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Flüchtlingskrise in Europa 2015/2016

Die Zahl der Asylbewerber in der EU lag in den Jahren 2015 und 2016 mit jeweils rund 1,3 Mio. mehr als doppelt so hoch wie in den Jahren zuvor. Die Flucht …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Begriff und Bedeutung der Krise
  2. 2. Bezeichnungen und weltweite Entwicklung
  3. 3. Fluchtursachen, Herkunft und Fluchtrouten
  4. 4. Todesopfer und Schleuser
  5. 5. EU-Asylpolitik, Grenzen und Verteilung
  6. 6. Staatliche Reaktionen und spätere Reformen

Begriff und Bedeutung der Krise

Als Flüchtlingskrise in Europa 2015/2016 bezeichnet der Artikel die Fluchtbewegung von rund zwei Millionen Menschen in die Europäische Union in den Jahren 2015 und 2016 sowie die damit verbundenen politischen, rechtlichen und humanitären Probleme. Die Zahl der Asylbewerber in der EU betrug 2015 1.322.844 und 2016 1.260.908; damit lag sie jeweils mehr als doppelt so hoch wie in den Jahren zuvor. Die Einreise erfolgte teilweise über das Mittelmeer, teilweise auf dem Landweg, vor allem über die Balkanroute.

Die Krise stellte die Funktionsfähigkeit des Schengen-Raums, des Dublin-Systems und die Solidarität zwischen den EU-Mitgliedstaaten infrage. Mehrere Staaten führten wieder Grenzkontrollen ein, errichteten Grenzbarrieren oder verweigerten eine Beteiligung an vereinbarten Umverteilungen. Die wichtigsten Zielstaaten verschärften zunächst ihr Asylrecht. Ab 2016 sollten außerdem Abkommen mit Herkunfts- und Transitstaaten sowie das EU-Türkei-Abkommen die Zahl der Ankünfte verringern. Nach der Schließung der Balkanroute und dem EU-Türkei-Abkommen vom 18. März 2016 ging die Zahl neuer Asylbewerber zurück; von 2017 bis 2019 lag sie konstant bei rund 600.000.

Viele Menschen waren Schleusern und lebensgefährlichen Fluchtrouten ausgesetzt. Im Mittelmeer ertranken Tausende. Menschenrechtsorganisationen und der UNHCR kritisierten, dass Regierungen zu wenig sichere und legale Wege eröffneten; wichtige Teile der Seenotrettung wurden von Nichtregierungsorganisationen übernommen.

Bezeichnungen und weltweite Entwicklung

Im allgemeinen Sprachgebrauch wurden „Flüchtlinge“, „Geflüchtete“, „Asylbewerber“ und „Migranten“ während der Krise oft nicht präzise unterschieden. Die Bezeichnungen umfassten auch Menschen mit erzwungener, freiwilliger oder unfreiwilliger Migration und nicht nur staatlich Verfolgte. Da Ursachen und Motive ineinander übergehen, sind solche Kategorien häufig Fremdzuschreibungen der Aufnahmestaaten.

Der Ausdruck „Flüchtlingskrise“ wurde kritisiert, weil er die Krise sprachlich einer Personengruppe zuschreibt und dadurch politische Ursachen und den Umgang der Staaten in den Hintergrund rücken kann. Als Alternativen wurden unter anderem „Krise der europäischen Flüchtlings- und Migrationspolitik“ oder „Krise der Solidarität“ vorgeschlagen. Die Bezeichnung „Migrationskrise“ gilt einigen Forschern als ahistorisch und verengend: Größere Zuwanderung sei für Europa nicht neu, und die Ereignisse hätten im Zusammenhang mit der weltweiten Finanzkrise ab 2007, dem Arabischen Frühling, dem Bürgerkrieg in Syrien und der politischen Krise der EU gestanden. 2018 einigten sich Gäste einer ZDF-Talkshow vorübergehend auf „die Geschehnisse des Septembers 2015“.

Weltweit stieg die Zahl der gewaltsam Vertriebenen von 51,2 Mio. 2013 über 60 Mio. 2014, 65,3 Mio. 2015 und 65,6 Mio. 2016 auf 68,5 Mio. Ende 2017. Darunter waren 25,4 Mio. registrierte Flüchtlinge. Nur 2,643 Mio. beziehungsweise 10,4 % flüchteten in oder nach Europa.

Fluchtursachen, Herkunft und Fluchtrouten

Als allgemeine Fluchtursachen nennt der Artikel vor allem akute Gewalt gegen Zivilisten, Kriegsverbrechen, Menschenrechtsverletzungen, Verfolgung, wirtschaftliche und soziale Verelendung, Arbeitslosigkeit, Ungleichheit, menschengemachte und Naturkatastrophen sowie Klimaveränderungen. Für die Flucht nach Europa waren insbesondere der Bürgerkrieg in Syrien, der Krieg in Afghanistan, der Islamische Staat im Irak und in Syrien, Konflikte in Somalia, Sudan, Südsudan, Eritrea und Nigeria, der Krieg in der Ukraine seit 2014 sowie Armut und Arbeitslosigkeit auf dem Westbalkan bedeutsam. Versorgungsengpässe in Flüchtlingslagern um Syrien verstärkten die Bewegung 2015: Ein UNHCR-Hilfsplan über 1,3 Milliarden US-Dollar war im Frühjahr 2015 nur zu 35 % finanziert.

2015 stellten Syrer 29 %, Afghanen 14 % und Iraker 10 % der Asylanträge in Europa; 2016 waren es Syrer 28 %, Afghanen 15 % und Iraker 11 %. 2015 und 2016 stammten damit mehr als die Hälfte der Antragsteller aus diesen drei Staaten. In Syrien waren bis 2015 rund 230.000 Menschen im Bürgerkrieg getötet worden; über vier Mio. Syrer hatten das Land verlassen. In Afghanistan waren 2015 rund 6,3 Mio. Menschen von Kampfhandlungen betroffen. In Subsahara-Afrika prägten Konflikte, Dürre, Hunger und Menschenrechtsverletzungen die Lage. Auch Libyens Staatszerfall nach 2011 eröffnete neue Wege nach Europa.

Die drei wichtigsten Mittelmeerrouten waren die östliche Route von der Türkei nach Griechenland, die zentrale Route von Libyen nach Italien oder Malta und die westliche Route von Marokko nach Spanien. Bis Dezember 2015 registrierte die EU rund 913.000 irreguläre Grenzübertritte von der Türkei nach Griechenland; fast 700.000 Menschen gelangten über die Balkanroute nach Zentraleuropa.

Todesopfer und Schleuser

Die EU-Grenzüberwachungssysteme Frontex und Eurosur sowie die EU-Staaten führten keine vollständige Statistik der Todesopfer auf den Fluchtrouten. Das Projekt The Migrants' Files registrierte für 2000 bis 2013 insgesamt 23.258 Tote oder Vermisste. Die Internationale Organisation für Migration (IOM) erfasste von Januar 2000 bis 30. Juni 2017 33.761 im Mittelmeer Gestorbene oder Vermisste. Für die Mittelmeerrouten wurden 2014 3.286, 2015 4.055, 2016 5.136, 2017 3.139, 2018 2.337, 2019 1.885, 2020 1.448 und 2021 2.048 Tote und Vermisste angegeben.

Die tatsächliche Zahl dürfte höher liegen, weil viele Unglücke nicht entdeckt oder dokumentiert werden. Für 2014 bis 2018 wurden außerdem über 30.000 in der Sahara verschwundene Menschen geschätzt; nach IOM sterben dort mindestens doppelt so viele Migranten wie im Mittelmeer. Im ersten Halbjahr 2018 stieg der Anteil der beim Mittelmeerübertritt Gestorbenen laut UNHCR von 1:38 auf 1:19; nachdem Malta und Italien privaten Seenotrettern das Anlaufen ihrer Häfen verweigert hatten, wurde ein Verhältnis von 1:7 genannt.

Schleuser verkauften gegen hohe Geldbeträge Hilfe bei illegalen Grenzübertritten. Die Übergänge zum Menschenhandel waren fließend; Menschen wurden betrogen, ausgebeutet, zu Prostitution oder Drogenhandel gezwungen oder als Sklaven verkauft. Laut Europol erfolgten 2015 90 % von 1,2 Mio. illegalen Grenzübertritten mit Unterstützung von Schleusern. Deren Einnahmen wurden auf drei bis sechs Milliarden Euro geschätzt. Die EU setzte unter anderem die Operationen Mare Nostrum, Triton und Sophia sowie den Aufbau der libyschen Küstenwache ein. Die Bewertung blieb umstritten: Während EU-Behörden vor allem die Schleuser verantwortlich machten, sahen Kritiker die restriktive EU-Migrationspolitik und fehlende legale Zugangswege als mitursächlich für das Sterben.

EU-Asylpolitik, Grenzen und Verteilung

Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) von 2013 umfasst die Asylverfahrensrichtlinie, die Anerkennungsrichtlinie, die Richtlinie über Aufnahmebedingungen, die Dublin-III-Verordnung und die Eurodac-Vorschriften. Ziel waren einheitliche Verfahren, ein gemeinsames Grundrecht auf Asyl, bessere Kontrolle der Außengrenzen und eine Vermeidung des Weiterreichens von Zuständigkeiten. In der Praxis blieben Verfahren und Sozialleistungen sehr unterschiedlich; das Weiterwandern und nationale Alleingänge konnten nicht verhindert werden.

Nach dem Dublin-Übereinkommen von 1990 soll grundsätzlich der Staat des ersten EU-Eintritts den Asylbewerber registrieren und das Verfahren durchführen. Griechenland und Italien waren dadurch besonders belastet. Wegen fehlender Kapazitäten, unvollständiger Registrierung und Weiterreisen erwies sich das System 2015 als praktisch undurchführbar. Der Artikel nennt für 2014 nur 17 % der rund 28.000 genehmigten Überstellungen in andere Dublin-Staaten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte setzte Überstellungen in mehrere Staaten wegen „systemischer Mängel“ zeitweise aus.

Ab September 2015 wurden wieder Grenzkontrollen und Zäune eingeführt, unter anderem zwischen Deutschland und Österreich sowie an Grenzen Ungarns, Sloweniens, Österreichs und Nordmazedoniens. Die Schließung der Balkanroute im Februar und März 2016 führte zu einem Rückstau in Griechenland und zu kleineren Lagern an den Außengrenzen.

Die EU beschloss 2015 zunächst die Umverteilung von 40.000 und später von 120.000 Schutzbedürftigen aus Griechenland und Italien. Deutschland wollte 30.000 aufnehmen; für jede umgesiedelte Person waren 6.000 Euro vorgesehen. Bis 29. August 2017 wurden jedoch nur 27.228 Menschen umgesiedelt. Der EuGH wies am 6. September 2017 die Klagen Ungarns und der Slowakei zurück. Polen, Tschechien und Ungarn verweigerten die Umsetzung ihrer Verpflichtungen.

Staatliche Reaktionen und spätere Reformen

Die staatlichen Reaktionen unterschieden sich deutlich. Deutschland ließ Anfang September 2015 Flüchtlinge aus Ungarn ohne Grenzkontrollen einreisen und setzte die Dublin-Rückführungen für Syrer aus. 2015 wurden dort 476.508 Asylerstanträge gestellt, 2016 745.154. Zugleich folgten Asylpaket I, geplante strengere Regeln, schnellere Verfahren für Personen aus sicheren Herkunftsstaaten und verstärkte Abschiebungsbemühungen. Österreich registrierte 2015 rund 85.000 Asylanträge, führte Grenzkontrollen und einen Grenzzaun ein und beschloss am 20. Januar 2016 einen Richtwert von 37.500 neuen Asylanträgen einschließlich Familiennachzug. 2016 wurden 36.030 Verfahren zugelassen.

Schweden, zuvor besonders aufnahmebereit, führte Ende 2015 Grenzkontrollen und befristete Aufenthaltstitel ein. Dänemark verschärfte Sozialleistungen, Familiennachzug und Kontrollen. Frankreich, das in zwei Jahren 24.000 Flüchtlinge aufnehmen wollte, lehnte eine verbindliche EU-Quote ab. Großbritannien sagte die Aufnahme von 20.000 Flüchtlingen in fünf Jahren zu, nahm aber nicht an der Operation Triton teil; beim Brexit-Referendum am 23. Juni 2016 stimmten 51,89 % für den Austritt. Polen, Ungarn, Tschechien und die Slowakei lehnten verpflichtende Quoten ab. Griechenland und Italien blieben als Mittelmeer-Ankunftsstaaten besonders belastet. Spanien verringerte durch bilaterale Abkommen zunächst die Ankünfte, verzeichnete später aber steigende Zahlen. Portugal erklärte sich bereit, bis zu 10.500 Menschen aufzunehmen.

EU-weit wurden 2015 533.000 und 2016 494.000 Ausreiseaufforderungen erlassen. Die Zahl der Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen betrug 2015 228.000 und 2016 247.000. Die effektive Rückkehrrate lag nach EU-Kommissionsangaben bei 36,4 %; eine Pew-Studie schätzte, dass bis Ende 2016 nur etwa 75.000 beziehungsweise 3 % der 2015 und 2016 in die EU gelangten Flüchtlinge abgeschoben worden waren. Der Artikel berichtet außerdem über dokumentierte Pushbacks, die gegen EU-Recht und die Genfer Flüchtlingskonvention verstoßen.

Am 18. März 2016 trat das EU-Türkei-Abkommen in Kraft: Die EU erhöhte ihre Hilfen auf sechs Milliarden Euro, die Türkei verpflichtete sich zur Rücknahme illegal nach Griechenland eingereister Personen, und bis zu 72.000 Syrer sollten legal nach Europa umgesiedelt werden. Das Abkommen galt nach einer türkischen Grenzöffnung am 27. Februar 2020 faktisch als beendet; am 19. März 2020 schloss die Türkei die Grenzen wieder.

Am 14. Mai 2024 besiegelten die EU-Mitgliedstaaten nach fast zehnjährigen Debatten eine Reform der Asylregeln. Verfahren sollen einheitlicher und schneller werden, Ankunftsstaaten durch verpflichtende Umverteilung entlastet und Antragsteller mit geringen Aufnahmechancen bereits an Grenzlagern zurückgeführt werden. Außerdem sollen Überstellungen in „sichere Drittstaaten“ wie Tunesien oder Albanien möglich sein, wenn eine Verbindung zu diesem Staat besteht. Für die Umsetzung haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit.

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