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König
Im Europa des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit war der König in der Regel höchster Souverän seines Landes: Oberhaupt der Regierung, oberster Richter …
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Grundbegriff und Bedeutung
Ein König, weiblich Königin, ist die Amtsbezeichnung für den höchsten monarchischen Würdenträger in der Rangfolge eines souveränen Staates. Über einem König steht hierarchisch nur der Kaiser, wie bei historischen Großreichen. Die Anrede eines Königs lautet „Majestät“.
Im Europa des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit war der König in der Regel der höchste Souverän seines Landes. Er vereinte oft mehrere zentrale Funktionen: Er war Oberhaupt der Regierung, oberster Richter und Gesetzgeber. In manchen Staaten, zum Beispiel in England und später im Vereinigten Königreich, konnte er zusätzlich geistliches Oberhaupt sein. In modernen Monarchien ist der König meist Staatsoberhaupt, hat aber vor allem repräsentative und zeremonielle Aufgaben.
Die weibliche Form „Königin“ kann zwei Bedeutungen haben: Sie kann eine selbst regierende monarchische Würdenträgerin bezeichnen oder die Ehefrau eines Königs, also eine Titularkönigin. Der Ehemann einer regierenden Königin wird dagegen meist nicht König oder Titularkönig genannt, sondern Prinzgemahl.
Wortherkunft und Sprachverwandtschaft
Das deutsche Wort „König“ ist in älteren deutschen Sprachstufen belegt, etwa althochdeutsch „kuning“ und mittelhochdeutsch „künic“. Verwandte Formen gibt es in vielen altgermanischen Sprachen, zum Beispiel altenglisch „cyning“ und altnordisch „konungr“. Aus einer germanischen Sprache des 2./3. Jahrhunderts wurde das Wort auch ins Finnische entlehnt, wo „kuningas“ belegt ist.
Die zugrunde liegende protogermanische Form wird als *kuninga-z angegeben. Sie enthält das Suffix -ing/-ung, das Zugehörigkeit oder Abstammung ausdrückt. Deshalb bedeutete *kuninga-z ursprünglich wohl „der zum kuni/kunja- Gehörige“ oder „der von einem kuni/kunja- Abstammende“. Die genaue Deutung ist umstritten. Eine verbreitete Erklärung verbindet das Wort mit *kunja- für „Sippe“ oder „Geschlecht“. Danach wäre der König ursprünglich „der einem edlen Geschlecht Entstammende“ gewesen.
Auch andere Sprachfamilien haben eigene Königswörter. Zum lateinischen „rēx“ gehören „regnum“ für „Königreich“ und „regere/regnare“ für „herrschen“. Es ist mit dem indischen „rājā“ für „König“ verwandt. In slawischen Sprachen wurde der spätere Königstitel oft vom Namen Karl abgeleitet, nach Karl dem Großen, etwa tschechisch „král“, polnisch „król“ und russisch „король“ („korol'“). Im Ungarischen ist „király“ vermutlich slawischen Ursprungs.
Bei außereuropäischen Herrschertiteln ist die Übersetzung als „König“ oft nicht eindeutig. Bei kleinen Königreichen oder Stammeskönigtümern kann der Übergang zwischen Häuptling und König fließend sein. Der chinesische Titel „Wang“ bezeichnete in frühen Dynastien bis zur Einigung Chinas als Kaiserreich einen souveränen Herrscher und wird daher westlich oft mit „König“ übersetzt. Später wurde „Wang“ im Kaiserreich ein hoher Adelstitel, meist als „Prinz“ übersetzt.
Frühe Königreiche im Alten Orient
Im Alten Orient war das Königtum die am weitesten verbreitete Herrschaftsform. In seiner Frühzeit wurde es durch eine Palastwirtschaft gestützt. Diese entwickelte sich im 3. und 2. Jahrtausend v. Chr. in den Städten von Sumer aus der Tempelwirtschaft und wurde nach dem Großreich von Akkad, etwa 2340–2200 v. Chr., von mesopotamischen Kleinkönigreichen übernommen.
Erfolgreiche Dynastien, etwa in Qatna, Mari, Jamḫad, Ebla, Larsa, Ur, Isin, Der und Susa, herrschten oft über mehrere Städte. Diese Städte konnten abhängige Palastwirtschaften und Statthalter oder Fürsten haben, die einem Oberkönig Tribute zahlten. Als Höhepunkte des altorientalischen Königtums gelten Großkönigreiche der Babylonier, Hethiter, Assyrer und Perser von etwa 1800 v. Chr. bis 330 v. Chr. Im Lauf der Zeit wurde die Verwaltung immer ausgefeilter; die Palastwirtschaft war spätestens nach dem Bronzezeit-Kollaps überholt.
Die Funktionen altorientalischer Könige sind nicht immer genau bekannt und veränderten sich im Lauf der Zeit. Oft wird angenommen, dass Könige aus einer Priesterkaste hervorgingen und sich als Gottkönige verstanden. Sie hatten anders als frühe skandinavische Könige auch eine rechtsprechende Funktion. Ein wichtiges Selbstbild war die Formel „Hirte der Völker“, die zuerst für Lugalzagesi bezeugt ist. In Ägypten galten die Könige, die „Pharaonen“, als Gottkönige, geistliche Oberhäupter und göttliche Reinkarnationen.
Der persische Großkönig unterwarf praktisch den gesamten Vorderen Orient. Er sah sich wohl eher als weltlicher „König der Länder und Völker“. Seine Satrapen, also regionale Herrscher oder Statthalter, rekrutierte er aus lokalen Eliten. Nach den Eroberungen Alexanders des Großen zerfiel das Perserreich. Alexander berief sich wieder auf göttliche Abstammung; seine Nachfolger, die Diadochen, gründeten eigene Reiche. Besonders das Seleukidenreich und das Ptolemäerreich hielten sich bis ins späte 1. Jahrhundert v. Chr. Die Römer übernahmen nach der Eroberung großer Teile des Orients Vorstellungen von der Göttlichkeit des Herrschers in das Kaisertum, das seit der Spätantike christlich legitimiert war.
Königtum in Antike und Germanenzeit
Im antiken Griechenland war das Königtum im griechischen Kernland der archaischen und klassischen Zeit, etwa 800 bis 336 v. Chr., eine seltene Ausnahme. Die griechischen Staaten bildeten eine lockere, oft in Bündnisse und Gegensätze gespaltene Staatengemeinschaft mit unterschiedlichen Staatsformen. Eine wichtige Ausnahme war Sparta mit einem Doppelkönigtum. Dieses sollte gegenseitige Kontrolle ermöglichen, wobei die Macht der Könige ohnehin eingeschränkt war. In der hellenistischen Zeit nach Alexander dem Großen wurde das Königtum in den Nachfolgereichen dagegen zur üblichen Staatsform; die Macht der hellenistischen Könige war in ihrem Reich weitgehend unbeschränkt. Das griechische Wort für König war „basileus“. Von ihm zu unterscheiden ist die Tyrannis.
Rom wurde nach der Überlieferung in seiner Frühzeit von Königen regiert, beginnend mit Romulus. Viele Einzelheiten sind sagenhaft überliefert. Nach dem Sturz des siebten und letzten Königs Lucius Tarquinius Superbus, angeblich 509 v. Chr., war Rom bis ins späte 1. Jahrhundert v. Chr. eine Republik. Der Titel „rex“ war danach so unbeliebt, dass Augustus bei der dauerhaften Monarchie nach Caesar nicht den Königstitel verwendete, sondern die Amtsbezeichnung „Imperator“ umdeutete und mit Caesars Namen verband. Eine Ausnahme bildete Konstantin der Große, der seinem Neffen Hannibalianus um 335/36 den Titel „rex“ gab; dies bezog sich aber auf römische Klientelherrschaften.
Das Königtum bei den Germanen wird in der Forschung kontrovers diskutiert. Ältere Arbeiten nahmen auf Grundlage antiker Quellen verschiedene Formen wie Sakralkönigtum, Heerkönigtum oder Kleinkönigtum an. Neuere Forschung weist aber auf methodische Probleme hin: Wenn lateinische Texte germanische Anführer als „rex“ bezeichnen, kann das auch eine römische Hilfskonstruktion gewesen sein, um fremde Herrschaft mit bekannten Begriffen zu beschreiben. Ob diese Anführer im eigentlichen Sinn Könige waren, ist deshalb umstritten.
Während der Völkerwanderungszeit konnten Heerkönige auf dem Festland wichtige Identifikationsfiguren sein. Nach heutiger Sicht waren germanische „gentes“, also Gruppen oder Verbände, oft multiethnisch. Ihre Identität entstand durch die Bindung an einen Heerkönig und dessen Familie, an deren Seite sie kämpften und deren Traditionen sie übernahmen. Ethnische Bezeichnungen waren im frühen Mittelalter daher eher militärisch und politisch als kulturell, sprachlich oder geografisch festgelegt.
Mittelalterliche Formen in Skandinavien und im Reich
In Skandinavien nennen die Quellen verschiedene Arten von Königen: Könige, Kleinkönige, Heerkönige und Seekönige. Seekönige besaßen kein eigenes Herrschaftsgebiet. Diese Bezeichnungen entstanden wohl erst in der Wikingerzeit, also im 8. Jahrhundert, während der Begriff „König“ für einen Gebietsherrscher offenbar älter ist. Ein Kleinkönig herrschte nur über einen begrenzten Raum und einen Teil eines größeren Stammesverbands. Ein Unterkönig oder Skattkönig hatte in seinem Machtbereich weitgehende Souveränität, musste aber einen Oberkönig anerkennen und Abgaben leisten. Heerkönige und Seekönige waren vor allem Feldherren, die Schiffe und Mannschaften sammelten und zu Plünderungszügen auszogen.
Über die frühe Stellung des skandinavischen Königs ist wenig sicher bekannt. Viel spricht für ein anfängliches Wahlkönigtum, aus dem sich allmählich ein Erbkönigtum entwickelte. In Schweden könnte es anfangs ein Sakralkönigtum gegeben haben: Der König sollte durch seine Nähe zur göttlichen Sphäre Wachstum und Gedeihen sichern. Später spielte die Kirche eine wichtige Rolle, etwa indem sie König Olav Haraldsson zum Heiligen erklärte. Die Funktionen des Königs beschränkten sich lange auf Außenvertretung, Entscheidung über Krieg, Heerwesen, notwendige Verwaltung und die Verteilung von Kriegsbeute. Erst im christlichen Mittelalter, besonders um 1300, wurde der König stärker als oberster Gesetzgeber und oberster Richter verstanden.
Die skandinavische Thronfolge war komplex. Sobald der Königstitel erblich geworden war, waren männliche Nachkommen offenbar grundsätzlich gleichberechtigt: Sie konnten gemeinsam regieren, das Reich teilen oder einer konnte allein herrschen und die anderen abfinden. Für Frauen gab es eine „latente“ Thronfolgeberechtigung: Sie konnten nicht selbst herrschen, aber Ansprüche an Ehemann oder Sohn weitergeben. Außereheliche Söhne konnten ohne Weiteres thronfolgeberechtigt sein; Håkon der Gute war unehelicher Sohn Harald Schönhaars, Magnus der Gute unehelicher Sohn Olavs des Heiligen.
Im Ostfränkischen Reich, aus dem das Heilige Römische Reich hervorging, entstand nach dem Aussterben der ostfränkischen Karolinger ein Wahlkönigtum. Der König wurde von einem Kreis der Großen des Reiches gewählt; eine Erbmonarchie gab es nicht. Seine Macht war nie absolut, sondern beruhte auf der Zusammenarbeit mit den Großen, der sogenannten konsensualen Herrschaft. Römisch-deutsche Könige konnten den Papst um die Kaiserkrönung bitten. Das Königtum und Kaisertum waren mit dem Gottesgnadentum und der universalen Reichsidee verbunden. Ab dem 11. Jahrhundert trugen römisch-deutsche Könige ohne Kaiserwürde den Titel „Rex Romanorum“.
Der Kreis der Wähler verengte sich im Lauf der Zeit. Seit dem staufisch-welfischen Thronstreit von 1198 galt eine Königswahl nur als gültig, wenn die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier sowie der rheinische Pfalzgraf beteiligt waren. Aus diesem Kreis gingen die Kurfürsten hervor, die spätestens seit 1273 die alleinigen Wähler waren; 1356 wurde dies in der Goldenen Bulle verbindlich festgeschrieben. Nach 1530 war der gewählte König automatisch Kaiser, und die Kaiserkrönung fand ohne Beteiligung des Papstes in Aachen statt.
Neuzeitliche Monarchie und Listen
In der Neuzeit wird der Königstitel in den meisten europäischen Ländern durch Erbgang übertragen, also nach Tod oder Rücktritt, der Abdankung, des Vorgängers. In Erbmonarchien galt früher fast immer das männliche Erstgeburtsrecht: Nachfolger wurde der älteste männliche Erbe des verstorbenen Königs. Viele europäische Monarchien änderten diese Regel in den letzten Jahren zugunsten des ältesten leiblichen Erben, unabhängig davon, ob es ein Mann oder eine Frau ist.
Daneben gab oder gibt es Wahlmonarchien, zum Beispiel Polen und heute noch Malaysia. Dort bestimmt ein festgelegter Kreis von Wählern den Nachfolger eines verstorbenen oder abgesetzten Königs. In Deutschland waren solche Wähler die Kurfürsten.
Der formelle Amtsantritt eines Königs kann unterschiedlich gestaltet sein. Im Vereinigten Königreich erfolgt er im Rahmen einer feierlichen Krönung. In den Niederlanden gibt es stattdessen eine Huldigungszeremonie.
Der Artikel verweist außerdem auf zahlreiche Listen ehemaliger Herrscher, darunter Listen der Pharaonen, der römisch-deutschen Herrscher, der Könige von Dänemark, England, Frankreich, Norwegen, Polen, Portugal, Schweden und vieler weiterer Länder oder Reiche. Diese Listen dienen vor allem als Nachschlagewerke zu einzelnen Monarchien.