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Herzog

Herzog (althochdeutsch herizogo, lateinisch dux, ursprünglich Führer, Heerführer im Kriege) ist ein Adelstitel. Im Französischen entspricht er dem duc, …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung und Ursprung
  2. 2. Herzogtümer im Mittelalter
  3. 3. Dynastische Herzöge und Rangerhöhungen
  4. 4. Titularherzöge und europäische Praxis
  5. 5. Anrede

Bedeutung und Ursprung

Ein Herzog ist ein Adelstitel. Er bezeichnete ursprünglich einen Führer oder Heerführer im Krieg (althochdeutsch herizogo, lateinisch dux). Französische, englische, spanische, italienische und portugiesische Entsprechungen sind duc, duke, duque, duca und duque.

Bei den Germanen wurden Herzöge für die Dauer eines Kriegszuges von den freien Männern eines Stammes in einer Versammlung, dem Thing, gewählt. Entscheidend waren meist Kriegserfahrung, Ansehen sowie Größe und Kampfkraft der Gefolgschaft. In der Merowingerzeit wurden Herzöge königliche Amtsträger mit vor allem militärischen Aufgaben. Sie regierten eroberte Stammesgebiete wie Alemannien, Baiern, Franken um Würzburg, Aquitanien und Bretagne, in denen die fränkischen Könige auf einheimische Zwischenmächte angewiesen waren.

Der bis heute geführte älteste deutsche Adelstitel ist Herzog von Bayern. Garibald I. erhielt ihn um 548 für Baiern vom fränkischen König Theudebald, zur Zeit Kaiser Justinians I.

Herzogtümer im Mittelalter

Im Frühmittelalter entstanden im fränkischen Raum erbliche Stammesherzogtümer. Die Karolinger hoben sie zunächst auf; mit dem Rückgang der königlichen Zentralgewalt lebten sie Ende des 9. Jahrhunderts wieder auf. Im Ostfrankenreich waren die Stammesherzöge zur Zeit Heinrichs I. meist Angehörige regionaler Herrscherdynastien. Sie übten für den König Rechte über Grafen und Edelherren aus: Sie führten etwa den Heerbann, also das militärische Aufgebot, beriefen Landtage ein und hielten Gericht.

Im 12. und 13. Jahrhundert wurden die Stammesherzogtümer des Heiligen Römischen Reiches zunehmend in Territorial- und Titularherzogtümer aufgeteilt. Ein Territorialherzog herrschte über bestimmte, oft räumlich getrennte Gebiete; ein Titularherzog trug den vom König verliehenen Titel. Wie viele Grafen und Edelherren seine Oberherrschaft tatsächlich anerkannten, hing von seiner politischen und militärischen Durchsetzungskraft ab. Die Herzogswürde war ein königliches Lehen und konnte entzogen werden, wie bei Heinrich dem Löwen 1180 in Sachsen und Bayern.

Beispiele für diese Entwicklung sind die Teilung Bayerns 976 in Baiern und Kärnten, die Abtrennung Österreichs von Bayern 1156 und die Abtrennung der Steiermark 1180. Nach 1180 wurde auch der Titel Herzog von Sachsen regional neu verteilt. Über Belehnungen gelangte der sächsische Herzog- und Kurfürstentitel 1423 an Friedrich den Streitbaren von Meißen. Dadurch wanderte der ursprünglich auf das Gebiet des heutigen Niedersachsen bezogene Name Sachsen in das Gebiet um Dresden und Meißen. Nach der Schlacht bei Mühlberg 1547 führten auch mehrere ernestinische Kleinstaaten in Thüringen den Namen Sachsen.

Andere Titel verschwanden oder änderten ihre Bedeutung: Der Titel Herzog von Schwaben wurde nach dem Aussterben der Hohenstaufen 1268 nicht mehr verwendet. Die Fürstbischöfe von Würzburg führten von 1168 bis 1802/03 den Ehrentitel Herzog von Franken; anschließend übernahmen die Könige von Bayern den fränkischen Herzogstitel.

Dynastische Herzöge und Rangerhöhungen

Seit dem Spätmittelalter entstanden zusätzlich dynastisch-territorial bestimmte Herzogtümer durch Rangerhöhungen. 1235 erhielten die Welfen für ihre norddeutschen Erbbesitzungen den Titel Herzöge von Braunschweig-Lüneburg. Zu Herzögen wurden ferner 1339 der Graf von Geldern, 1348 die slawischen Fürsten von Pommern und Mecklenburg sowie 1495 der Graf von Württemberg erhoben. In der Frühen Neuzeit bemühten sich manche Herzöge um den höheren Kurfürstentitel, der zur Teilnahme an der Kaiserwahl berechtigte. Dies gelang dem Herzog von Braunschweig und Lüneburg aus der Linie Calenberg-Göttingen 1692 und dem Herzog von Württemberg 1803.

Anders als in England oder Frankreich waren Herzogstitel im Heiligen Römischen Reich keine Erstgeburtstitel, also nicht nur Titel des ältesten Sohnes. Erbliche Fahnlehen wurden einer Familie „zur gesamten Hand“ verliehen. Deshalb führten grundsätzlich alle Familienmitglieder den Titel, etwa bei Wittelsbachern, Welfen, Wettinern und Habsburgern. Der Familienälteste empfing bei der Belehnung die Fahne stellvertretend für das ganze Haus. Familien konnten ihre Regierungsgebiete intern gemeinsam regieren, nach Erstgeburt ordnen oder aufteilen; das Reichslehen blieb dennoch der Gesamtfamilie verliehen.

Zwischen 1801 und 1806 sowie nach dem Wiener Kongress 1815 kam es zu weiteren Rangerhöhungen. Einige Herzöge wurden Kurfürsten, Könige oder Großherzöge; auch bisherige Fürsten stiegen zu Herzögen auf. Großherzöge durften königliche Privilegien wie Nobilitierungen, also Erhebungen in den Adel, ausüben und führten die Anrede Königliche Hoheit. Heute trägt nur der Monarch von Luxemburg den Titel Großherzog von Luxemburg. Eine österreichische Besonderheit war bis 1918 der Erzherzog: Die Habsburger führten den Titel ab 1359 aufgrund des gefälschten Privilegium maius. Er sollte ihre Vorrangstellung gegenüber anderen Reichsfürsten ausdrücken, ohne ein Königswahlrecht zu verleihen.

Titularherzöge und europäische Praxis

Auch Monarchen höheren Rangs konnten Adelige zu Titularherzögen erheben. Solche Titel waren in der Regel Erstgeburtstitel und verliehen keine eigene Herrschaft über ein Herzogtum. Fürst Metternich wurde beispielsweise 1818 zum sizilianischen Herzog von Portella ernannt. In Deutschland waren weitere bekannte Erhebungen Otto von Bismarcks zum Herzog zu Lauenburg durch Wilhelm II. 1890, Victor zu Hohenlohe-Schillingsfürsts zum Herzog von Ratibor 1840 und Eugène de Beauharnais’ zum Herzog von Leuchtenberg 1817.

Königliche Prinzen erhielten oder erhalten in vielen Monarchien zusätzlich historische Herzogstitel, früher teils mit Einkünften und Ländereien, jedoch ohne Herrschaftsrechte. Dies galt in Frankreich bis 1848/70, in Portugal bis 1910 und in Italien bis 1946; heute besteht diese Praxis noch in Belgien, Großbritannien, Schweden und Spanien. In Schweden vergibt das Königshaus seit 1772 Herzogstitel über schwedische Landschaften ehrenhalber an Prinzen, heute auch an thronberechtigte Prinzessinnen. In Spanien gehören Herzöge zu den Granden. Der Titel Herzog von Franco wurde Carmen Franco y Polo 1975 verliehen; ihrer Tochter Carmen Martínez-Bordiú y Franco wurden Herzog- und Grandentitel 2022 durch das Gesetz über die demokratische Erinnerung entzogen.

In Italien bestanden souveräne Herzogtümer wie Guastalla, Lucca, Modena und Parma. Sie verschwanden 1859/60 während der italienischen Einigung, ihre früheren Herrscher wurden Titularherzöge. Das 1815 geschaffene Herzogtum Genua war dagegen von Anfang an ein unselbständiger Bestandteil des Königreichs Sardinien.

Im Vereinigten Königreich heißt der Titel Duke und gehört zur Peerage. Dukes stehen nach der königlichen Familie an der Spitze des Adels. Der erste Titel wurde 1337 Edward of Woodstock als Duke of Cornwall verliehen; heute gibt es noch etwa 37 Duketitel, von denen einzelne Personen mehrere führen können. Britische Dukes sind Titularherzöge, keine Staatsoberhäupter, und dürfen keine Nobilitierungen vornehmen. Der chinesische Titel Gong wird in westlichen Übersetzungen meist mit Herzog oder duke gleichgesetzt.

Anrede

Die ursprüngliche Anrede für einen Herzog lautete „Eure Gnaden“; in Großbritannien lautet sie bis heute His/Her Grace. Innerhalb des Hochadels war unabhängig vom einzelnen Titel auch „Euer Liebden“ gebräuchlich.

Herzöge aus regierenden Königshäusern werden als „Königliche Hoheiten“ angesprochen. Regierende Herzöge im Deutschen Bund erhielten im 19. Jahrhundert die Anrede „Hoheit“. Führt ein regierender Fürst, etwa der Fürst von Liechtenstein oder von Monaco, einen herzoglichen Nebentitel, bleibt seine Anrede „Durchlaucht“.

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