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Homogenitätsgebot
Durch das Homogenitätsgebot wird im Verfassungsrecht von Bundesstaaten sichergestellt, dass Verfassungs- und/oder Wahlrechtsgrundsätze des Bundes auch für die …
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Bedeutung des Homogenitätsgebots
Das Homogenitätsgebot ist ein Grundsatz im Verfassungsrecht von Bundesstaaten. Es sorgt dafür, dass wichtige Verfassungs- und/oder Wahlrechtsgrundsätze des Bundes auch für die Gliedstaaten gelten. Dadurch wird deren Eigenständigkeit bei der Gestaltung ihrer inneren Ordnung begrenzt.
Regelung in Deutschland
Art. 28 Abs. 1 des Grundgesetzes verlangt, dass die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne des Grundgesetzes entspricht.
Außerdem muss das Volk in Ländern, Kreisen und Gemeinden eine Vertretung haben. Diese muss aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen sein.
In der Praxis sind die deutschen Länder parlamentarische Republiken. Ein präsidentielles Regierungssystem auf Länderebene wäre grundsätzlich jedoch ebenfalls zulässig.
Regelung in Österreich
Im österreichischen Verfassungsrecht ist das Homogenitätsgebot ausdrücklich nur für die Wahl zu den Landtagen und zu den Gemeinderäten formuliert: in Art. 95 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) für Landtagswahlen und in Art. 117 Abs. 2 B-VG für Gemeinderatswahlen.
Das Wahlrecht der Länder darf den Kreis der Wahlberechtigten nicht stärker einschränken als das Wahlrecht des Bundes. Das Gemeindewahlrecht darf seinerseits nicht restriktiver sein als das Wahlrecht zum Landtag des jeweiligen Landes.