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Heimatvertriebener (Bundesvertriebenengesetz)

Flucht und Vertreibung ; Posen, Westpreußen, Danzig, Baltikum, 1.160.000 ; Schlesien, 3.200.000 ; Sudetenland, 3.000.000 ; Jugoslawien, Rumänien, Ungarn, 0.760.000 …

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Begriff und rechtliche Einordnung
  2. 2. Flucht, Vertreibung und Umfang
  3. 3. Aufnahme und Verteilung in Deutschland
  4. 4. Organisationen, Ausgleich und ältere Begriffe

Begriff und rechtliche Einordnung

Heimatvertriebene sind nach der Legaldefinition des § 2 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) von 1953 Vertriebene, die am 31. Dezember 1937 oder schon früher ihren Wohnsitz im gesetzlich bestimmten Vertreibungsgebiet hatten. Gemeint sind deutsche Staatsangehörige und Volksdeutsche, die nach dem Zweiten Weltkrieg aus den Ostgebieten, dem Sudetenland sowie alten deutschen Siedlungsgebieten in Ost- und Südosteuropa vertrieben wurden und bis 1993 im Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen wurden.

Entscheidend ist der Wohnsitz vor 1938: Nur wer damals bereits im Vertreibungsgebiet wohnte, konnte rechtlich geltend machen, aus seiner Heimat vertrieben worden zu sein. Damit ist der Heimatvertriebene eine besondere Gruppe innerhalb der allgemeineren Gruppe der „Vertriebenen“ nach § 1 BVFG; diese umfasst auch Personen, die am Stichtag 31. Dezember 1937 noch keinen Wohnsitz im Vertreibungsgebiet hatten.

In der ursprünglichen Fassung umfasste das Vertreibungsgebiet insgesamt die Gebiete, die am 1. Januar 1914 zum Deutschen Reich oder zur Österreichisch-Ungarischen Monarchie gehörten oder später zu Polen, Estland, Lettland oder Litauen gehörten; das Memelgebiet wird dabei einbezogen. Als Heimatvertriebene galten außerdem vertriebene Ehegatten sowie nach dem 31. Dezember geborene Abkömmlinge, wenn der Ehegatte beziehungsweise ein Elternteil am 31. Dezember 1937 oder früher als deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger dort wohnte.

Rechte und Vergünstigungen nach der ursprünglichen Fassung des BVFG standen Heimatvertriebenen mit ständigem Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder in West-Berlin zu; außerdem werden Sowjetzonenflüchtlinge genannt. Das Lastenausgleichsgesetz vom August 1952 unterschied noch nicht zwischen „Vertriebenen“ und „Heimatvertriebenen“. Erst das BVFG vom 19. Mai 1953 regelte Begriff und Rechtsstellung neu.

Flucht, Vertreibung und Umfang

Am Ende des Zweiten Weltkriegs flohen zunächst Hunderttausende Deutsche aus Gebieten östlich der Oder-Neiße-Grenze, aus der Tschechoslowakei, Ungarn sowie weiteren Siedlungsgebieten in Ost-, Ostmittel- und Südosteuropa nach Westen. Ab Herbst 1944 wuchsen die Fluchtbewegungen aus Ostpreußen, Pommern, Schlesien und Ostbrandenburg; seit 1945 flohen auch Menschen aus dem annektierten Sudetenland. Örtliche deutsche Behörden ordneten Flucht teils an; teils geschah sie aus Angst vor der näher rückenden Front, Bombardierungen oder Artilleriebeschuss. Berichte und Gerüchte über Massaker, Massenvergewaltigungen, Deportationen und Plünderungen in von der Roten Armee eroberten Gebieten verstärkten die Flucht.

Ab Oktober 1944 begannen in Gebieten deutscher Minderheiten, etwa auf dem Balkan oder in der Slowakei, sogenannte wilde Vertreibungen durch die ortsansässige nichtdeutsche Bevölkerung. Gleichzeitig kamen Neusiedler, die zuvor oft selbst vertrieben worden waren. Das Potsdamer Abkommen vom August 1945 bestimmte, die Ausweisung der Deutschen solle „in ordnungsgemäßer und humaner Weise“ erfolgen. Es gilt als Übergang von individueller und wilder Flucht zu organisierter, planmäßiger Vertreibung und Zwangsumsiedlung. Amtliche Schätzungen jener Zeit nannten für Januar 1945 bis Juli 1946 13–14 Millionen Flüchtlinge aus dem Gebiet östlich von Oder und Neiße.

Für 1944 bis 1948 nennt der Artikel insgesamt 11.900.000 Deutsche, die ihre Heimat verlassen mussten. Davon entfielen 3.200.000 auf Schlesien, 3.000.000 auf das Sudetenland, 1.960.000 auf Ostpreußen, 1.430.000 auf Pommern, 1.160.000 auf Posen, Westpreußen, Danzig und das Baltikum, 760.000 auf Jugoslawien, Rumänien und Ungarn sowie 400.000 auf Ostbrandenburg.

Aufnahme und Verteilung in Deutschland

Die alliierten Planungen orientierten sich am Potsdamer Übereinkommen und legten Aufnahmequoten für die Besatzungszonen fest. Die Einweisung erfolgte vor allem in die britische und amerikanische Zone. Frankreich war nicht an der Potsdamer Konferenz beteiligt und verweigerte organisierte Transporte in seine Zone bis 1948. Deshalb waren die Zahlen in den französisch besetzten Gebieten zunächst niedrig; erst 1949, mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland, änderte sich dies.

1950 wurden in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR zusammen 11.935.000 Vertriebene gezählt: 8.024.000 in der Bundesrepublik und 3.911.000 in der DDR. Später als 1950 aufgenommene Vertriebene und SBZ-/DDR-Flüchtlinge sind darin nicht enthalten. Besonders hohe absolute Zahlen hatten Bayern mit 1.937.000, Niedersachsen mit 1.851.000 und Nordrhein-Westfalen mit 1.332.000. Gemessen an der Wohnbevölkerung waren die Anteile besonders hoch in Mecklenburg-Vorpommern mit 45 %, Schleswig-Holstein mit 33 %, Niedersachsen mit 27 %, Brandenburg und Sachsen-Anhalt mit jeweils 23 % sowie Bayern mit 21 %. Für Ost-Berlin ist die absolute Zahl unbekannt, der Anteil wird mit 6 % angegeben.

Das Saarland erscheint nicht in der Übersicht, da es 1950 autonom und wirtschaftlich an Frankreich angeschlossen war. Baden-Württemberg bestand 1950 noch nicht; die später darin aufgegangenen Länder waren Württemberg-Baden, Württemberg-Hohenzollern und Südbaden.

Nach der Auswertung des Mikrozensus durch das Statistische Bundesamt lebten 2021 in Deutschland etwa 962.000 Vertriebene des Zweiten Weltkriegs. Ihr Durchschnittsalter betrug 82 Jahre. Mehr als die Hälfte wohnte in Nordrhein-Westfalen (17 %), Bayern (14 %), Niedersachsen (13 %) und Baden-Württemberg (12 %).

Organisationen, Ausgleich und ältere Begriffe

1946 verboten die Westalliierten politisch ausgerichtete Flüchtlingsvereinigungen und erlaubten nur kulturelle Zusammenschlüsse. Nach der kommunistischen Machtübernahme in der Tschechoslowakei 1948 lockerten sie das Verbot schrittweise: Im Ost-West-Konflikt gewann die antikommunistische Haltung vieler Vertriebener an Bedeutung. Kurzzeitig bestand in Westdeutschland ein Notparlament der Vertriebenen. Der Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten vertrat wirtschaftliche und sozialpolitische Interessen und trat bei Landtags- und Bundestagswahlen an.

Landsmannschaften verbanden Vertriebene durch die gemeinsame Herkunft. In Deutschland wurde der Bund der Vertriebenen als Dachorganisation gegründet; er umfasst 21 Landsmannschaften, darunter besonders die Sudetendeutsche Landsmannschaft und die Schlesische Landsmannschaft. Nach Gründung der Bundesrepublik fanden jährliche Bundestreffen statt, bekannt sind große Pfingsttreffen. In der Charta der deutschen Heimatvertriebenen von 1950 verzichteten die Vertriebenen auf Rache und Vergeltung. In Österreich wurden etwa 430.000 Vertriebene aufgenommen; dort entstand 1945 der Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs. Ende der 1940er Jahre stand der Lastenausgleich, also die Entschädigung für verlorenen Besitz, im Mittelpunkt. Deutschland und Österreich erließen 1952 beziehungsweise 1956 Lastenausgleichsgesetze.

Ältere amtliche Begriffe sind weniger genau als die gesetzlichen Begriffe seit 1953. In Akten wurden „Flüchtling“ und „Vertriebener“ meist gleichbedeutend für Menschen verwendet, die von Umsiedlung, Evakuierung, Flucht oder Vertreibung betroffen waren. Häufig wurden auch später aufgenommene Aussiedler, teils Evakuierte, Fremdarbeiter, Ausländer und Displaced Persons einbezogen. Die Volkszählungen 1946 und 1950 verwendeten dagegen den Wohnsitz am 1. September 1939 als Kriterium. Bezeichnungen wie „Ostrückwanderer“, „Rückkehrer“ und „Rückwanderer“ zeigen den Zusammenhang mit den während des Krieges vom Deutschen Reich vorgenommenen Umsiedlungen deutscher Bevölkerungsgruppen. Der heute übliche Ausdruck „Flucht und Vertreibung“ verdeckt diese unterschiedlichen Gründe der Zuwanderung.

Lernvideos zu Heimatvertriebener (Bundesvertriebenengesetz)

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