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Lieferkettengesetz

Ein Lieferkettengesetz soll einen rechtlichen Rahmen schaffen, um den Schutz der Umwelt, Menschen- und Kinderrechte entlang globaler Lieferketten zu …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Grundidee und Problem
  2. 2. Deutschland
  3. 3. Unterstützung und Kritik in Deutschland
  4. 4. Regelungen in weiteren Ländern
  5. 5. Europäische Union
  6. 6. Interessen, Einwände und Einflussnahme

Grundidee und Problem

Ein Lieferkettengesetz soll einen rechtlichen Rahmen schaffen, damit Umwelt-, Menschen- und Kinderrechte entlang globaler Lieferketten besser geschützt werden. Eine Lieferkette umfasst dabei die Schritte, über die Rohstoffe, Vorprodukte, Fertigerzeugnisse und Dienstleistungen bis zum verkaufenden Unternehmen gelangen. Unternehmen, die im Ausland Waren oder Vorleistungen beschaffen, sollen Verantwortung für Produktionsverfahren und Arbeitsbedingungen bei ihren Zulieferern übernehmen. Sie müssen Missstände zurückverfolgen und Risiken von vornherein oder ab Kenntnis vermeiden oder abstellen. Bei Verstößen können Bußgelder oder Schadensersatzansprüche drohen.

Die Problemstellung liegt im globalisierten Handel: Unternehmen nutzen weltweite Wertschöpfungs- und Lieferketten, in denen es häufig zu schweren Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden kommt. Betroffene sollen bessere Möglichkeiten erhalten, ihre Ansprüche durchzusetzen. Der Gesetzgeber sieht Handlungsbedarf, weil die bisherige Rechtslage in vielen Staaten Produkthaftung meist nur auf Merkmale und Umstände stützt, die unter Kontrolle des belangten Unternehmens stehen. Lieferkettengesetze sollen diese Kontrolle auf Risiken in vorgelagerten Produktionsschritten erweitern.

Kritisiert werden vor allem niedrige oder schlecht durchgesetzte Sozialstandards in Entwicklungs- und Schwellenländern. Dazu gehören Arbeitsschutz, Arbeitsbelastung, Arbeitssicherheit, Arbeitszeit, Sozialverträglichkeit, ausbeuterische Kinderarbeit und fehlende Umweltstandards. Besonders riskante Bereiche sind die Textil- und Bekleidungsindustrie, Landwirtschaft und Nahrungsmittelproduktion, Rohstoffabbau sowie Transport und Logistik. In der Logistik zeigen Berichte über schlechte Arbeitsbedingungen auf Handelsschiffen und auf Europas Straßen, dass menschenrechtliche Risiken auch in Teilbereichen moderner Dienstleistungsketten groß sein können.

Deutschland

In Deutschland verpflichtete sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag von 2018, unternehmerische Sorgfaltspflichten gesetzlich festzulegen, falls nicht bis 2020 eine Mehrheit der deutschen Großunternehmen freiwillig entsprechende Verfahren einführt. Grundlage war der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte von 2016, der wiederum auf die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte von 2011 zurückgeht.

Ein Monitoring prüfte Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern. Der Abschlussbericht wurde am 8. Oktober 2020 verabschiedet. Im maßgeblichen Jahr 2020 erfüllten nur 13 bis 17 Prozent der betrachteten Unternehmen freiwillig die Anforderungen des Nationalen Aktionsplans; weitere 10 bis 12 Prozent waren „auf einem guten Weg“. Der Zielwert von mindestens 50 Prozent „NAP-Erfüllern“ wurde damit verfehlt.

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde nach politischen Auseinandersetzungen beschlossen. Am 12. Februar 2021 vereinbarten Hubertus Heil, Gerd Müller und Peter Altmaier, dass es ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten und ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten gelten soll. Am 11. Juni 2021 wurde es im Bundestag beschlossen, am 25. Juni 2021 billigte der Bundesrat das Vorhaben. Es trat überwiegend am 1. Januar 2023 in Kraft. Der erste Beschwerdefall wurde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle von der National Garment Workers Federation aus Bangladesch mit Unterstützung des ECCHR und Femnet gegen Amazon und IKEA eingereicht.

Am 26. September 2025 wurde das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle angewiesen, die Vorgaben „zurückhaltend und unternehmensfreundlich“ durchzusetzen. Die Pflicht zu detaillierten Jahresberichten entfiel rückwirkend, neun von 13 Bußgeldtatbeständen entfielen, Unternehmensberichte werden nicht mehr geprüft, und Bußgelder sollen nur noch bei besonders gravierenden Menschenrechtsverletzungen unter sehr hohen Voraussetzungen verhängt werden.

Unterstützung und Kritik in Deutschland

Unterstützer sahen im Lieferkettengesetz ein Mittel gegen Menschenrechtsverletzungen, Umweltzerstörung und unfaire Wettbewerbsbedingungen. Laut einer Infratest-dimap-Umfrage sprachen sich 2020 rund 75 Prozent der Bürger dafür aus, 22 Prozent lehnten es ab. Ende 2019 forderten 42 deutsche Unternehmen einen verlässlichen gesetzlichen Rahmen, damit nachhaltiges Lieferantenmanagement nicht zum Wettbewerbsnachteil wird. Seit 2019 schlossen sich Organisationen aus Menschenrechten, Umwelt, Entwicklungszusammenarbeit, Unternehmensverantwortung, Gewerkschaften und Kirchen zur „Initiative Lieferkettengesetz“ zusammen. Auch mehrere Ökonomen widersprachen am 13. Januar 2021 der Kritik von Wirtschaftsverbänden und bezeichneten ein Lieferkettengesetz aus wirtschaftswissenschaftlicher Perspektive als machbar und notwendig.

Gegner kamen vor allem aus Wirtschaft und Verbänden. Unternehmer und Wirtschaftslobbyisten warnten vor negativen wirtschaftlichen Folgen und nicht kontrollierbaren juristischen Konsequenzen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hielt das Gesetz für nicht praktikabel. Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der Einzelhandelsverband und der Wirtschaftsrat der CDU wandten sich gegen ein solches Gesetz. Kritisiert wurde, der Staat lege Unternehmen Kontrollpflichten auf, die er selbst nicht erfüllen könne. Die politische Mobilisierung führte laut Artikel dazu, dass das Gesetz erst 2023 und nur für große Unternehmen in Kraft trat.

Deutschland muss außerdem die seit Mai 2024 geltende Europäische Sorgfaltspflichten-Richtlinie (CSDDD) bis Juli 2027 in nationales Recht umsetzen. Laut Artikel soll sie gestaffelt bis 2029 auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und über 450 Millionen Euro Nettoumsatz pro Jahr gelten. Der Koalitionsvertrag von 2025 unter der Regierung Merz nennt dagegen das Ziel, Bürokratie stark zu verringern und sowohl das deutsche Gesetz als auch die EU-Richtlinie abzuschaffen; vorerst muss die EU-Richtlinie aber umgesetzt werden, damit kein Gesetzesvakuum entsteht.

Regelungen in weiteren Ländern

Mehrere Länder haben eigene Regelungen oder politische Initiativen zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten. Frankreich verabschiedete im Februar 2017 die „Loi de vigilance“. Sie verankert eine unternehmerische Sorgfaltspflicht für Menschenrechte und verpflichtet französische Unternehmen, menschenrechtliche Risiken auch in Tochterunternehmen und entlang der Lieferkette zu identifizieren und zu verhindern.

Großbritannien verabschiedete 2015 den Modern Slavery Act gegen moderne Formen der Sklaverei. Er betrifft Berichterstattung und Maßnahmen gegen Zwangsarbeit. Kanada erließ am 28. April 2022 den Fighting Against Forced Labour and Child Labour in Supply Chains Act. Er erhielt am 11. Mai 2023 die königliche Zustimmung und sollte voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Das Gesetz verpflichtet bestimmte Regierungsinstitutionen und private Unternehmen zur Berichterstattung über Maßnahmen gegen Zwangs- und Kinderarbeit in eigenen Tätigkeiten und Lieferketten. Außerdem sieht es Inspektionen und Informationspflichten vor und änderte den Zolltarif, um Einfuhrverbote für Waren aus Zwangs- oder Kinderarbeit zu ermöglichen.

In den Niederlanden stimmte die Erste Kammer am 14. Mai 2019 dem Child Labour Due Diligence Law zu, das bereits im Februar 2017 durch die Zweite Kammer verabschiedet worden war. Es verpflichtet Unternehmen zu Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kinderarbeit und sieht Beschwerden sowie Sanktionen vor. In Österreich gibt es seit 2016 zivilgesellschaftliche Initiativen für verbindliche Regeln. Ein Volksbegehren forderte, Unternehmen zur lückenlosen Dokumentation und Offenlegung des Produktionsprozesses einschließlich Transportwesen sowie zur Garantie von Menschenrechts-, Arbeits-, Tier- und Umweltschutz entlang der Lieferkette zu verpflichten. Es erreichte in der Eintragungswoche vom 17. bis 24. April 2023 insgesamt 120.397 gültige Eintragungen und musste daher vom Nationalrat behandelt werden. In der Schweiz wurde die Konzernverantwortungsinitiative am 29. November 2020 zwar mit 50,7 Prozent der Stimmen angenommen, scheiterte aber am Ständemehr.

Europäische Union

Auf EU-Ebene wurde eine gemeinsame Lieferkettenregelung über mehrere Jahre vorbereitet. EU-Justizkommissar Didier Reynders kündigte am 29. April 2020 einen Gesetzesentwurf zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht an. Die EU-Kommission eröffnete am 26. Oktober 2020 eine öffentliche Konsultation zu „sustainable corporate governance“, die am 8. Februar 2021 endete. Am 23. Februar 2022 nahm die Kommission einen Vorschlag für ein Lieferkettengesetz an. Kritisiert wurde, dass er nur etwa ein Prozent der Unternehmen in der EU betreffen und keine klimabezogenen Sorgfaltspflichten enthalten würde.

Das Europäische Parlament forderte strengere Regeln. Am 27. Januar 2021 nahm sein Rechtsausschuss einen Initiativbericht an, der Unternehmen verpflichten sollte, negative Auswirkungen auf Menschenrechte, Umwelt und gute Unternehmensführung in Produktion und Geschäftsbeziehungen zu vermeiden. Am 10. März 2021 stimmte das Parlament mit großer Mehrheit für einen Bericht über Sorgfaltspflichten. Spätere Verhandlungen führten im Dezember 2023 zu einer Einigung zwischen Unterhändlern des Europaparlaments und den EU-Staaten. Die Richtlinie erreichte am 28. Februar 2024 zunächst nicht die notwendige Mehrheit der EU-Staaten, kam aber am 24. Mai 2024 zustande.

Am 3. April 2025 stimmte das EU-Parlament dafür, den Mitgliedstaaten ein zusätzliches Jahr bis zum 26. Juli 2027 für die Umsetzung in nationales Recht zu geben. Unternehmen müssen die Regeln demnach erst 2028 anwenden. Am 13. November 2025 stimmte das EU-Parlament laut Artikel für eine wesentliche Abschwächung: Das Gesetz soll nur noch Unternehmen ab 5.000 Beschäftigten und mindestens 1,5 Milliarden Euro Jahresumsatz betreffen, statt vorher ab 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz. Die Zustimmung der EU-Staaten stand noch aus, galt aber als Formsache.

Interessen, Einwände und Einflussnahme

Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften unterstützten auf EU-Ebene strengere Regeln. Am 9. Dezember 2020 starteten unter anderem der Europäische Gewerkschaftsbund, die Europäische Koalition für Unternehmensverantwortung, Friends of the Earth, der Österreichische Gewerkschaftsbund und die Arbeiterkammer eine Kampagne. Über 145.000 Bürger forderten die Kommission über eine Website auf, einen Rechtsakt gegen Menschenrechtsverstöße von Unternehmen vorzulegen.

Kritik kam von Wirtschaftsverbänden. Sie befürchteten übermäßigen Bürokratieaufwand, Wettbewerbsnachteile gegenüber Firmen aus Drittstaaten und unkalkulierbare Haftungsrisiken. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer kritisierte fehlende Praxistauglichkeit, Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit. Ein zentrales Argument lautet, Lieferketten bestünden oft aus mehreren hundert oder mehreren tausend Firmen, während einem Betrieb meist nur der direkte Zulieferer bekannt sei. Lukas Schaugg vom International Institute for Sustainable Development warnte zudem vor Rechtsunsicherheit und höheren Rechtsfolgekosten für Länder und Zulieferer im Globalen Süden. Das könne zu wirtschaftlicher Ausgrenzung führen, wenn es schwieriger werde, Teil europäischer Lieferketten zu bleiben.

Auch die Finanzbranche versuchte Einfluss zu nehmen. Der weltgrößte Finanzverwalter Blackrock und weitere Akteure strebten mit Unterstützung des französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron eine Ausnahmeregelung für Banken, Fondsgesellschaften und Versicherungen an. 2025 gab es außerdem Druck von außen: Katar drohte, ab 2026 keine Flüssigerdgaslieferungen mehr in die EU zu liefern, falls das Lieferkettengesetz nicht geändert werde. Das Energieministerium der Vereinigten Staaten und das Energieministerium Katars griffen das Gesetz in einem offenen Brief an die EU an; ExxonMobil und QatarEnergy warnten ebenfalls vor „desaströsen Konsequenzen“.

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