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Landesregierung (Deutschland)
Eine Landesregierung ist die Regierung eines Landes in Deutschland. In Bayern und Sachsen heißt die Landesregierung Staatsregierung, in den Stadtstaaten …
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Begriff und Aufgabe
Eine Landesregierung ist die Regierung eines deutschen Landes. Sie bildet auf Landesebene die Exekutive, also den Teil der Staatsgewalt, der politische Entscheidungen vorbereitet und Verwaltungshandeln leitet. In Bayern und Sachsen heißt sie Staatsregierung, in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg Senat.
Die Landesregierung ist wichtig, weil sie die Politik eines Bundeslandes gestaltet, Gesetzentwürfe in das Landesparlament einbringen kann und an Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften beteiligt ist. Viele Beschlüsse haben zunächst vor allem politische Bedeutung und brauchen weitere Schritte, zum Beispiel die Beratung eines Gesetzentwurfs im Landesparlament.
Zusammensetzung und Ämter
Eine Landesregierung besteht aus dem Regierungschef und einer bestimmten Anzahl von Ministern. Je nach Land heißen diese Mitglieder auch Staatsminister oder Senatoren. Die rechtliche Stellung der Regierungsmitglieder ist in den Ministergesetzen der einzelnen Länder geregelt.
Der Regierungschef heißt in den Flächenländern Ministerpräsident. In Berlin lautet der Titel Regierender Bürgermeister, in Bremen Präsident des Senats und Bürgermeister, in Hamburg Erster Bürgermeister und Präsident des Senats.
Anzahl und Zuständigkeitsbereiche der Minister unterscheiden sich von Land zu Land. Sie können in der Landesverfassung festgelegt sein, durch ein besonderes Gesetz bestimmt werden oder vom Ministerpräsidenten nach freiem Ermessen festgelegt werden. In Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, dem Saarland und Sachsen können neben Ministern oder Senatoren auch weitere Mitglieder zur Landesregierung gehören.
Regierungssystem der Länder
Alle deutschen Länder sind nach ihrer Staats- beziehungsweise Regierungsform parlamentarische Republiken. Das bedeutet: Die Landesregierung ist grundsätzlich vom Vertrauen des Landesparlaments abhängig, das sie bestellt. Die Regierung ist die Exekutive, das Parlament die Legislative.
Den Rahmen dafür setzt das bundesstaatliche Verfassungsrecht. Besonders wichtig ist das Homogenitätsgebot des Grundgesetzes in Art. 28 GG. Es schreibt bestimmte gemeinsame verfassungsrechtliche Grundsätze für die Länder vor. Die genaue Ausgestaltung des Regierungssystems ist aber Sache der Länder und wird in den Landesverfassungen geregelt. Dort wird festgelegt, wie die Staatsorgane gebildet werden und welche Aufgaben, Funktionen und Kompetenzen sie haben.
Aktuelle Regierungen
Die aktuellen Landesregierungen unterscheiden sich nach Regierungschef, Kabinett und beteiligten Parteien. Beispiele sind Baden-Württemberg mit dem Kabinett Özdemir unter Cem Özdemir (Grüne), getragen von Grünen und CDU, gebildet am 13. Mai 2026, sowie Bayern mit dem Kabinett Söder III unter Markus Söder (CSU), getragen von CSU und Freien Wählern, gebildet am 31. Oktober 2023.
In Berlin regiert der Senat Wegner unter Kai Wegner (CDU) mit CDU und SPD seit dem 27. April 2023. In Bremen regiert der Senat Bovenschulte II unter Andreas Bovenschulte (SPD) mit SPD, Grünen und Linken seit dem 5. Juli 2023. In Hamburg regiert der Senat Tschentscher III unter Peter Tschentscher (SPD) mit SPD und Grünen seit dem 7. Mai 2025.
Weitere Beispiele sind Hessen mit Boris Rhein (CDU), CDU und SPD seit dem 18. Januar 2024; Mecklenburg-Vorpommern mit Manuela Schwesig (SPD), SPD und Linke seit dem 15. November 2021; Nordrhein-Westfalen mit Hendrik Wüst (CDU), CDU und Grüne seit dem 29. Juni 2022; Sachsen mit Michael Kretschmer (CDU), CDU und SPD seit dem 18. Dezember 2024; sowie Thüringen mit Mario Voigt (CDU), CDU, Thüringen.Gerecht und SPD seit dem 12. Dezember 2024.
Historische Übersichten
Der Artikel verweist auf historische Übersichten zu Landesregierungen der heutigen deutschen Länder und zu Landesregierungen ehemaliger deutscher Länder. Genannt werden unter anderem Regierungen des Königreichs Hannover, der Landgrafschaft Hessen-Homburg, des Herzogtums Nassau, des Herzogtums Sachsen-Meiningen, des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt und des Fürstentums Waldeck-Pyrmont.
Außerdem gibt es eine historische Übersicht der Vorsitzenden der Landesregierungen, also der Personen, die an der Spitze der jeweiligen Landesregierung standen.
Frauen an der Spitze
Bisher waren in Deutschland neun Frauen Vorsitzende einer Landesregierung. Nur drei von ihnen, Hannelore Kraft, Franziska Giffey und Anke Rehlinger, gelangten durch Spitzenkandidatur bei einer allgemeinen Wahl in das Amt. Fünf wurden nach Rücktritten der Amtsinhaber durch die jeweiligen Parlamentsmehrheiten gewählt, eine weitere führte das Amt kommissarisch.
Die erste Frau an der Spitze einer deutschen Landesregierung war Louise Schroeder (SPD). Sie führte den Berliner Magistrat vom 18. August 1947 bis zum 7. Dezember 1948 kommissarisch, weil der eigentlich gewählte Oberbürgermeister von der Alliierten Kommandantur nicht bestätigt wurde.
Heide Simonis (SPD) wurde 1993 erstmals zur Ministerpräsidentin Schleswig-Holsteins gewählt und blieb bis 2005 im Amt. Seit der Wahl von Christine Lieberknecht (CDU) zur Ministerpräsidentin Thüringens im Jahr 2009 standen kontinuierlich Frauen an der Spitze mindestens einer Landesregierung.
Derzeit, bezogen auf die Angabe 2024 im Artikel, stehen zwei Frauen an der Spitze einer Landesregierung: Manuela Schwesig in Mecklenburg-Vorpommern seit Juli 2017 und Anke Rehlinger im Saarland seit April 2022. Der Frauenanteil unter den Vorsitzenden der 16 Landesregierungen betrug erstmals 2013 sowie von 2022 bis 2023 25 Prozent. Seit Juli 2024 liegt der Frauenanteil unter den SPD-Ministerpräsidenten bei zwei von sieben, also 28,6 Prozent.