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Kinderarbeit

Geschichte der Kinderarbeit. Extreme Ausweitung ab 1700. Kinderarbeit in einer Fabrik (USA, 1908). Kinderarbeit gibt es bereits seit Menschengedenken, aber …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Einordnung
  2. 2. Entwicklung und gesetzliche Einschränkungen
  3. 3. Aktuelle Verbreitung und Beispiele
  4. 4. Ursachen und Folgen
  5. 5. Schutz und Bekämpfung
  6. 6. Kontroverse Positionen

Begriff und Einordnung

Kinderarbeit ist Arbeit, die von Kindern zu Erwerbszwecken verrichtet wird. Der Begriff ist nicht überall eindeutig, weil „Kinder“, „Erwerbszweck“ und „Arbeit“ unterschiedlich ausgelegt werden.

Nach Artikel 32 der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) sind Tätigkeiten von unter 18-Jährigen als Kinderarbeit anzusehen, wenn sie ihnen schaden oder sie am Schulbesuch hindern. UNICEF zählt außerdem Arbeiten dazu, für die Kinder zu jung sind, die gefährlich oder ausbeuterisch sind, die ihre körperliche oder seelische Entwicklung schädigen oder sie vom Schulbesuch abhalten. Solche Arbeit beraubt Kinder ihrer Kindheit und verletzt Kinderrechte.

Die ILO, eine Organisation der Vereinten Nationen, setzt das normale Mindestalter für Arbeit in der Mindestalter-Konvention 138 auf 15 Jahre. Die Konvention wurde von 173 ILO-Mitgliedsstaaten ratifiziert und ist international anerkannt.

Die ILO unterscheidet drei Gruppen. „Arbeitende Kinder“ (Children in Employment) sind Kinder von 7 bis 14 Jahren, die in irgendeinem Marktsegment arbeiten: in der formellen oder informellen Wirtschaft, gegen Bezahlung oder andere Vorteile sowie in Haushaltsarbeit außerhalb des Elternhauses, unabhängig davon, ob sie bezahlt wird. „Kinderarbeit“ (Children in Childlabour) ist ein Teil dieser Gruppe. Nicht dazu gehören erlaubte leichte Arbeit und Arbeiten von Kindern über dem Mindestalter, die nicht als gefährliche Kinderarbeit gelten. „Gefährliche Kinderarbeit“ (Children in hazardous work) ist wiederum eine Untergruppe. Dazu zählen nach Artikel 3 der ILO-Konvention Nr. 182 Sklaverei und ähnliche Praktiken, Kinderhandel, Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft, Zwangsverpflichtung in Kinderarmeen, Kinderpornografie, illegale Tätigkeiten wie Drogenproduktion und Drogenhandel sowie Arbeit, die wegen ihrer Art oder der Umstände wahrscheinlich Gesundheit, Sicherheit oder Moral schädigt.

Entwicklung und gesetzliche Einschränkungen

Kinderarbeit existiert seit langer Zeit. Besonders stark nahm sie durch die Industrialisierung im 18. und 19. Jahrhundert in Europa und den USA zu. Kinder arbeiteten bereits ab vier Jahren als Hilfskräfte und Dienstboten sowie in der Textilindustrie, in Kohlegruben und Minen. Arbeitszeiten von bis zu 16 Stunden täglich waren möglich. Um 1800 war in den USA ein Drittel der Fabrikarbeiter zwischen sieben und zwölf Jahre alt. Im Bergbau wurden Kinder teilweise eingesetzt, weil bestimmte Arbeiten wegen ihrer geringen Körpergröße nur von ihnen ausgeführt werden konnten. Auch in Deutschland arbeiteten beispielsweise Scheidejungen und Grubenjungen in Bergwerken.

Die Arbeit brachte hohe Gesundheitsrisiken und meist nur eine minimale Schulbildung. Bei einer Untersuchung von 1819 konnten von 715 arbeitenden Kindern nur 455 lesen, 351 ein wenig schreiben und 234 etwas rechnen. Familien waren dennoch häufig auf das zusätzliche Einkommen angewiesen. Unternehmen zahlten Kinderarbeitern meist nur einen Bruchteil des Lohns erwachsener Arbeiter. In England erledigten Frauen und Kinder nach der Einführung von Spinn- und Webmaschinen viele verbleibende Arbeiten zu geringerem Lohn. Wegen der hohen Unfallgefahr an Maschinen wurden auch Kinder aus Waisenhäusern beschäftigt. Friedrich Engels beschrieb diese Zustände 1845; Lewis Wickes Hine dokumentierte Kinderarbeit in den USA um 1900 fotografisch.

Auch die Landwirtschaft war ein wichtiger Bereich. In der Schweiz konnten zwischen 1800 und 1950 sogenannte Verdingkinder, also Waisen- und Scheidungskinder, auf Verdingmärkten ersteigert und häufig zur Zwangsarbeit eingesetzt werden. Bis in die 1920er Jahre zogen Kinder aus Tirol, Südtirol, Vorarlberg und der Schweiz nach Oberschwaben, um dort im Sommer vor allem in der Landwirtschaft zu arbeiten. In elterlichen, besonders in Nebenerwerbsbetrieben halfen Kinder bis in die 1950er Jahre regelmäßig bei Heu-, Getreide- und Kartoffelernte; Schulferien wurden teilweise auf diese Arbeiten abgestimmt.

Im 19. Jahrhundert schränkten Fabrikgesetze die Kinderarbeit schrittweise ein. Das Vereinigte Königreich begrenzte sie 1833 als erstes Land. Preußen erließ 1839 das Preußische Regulativ. Es verbot, 9- bis 16-Jährige länger als zehn Stunden täglich sowie sonntags oder nachts arbeiten zu lassen. 1853 wurde das Mindestalter für Fabrikarbeit auf zwölf Jahre angehoben. Trotzdem arbeiteten 1858 noch 12.500 Kinder zwischen 8 und 14 Jahren in preußischen Fabriken. Als Folge wurde die Gewerbeaufsicht gegründet. Bayern und Baden erließen 1840 Kinderschutzbestimmungen, andere deutsche Länder folgten erst in den 1860er Jahren. Das am 1. Januar 1904 in Kraft getretene Kinderschutzgesetz verbot im Deutschen Kaiserreich die Beschäftigung unter Zwölfjähriger in gewerblichen Unternehmen. In Familienbetrieben blieb Kinderarbeit für unter 10-Jährige 1906 erlaubt.

Aktuelle Verbreitung und Beispiele

Nach einem ILO-Bericht von 2021 stagnierte der zuvor sinkende Anteil der Kinderarbeit erstmals seit 2000. Im Vergleich zu 2016 blieb der relative Anteil bei 9,6 %, während die absolute Zahl der arbeitenden Kinder um 8,4 Millionen stieg. Für 2020 nennt der Bericht 160 Millionen Kinder im Alter von 5 bis 17 Jahren in Kinderarbeit; nahezu die Hälfte, 79 Millionen, arbeitete unter gefährlichen Bedingungen.

55,8 % der Betroffenen waren 5 bis 11 Jahre alt, 22,2 % 12 bis 14 Jahre und 21,9 % 15 bis 17 Jahre. 70 % arbeiteten in der Landwirtschaft, einschließlich Fischerei, Forstwirtschaft, Vieh- und Fischzucht. 19,7 % waren im Dienstleistungsbereich und 10,3 % im Industriesektor tätig, zu dem auch der Bergbau zählt. Nach Regionen entfielen auf Afrika 92,2 Millionen Kinder in Kinderarbeit, davon 41,4 Millionen in gefährlicher Arbeit; auf Asien und den Pazifik 48,7 beziehungsweise 22,2 Millionen; auf Amerika 8,3 beziehungsweise 5,7 Millionen; auf Europa und Zentralasien 8,3 beziehungsweise 7,9 Millionen und auf die Arabischen Länder 2,4 beziehungsweise 1,9 Millionen. Von den 160 Millionen waren 97 Millionen männlich und 62,9 Millionen weiblich.

Im Tourismus sind laut ILO weltweit mindestens 10 % der Beschäftigten Kinder; UNICEF zufolge wird etwa eine Million davon sexuell ausgebeutet. In Indien wurde 2006 ein Gesetz erlassen, das neben gefährlichen Arbeitsplätzen auch Arbeit von Kindern unter 14 Jahren in fremden Haushalten und Restaurants erfasst. Skeptiker bezweifeln die Durchsetzung. Bekannt wurden außerdem Kinderarbeit mit Presslufthämmern in Steinbrüchen sowie der Einsatz von Kindern und Jugendlichen in der Feuerwerksindustrie mit gefährlichen und hochgiftigen Stoffen. Für Natursteine wird auf das unabhängige Xertifix-Siegel verwiesen, für Feuerwerkskörper gibt es noch kein entsprechendes Gütesiegel. Das Prinzip Sumangali nutzt insbesondere in der indischen Textilindustrie soziale Ängste zur Durchsetzung von Kinderarbeit.

Die Tätigkeit von Kindern in sozialen Medien wird häufig als Kinderarbeit bewertet und von Politik und Zivilgesellschaft kritisiert.

Ursachen und Folgen

Die wichtigste Ursache ist Armut. Familien können notwendige Lebensmittel, Kleidung, Wohnung, medizinische Versorgung oder Bildung nicht gleichzeitig finanzieren und sind deshalb auf den Beitrag Minderjähriger zum Familienunterhalt angewiesen. Kinder verrichten dadurch auch lebensgefährliche Arbeiten, etwa die Erzförderung in der Demokratischen Republik Kongo. Gleichzeitig vergrößert Kinderarbeit das Angebot billiger Arbeitskräfte und trägt zu niedrigen Löhnen bei; dadurch kann sie wiederum die Armut der Eltern verstärken.

Weitere Ursachen sind Kinderhandel, fehlender Bildungszugang und das Leben ohne familiären Schutz. Arme Kinder werden in Fabriken, in der Landwirtschaft, auf der Straße oder in Minen zur Arbeit gezwungen. Allein lebende oder unbegleitete Minderjährige müssen sich Arbeit suchen, um zu überleben, oder werden zu Sexsklaven, Zwangsarbeitern oder Kindersoldaten gemacht. Kriege und Flucht führen dazu, dass Kinder zu Waisen werden oder während der Flucht verloren gehen. Im Südsudan waren 63 % aller Flüchtlinge unter 18 Jahre alt; geschätzt 75.000 davon waren allein. Fehlender Zugang zu Bildung erhöht das Risiko von Kinderarbeit, während Schule Zukunfts- und Aufstiegschancen sichern kann.

Die körperlichen Folgen reichen von Skelett- und chronischen Krankheiten über Unterernährung bis zu Schnitten und Verbrennungen durch ungeeignete Maschinen und Werkzeuge. Auch Missbrauch durch Erwachsene kommt vor. Psychisch leiden Kinder unter feindlichen und gewalttätigen Umgebungen, langen Arbeitszeiten und der Entfernung von ihrer Familie. Sie haben dadurch oft keine Zeit für Schule und andere Aktivitäten. Mögliche Folgen sind psychische Probleme, geringes Selbstwertgefühl und fehlende Zukunftswünsche.

Schutz und Bekämpfung

Die UN-Kinderrechtskonvention schützt Kinder seit 1989 vor wirtschaftlicher Ausbeutung. Der erste Welttag gegen Kinderarbeit wurde 2002 eingerichtet und findet jährlich am 12. Juni statt; seit 2003 wird dabei auch verstärkt auf Kinderhandel und Versklavung hingewiesen.

In Deutschland verbietet das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) grundsätzlich die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen. Ausnahmen gelten beispielsweise für leichte Tätigkeiten ab 13 Jahren. Beschäftigung von Kindern bei Veranstaltungen kann die Gewerbeaufsicht genehmigen. Der Arbeitgeber muss vor Beginn eine Ausnahmegenehmigung beantragen, die mit Auflagen, Hinweisen oder Bedingungen verbunden sein kann.

Organisationen und Maßnahmen gegen ausbeuterische Kinderarbeit sind unter anderem Kindergewerkschaften, in denen arbeitende Kinder und Jugendliche ihre Rechte kollektiv vertreten, sowie Nichtregierungsorganisationen. Xertifix setzt sich gegen Kinder- und Sklavenarbeit in der Natursteinbranche ein; Goodweave kennzeichnet Teppiche ohne ausbeuterische Kinderarbeit. In einigen Ländern müssen Unternehmen auch bei eigenen Auslandsaktivitäten und bei ausländischen Zulieferern Kinderarbeit ausschließen. Für Deutschland wurde ein Lieferkettengesetz gefordert. Verbraucher werden außerdem zum Verzicht auf Produkte aufgerufen, die mit Kinderarbeit hergestellt wurden.

Kontroverse Positionen

Umstritten ist, welche Arbeit ausbeuterisch und welche unproblematisch ist. Die ILO befürwortet grundsätzlich ein weltweites Verbot von Kinderarbeit mit engen Ausnahmen. Als ausbeuterisch nennt sie insbesondere Arbeit unter 13 Jahren, Sklaverei und Zwangsarbeit, Kinderprostitution und -pornografie, den Einsatz als Kindersoldaten, illegale Tätigkeiten wie Drogenschmuggel sowie gesundheits-, sicherheits- oder sittlichkeitsgefährdende Arbeit, etwa in Steinbrüchen, mit schweren Lasten, bei sehr langen Arbeitszeiten oder nachts.

Die ILO-Konvention 138 wurde am 26. Juni 1973 beschlossen; Deutschland unterzeichnete sie am 8. April 1976. Entgegen der allgemeinen Darstellung, sie sei international anerkannt, wurde sie laut Artikel nur von etwa einem Viertel der ILO-Mitgliedsstaaten ratifiziert. Im August 2020 ratifizierte Tonga als letzter der damals 187 ILO-Mitgliedsstaaten die Konvention 182 zu den schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Für 2020 nennt die ILO an dieser Stelle abweichend 152 Millionen Kinder in Kinderarbeit, darunter 73 Millionen mit zusätzlichen Gefährdungen. Nach ILO-Berechnungen von 2004 würde eine vollständige Abschaffung der Kinderarbeit weltweit 4 Billionen US-Dollar Wohlstandsgewinn bringen; die Kosten dafür würden 760 Milliarden US-Dollar betragen.

Gegenpositionen betonen, dass ein generelles Verbot Familien in noch größere Not bringen und arbeitende Kinder in die Illegalität drängen könnte. Organisationen arbeitender Kinder in Teilen Indiens, Lateinamerikas und Afrikas fordern daher teilweise beschränkte Arbeitszeiten, Gesundheitsschutz, bessere Löhne und eine „menschlichere Gestaltung“ statt Abschaffung. Kritische Sozialwissenschaftler um Manfred Liebel verweisen darauf, dass Arbeit auch Lernen, berufliche Qualifikation, Selbstbewusstsein und gemeinschaftliche Fähigkeiten fördern könne. Terre des Hommes spricht sich für „würdige Arbeit“ aus, wenn sie dem Alter und den Fähigkeiten entspricht. Als Alternativen oder Ergänzungen werden die Anerkennung von Kinderorganisationen, die Durchsetzung der Kinderrechtskonvention, fairer Handel und der Verzicht öffentlicher Auftraggeber auf ausbeuterische Produkte vorgeschlagen. Ökonomen wie Fabrizio Zilibotti und Matthias Döpke warnen, Verbote und internationale Boykotte könnten Kinder in unbezahlte Heimarbeit oder schlechtere Arbeitsbedingungen drängen.

Auch Kinderleistungssport ist umstritten. Da etwa sieben Jahre Training bis zu einer Höchstleistung nötig sein können, wird Leistungstraining in Sportarten mit sehr frühem Höhepunkt, etwa Gerätturnen vor der Pubertät mit 20 Trainingsstunden pro Woche im Alter von 12 Jahren, als Kinderarbeit eingeordnet, wenn in Leistungskadern Geld verdient wird. Der DOSB hat sich in juristischen Gutachten gegen diesen Vorwurf gewehrt; das Problem des fremdbestimmten Trainings und der damit verbundenen Einnahmen bleibt jedoch bestehen.

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