art. 20 Abs. 1 GG heißt es: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ Der Bestandteil „Republik“ hat dort normativen Charakter. Zusammen mit der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG ist die Monarchie dauerhaft ausgeschlossen. Für die Länder gilt Entsprechendes nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG.
Eine Bundesrepublik ist eine föderale Republik beziehungsweise ein Bundesstaat. Sie besteht aus mehreren teilsouveränen Gliedstaaten. Anders als in einem Staatenbund beziehungsweise einer Konföderation können die Gliedstaaten nicht ohne Weiteres aus dem föderativen Gesamtstaat austreten.
Freistaat wurde seit dem 17. und 18. Jahrhundert als deutsche Übersetzung von libera res publica verwendet. Lübeck bezeichnete sich in seiner Verfassung von 1848 als Freistaat. In der Weimarer Reichsverfassung war Freistaat ein Synonym für Republik. Heute führen Bayern, Sachsen und Thüringen den Begriff als offiziellen Bestandteil ihres Landesnamens und verweisen damit auf ihre republikanische Tradition seit der Novemberrevolution 1918/19.
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