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Heilige Messe
Subjekt der Eucharistie ist die zur Feier der Eucharistie versammelte Altargemeinschaft zusammen mit dem Priester, der ihr vorsteht. Die Eucharistiefeier …
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Wesen und Bedeutung
Die heilige Messe, kurz Messe, ist der eucharistische Gottesdienst der römisch-katholischen Kirche und der von ihr abstammenden katholischen Kirchen. Sie gehört zusammen mit Stundengebet sowie der Spendung anderer Sakramente und Sakramentalien zur Liturgie der Kirche. Ihre zwei untrennbar verbundenen Hauptteile sind die Liturgie des Wortes (Wortgottesdienst) und die eucharistische Liturgie (Eucharistiefeier); Eröffnungs- und Abschlussriten rahmen sie ein.
Weitere Namen sind Messfeier, Feier der Eucharistie, Eucharistiefeier, Herrenmahl und Messopfer. Nach katholischem Verständnis erinnert die Feier nicht nur an Jesu letztes Abendmahl, sondern vergegenwärtigt seinen Kreuzestod und seine Auferstehung. Sie ist deshalb Gedächtnis des Pascha-Mysteriums, Gegenwart Christi und seines Heilswerkes, Opfer der Kirche und eucharistisches Mahl. Christus ist nach dieser Lehre in der versammelten Gemeinde, in der Person des Amtsträgers, in seinem Wort sowie wesenhaft und fortdauernd unter den eucharistischen Gestalten gegenwärtig.
Beim Eucharistischen Hochgebet geschieht durch den Heiligen Geist die Verwandlung von Brot und Wein zu Leib und Blut Christi (Transsubstantiation). Die Feier ist ein Handeln der ganzen Kirche: Die Altargemeinschaft feiert zusammen mit dem vorstehenden Priester. Wegen unterschiedlicher Auffassungen von Eucharistie und Priestertum sind Interkommunion und Interzelebration zwischen christlichen Konfessionen nur teilweise möglich. Für Katholiken ist die Teilnahme an der sonntäglichen Messe verpflichtend (Sonntagsgebot), wobei entschuldigende Gründe möglich sind.
Grundform und Ablauf
Die Grundstruktur aus Wortgottesdienst und Eucharistiefeier besteht seit Jahrhunderten und ist auch in anderen christlichen Kirchen verankert. Die Messordnung (Ordo missae) und die Allgemeine Einführung ins Messbuch regeln den Ablauf. Gleichbleibende Teile heißen Ordinarium, wechselnde Tages- und Festtagstexte, besonders die Lesungen, heißen Proprium.
Die Eröffnung umfasst Einzug und Gesang, Kreuzzeichen, liturgischen Gruß, gegebenenfalls Einführung, Schuldbekenntnis oder Taufgedächtnis, Kyrie, Gloria und Tagesgebet. Das Gloria wird sonntags und an Festen gesungen oder gesprochen, nicht jedoch an den Sonntagen der Advents- und Fastenzeit.
Im Wortgottesdienst folgen erste Lesung, Antwortpsalm, zweite Lesung, Ruf vor dem Evangelium, Evangelium, Homilie, Glaubensbekenntnis und Fürbitten. An Sonntagen und Festen gibt es drei Lesungen, an Werktagen zwei; die letzte stammt immer aus einem der vier Evangelien. Nach der ersten Lesung folgt der Antwortpsalm. Dem Evangelium geht meist das Halleluja voraus, in der Fastenzeit ein Christus-Ruf oder Tractus. Die Homilie ist mindestens an Sonntagen und Festtagen vorgeschrieben; Credo und Fürbitten folgen dann.
Die Eucharistiefeier beginnt mit Gabenbereitung, Bereitung des Altares, Gabenprozession und Gabengebet. Im Eucharistischen Hochgebet stehen Präfation und Sanctus, Post-Sanctus, Anamnese mit Einsetzungsbericht, Wandlung und Akklamation, Epiklese, Interzessionen und Doxologie. Die Gemeinde antwortet unter anderem mit dem Sanctus, der Akklamation „Deinen Tod, o Herr, verkünden wir und Deine Auferstehung preisen wir, bis Du kommst in Herrlichkeit“ und dem abschließenden Amen. Die Kommunion wird durch Vaterunser, Friedensgruß sowie Brotbrechen mit Agnus Dei vorbereitet. Auf Kommunionspendung, Stille oder Dankgesang und Schlussgebet folgen gegebenenfalls Vermeldungen, Segen, Entlassungsruf und Auszug.
Feierformen, Sprache und Mitwirkung
Seit der Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils ist die Gemeindemesse (Missa cum populo) die Grundform. Das Konzil betonte die gemeinschaftliche Feier und die tätige Teilnahme der Gläubigen. Besonders festliche Messen heißen Hochamt oder Festamt; eine Messe eines Bischofs oder Abtes heißt Pontifikalamt. Ein Requiem oder örtlich Seelenamt ist eine Messe für Verstorbene. Mehrere Priester können gemeinsam konzelebrieren.
Der römische Ritus wird seit dem erneuerten, seit 1969 gültigen Missale Romanum meistens in der Volkssprache gefeiert, grundsätzlich aber auch auf Latein. Musik kann Gemeindegesang, Orgelspiel, Chor- und gelegentlich Orchestermusik umfassen. Bischof, Priester, Diakon oder Lektor können die ihnen zukommenden Teile singen.
Bischof, Priester und Diakon üben ihr Amt nur als Männer mit Weihesakrament aus. Der Bischof soll, wenn er anwesend ist, die Feier leiten; der Priester kann als sein Vertreter vorstehen. Der Diakon verkündet das Evangelium, bereitet den Altar, trägt unter anderem Fürbitten vor und hilft bei der Kommunionausteilung. Laien können als Ministranten, Lektoren, Kommunionhelfer, Kantoren sowie in Schola oder Chor mitwirken. Ministranten übernehmen etwa Buch-, Kreuz-, Leuchter-, Weihrauch- und Gabendienst. Lektoren tragen Lesungen, gegebenenfalls Psalm und Fürbitten vor; das Evangelium bleibt Diakonen oder Priestern vorbehalten. Kommunionhelfer unterstützen Priester und Diakone nach bischöflicher Beauftragung.
Gemeinsame Körperhaltungen gelten als Zeichen der Einheit. Sitzen ist bei Lesungen vor dem Evangelium, Antwortpsalm, Homilie, Gabenbereitung und gegebenenfalls nach der Kommunion vorgesehen. Während der Konsekration sollen die Gläubigen knien; wer dazu aus vernünftigen Gründen nicht in der Lage ist, macht eine tiefe Verneigung. An Sonntagen und in der Osterzeit hatte bereits das erste Konzil von Nizäa 325 das Knien verboten.
Riten und Entwicklung
Der in der römisch-katholischen Kirche besonders verbreitete römische Ritus geht auf die altkirchliche Liturgie Roms nach dem Übergang vom Griechischen zum Lateinischen zurück. Er ist im Missale Romanum geregelt. Von 2007 bis 2021 gab es nach Summorum Pontificum eine ordentliche und eine außerordentliche Form; Papst Franziskus setzte diese Aufspaltung mit Traditionis custodes vom 16. Juli 2021 wieder außer Kraft.
Daneben bestehen oder bestanden regionale und ordenseigene Riten, etwa der gallikanische, Ambrosianische, Sarum- und mozarabische Ritus. Der Kartäuserritus existiert weiterhin. Katholische Ostkirchen haben eigene Gottesdienstordnungen, etwa den Byzantinischen Ritus. Dieser entstand in Konstantinopel, wurde ab dem 4. Jahrhundert geformt und verbreitete sich im 9. und 10. Jahrhundert unter slawischen Völkern und im Nahen Osten. Kennzeichen sind Ikonenverehrung, Weihrauch, Ikonostase und festliche Gewänder; die meisten Kirchen dieses Ritus folgen dem julianischen Kalender.
Die ersten Eucharistiefeiern waren Hausmessen kleiner Gruppen. Anfangs standen Segensworte über Brot und Wein noch im Zusammenhang mit einem Sättigungsmahl; später wurde dieses als Agape getrennt und die Feier mit dem sonntäglichen Gebetsgottesdienst verbunden. Justin der Märtyrer († 165) beschreibt bereits Lesungen, Predigt, Fürbitten, Friedenskuss und Mahlfeier. Im Mittelalter wurde Latein trotz zunehmender Unverständlichkeit als Liturgiesprache beibehalten; das Volk geriet häufig in eine Zuschauerrolle und empfing nur selten sakramental die Kommunion. Das Konzil von Trient (1545–1563) führte zur Vereinheitlichung: Das Missale Romanum Pius’ V. von 1570 legte die tridentinische Messe fest und erlaubte daneben nur Riten, die bereits mehr als 200 Jahre bestanden. Das Zweite Vatikanische Konzil griff die Liturgische Bewegung auf; Sacrosanctum Concilium wurde am 4. Dezember 1963 verabschiedet, und Papst Paul VI. autorisierte 1969 das überarbeitete Messbuch.
Ort der Feier
Die frühesten Feiern fanden in Privathäusern statt. Nach dem Abklingen der Christenverfolgungen entstanden Kirchbauten; in der römischen Liturgie war der bischöfliche Stationsgottesdienst typisch: Versammlung in einer Collectakirche, Prozession zur Stationskirche und dortige Messe.
Der Altar entwickelte sich vom hölzernen Tisch zum steinernen Altar. Weil viele Kirchen über Märtyrergräbern errichtet wurden, setzte sich die Beisetzung von Reliquien im oder unter dem Altar durch; das Konzil von Trient ordnete dies zuletzt als Vorschrift an. Reisende Priester verwendeten Tragealtäre, später Altarsteine. In der orthodoxen Tradition dient hierfür ein Antimension, ein Leinen- oder Seidentuch mit eingenähten Reliquien.
Messen außerhalb von Kirchen werden beispielsweise bei Wallfahrten, Großveranstaltungen, in der Soldatenseelsorge, als Tischmesse kleiner Gruppen, auf Schiffen, bei Zeltlagern, als Bergmesse oder als Wegzehrung bei Kranken und Sterbenden gefeiert.
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