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Landschaft

Das Wort Landschaft wird vor allem in zwei Bedeutungen verwendet. Zum einen bezeichnet es die kulturell geprägte, subjektive Wahrnehmung einer Gegend als …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Grundidee und Bedeutungen
  2. 2. Ästhetische Wahrnehmung und historische Entwicklung
  3. 3. Landschaft als geowissenschaftlicher Begriff
  4. 4. Weitere Fachperspektiven und Planung
  5. 5. Wehrlandschaft im 20. Jahrhundert

Grundidee und Bedeutungen

„Landschaft“ hat vor allem zwei Bedeutungen: Sie kann die kulturell geprägte und subjektive Wahrnehmung einer Gegend als ästhetische Ganzheit meinen. Sie bezeichnet dann also, wie Menschen einen Ausschnitt der Natur oder Umwelt sehen und bewerten. In der Geographie kann Landschaft dagegen ein Gebiet sein, das sich durch naturwissenschaftlich erfassbare Merkmale von anderen Gebieten abgrenzen lässt.

Eine einheitliche Definition gibt es nicht. Der Begriff verbindet lebensweltliche, ästhetische, territoriale, soziale, politische, ökonomische, geographische, planerische, ethnologische und philosophische Bezüge. Deshalb wird Landschaft auch als „kompositorischer“ Begriff bezeichnet. Häufig wird einer Landschaft ein einheitlicher Charakter zugeschrieben, etwa Harmonie, Schönheit, Einheitlichkeit, Ganzheit, Eigentümlichkeit, Vielfalt und Abgrenzbarkeit.

In der Fachliteratur werden vier eng verwandte Bedeutungen verwendet:

  • ein dinglich erfüllter, geographisch bedeutsamer Raumausschnitt;
  • eine malerische Ansicht eines räumlichen Objekts, die von einer Horizontlinie umfasst wird;
  • ein von einem Standort aus überschaubarer sichtbarer Ausschnitt der Erdoberfläche;
  • ein Sinnsymbol, durch das das moderne Subjekt Sinn im Außenraum ästhetisch vergegenwärtigt.

Als Landschaftsansicht oder Landschaftsbild bezeichnet man besonders das optische Erscheinungsbild einer Gegend und seine Wahrnehmung durch Betrachtende. Diese Bedeutung wurde durch die Landschaftsmalerei geprägt. Meyers Lexikon definierte Landschaft 1908 ungefähr als den Ausschnitt der Erdoberfläche, den man von einem Standort bis zu dem Horizont überblicken kann, an dem Erde und Himmel zusammenzustoßen scheinen. Eine Landschaft könne naturwissenschaftlich, künstlerisch oder kulturgeschichtlich betrachtet werden.

Ästhetische Wahrnehmung und historische Entwicklung

Die ästhetische Beschäftigung mit Ort und Raum begann nach Vorstufen in ägyptischer, mesopotamischer und israelitischer Kultur in der griechischen Antike und setzte sich in der römischen Kultur fort. Wichtig war der locus amoenus, ein angenehmer Ort: Bäume, Wiese, Quelle oder Bach stehen so zueinander, dass sie Wohlbefinden und Daseinswonne vermitteln.

Im Mittelalter stand nicht die ästhetische Betrachtung der irdischen Umwelt im Mittelpunkt. Räumliche Darstellungen sollten vor allem Orte des Geschehens vergegenwärtigen oder symbolisch und allegorisch auf Jesus Christus als Erlöser verweisen. In der Renaissance etablierte sich die Landschaftsmalerei als eigenständige Disziplin. Sie prägte idealisierte Vorstellungen von Landschaft und visuelle Stereotype, die später auch die Wahrnehmung realer Räume beeinflussten.

Im deutschen Sprachraum erhielt „Landschaft“ erst ab dem 15. Jahrhundert zusätzlich die ästhetische Bedeutung eines „geschauten Naturausschnitts“. Seit Beginn des 19. Jahrhunderts wurde das Landschaftserlebnis stärker subjektiv: Auch in der Malerei verlor das verbindliche Landschaftsideal an Bedeutung und wurde durch persönlich gefärbte Darstellungen ersetzt.

Daneben hatte Landschaft früher eine territoriale und rechtspolitische Bedeutung. Das althochdeutsche lantscaf oder lantschaft ist um 830 belegt. Es meinte zunächst gemeinsame Verhaltensweisen und soziale Normen der Bewohner eines Gebietes, später auch das Gebiet selbst, in dem diese Normen galten. Seit dem 12. Jahrhundert wurde Landschaft als politisch-rechtlicher Raum verstanden. Im Spätmittelalter regelten Landschaftsversammlungen öffentliche Angelegenheiten; solche Landschaften konnten gegenüber Fürsten oder Landesherren beträchtliche Autonomie besitzen.

Landschaft als geowissenschaftlicher Begriff

Der geographische Landschaftsbegriff ist ein modernes und nicht eindeutig definiertes Konzept. Die oft Alexander von Humboldt zugeschriebene Definition als „Totalcharakter einer Erdgegend“ lässt sich in seinen Schriften nicht nachweisen. Nachweisbar ist bei ihm jedoch der subjektive „Totaleindruck einer Gegend“, der bei Betrachtenden entsteht.

In der Geomorphologie, der Lehre von den Formen der Erdoberfläche, gibt es zwei beschreibende Ansätze. Der taxonomische Ansatz ordnet den geographischen Raum durch Klassifikation in Großlandschaften und Kleinlandschaften. Der typologische Ansatz bestimmt ein Gebiet als Natur- oder Kulturlandschaft. Dabei werden typische Landschaftselemente und ihre Muster untersucht:

  • Physikalische Elemente sind zum Beispiel Felsen, Sand, Hügel, Ebenen, Formen der Bodenbedeckung und klimatische Merkmale.
  • Biogene, also von Lebewesen geprägte Elemente, sind etwa Wasser, Wald und Wiesen.
  • Anthropogene Elemente sind menschliche Überprägungen, beispielsweise Häuser, Straßen, Steinmauern und Uferverbauungen.

Eine Kulturlandschaft ist dauerhaft vom Menschen geprägt. Eine Naturlandschaft hat keinen dauerhaft prägenden menschlichen Einfluss erfahren. Naturlandschaften können anorganisch sein, etwa Wüsten, Salzseen und Eiswüsten, oder organisch, etwa Regenwald und Savanne.

In der Landschaftsgeographie gilt Landschaft zugleich als Grundlage menschlicher Existenz und als Ausdruck menschlicher Handlungen und Ordnungsvorstellungen. Sie kann als „gesunde Landschaft“ normativ als idealer, statischer Zustand erscheinen, ist aber wegen ihrer Nutzung ständig in Veränderung. Dieser Gegensatz entsteht, weil der Begriff ästhetische Bewertungen mit materiellen Eigenschaften eines Raumausschnitts verbindet. Er ist daher auch für Landespflege, Landschaftsarchitektur, Heimat- und Naturschutz bedeutsam.

Weitere Fachperspektiven und Planung

In Ökologie und Landschaftsökologie wird meist der Begriff Naturraum bevorzugt. In der Praxis überschneiden sich Abgrenzungen von Landschaftsräumen und naturräumlichen (Haupt-)Einheiten häufig, weil ökologischen Einheiten oft physiognomisch, also nach ihrem sichtbaren Erscheinungsbild, abgrenzbare Räume zugeordnet werden.

Die sozialkonstruktivistische Landschaftsforschung versteht Landschaft vor allem als sozial und kulturell erzeugtes und vermitteltes Konstrukt, nicht nur als physische Gegebenheit. Wahrnehmung ist dabei ein komplexer Interpretationsprozess: Gegenwärtige Wahrnehmungen werden mit früheren Wahrnehmungen und bereits vorhandenem Wissen verbunden. Menschen deuten Objekte des physischen Raumes mithilfe sozial vermittelter Deutungs- und Bewertungsmuster als Landschaft. Landschaft entsteht somit „im Schnittbereich von physischen Objekten, Person und Gesellschaft“.

Olaf Kühne unterscheidet vier Dimensionen: die gesellschaftliche Landschaft als sozial ausgehandelte Vorstellung; die individuell aktualisierte gesellschaftliche Landschaft als persönliche Konstruktion; den externen Raum als physische Welt der Gegenstände; und die angeeignete physische Landschaft als jene Gegenstände, die aufgrund gesellschaftlicher Deutungen zusammen als Landschaft verstanden werden.

In der Raumplanung wird statt einer eindeutigen Landschaftsdefinition meist mit „geographischem Raum“ gearbeitet, etwa mit Freiraum als sozialem Handlungsraum oder mit Raumordnung als Steuerung räumlicher Entwicklung. Region, Gegend, Gebiet und Bezirk werden oft ähnlich verwendet. Landschaft kann dabei als besondere Form einer Region gelten. Natürliche Landschaftsgrenzen fehlen häufig; Klimascheiden, etwa in Gebirgen, sind eine Ausnahme.

Die Europäische Landschaftskonvention definiert: „’Landscape’ means an area, as perceived by people, whose character is the result of the action and interaction of natural and/or human factors.“ Landschaft ist demnach ein von Menschen wahrgenommenes Gebiet, dessen Charakter aus dem Zusammenwirken natürlicher und menschlicher Faktoren entsteht.

Wehrlandschaft im 20. Jahrhundert

„Wehrlandschaft“ bezeichnete besonders im Ersten Weltkrieg, in der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus die Vorstellung einer Landschaft, die den Bewohnern im Verteidigungsfall Vorteile verschaffen und Angreifern Hindernisse bieten sollte. In geodeterministischer Denkweise wurde außerdem behauptet, eine solche Gestaltung wirke körperlich und psychisch positiv auf die Bevölkerung.

Im Ersten Weltkrieg entstand unter General Erich Ludendorff im Gebiet Kurland, Litauen und Belarus der vom Generalstab verwaltete Militärstaat „Ober Ost“. Eine 1917 gebilligte Denkschrift sah vor, entvölkerte Gebiete durch einen „menschlichen Wall“ deutscher Siedler wiederzubesiedeln; die Umsiedlung der bisherigen Bevölkerung war eingeplant. Die deutsche Niederlage verhinderte die Ausführung.

In der Weimarer Republik wollten die 1924 formierten und 1926 formal gegründeten Artamanen junge Menschen für Landwirtschaft in Ostpreußen ausbilden und entlang der deutsch-polnischen Grenze Dörfer von „Wehrbauern“ schaffen. 1929 arbeiteten etwa 2000 Artamanen auf ungefähr 300 Gütern. Die Bewegung beeinflusste nachweisbar Rudolf Höß und Heinrich Himmler.

Beim Westwallbau 1936–1940 planten etwa 40 Naturschützer um Reichslandschaftsanwalt Alwin Seifert militärische Grüntarnung und weitergehende Umgestaltungen. Bepflanzungen, insbesondere Windschutzpflanzungen, sollten Bunker und Stellungen tarnen und zugleich die Landschaft im nationalsozialistischen Sinn „verbessern“. Gemeinden mit schweren Kriegsschäden oder Beeinträchtigungen durch den Westwall konnten als „Neuordnungsgemeinden“ zu „Musterdörfern“ umgestaltet werden. Dies folgte der nationalsozialistischen „Blut-und-Boden-Ideologie“.

Im Zweiten Weltkrieg plante der „Generalplan Ost“ die großräumige Umgestaltung besetzter Gebiete Osteuropas zu einer Wehrlandschaft. Die Deportation aller Juden und die Vertreibung von 3,4 Millionen Polen aus dem Gebiet zwischen Oder und Ural waren dafür zynisch eingeplant. Heinrich Wiepking-Jürgensmann forderte unter anderem Bepflanzungen an Flussufern und Brückenbereichen; Hecken sollten Fauna schützen, Äcker vor Wind schützen und vordringende Truppen behindern. Über die tatsächliche Umsetzung gibt es keine gesicherten Informationen; Ansätze werden angenommen, die Planungen wurden aber durch den Kriegsverlauf nicht weiterverfolgt.

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