Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Bundesstaat (föderaler Staat)
Weltweit gibt es 24 föderative Staaten, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz. Auf der Karte nicht oder kaum sichtbar eingezeichnet: Komoren und …
Inhalt5 Abschnitte
Begriff und Bedeutung
Ein Bundesstaat, auch Föderation genannt, ist ein souveräner Gesamtstaat, der aus mehreren Teil- oder Gliedstaaten besteht. Rechtlich vereinigt er mehrere politische Ordnungen mit Staatsqualität. Deshalb gibt es mindestens zwei staatliche Ebenen: die Bundesebene und die Ebene der Gliedstaaten, die beispielsweise Länder, Bundesstaaten, Provinzen oder Kantone heißen können.
Die Gliedstaaten sind nicht selbst vollständig souverän. Ihre Beziehungen zum Bund und untereinander werden durch das Staatsrecht des Gesamtstaates geregelt, nicht durch das Völkerrecht. Der Bundesstaat unterscheidet sich dadurch sowohl vom zentralistisch organisierten Einheitsstaat als auch vom Staatenbund, in dem souveräne Einzelstaaten nur locker verbunden sind.
Weltweit nennt der Artikel 24 föderative Staaten. Dazu gehören Deutschland, Österreich und die Schweiz. Bundesstaaten können unterschiedliche Staatsformen besitzen, etwa eine parlamentarische oder präsidiale Bundesrepublik, eine föderale parlamentarische Monarchie oder eine föderale Erbmonarchie.
Aufbau und Aufgabenverteilung
In einem Einheitsstaat besitzt grundsätzlich nur die nationale Ebene Souveränität und Staatlichkeit; als traditionelles Beispiel wird Frankreich genannt. In einem Bundesstaat gibt es dagegen neben dem souveränen Gesamtstaat untergeordnete Einheiten mit eigener staatlicher Qualität. Diese Gliedstaaten dürfen innerhalb ihrer verfassungsrechtlich festgelegten Zuständigkeiten vieles selbstständig und ohne Eingreifen des Bundes regeln. Die obersten Bundesorgane, etwa das Bundesparlament oder oberste Bundesgerichte, stehen ihnen jedoch im staatlichen Aufbau übergeordnet gegenüber.
Welche Ebene eine Aufgabe übernimmt, legt die jeweilige Verfassung fest. In Deutschland und den Vereinigten Staaten wird beispielsweise das Schulwesen von den Gliedstaaten organisiert, während Verteidigung und Außenpolitik zur nationalen Ebene gehören.
Das Parlament eines Bundesstaates besteht typischerweise aus zwei Kammern. Eine Kammer vertritt das gesamte Volk unmittelbar. Die andere, die sogenannte Länderkammer, vertritt grundsätzlich die Interessen der Gliedstaaten. Je nach Verfassung können Bundesstaaten unterschiedlich stark zentralisiert sein; möglich sind unter anderem unitarische, föderale oder kooperative Ausgestaltungen.
Abgrenzung zu anderen Staatsformen
Entscheidend für die Abgrenzung zwischen Bundesstaat und Staatenbund ist vor allem die Frage, wo die Souveränität liegt. Ein Staatenbund ist eine völkerrechtliche Verbindung selbstständiger Staaten, die ihre Souveränität und wesentliche staatliche Kompetenzen behalten. Der Staatenbund kann grundsätzlich nur Entscheidungen treffen, wenn seine Mitgliedstaaten zustimmen. In einem Bundesstaat sind die Gliedstaaten dagegen in den souveränen Gesamtstaat eingeordnet und ihm gegenüber zur Bündnistreue verpflichtet.
Von beiden Formen ist der Einheitsstaat zu unterscheiden, in dem die Staatsgewalt grundsätzlich bei der zentralen Ebene liegt. Regionale Selbstverwaltung macht einen Staat nicht automatisch zum Bundesstaat. Im Vereinigten Königreich wurden beispielsweise Befugnisse an Landesteile übertragen, doch deren Autonomie ist wegen der Parlamentssouveränität nicht verfassungsrechtlich in derselben Weise gesichert wie die Stellung von Gliedstaaten. Eine solche Übertragung staatlicher Aufgaben an Regionen heißt Devolution.
Manche Staaten verbinden föderale und einheitsstaatliche Merkmale. Russland und Südafrika werden als Grenzfälle genannt, weil die Befugnisse ihrer Gliedeinheiten für eine eindeutige Einordnung zu gering sind. Russland besitzt laut Artikel insgesamt 85 Föderationssubjekte, die zu neun Föderationskreisen zusammengefasst sind. Es weist einen asymmetrischen Föderalismus auf: Die verschiedenen Arten von Föderationssubjekten verfügen über unterschiedlich starke Autonomie. Auch Italien, Spanien und das Vereinigte Königreich gelten wegen ihrer weitreichenden Devolution als Mischformen. Der Politikwissenschaftler Ronald L. Watts bezeichnet Spanien als „praktisch ein Bundesstaat“ und Spanien sowie Südafrika als „Quasi-Föderationen“.
Deutschland, Österreich und die Schweiz
In Deutschland war der Deutsche Bund von 1815 bis 1866 ein Staatenbund. Der Norddeutsche Bund von 1867 bis 1871 war dagegen der erste deutsche Bundesstaat. Seine von den Regierungen und einem gewählten Gremium vereinbarte Verfassung trat am 1. Juli 1867 in Kraft. Am 1. Januar 1871 traten die süddeutschen Staaten bei; der Gesamtstaat wurde in Deutsches Reich umbenannt.
Nach dem Ersten Weltkrieg erhielt Deutschland die Weimarer Verfassung vom 11. August 1919. Nach dem Zweiten Weltkrieg wählten die westzonalen Landtage den Parlamentarischen Rat. Das am 23. Mai 1949 in den drei westlichen Besatzungszonen gegründete Bundesgebiet bestand zunächst aus zwölf Ländern. Durch den Zusammenschluss von Württemberg-Baden, Baden und Württemberg-Hohenzollern sank die Zahl 1952 auf zehn; 1957 kam das Saarland als elftes Land hinzu. Mit dem Beitritt der Länder der DDR am 3. Oktober 1990 umfasst Deutschland 16 Bundesländer.
Artikel 20 des Grundgesetzes bezeichnet die Bundesrepublik ausdrücklich als Bundesstaat und verankert damit das Bundesstaatsprinzip. Das Grundgesetz verteilt die Staatsaufgaben auf Bund und Länder sowie auf Bereiche gemeinsamer Zuständigkeit. Der Bundesrat vertritt die Länder auf Bundesebene. Er wirkt insbesondere an Bundesgesetzen mit, die der Zustimmung der Länder bedürfen, außerdem an der Bundesverwaltung und in Angelegenheiten der Europäischen Union. Im deutschen Verfassungsrecht ist „Bundesstaat“ ein normativer, also durch die Rechtsordnung bestimmter Begriff.
Österreich ist nach der Bundesverfassung von 1920 in der Fassung von 1929, die 1945 wieder in Kraft gesetzt wurde, eine föderale parlamentarisch-demokratische Republik aus neun Ländern. Der österreichische Bundesrat vertritt die Länderinteressen, besitzt aber nur bei Eingriffen in die Rechte der Bundesländer ein absolutes Vetorecht.
Die Schweiz ist seit 1848 ein Bundesstaat und besteht aus 26 Kantonen. Nach Artikel 3 der Bundesverfassung sind die Kantone souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung eingeschränkt ist. Sie üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen wurden.
Heutige und historische Beispiele
Die heutigen Bundesstaaten unterscheiden sich deutlich in Größe, Staatsform und Bezeichnung ihrer Gliedstaaten. Die Vereinigten Staaten sind eine präsidiale Bundesrepublik mit 50 Bundesstaaten; hinzu kommen Washington, D. C. als Hauptstadtdistrikt und 14 Außengebiete. Indien ist eine parlamentarische Bundesrepublik mit 28 Bundesstaaten und 8 Unionsterritorien. Brasilien besitzt 26 Bundesstaaten und den Bundesdistrikt mit Brasília, Kanada 10 Provinzen und 3 Territorien, Australien 6 Bundesstaaten, 3 Territorien und 7 Außengebiete. Belgien gliedert sich in 3 Regionen und 3 Gemeinschaften, die sich überschneiden. Die Vereinigten Arabischen Emirate sind eine föderale Erbmonarchie aus 7 Emiraten.
Weitere im Artikel aufgeführte gegenwärtige Bundesstaaten sind Argentinien, Äthiopien, Bosnien und Herzegowina, der Irak, die Komoren, Malaysia, Mexiko, die Föderierten Staaten von Mikronesien, Nepal, Nigeria, Pakistan, Somalia und Venezuela. Die jeweiligen Bundesordnungen beruhen auf unterschiedlichen Verfassungen oder Vereinbarungen; als frühe geltende Beispiele werden die Verfassung der Vereinigten Staaten von 1787 und die schweizerische Verfassung von 1848 genannt.
Historische Bundesstaaten waren häufig nur zeitweise föderal organisiert oder wurden später aufgelöst. Dazu zählen unter anderem das Deutsche Reich, die Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien, die Sowjetunion, die Tschechoslowakei, die Vereinigten Staaten von Indonesien und die Westindische Föderation. Formale und tatsächliche Ordnung konnten dabei auseinanderfallen: Die Sowjetunion war mit 15 Unionsrepubliken formal föderal aufgebaut, wurde tatsächlich aber zentralistisch regiert; die Stalin-Verfassung von 1936 bis 1977 war offen zentralistisch.
Auch die Einordnung der DDR von 1949 bis 1952 ist umstritten. Sie besaß fünf Länder und formal föderative Merkmale. Verschiedene Staatsrechtler, Historiker und Politikwissenschaftler bewerten sie jedoch als nur scheinbaren Bundesstaat, als „dezentralisierten Einheitsstaat“ oder als Staat, der zwar zunächst bundesstaatlich organisiert war, in der Praxis aber wegen der zentralen Entscheidungsmacht der Sowjetischen Kontrollkommission nie als wirklicher Bundesstaat funktionierte.