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Grammatikbegriffe im Deutschen

Beifügung, Attribut ; Beisatz, Beistellung, Apposition, (zu unterscheiden von Adposition) ; Nebensatz, auch: untergeordneter Satz. Beifügungssatz. Bezugssatz.

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Zweck und Einordnung
  2. 2. Wortarten und Unterarten
  3. 3. Wortaufbau und Wortformen
  4. 4. Satzglieder und Satzarten
  5. 5. Laute und moderne Grundbegriffe

Zweck und Einordnung

Der Artikel stellt häufige grammatische Fachbegriffe lateinischen Ursprungs den traditionellen deutschen Bezeichnungen der Schulgrammatik gegenüber. Er berücksichtigt dabei auch Bezeichnungen für grammatische Erscheinungen anderer Sprachen. Das alphabetische Register dient nur dem schnellen Auffinden; die sachliche Übersicht ordnet die Begriffe nach Bereichen und nennt bedeutungsgleiche Ausdrücke sowie weiterführende Artikel.

Die Gegenüberstellungen sind nicht immer bloße Übersetzungen. Besonders in der Syntax können deutschsprachige und latinisierte Bezeichnungen auf unterschiedliche grammatische Systeme oder Begriffsabgrenzungen verweisen. Begriffe, für die ausschließlich deutsche Namen üblich sind, etwa Wortstamm, Wurzel und Wortbildung, stehen nicht eigens im Register. Ablaut, Umlaut und Aktionsart werden teilweise auch international verwendet.

Wortarten und Unterarten

Wortarten sind Klassen von Wörtern. Nennwort beziehungsweise Nomen ist mehrdeutig: Traditionell umfasst Nomen alle deklinierbaren Wortarten, also Substantiv, Adjektiv, Pronomen und Numerale. In der aktuellen Schulgrammatik wird Nomen oft enger und gleichbedeutend mit Substantiv verwendet.

Wichtige Paare sind: Hauptwort, Dingwort, Namenwort oder Gegenstandswort = Substantiv, zum Beispiel „Baum“, „Kindheit“, „Haus“; Eigenschaftswort, Beiwort oder Wiewort = Adjektiv, zum Beispiel „groß“, „schneller“, „grün“; Geschlechtswort oder Begleiter = Artikel, zum Beispiel „der“, „ein“; Fürwort = Pronomen, mit Personalpronomen „ich“, Reflexivpronomen „sich“ und Indefinitpronomen „jemand“; Zahlwort = Numerale, etwa „drei“, „dritter“; Zeitwort, Tätigkeitswort oder Tu(n)wort = Verb, etwa „gehen“, „fragen“, „liegen“.

Transitive oder zielende Verben haben traditionell eine Akkusativ-Ergänzung, etwa „enthalten“ und „verschlingen“. Intransitive oder nicht zielende Verben haben keine Ergänzung oder eine Ergänzung in einem anderen Kasus als dem Akkusativ, etwa „stehen“ und „rosten“.

Bindewort oder Fügewort heißt Konjunktion, Subjunktion oder teilweise Junktion: „und“ ist eine nebenordnende Konjunktion, „weil“ eine unterordnende Konjunktion beziehungsweise Subjunktion. Verhältniswort, Vorwort oder Lagewort heißt Präposition beziehungsweise allgemeiner Adposition. Adposition schließt auch nachgestellte Postpositionen ein, etwa in „den Kindern zuliebe“. Umstandswort oder Nebenwort = Adverb, zum Beispiel „gestern“, „hier“; Ausrufewort oder Empfindungswort = Interjektion, etwa „aua“, „pfui“.

Unterarten von Substantiven sind Begriffswort = Abstraktum, Gegenstandswort im engeren Sinn = Konkretum, Eigenname = nomen proprium, Gattungsname = Appellativ, Sammelname = Kollektivum und Stoffname = Materialnomen.

Wortaufbau und Wortformen

Ein einfaches Wort heißt Simplex, ein zusammengesetztes Wort oder eine Zusammensetzung heißt Kompositum. In einem Kompositum ist das Bestimmungswort das Determinans und das Grundwort das Determinatum. Wortableitung heißt Derivation. Vorsilbe = Präfix, Nachsilbe = Suffix oder Postfix. Präfixe und besonders Suffixe sind oft keine Sprechsilben; deshalb gelten „Vorsilbe“ und „Nachsilbe“ in der Sprachwissenschaft als fehlerhafte oder anders zu deutende Bezeichnungen.

Substantiv, Adjektiv, Artikel, Pronomen, Numerale und Verb sind im Deutschen flektierbar: Sie bilden verschiedene Wortformen. Nominale Wortarten werden dekliniert, Verben konjugiert. Konjunktion, Präposition, Adverb, Partikel und Interjektion sind unflektierbar. Flexion, auch Beugung oder österreichisch Biegung, ist der Oberbegriff für Deklination und Konjugation.

Kasus bedeutet Fall: Nominativ = 1. Fall, Werfall oder Nennfall; Genitiv = 2. Fall, Wes(sen)fall oder Zeugefall; Dativ = 3. Fall, Wemfall oder Gebefall; Akkusativ = 4. Fall, Wenfall oder Klagefall; Vokativ = 5. Fall, Anredefall oder Ruffall. Die Nummerierung 1 bis 4 ist keine feste Bezeichnung und wird in neueren Grammatiken teils nicht verwendet. Die Dudengrammatik (2009) ordnet Nominativ – Akkusativ – Dativ – Genitiv.

Numerus bedeutet Zahl: Singular = Einzahl, Plural = Mehrzahl, Dual(is) = Zweizahl. Ein nur im Singular gebrauchtes Wort ist ein Singularetantum, ein nur im Plural gebrauchtes ein Pluraletantum. Genus bedeutet Geschlecht: Maskulinum, Femininum, Neutrum sowie Utrum oder G. commune. Bei Artikeln, Pronomina und Adjektiven ist es ein Merkmal der Wortform, bei Substantiven ein festes Merkmal des Wortstamms.

Komparation oder Steigerung umfasst Positiv, Komparativ und Superlativ; sie betrifft Adjektive und einige Adverbien. Tempus oder Zeitform beim Verb umfasst Präsens, Präteritum (Imperfekt), Perfekt, Plusquamperfekt, Futur I und Futur II beziehungsweise Futur exakt. Heute bezeichnet Präteritum in der Schulgrammatik die unzusammengesetzte Vergangenheitsform, die früher Imperfekt hieß.

Genus Verbi, Verb(al)genus oder Diathese umfasst Aktiv und Passiv. Im engeren Sinn bezeichnet Genus Verbi die Wortform, Diathese die Bedeutungsfunktion. Modus oder Aussageform umfasst Indikativ, Konjunktiv, Imperativ und Konditional(is). Infinite Verbformen sind unabhängig von Person, Numerus und Modus; dazu zählen auch Partizipien, sofern sie nicht als Adjektive gelten. Die Zitierform ist nicht stets dasselbe wie der Infinitiv: Im Deutschen dient der Infinitiv als Nenn- oder Zitierform, in anderen Sprachen können andere Formen diese Funktion haben. Partizip I heißt auch Partizip Präsens, Partizip II auch Partizip Präteritum oder Partizip Perfekt. Kongruenz bedeutet die von Grammatikregeln geforderte Übereinstimmung von Merkmalen, etwa zwischen Artikel und Substantiv im Genus.

Satzglieder und Satzarten

Die Satzlehre oder Syntax beschreibt Aufbau und Funktionen von Sätzen. Satzaussage = Prädikat, Satzgegenstand = Subjekt, Satzergänzung im traditionellen Sinn = Objekt und Umstandsbestimmung = adverbiale Bestimmung, Adverbiale oder Adverbial. In einzelnen Traditionen zählen Satzadverbiale wie „vielleicht“ nicht zu den Umstandsbestimmungen, sondern zu den Modalwörtern.

„Ergänzung“ ist mehrdeutig. In wissenschaftlichen Grammatiken meint es häufig einen vom Verb geforderten Satzteil; dafür stehen auch Komplement oder Argument, wobei auch „Komplement“ nicht überall gleich abgegrenzt wird. Eine freie Angabe wird Modifikator oder Adjunkt genannt; diese Ausdrücke sind nicht vollständig bedeutungsgleich. So ist ein freier Dativ eine Angabe, aber kein Modifikator. Beifügung = Attribut, Beisatz oder Beistellung = Apposition; Apposition ist von Adposition zu unterscheiden.

Nebensatz oder untergeordneter Satz heißt subordinierter Satz. Dazu gehören Attributsatz oder Beifügungssatz, Relativsatz oder Bezugssatz, Argumentsatz beziehungsweise Inhaltssatz und Adverbialsatz oder Umstandssatz. Arten von Adverbialsätzen sind Temporalsatz (Zeitsatz), Konditionalsatz (Bedingungssatz), Kausalsatz (Begründungssatz), Konzessivsatz (Einräumungssatz), Konsekutivsatz (Folgesatz) und Finalsatz (Zweck-, Absichts- oder Zielsatz). Nach manchen Definitionen schließt Inhaltssatz freie Relativsätze aus und ist damit enger als Argumentsatz. Fragesatz = Interrogativsatz, Ausrufesatz = Exklamativsatz.

Laute und moderne Grundbegriffe

In der Lautlehre heißt Selbstlaut Vokal oder Vokallaut, Mitlaut Konsonant und Doppellaut Diphthong. Vokal und Konsonant können außerdem einen Buchstaben meinen. Gleitlaut entspricht unter anderem Halbvokal. Eine Silbe ist in der Sprachwissenschaft immer eine Verbindung von Lauten; die ältere Verwendung von „Silbe“ für Morphem ist selten oder veraltet.

Die moderne Linguistik verwendet Wertigkeit oder Stelligkeit = Valenz, Abhängigkeit = Dependenz und Bestandteil = Konstituente. Diese Begriffe beschreiben unter anderem, welche Satzteile ein Ausdruck verlangt, wie Einheiten voneinander abhängen und aus welchen Einheiten ein Satz aufgebaut ist.

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