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Geschäftsvorfall

Ein bestandswirksamer Geschäftsvorfall wird auf Bestandskonten verbucht und ist bestandswirksam, jedoch erfolgsneutral. Das heißt, es werden nur Sach- oder …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Kernbegriff
  2. 2. Erfassung in der Buchführung
  3. 3. Bestandswirksame Geschäftsvorfälle
  4. 4. Erfolgswirksame Geschäftsvorfälle
  5. 5. Auslöser

Kernbegriff

Ein Geschäftsvorfall, auch Geschäftsfall genannt, ist in der Buchführung eine Transaktion, die den Jahresabschluss oder den Haushalt eines Wirtschaftssubjekts beeinflusst. Wirtschaftssubjekte können bilanzierungspflichtige Organisationen wie Unternehmen und Institutionen sein, außerdem der Staat mit seinen Körperschaften, zum Beispiel Gebietskörperschaften, Personal-, Verbands- und Realkörperschaften.

Wichtig ist: Jedem Geschäftsvorfall liegt ein Geschäft zugrunde, dem ein bestimmter Wert beigemessen werden kann. Dadurch verändert sich das Vermögen oder das Eigen- oder Fremdkapital des Wirtschaftssubjekts, entweder in der Höhe oder in der Zusammensetzung. Deshalb sind Geschäftsvorfälle bilanzwirksam oder haushaltswirksam.

Erfassung in der Buchführung

Wirtschaftseinheiten sind gesetzlich verpflichtet, alle Geschäftsvorfälle in ihrer Buchführung zu erfassen. Dabei gelten die Grundsätze der Vollständigkeit und der Richtigkeit, auch Bilanzwahrheit genannt. Diese gehören zu den materiellen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.

Das bedeutet: Geschäftsvorfälle müssen lückenlos erfasst und verbucht werden. Es dürfen keine Buchungen erfunden oder fingiert werden. Außerdem müssen alle Geschäftsvorfälle auf den zutreffenden Konten verbucht werden. Im Rechnungswesen werden Geschäftsvorfälle in Buchungssätze umgeformt und wirken sich durch Buchungen im Jahresabschluss aus.

Bestandswirksame Geschäftsvorfälle

In Anlehnung an die Kontenkreise der doppelten Buchführung werden Geschäftsvorfälle unter anderem in bestandswirksame und erfolgswirksame Geschäftsvorfälle eingeteilt.

Ein bestandswirksamer Geschäftsvorfall wird auf Bestandskonten verbucht. Er ist bestandswirksam, aber erfolgsneutral. Das heißt: Es werden nur Sach- oder Geldwerte ineinander umgetauscht, ohne dass dabei Wert entsteht oder verschwindet.

Ein Beispiel ist der Kauf von Rohstoffen. Dabei wird Geld in Rohstoffe gleichen Wertes umgetauscht. Das Umlaufvermögen des Unternehmens steigt, während das Geldvermögen in gleicher Höhe sinkt. Das Reinvermögen bleibt gleich.

Bestandswirksame Geschäftsvorfälle bewirken in der Bilanz einen Aktivtausch, Passivtausch, eine Bilanzverlängerung oder eine Bilanzverkürzung.

Erfolgswirksame Geschäftsvorfälle

Ein erfolgswirksamer Geschäftsvorfall verändert den Erfolg eines Unternehmens durch Verbuchung auf Erfolgskonten. Erfolgskonten erfassen Aufwendungen und Erträge. Bei solchen Geschäftsvorfällen unterscheiden sich zufließende und abfließende Vermögenswerte, sodass das Reinvermögen des Unternehmens steigt oder sinkt.

Ein Beispiel ist der Verkauf von Waren, wenn der Verkaufspreis höher ist als der Einkaufspreis. Die Differenz ist für das Unternehmen ein erfolgswirksamer Gewinn.

Erfolgswirksame Geschäftsvorfälle verändern die Gewinn- und Verlustrechnung, weil sie zu höherem oder niedrigerem Aufwand oder Ertrag führen.

Auslöser

Geschäftsvorfälle können durch externe Transaktionen oder durch interne Vorgänge entstehen. Externe Transaktionen ergeben sich aus Geschäftsbeziehungen mit Kunden, zum Beispiel beim Barverkauf von Waren.

Interne Vorgänge entstehen innerhalb des Unternehmens oder der Organisation. Beispiele sind die Ausbuchung eines Forderungsverlustes oder eine Zuschreibung durch Erhöhung des Buchwerts.

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