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Gewissen

Das Gewissen wird im Allgemeinen als eine besondere Instanz im menschlichen Bewusstsein angesehen, die bestimmt, wie man urteilen soll, und die anzeigt, …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Grundidee und rechtliche Bedeutung
  2. 2. Psychologische Erklärungen
  3. 3. Philosophische Modelle
  4. 4. Christliche Auffassungen
  5. 5. Gesellschaftliche Funktion und moralische Entwicklung
  6. 6. Verhaltensbiologie, Konflikte und Kraftquellen

Grundidee und rechtliche Bedeutung

Das Gewissen gilt als eine besondere Instanz des menschlichen Bewusstseins. Es beurteilt, ob eine Handlung mit dem übereinstimmt, was ein Mensch für richtig und stimmig hält, und drängt aus ethischen, moralischen oder intuitiven Gründen zum Handeln oder Unterlassen. Gewissensentscheidungen können sich unausweichlich anfühlen oder bewusst unter Berücksichtigung eigener Interessen und möglicher Folgen getroffen werden. Damit sind sie eng mit Verantwortung verbunden.

Das persönliche Gewissen hängt meist sowohl von gesellschaftlichen Normen als auch von den individuellen sittlichen Überzeugungen eines Menschen ab. Ohne ethische Orientierung bleibt es „leer“; ohne Verantwortung ist es „blind“. Wer seinem Gewissen folgt, empfindet gewöhnlich ein gutes oder reines Gewissen. Wer ihm zuwiderhandelt, erlebt möglicherweise Gewissensbisse beziehungsweise ein schlechtes oder nagendes Gewissen. Dieses Gefühl kann als kognitive Dissonanz beschrieben werden, also als fehlende Harmonie im Bewusstsein.

Im deutschen Recht ist die Gewissensfreiheit besonders geschützt. Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes bestimmt: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ Das Bundesverfassungsgericht definierte 1961 eine Gewissensentscheidung als „jede ernste sittliche, d. h. an den Kategorien von Gut und Böse orientierte Entscheidung […], die der Einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, so dass er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könnte.“

Psychologische Erklärungen

Sigmund Freud erklärte die Entstehung des Gewissens mit seinem 1923 entwickelten Strukturmodell der Psyche aus Es, Ich und Über-Ich. Das Es umfasst unbewusste Triebe. Das Über-Ich kontrolliert diese und entsteht als Introjekt, also durch die Verinnerlichung elterlicher und gesellschaftlicher Autorität. Es bewegt das Kind dazu, erwartete Verhaltensweisen und Regeln einzuhalten. Das reife Ich, die bewusste individuelle Persönlichkeit mit eigenen, aus Erfahrungen gewonnenen Wertsetzungen, bildet sich in der Auseinandersetzung mit der Umwelt und durch die Überwindung bloßer Forderungen des Über-Ichs.

C. G. Jung beschrieb das Gewissen 1958/1959 als unbewussten, autonomen Komplex der Psyche, der sich auch gegen bewusste Absichten durchsetzen kann. Er unterschied ein sittlich-moralisches und ein ethisches Gewissen. Das sittlich-moralische Gewissen orientiert sich an überlieferten Werten, Glaubenssätzen, Gebräuchen und Moralgesetzen einer Gesellschaft. Es beruht nach Jung nicht nur auf Umwelt, Erziehung und Gewohnheit, sondern auch auf ererbten instinktiven Verhaltensweisen.

Das ethische Gewissen tritt hervor, wenn zwei gleichberechtigte moralische Forderungen miteinander kollidieren. Weil der vorhandene Sittenkodex keine befriedigende Antwort gibt, muss der Mensch einen individuellen Urteilsakt vollziehen. Dieser kann eine schöpferische Leistung sein, obwohl die Gesellschaft das daraus entstehende Handeln möglicherweise ablehnt. Die Unterdrückung des Gewissens könne dagegen langfristig zu Krankheit und persönlicher Entfremdung führen. Jung bezeichnet diese autonome Wirkung als „Vox Dei“, also Gottesstimme: Nicht der Mensch habe ein Gewissen, sondern das Gewissen habe den Menschen. Gewissensentscheidungen können überkommene Moralregeln infrage stellen und dadurch deren Erneuerung ermöglichen.

Philosophische Modelle

Immanuel Kant (1724–1804) verstand das Gewissen als moralisches Selbstbewusstsein und verglich es mit einem „inneren Gerichtshof“. Dieser rechnet dem Menschen seine Taten zu und beurteilt sie anhand des Sittengesetzes. Dessen oberster Grundsatz ist der Kategorische Imperativ, den sich der vernunftfähige Mensch autonom, also selbstbestimmt, gibt. Weil dafür keine vollständigen äußeren Regeln bestehen, ist Urteilskraft nötig. Wer wissentlich und frei Unrecht getan hat, kann den inneren Ankläger nach Kant nicht durch nachträgliche Entschuldigungen zum Schweigen bringen.

Johann Gottlieb Fichte gab dem Gewissen in seiner Sittenlehre von 1798 oberste Priorität: Der Mensch solle stets nach seinem Gewissen handeln. Das Gewissen könne in jeder Lage die richtige Handlung bestimmen und bereits im Voraus dazu motivieren. An die Stelle eines allgemeingültigen Handlungsgesetzes treten jeweils neue reflektierende Urteile und ein individuelles Gefühl als Beurteilungskraft.

Friedrich Nietzsche setzte 1887 in Zur Genealogie der Moral das Gewissen in Beziehung zu Schuld, Pflicht und der „Heiligkeit der Pflicht“. Instinkte, die nicht nach außen gelebt werden können, wenden sich nach innen. Schuld gegenüber früheren Generationen könne sich als „schlechtes Gewissen“ festsetzen und bis zur Vorstellung einer unabzahlbaren Schuld und „ewigen Strafe“ anwachsen. Seine genaue Bedeutung bleibt bei Nietzsche teilweise unklar; in aktiver Form könne das schlechte Gewissen jedoch eine Voraussetzung dafür sein, Schönheit, Seele und Ideale zu schaffen.

Nach dem Dialektischen Materialismus spiegelt das Gewissen den veränderlichen Zustand der Gesellschaft wider, der aus den jeweiligen materiellen Produktionsverhältnissen hervorgeht. Deshalb gilt dort keine sittliche Wahrheit als absolut.

Richard Mervyn Hare (1919–2002) verband moralische Urteile mit Präskriptivität: Wer urteilt, er solle X tun, muss sich grundsätzlich selbst daran gebunden sehen und entsprechend handeln, sofern er körperlich und psychisch dazu fähig ist. Selbstvorwürfe, Opferhaltungen oder die Verlagerung von Verantwortung auf äußere und innere Sündenböcke können nach dieser Sicht die Übernahme voller Verantwortung ersetzen.

Christliche Auffassungen

Im Alten Testament gibt es kein eigenes Wort für Gewissen. Seine Funktionen werden dem „Herzen“ oder den „Nieren“ als dem Inneren des Menschen zugeschrieben: Das Herz bezeichnet eher die verstandesmäßige, die Nieren eher die gefühlsmäßige Seite. Im Neuen Testament erscheint neben „Herz“ ungefähr 30-mal das griechische syneidēsis, wörtlich „Mitwisser“. Römer 2,15 beschreibt Gedanken, die einander anklagen oder entschuldigen. Nach Hebräer 9,14 kann das befleckte Gewissen durch das „Blut Christi“, also durch die Inanspruchnahme des Opfers Jesu Christi, gereinigt werden. Weil das Gewissen kein absoluter Maßstab ist, soll es am Wort Gottes geschärft werden. Bei zweifelhaften Fragen können Christen dennoch zu verschiedenen Bewertungen gelangen und dem eigenen Gewissen folgen.

Thomas von Aquin definierte im 13. Jahrhundert das Gewissen als Vollzug eines Urteils über den moralischen Wert einer Handlung. Er unterschied die Gewissensanlage synteresis und den konkreten Gewissensakt conscientia, in dem Normen und Erfahrungen zu einem Urteil verbunden werden. Dieses Urteil ist die letzte Instanz, der ein Mensch folgen soll, selbst wenn er dadurch der offiziellen Kirche widerspricht. Handlungswahl und Gewissensurteil können jedoch auseinanderfallen.

In der Reformation erhielt die persönliche Gewissensentscheidung gegenüber kirchlicher Autorität besonderes Gewicht. Martin Luther erklärte am 18. April 1521 auf dem Reichstag zu Worms, sein Gewissen sei in Gottes Wort gebunden; gegen das Gewissen zu handeln sei gefährlich und unmöglich. Bei ihm ist das Gewissen vor allem das innere Mitwissen des Menschen um sein Tun und eine durch äußere Werte geprägte, handlungsbeurteilende Instanz.

John Henry Newman (1801–1890) sah in tiefen Gewissenserlebnissen ein Echo der Stimme Gottes. Das Zweite Vatikanische Konzil (1962–1965) bezeichnete das Gewissen einerseits als „verborgenste Mitte“ und „Heiligtum im Menschen“, sprach andererseits aber von einem Gesetz, dem der Mensch gehorchen müsse. Einige Interpreten erkennen darin eine Spannung zwischen autonomer Entscheidung und kirchlichen Normen. Der Katechismus der Katholischen Kirche von 1993 verlangt lebenslange Gewissensbildung am Wort Gottes. Ein Urteil ist richtig, wenn es mit Vernunft und göttlichem Gesetz übereinstimmt; dennoch muss ein Mensch auch einem irrigen Gewissen folgen, wenn er sich ernsthaft um dessen richtige Bildung bemüht hat.

Gesellschaftliche Funktion und moralische Entwicklung

Niklas Luhmann (1927–1998) deutete das Gewissen systemtheoretisch als Kontrollinstanz der Identitätsbildung. Ein Mensch besitzt weit mehr Handlungsmöglichkeiten, als er zugleich verwirklichen kann. Indem er bestimmte Möglichkeiten auswählt und andere verwirft, bildet er eine Persönlichkeit aus. Das Gewissen hilft, diese Persönlichkeit über die Zeit hinweg als zusammenhängend und wiedererkennbar zu erhalten.

Dabei fragt es mit Blick auf die Zukunft, was aus einem Menschen werden soll, und mit Blick auf die Vergangenheit, was aus ihm geworden ist. Nach einer Tat zwingt es zur Identifikation mit der eigenen Vergangenheit und zur Neuordnung der verbleibenden Möglichkeiten. Diese Interpretation ist im Wesentlichen funktional und nicht notwendig ethisch: Das Gewissen begrenzt die belastende Freiheit der Wahl auf ein erträgliches Maß und sichert so personale Identität, ohne an bestimmte Werte gebunden zu sein.

Doris Bischof-Köhler erweiterte das Modell der moralischen Entwicklungsstufen nach Kohlberg durch sechs miteinander wechselwirkende Funktionsschichten. Frühere Ebenen bleiben auch nach dem Erreichen höherer Ebenen aktiv: 1. impulsives, biologisch bestimmtes Verhalten wie der Saugreflex; 2. Lernen aus individueller Erfahrung, etwa Bindung oder Schuhe­binden; 3. Mitempfinden als Teilhabe an fremden Emotionen; 4. Einfühlung als bewusstes Hineinversetzen in die Lage eines anderen; 5. Hineindenken in dessen Handeln und zukünftiges Verhalten; 6. Anerkennung übergeordneter Sozial- und Rechtsordnungen aus Einsicht. Einfühlung setzt Ich-Bewusstsein voraus und ist kognitiv anspruchsvoller als bloßes Mitempfinden.

Verhaltensbiologie, Konflikte und Kraftquellen

Bernhard Hassenstein (1922–2016) griff Bischof-Köhlers Modell auf. Eine Schlüsselrolle spielt bei ihm der Höchstwertdurchlass, umgangssprachlich die „Hemmschwelle“. Er entscheidet zwischen unvereinbaren Verhaltenstendenzen; der stärkste Impuls setzt sich durch. Solche Impulse können biologisch bedingt, durch Lernen erworben oder durch geistige Prozesse geprägt sein. Biologische Impulse gelten als besonders stark: Panische Angst kann etwa die Überzeugung überrennen, einem Menschen in Not helfen zu müssen.

Die Inhalte des Gewissens sind nach diesem Modell nicht von sich aus festgelegt. Selbst die Anerkennung übergeordneter Werte kann unter bestimmten kulturellen Bedingungen grausame Folgen haben. Deshalb ist Wissen wichtig, um verhängnisvolle Gewissensentscheidungen zu vermeiden. Hassenstein misst eigener Lebenserfahrung, eigenem Handeln sowie der Beobachtung und dem Anhören möglichst unterschiedlicher Gesprächspartner mehr Bedeutung bei als rein theoretischem Wissen.

Mehrere biologische und psychische Vorgänge können die Stimme des Gewissens beeinträchtigen. Gruppenaggression erzeugt ein Freund-Feind- und Schwarz-Weiß-Denken, wie es kurz nach Beginn des Ersten Weltkriegs in den kriegführenden Staaten auftrat. Allgemeine angstbedingte Denkhemmung kann freie Entscheidungen blockieren, beispielsweise bei starker Prüfungsangst. Bei spezieller angstbedingter Denkhemmung oder Verdrängung werden Gedanken gemieden, die mit unerträglicher Angst verbunden sind. Fehlende Empathie zwischen Erwachsenen und Kindern kann verhindern, dass Mitempfinden, Einfühlung und Hineindenken angemessen entstehen.

Gewissensnot liegt vor, wenn zwei Handlungen gleichermaßen vom Gewissen verlangt werden, einander aber ausschließen. Sie kann auch durch übermächtige, unbegründete Schuldgefühle entstehen, etwa wenn Kinder sich für die Scheidung ihrer Eltern verantwortlich fühlen.

Damit eine Einsicht selbst gegen Nachteile oder Gefahren handlungswirksam wird, benötigt sie nach Hassenstein einen gefühlsmäßigen Faktor. Erst dadurch kann sie im Höchstwertdurchlass andere Impulse überwinden. Untersuchungen zu Menschen, die im nationalsozialistischen Deutschland vom Tod Bedrohten halfen, weisen als mögliche „Kraftquellen des Gewissens“ auf häufiges elterliches Lob für gutes und richtiges Verhalten, eine enge Beziehung zu einem Elternteil sowie mitfühlendes Verhalten hin, das durch eine Vorbildpersönlichkeit wie Albert Schweitzer erweitert werden kann.

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