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Katholische Soziallehre

Die katholische Soziallehre bezeichnet die Gesamtheit an Aussagen der römisch-katholischen Kirche über den Bereich des menschlichen Soziallebens.

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Begriff, Ziel und Grundlagen
  2. 2. Entwicklung und zentrale Dokumente
  3. 3. Träger und praktische Vermittlung
  4. 4. Sozialprinzipien
  5. 5. Solidarität, Subsidiarität und Gemeinwohl
  6. 6. Verhältnis zu Wissenschaft und Gesellschaft

Begriff, Ziel und Grundlagen

Die katholische Soziallehre umfasst die Aussagen der römisch-katholischen Kirche über das menschliche Sozialleben. Sie untersucht, wie gesellschaftliches Zusammenleben funktioniert, wodurch es beeinflusst wird und mit welchen Mitteln bestimmte soziale Ziele erreicht werden können. Soziale Verhältnisse werden dabei empirisch untersucht und zugleich theologisch und ethisch bewertet, um praktische Folgerungen abzuleiten.

Ihre Erkenntnisquellen sind die menschliche Vernunft und die christliche Offenbarung. Auf dieser Grundlage nimmt sie an, dass Menschen die „Ordnung der Dinge“, den Ordo Socialis als „Soziale Ordnung“, erkennen können. Durch die Anwendung bestimmter Tugenden sollen die tatsächlichen gesellschaftlichen Verhältnisse den Sozialprinzipien angenähert werden. Gemeinsam mit den ethischen Lehren anderer christlicher Konfessionen gehört sie zur christlichen Sozialethik, die auch als universitäres Fach gelehrt wird.

Lehramtlich stützt sich die katholische Soziallehre vor allem auf die päpstlichen Sozialenzykliken. Eine Enzyklika ist ein päpstliches Rundschreiben, das grundlegende Fragen des kirchlichen Lebens und der christlichen Lehre behandelt.

Entwicklung und zentrale Dokumente

Die Kirche äußerte sich seit ihren Anfängen zur sittlichen Gestaltung des sozialen Lebens. In der Scholastik entwickelte sie naturrechtliche Grundlagen ihres Menschen- und Gesellschaftsbildes. Als eigenständige Soziallehre entstand sie jedoch erst im 19. Jahrhundert. Auslöser waren die sozialen Spannungen infolge der Industriellen Revolution und der Verstädterung sowie die Auseinandersetzung mit Liberalismus und Sozialismus.

Papst Leo XIII. veröffentlichte 1891 mit Rerum Novarum die erste ausdrücklich als solche geltende Sozialenzyklika. Ein wichtiger Vorläufer war der Arbeiterbischof Wilhelm Emmanuel von Ketteler, der Begründer der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung. Mit Quadragesimo anno setzte Papst Pius XI. 1931 einen weiteren Meilenstein; Papst Pius XII. entwickelte die Lehre vor allem durch sozialethische Ansprachen weiter.

Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil richtet sich die Soziallehre stärker auf globale Verhältnisse aus. Mater et magistra von Johannes XXIII. behandelte 1961 aktuelle soziale Probleme, Pacem in terris entwickelte 1963 die Idee eines friedlichen Zusammenlebens im weltweiten Maßstab. Gaudium et spes von 1965 bestimmte das Verhältnis der Kirche zur „Welt von heute“, während Populorum progressio von 1967 die weltweite Entwicklungsproblematik behandelte.

Laborem exercens betonte 1981 die zentrale Bedeutung der Arbeit. Sollicitudo rei socialis griff 1987 erneut die Probleme der sogenannten Dritten Welt auf. Centesimus annus beurteilte 1991 nach dem Zusammenbruch des Sozialismus in Osteuropa die wirtschaftliche, soziale und politische Weltlage unter Rückgriff auf Rerum Novarum. Nach der Weltfinanzkrise erschien 2009 Caritas in veritate. Einige rechnen auch die Aussagen von Laudato si’ aus dem Jahr 2015 zur Verantwortung für die Schöpfung zur Soziallehre. Papst Leo XIV. begründete seine Namenswahl ausdrücklich mit einem Verweis auf Leo XIII. und Rerum Novarum.

Träger und praktische Vermittlung

Inhalt und Grenzen der katholischen Soziallehre werden zunächst durch das kirchliche Lehramt, also durch Päpste und Bischöfe, bestimmt. Daneben wirken Fachleute für Theologie an Universitäten und Hochschulen mit. Seit dem 19. Jahrhundert löste sich die theologische Soziallehre schrittweise von der Moraltheologie und entwickelte sich zu einem eigenen wissenschaftlichen Fachgebiet. Der erste Lehrstuhl für „Christliche Gesellschaftslehre“ entstand 1893 in Münster. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden entsprechende Professuren oder Lehrangebote an den theologischen Fakultäten zunehmend üblich.

Eine dritte Ebene bildet die katholische Sozialbewegung. Zu ihr gehören kirchliche Sozialverbände wie die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung, die Christliche Arbeiterjugend, das von Adolph Kolping gegründete Kolpingwerk, der Deutsche Caritasverband, der Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung und der Bund Katholischer Unternehmer. Diese Organisationen vermitteln die Soziallehre praktisch in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik.

Sozialprinzipien

Die katholische Soziallehre beruht auf dauerhaft gültigen Sozialprinzipien, die aus dem christlichen Menschenbild abgeleitet werden. Sie beschreiben einerseits Grundbedingungen des gesellschaftlichen Lebens und formulieren andererseits Maßstäbe dafür, wie dieses Leben gestaltet werden soll. Dabei lassen sie einen weiten Ermessensspielraum. Oswald von Nell-Breuning bezeichnete sie als „Baugesetze der Gesellschaft“; sie gelten als „strukturierungs- und verfahrensrelevante Grundsätze“.

Zu den Sozialprinzipien gehören neben der Personalität – der Ausrichtung auf die Würde und Eigenständigkeit jeder Person – das Solidaritätsprinzip, das Subsidiaritätsprinzip und das Gemeinwohlprinzip. Sie gelten als allgemein einsichtige Strukturen, Sinngehalte und Werte, ohne die menschliches Zusammenleben nicht möglich sei. Seit den 1990er-Jahren wird außerdem diskutiert, Nachhaltigkeit einzubeziehen. Kirchliche Hilfswerke und die bischöfliche Sozialverkündigung in Deutschland haben den Begriff aufgenommen; in päpstlichen Lehrschreiben wird er jedoch bis heute nur selten ausdrücklich verwendet.

Solidarität, Subsidiarität und Gemeinwohl

Das Solidaritätsprinzip beschreibt den mitmenschlichen Zusammenhalt. Es geht von der wesensmäßigen Gleichheit aller Menschen und von ihrer sozialen Bezogenheit aufeinander und auf die gesamte Gesellschaft aus. Daraus folgt die Verpflichtung, die Menschenwürde gegenseitig zu achten. Heinrich Pesch stellte dieses Prinzip Ende des 19. Jahrhunderts in seinem Solidarismus in den Mittelpunkt der katholischen Soziallehre. Er wollte Einzelwohl und Gemeinwohl sowie Aufgaben und Grenzen staatlicher Eingriffe miteinander ausgleichen. Das Solidaritätsprinzip führt über die Forderung gleicher Chancen für alle Menschen zum Gedanken der sozialen Gerechtigkeit.

Das Subsidiaritätsprinzip regelt das Verhältnis zwischen größeren und kleineren sozialen Einheiten. Individuen und kleinere Gemeinschaften, beginnend mit der Familie, sollen ihre Angelegenheiten möglichst eigenverantwortlich regeln. Größere Einheiten dürfen ihnen diese Verantwortung nicht dauerhaft abnehmen, müssen aber Hilfe leisten, wenn ihre Kräfte nicht ausreichen. Negativ formuliert verlangt das Prinzip die Nicht-Einmischung größerer Einheiten in Aufgaben, die kleinere Gruppen selbst bewältigen können. Positiv formuliert verpflichtet es größere Einheiten zur Unterstützung und Förderung. Beispielsweise liegt die Erziehungsverantwortung vorrangig bei den Eltern; für die Wirtschaft trägt das private Unternehmertum die erste Verantwortung, während der Staat die Rahmenordnung festlegen soll. Gustav Gundlach formulierte das Prinzip als Sozialprinzip; Pius XI. verwendete den Begriff 1931 in Quadragesimo anno erstmals in der kirchlichen Sozialverkündigung.

Das Gemeinwohlprinzip steht im Spannungsfeld zum Wohl des Einzelnen und wird teilweise als aus der Solidarität abgeleitet betrachtet. Es knüpft an Thomas von Aquins Verständnis des Menschen als „ens sociale“, also als gesellschaftliches Wesen, an. Der „exklusive“ oder klassische Gemeinwohlbegriff versteht das Gemeinwohl als „Dienstwert“: Gesellschaftliche Strukturen und Institutionen sollen die Mittel und Chancen bereitstellen, mit denen Einzelne, Familien und Gruppen ihre eigenen Werte und Ziele „voller und schneller erreichen“ können. Der „inklusive“ Begriff betont dagegen den Eigenwert des Gemeinwohls. Danach erhält die Gesellschaft durch das gemeinsame Ziel ihren Sinn; Gemeinwohl bedeutet „das personale Wohl aller Gesellschaftsglieder, sofern es nur in sozialer Kooperation erstrebt werden kann“.

Verhältnis zu Wissenschaft und Gesellschaft

Die katholische Soziallehre greift Erkenntnisse und Theorien der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften auf und strebt eine empirische Überprüfbarkeit ihrer Aussagen an. Von allgemeiner Wissenschaft unterscheidet sie sich vor allem durch die Einbeziehung der christlichen Offenbarung und die Betonung des Naturrechts als lex naturalis, also einer durch Vernunft erkennbaren natürlichen Ordnung.

Joseph Höffner entwickelte einen breiten Vorlesungszyklus der Christlichen Sozialwissenschaften. Gegen Ende des 20. Jahrhunderts nahm der Einfluss sozialethischer Betrachtungen durch eine methodische Verengung stark ab. Franz Furger, Dietmar Mieth und andere versuchten deshalb, die Soziallehre im Dialog mit philosophischen Konzepten und den Humanwissenschaften weiterzuentwickeln.

Die Aufnahme der Soziallehre fiel regional unterschiedlich aus. In Österreich bestanden wegen der Erinnerungen an den katholisch geprägten Ständestaat vor 1938 Vorbehalte. In Lateinamerika galt sie bis in die 1970er-Jahre teilweise als zu abstrakt und als unzureichend auf wechselnde historische Bedingungen bezogen; dort gewann stattdessen die Theologie der Befreiung an Bedeutung. Im südafrikanischen Raum erhielt sie unter anderem durch den gemeinschaftlichen Prozess für ein „Neues Simbabwe“ eine neue Rolle bei der ethischen Kritik staatlicher Herrschaft.

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