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Geschichte der Europäischen Union

1922: Gründung der Paneuropa-Union · 5. Mai 1949: Gründung des Europarates · 9. Mai 1950: Präsentation des Schuman-Plans · 18. · 24. Juli 1952: Inkrafttreten des …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Grundzüge der europäischen Integration
  2. 2. Von Einigungsideen zu den Europäischen Gemeinschaften
  3. 3. Erweiterung, Binnenmarkt und Währungssystem
  4. 4. Maastricht, Euro und Osterweiterung
  5. 5. Reformen durch den Vertrag von Lissabon
  6. 6. Krisen und offene Zukunftsfragen

Grundzüge der europäischen Integration

Die Geschichte der Europäischen Union (EU) umfasst den europäischen Einigungsprozess, ihre Vorgängerorganisationen und die EU seit dem Vertrag von Maastricht, der am 1. November 1993 in Kraft trat. Die Einigung verlief nicht nach einem festen Gesamtplan. Sie entstand aus Kompromissen zwischen nationalen Interessen, Sicherheitsfragen, wirtschaftlicher Zusammenarbeit und dem Ziel, Frieden zu sichern.

Die EU beruht auf vielen Verträgen und Institutionen. Dieses Vertragskonglomerat macht sie komplex: Für Bürger wirkt „Brüssel“ oft undurchsichtig, und mit jeder Erweiterung wird es schwieriger, die Organe arbeits- und handlungsfähig zu halten. Wichtige Entwicklungslinien sind der gemeinsame Markt, die gemeinsame Währung Euro, die Aufnahme vieler mittel- und osteuropäischer Staaten nach dem Ende des Ost-West-Konflikts sowie die Suche nach Reformen.

Von Einigungsideen zu den Europäischen Gemeinschaften

Frühe Entwürfe eines geeinten Europas – etwa von William Penn, Immanuel Kant oder Victor Hugo mit den „Vereinigten Staaten von Europa“ – hatten zunächst keine politischen Verwirklichungschancen. Nach dem Ersten Weltkrieg warb die Paneuropa-Union von Richard Coudenhove-Kalergi für einen politischen und wirtschaftlichen Zusammenschluss demokratischer Staaten Kontinentaleuropas. Nach 1945 verstärkten die Erfahrungen mit Krieg und Nationalsozialismus die Einigungsbewegung. Winston Churchill sprach am 19. September 1946 in Zürich erneut von „United States of Europe“. 1949 entstand der Europarat, der jedoch die Souveränität seiner Mitgliedstaaten zunächst kaum berührte.

Der Marshallplan von 1948 bis 1952 unterstützte den wirtschaftlichen Wiederaufbau Westeuropas. 1948 gründeten 18 Staaten die Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC). Den entscheidenden Integrationsschritt stellte der Schuman-Plan dar: Der französische Außenminister Robert Schuman stellte ihn am 9. Mai 1950 vor; Jean Monnet hatte ihn wesentlich entwickelt. Kohle und Stahl sollten gemeinsam organisiert und durch eine supranationale, also über den Einzelstaaten stehende, Hohe Behörde kontrolliert werden.

Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien sowie Belgien, die Niederlande und Luxemburg unterzeichneten am 18. April 1951 den Vertrag über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, Montanunion). Der gemeinsame Markt für Kohle und Stahl begann am 10. August 1952; der Vertrag war auf 50 Jahre angelegt und lief am 23. Juli 2002 aus. Die geplante Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG), eine europäische Armee, scheiterte dagegen am 30. August 1954 an der Ablehnung durch die französische Nationalversammlung. Danach trat die Bundesrepublik 1955 der WEU und der NATO bei; zugleich wurde die Bundeswehr gegründet.

Am 25. März 1957 unterzeichneten die sechs EGKS-Staaten die Römischen Verträge zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom); sie traten Anfang 1958 in Kraft. Die EWG sollte einen gemeinsamen Markt und eine Zollunion schaffen. Sie erhielt den Europäischen Sozialfonds, die Europäische Investitionsbank und den Europäischen Entwicklungsfonds. Im Ministerrat vertraten Regierungsvertreter die Mitgliedstaaten; die Europäische Kommission besaß das Initiativmonopol für Rechtsetzung, und der Europäische Gerichtshof war das Rechtsprechungsorgan. Die Zollunion wurde 1968 erreicht. Euratom verlor dagegen früh an Bedeutung, weil die Staaten vor allem eigene Atomprogramme betrieben.

Erweiterung, Binnenmarkt und Währungssystem

In den 1960er Jahren bremste Charles de Gaulle eine stärkere supranationale Integration. Seine „Politik des leeren Stuhls“ begann am 1. Juli 1965, als Frankreich seine Vertreter aus dem Ministerrat abzog. Der Luxemburger Kompromiss von Januar 1966 beendete die Krise, schwächte aber Mehrheitsentscheidungen und die Kommission. De Gaulle verhinderte zudem britische Beitrittsanträge 1961 und 1967. Nach seinem Rücktritt öffnete sich die Gemeinschaft: Am 1. Januar 1973 traten das Vereinigte Königreich, Irland und Dänemark bei; Norwegen lehnte den Beitritt per Volksabstimmung ab. Griechenland wurde 1981 Mitglied, Spanien und Portugal 1986.

Die Gemeinschaft litt in den 1970er und frühen 1980er Jahren unter „Eurosklerose“, also innerer Lähmung. Fast 90 % des EG-Haushalts flossen Mitte der 1970er Jahre in Agrarsubventionen. Ein erster Plan für eine Wirtschafts- und Währungsunion, der Werner-Plan von Oktober 1970, scheiterte unter anderem am Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems 1973 und am Ölpreisschock. Das Europäische Währungssystem (EWS) trat am 1. Januar 1979 in Kraft. Seine Währungen sollten grundsätzlich nur um +/- 2,25 % schwanken. Die ECU war dabei eine gemeinsame Verrechnungseinheit und wurde später durch den Euro abgelöst.

1984 wurde mit dem „Britenrabatt“ ein 40-prozentiger Nachlass auf die britischen Pflichtbeiträge zum EG-Haushalt vereinbart. Unter Kommissionspräsident Jacques Delors wurde die Vollendung des Europäischen Binnenmarkts vorangetrieben. Die Einheitliche Europäische Akte (EEA), im Februar 1986 unterzeichnet und seit Juli 1987 in Kraft, stärkte Mehrheitsentscheidungen im Rat und das 1979 erstmals direkt gewählte Europäische Parlament. Der Binnenmarkt sollte bis Ende 1992 vollendet werden.

Maastricht, Euro und Osterweiterung

Der Zerfall des Ostblocks ab Herbst 1989, der Zerfall der Sowjetunion bis Ende 1991 und die deutsche Wiedervereinigung veränderten Europa grundlegend. Frankreichs Präsident François Mitterrand und Bundeskanzler Helmut Kohl verbanden die deutsche Einheit mit einer Vertiefung der europäischen Integration. Der am 7. Februar 1992 unterzeichnete Vertrag von Maastricht regelte die Wirtschafts- und Währungsunion, eine europäische Staatsbürgerschaft, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie Zusammenarbeit in Justiz und Inneres. Das Mitentscheidungsverfahren stärkte das Europäische Parlament. Nach einer Ratifizierungskrise, insbesondere in Dänemark, trat der Vertrag am 1. November 1993 in Kraft und gründete die EU.

Der Vertrag legte den Beginn der Währungsunion auf den 1. Januar 1999 und verlangte EU-Konvergenzkriterien: Vorgaben für Preisniveau, Staatsverschuldung, Wechselkurs und Zinsniveau. Nach Turbulenzen im EWS 1992 und einem 1996 durchgesetzten Stabilitätspakt wurde festgestellt, dass 11 Mitgliedstaaten, bald darauf auch Griechenland, die Kriterien erfüllten. Der Euro wurde am 1. Januar 1999 als Buchgeld und am 1. Januar 2002 als Bargeld eingeführt; laut Artikel geschah dies ohne nennenswerte Komplikationen.

1995 traten Österreich, Schweden und Finnland bei; die EU hatte nun 15 Mitglieder. Das Schengener Abkommen erleichterte die Personenfreizügigkeit: Nach dem Abkommen von 1985 und ergänzenden Sicherheitsregelungen von 1990 wurde sie ab 1995 praktisch umgesetzt. Der Schengen-Raum umfasst nicht alle EU-Staaten, aber auch Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz.

Für die Osterweiterung beschloss die EU im Juni 1993 die Kopenhagener Kriterien: institutionelle Stabilität, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Minderheitenschutz sowie eine funktionsfähige, wettbewerbstaugliche Marktwirtschaft. Beitrittskandidaten mussten außerdem den Acquis communautaire, den EU-Besitzstand aus Verträgen und Rechtsakten, übernehmen. Am 1. Mai 2004 traten Polen, Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Malta, Zypern, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen bei; am 1. Januar 2007 folgten Rumänien und Bulgarien, am 1. Juli 2013 Kroatien. Die Europäische Nachbarschaftspolitik sollte seit 2004 Nachbarländer im östlichen Europa, im südlichen Kaukasus und im südlichen Mittelmeerraum durch wirtschaftliche Privilegien und Zusammenarbeit stabilisieren.

Reformen durch den Vertrag von Lissabon

Der Vertrag von Amsterdam, der Vertrag von Nizza und ein gescheiterter EU-Verfassungsvertrag lösten institutionelle Probleme nur teilweise. Nach ablehnenden Referenden in Frankreich und den Niederlanden beschlossen die Staats- und Regierungschefs im Oktober 2007 den Vertrag von Lissabon. Er baut die Rechte des Europäischen Parlaments weiter aus, auch bei Gemeinsamer Agrarpolitik sowie polizeilicher und justizieller Zusammenarbeit in Strafsachen.

Der Europäische Rat erhält einen Präsidenten, der für zweieinhalb Jahre gewählt wird und einmal wiedergewählt werden kann. Im Ministerrat wechselt die Präsidentschaft weiterhin halbjährlich. In Außenpolitik und Steuerfragen bleibt Einstimmigkeit nötig; ansonsten sollen Entscheidungen seit 2014 nach doppelter Mehrheit erfolgen. Der Hohe Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik leitet den Außenministerrat und ist zugleich Außenkommissar und Vizepräsident der Kommission.

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union bindet grundsätzlich EU und Mitgliedstaaten bei der Anwendung europäischen Rechts. Eine europäische Bürgerinitiative kann die Kommission auffordern, zu einem Thema einen Gesetzentwurf vorzulegen. Für große Vertragsänderungen ist ein Europäischer Konvent vorgesehen. Verstärkte Zusammenarbeit erlaubt mindestens einem Drittel der Mitgliedstaaten eigene Integrationsschritte; das dabei gesetzte Recht gilt nur für die teilnehmenden Staaten. Der Vertrag regelt außerdem erstmals den freiwilligen Austritt eines Staates aus der Union.

Krisen und offene Zukunftsfragen

Seit der Weltfinanzkrise ab 2007 und der Eurokrise waren die EU-Staaten unterschiedlich stark betroffen. Griechenland geriet wegen Überschuldung und ausbleibender Bankkredite bis an den drohenden Staatsbankrott. Im Mai 2010 vereinbarten EU-Finanzminister, Internationaler Währungsfonds (IWF), Europäische Zentralbank (EZB) und EU-Kommission Hilfen; Deutschlands Garantieumfang betrug 22,4 Milliarden Euro. Griechenland musste dafür ein Spar- und Reformprogramm erfüllen, das die Troika aus Kommission, EZB und IWF überwachte. Im September 2012 trat der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) in Kraft, Anfang 2013 der Europäische Fiskalpakt. Die Sparmaßnahmen gingen mit wirtschaftlichen und sozialen Niedergangserscheinungen sowie hoher Jugendarbeitslosigkeit, auch etwa in Italien und Spanien, einher.

Die Flüchtlingskrise 2015/2016 stärkte laut Artikel pronationalistische und antieuropäische Strömungen sowie nationale Abschottungsmaßnahmen. Am 23. Juni 2016 stimmte eine Mehrheit im Vereinigten Königreich für den Brexit; der Austritt erfolgte im Januar 2020. Damit stellten sich Fragen nach der künftigen Stellung Großbritanniens und den Folgen für die EU.

Offen bleibt, ob die EU weitere beitrittswillige Staaten aufnehmen, sich vorrangig vertiefen oder beides verbinden soll. Als wichtige Errungenschaften nennt der Artikel den friedlichen Interessenausgleich, den Binnenmarkt, regionale Förderung, die Eurozone und die Integration der meisten mittel- und osteuropäischen Staaten. Zugleich bleiben Akzeptanz, demokratische Beteiligung, nationale Sonderinteressen und die Handlungsfähigkeit der EU zentrale Herausforderungen.

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